Änderung der Verordnung über den Taxitarif für die von der Stadt Bochum zugelassenen Taxen (Taxitarif) vom 06.06.2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Verordnung über den Taxitarif für die in Bochum zugelassenen Taxen vorgelegt. Die Anpassung der Beförderungsentgelte ist in zwei Schritten geplant: Eine erste Erhöhung soll zum 1. Oktober 2022 erfolgen, eine zweite zum 1. April 2023, was zu einer kumulierten Steigerung von insgesamt 23,9 % führt.
Grundlage für die Vorlage ist ein Antrag des Verbandes des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. Der Verband begründet die Anpassung mit der Entwicklung der Betriebskosten seit der letzten Tarifänderung im Juni 2019. Als wesentliche Kostentreiber werden die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 sowie die gestiegenen Preise für Kraftstoff und allgemeine Verbraucherpreise angeführt.
Die Änderung betrifft verschiedene Tarifbestandteile, darunter den Grundpreis, die Entgelte für die Wegstrecke und Wartezeiten sowie Zuschläge für Gepäck oder Kleintiere. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittleres Ruhrgebiet hat die Argumentation des Verbandes in ihrer Stellungnahme als schlüssig bewertet. Der Entwurf wird im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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