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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bebauungsplan Nr. 482 a – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 – Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im vereinfachten Verfahren - Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Veröffentlichungsbeschluss - Beschluss der erneuten VeröffentlichungZur Vorlage · 20242195 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 482 a, welcher eine erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 für die Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide vorsieht. Gegenstand der Änderung ist die Neuregelung der Zulässigkeit von Pkw-Stellplätzen sowie Wärmepumpen. Durch die Anpassung der textlichen Festsetzung im § 3 a sollen diese Anlagen künftig auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein. Das Verfahren soll gemäß § 13 BauGB vereinfacht durchgeführt werden, wobei auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet wird. Der Entwurf, die Begründung sowie die Umweltuntersuchung sollen im Internet veröffentlicht werden. Im Zuge der Neuregelung ist zudem die Aufhebung des bisherigen Bebauungsplans Nr. 482 im Geltungsbereich des neuen Plans vorgesehen.
Um zeitliche Verzögerungen im Planungsprozess zu vermeiden, sieht die Vorlage die Möglichkeit vor, substanzielle Änderungsbedarfe, etwa durch gesetzliche Vorgaben oder Anpassungen nach Stellungnahmen, durch eine erneute Veröffentlichung ohne erneute Beschlussfassung zu adressieren. Eine erneute Auslegung erfolgt nur bei Bedarf. Über konkrete finanzielle Auswirkungen oder jährliche Folgelasten liegen keine Angaben vor. Klimarelevante Auswirkungen sind in der Begründung des Entwurfs aufgeführt. Die Anhörung durch die Bezirksvertretung Bochum-Mitte ist für den 5. Dezember 2024 angesetzt, während die Entscheidung durch den Ausschuss für Planung und Grundstücke für den 17. Dezember 2024 vorgesehen ist. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Grüne,Die Partei)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Bebauungsplan Nr. 1051 – Rosendelle – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im vereinfachten Verfahren - Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 20243151 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat mit der Beschlussvorlage 20243151 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1051 „Rosendelle“ beantragt. Das Plangebiet umfasst ein Areal östlich der Finkenstraße und des Backhauswegs sowie beidseitig der Straßen Rosendelle, Lilienweg und Narzissenstraße. Das Verfahren soll nach den Regelungen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden, wobei auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet wird.
Die Ziele des Bebauungsplans umfassen die Sicherung der vorhandenen Siedlungsstruktur, die Festlegung von Vorgaben für Nachverdichtungsmaßnahmen sowie die städtebauliche Aufwertung von Neubau- und Sanierungsprojekten. Zudem sollen Grünflächen erhalten und der ruhende Verkehr geordnet werden. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit Anfragen zu baulicher Nachverdichtung, die sowohl Wohnungsbau als auch die Unterbringung von Stellplätzen betreffen. Durch die Festsetzung von Gebäudehöhen, Ausnutzungsziffern und überbaubaren Flächen soll die bestehende Struktur der in den 1960er Jahren errichteten Wohnbebauung gewahrt bleiben.
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 17. Dezember 2024 über die Vorlage entscheiden. Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird im Rahmen einer Anhörung am 4. Februar 2025 einbezogen.
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Beratungsfolge
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Bebauungsplan Nr. 1052 – Uhlandstraße – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im vereinfachten Verfahren - Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 20243152 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat die Beschlussvorlage 20243152 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1052 für die Uhlandstraße vorgelegt. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Uhlandstraße 15 a bis 19 sowie die dahinter liegenden Flächen bis zur Bahnstrecke. Ziel der Planung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Realisierung einer gestalterischen Qualität für den Eingangsbereich zum Stadtparkviertel.
Das Verfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden, wobei auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet wird. Der Bebauungsplan soll Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, Gebäudehöhen und Ausnutzungsziffern enthalten. Zudem sind gestalterische Vorgaben sowie Regelungen für Nebenanlagen und Stellplätze vorgesehen. Aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke sind Festsetzungen zum Schallschutz erforderlich. Die Vorlage sieht vor, das Nachverdichtungspotenzial auf ein städtebaulich und ökologisch vertretbares Maß zu begrenzen.
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll über den Aufstellungsbeschluss in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 entscheiden. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird im Rahmen einer Anhörung am 30. Januar 2025 einbezogen.
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Beratungsfolge
- 30.01.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20242287 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker – sieht die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für ein etwa fünf Hektar großes Gebiet in Wattenscheid-Westenfeld vor. Das Areal, das derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird, soll die Verlagerung der Kleingartenanlage Thiemannshof ermöglichen. Geplant ist die Einrichtung einer Kleingartenlage inklusive eines Vereinsheims als Ersatzstandort. Zudem soll die Erschließung über die Straße Herrenacker gesichert werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist die Sicherung von Waldflächen sowie die Einbeziehung einer Kompensationsfläche für eine Waldaufforstung, wobei der bestehende Laub- und Mischwald erhalten bleiben soll. Etwa ein Drittel des Plangebiets wird durch diese Waldflächen beansprucht. Ein 15 Meter breiter Schutzstreifen am verrohrten Gewässer Westseifen soll als Parkanlage mit Fuß- und Radwegen gestaltet werden. Maßnahmen zur Entwässerung durch Mulden und Dachbegrünung sowie zur Versickerung sind im Entwurf vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt die Satzung des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB sowie die Begründung inklusive Umweltbericht vor. Mit dem Inkrafttreten werden die Bebauungspläne Nr. 611 II aufgehoben und die Pläne Nr. 611 I sowie Nr. 611 III außer Kraft gesetzt. Der Beratungsprozess sieht die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 3. Dezember 2024 sowie die Beratung in den zuständigen Ausschüssen im Dezember vor, bevor der Rat am 19. Dezember 2024 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 75 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltung: 1 (CDU) Dagegen: 2 (UWG:FB) Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD, FL)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG) - 3.2Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt mit den drei Bausteinen „Fläche BVZ“ (I), „Appolonia-Pfaus-Park“ (II) sowie „Musikschule“ (III)Zur Vorlage · 20242546 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20242546 des Amts für Stadtplanung und Wohnen befasst sich mit der städtebaulichen Entwicklung des Projekts „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt. Das Vorhaben gliedert sich in drei zentrale Bausteine. Im ersten Baustein soll die Fläche BVZ im Wege einer zweistufigen Konzeptvergabe als Erbbaurecht für Wohnnutzung an Investorinnen und Investoren vergeben werden. Dabei ist ein Anteil von 40 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnraum festgeschrieben. Der zweite Baustein sieht die Aufwertung des Appolonia-Pfaus-Parks sowie des Gustav-Heinemann-Platzes als öffentliche Grünflächen vor, wobei eine geplante Teilflächenveräußerung des Parks nicht mehr vorgeschlagen wird. Der dritte Baustein umfasst die gemeinwohlorientierte Entwicklung der Musikschule.
Der Rat der Stadt Bochum soll die grundsätzlichen städtebaulichen Ziele beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, bautechnische Untersuchungen fortzuführen, das Vergabeverfahren für das Erbbaurecht durchzuführen und potenzielle Träger für die Musikschule anzusprechen. Die Verwaltung führt derzeit eine Grundlagenermittlung für die Liegenschaften durch, die unter anderem rechtliche und technische Gutachten zur Statik und Schadstoffbelastung der Tiefgarage P3 umfasst. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden für das erste Quartal 2025 erwartet.
Für die bautechnischen Untersuchungen sind etwa 300.000 Euro aus dem Etat der ISEK-Projekte vorgesehen. Für die rechtliche Begleitung und die Vergabeverfahren sind für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Mittel in Höhe von 150.000 Euro angemeldet. Zudem bereitet die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan vor.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FASG, FDP)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, Hohmeier, Steude)dafür: 47 (SPD, Grüne, Backs, Steude, OB)
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.3Baubeschluss zum neuen Feuerwehrgerätehaus HeideZur Vorlage · 20242701 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20242701 den Baubeschluss für das neue Feuerwehrgerätehaus Heide in der Märkischen Straße vor. Gegenstand des Vorhabens ist die bauliche Realisierung inklusive der Außenanlagen sowie die Durchführung von Baumfällungen und Ersatzpflanzungen. Der Entwurf sieht das Fällen von 41 Bäumen und die Anpflanzung von 56 Bäumen vor.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 10.850.000 Euro. Dieser Betrag beinhaltet einen Risikozuschlag von 10 Prozent auf die Kostengruppen 100 bis 700. Zur Kostenreduzierung von ursprünglich über 14 Millionen Euro wurden Maßnahmen wie der Verzicht auf Aufzüge und Sonnenschutz sowie der Verzicht auf eine externe Projektsteuerung für die Projektstufen 3 bis 5 umgesetzt. Die Aufgaben der Projektsteuerung sollen stattdessen durch die Zentralen Dienste und die Feuerwehr übernommen werden.
Die benötigten investiven Mittel stehen für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 zur Verfügung, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat. Der jährliche Abschreibungsaufwand wird mit etwa 181.000 Euro beziffert, während der anfängliche Zinsaufwand bei circa 335.000 Euro liegt. Der Zeitplan sieht die Erteilung der Baugenehmigung bis Mai 2025, den Baubeginn im zweiten Quartal 2025 sowie die Bauüberwachung bis Juli 2027 vor. Die Nutzungsaufnahme des neuen Gerätehauses ist für den Sommer 2027 geplant. Der Beschluss durch den Rat ist für den 19. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD) - 4.Anträge
- 4.1Bebauungsplan Nr. 1046 – Talentwerk VfL BochumZur Vorlage · 20243098 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Die Grünen im Bochumer Rat haben einen Antrag für den Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Konkretisierung des Bebauungsplans 1046 „VfL Bochum Talentwerk“ vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die Entwicklungsziele für das Projekt im regionalen Grünzug weiter zu präzisieren.
Im Rahmen des Verfahrens sollen die Standardmaßnahmen der Stadt Bochum zur Dachbegrünung und zur Installation von Photovoltaikanlagen umgesetzt werden. Zudem wird gefordert, Eingriffe in den Wald auf ein Minimum zu reduzieren und notwendige Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise innerhalb des Stadtgebiets durchzuführen. Zur Förderung des Schwammstadt-Prinzips sollen wassergebundene Wege sowie durchlässige Oberflächen genutzt und die Verwendung von Regenwasser zur Bewässerung geprüft werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Infrastruktur: Der Antrag sieht den Erhalt oder die Schaffung gleichwertiger Fuß- und Radwegverbindungen von der Hiltroper Straße in den Naherholungsbereich vor. Zudem soll ein Verkehrskonzept erstellt werden, das Parkflächen sowie Bring- und Holverkehre berücksichtigt. Um die Bodenversiegelung im nördlichen Teil des Gebiets gering zu halten, sollen bauliche Anlagen minimiert und die Sonderbaufläche für Freizeit, Erholung und Sport auf weniger als zehn Hektar begrenzt werden. Schließlich wird ein Beleuchtungskonzept gefordert, das durch Nachtabschaltungen und bodennahe Beleuchtung den Schutz von Insekten und Tieren sicherstellen soll. Der Antrag bezieht sich auf den bereits im März 2024 beschlossenen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür:14 (SPD, Die Grünen, CDU, FDP, FASG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (BD) Dafür:14 (SPD, Die Grünen, CDU, FDP, FASG) - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Überblick zu den Tätigkeiten des Beirates für Gestaltung und Baukultur - mündlicher Bericht durch den Vorsitzenden Heiner FarwickZur Vorlage · 20243051 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat für Gestaltung und Baukultur wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 17. Dezember 2024 einen mündlichen Bericht über seine Tätigkeiten vorlegen. Der Vorsitzende des Beirats, Heiner Farwick, gibt dabei einen Überblick über architektonische sowie städtebauliche Projekte. In den vergangenen zwei Jahren hat das fachlich und politisch besetzte Gremium insgesamt 24 Bauprojekte beraten.
Zudem stellt die Verwaltung geplante Fassadenneugestaltungen von Geschäftshäusern in der Bochumer Innenstadt vor. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Projekte werden durch einen Zuschuss aus dem Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) unterstützt, welcher ein Volumen von insgesamt 645.000 Euro umfasst.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Berichte werden zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Berichte werden zur Kenntnis genommen. - 5.2Fortschreibung Wohnbauflächenprogramm 2024Zur Vorlage · 20242718 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet im Rahmen der Vorlage 20242718 über die Fortschreibung des Wohnbauflächenprogramms 2024 als Teil des Handlungskonzepts Wohnen. Ziel der Maßnahme ist die Deckung eines Bedarfs von knapp 11.000 Wohneinheiten für den Zeitraum von 2023 bis 2035. Hierbei sollen etwa 4.000 Einheiten durch ein neues Innenentwicklungsprogramm, das Potenziale wie Dachgeschossausbau oder Umnutzungen umfasst, realisiert werden, während rund 7.000 Einheiten im Wohnbauflächenprogramm verbleiben.
Das Programm gliedert Projekte nach dem Baubeginn. Kurzfristige Vorhaben bis 2027 umfassen 10 Projekte mit etwa 30 Hektar Fläche und 1.200 Wohneinheiten, während mittelfristige Projekte zwischen 2028 und 2032 17 Vorhaben mit circa 56 Hektar und 3.300 Wohneinheiten beinhalten. Zudem sind 12 Projekte mit unklarer zeitlicher Planung erfasst. Aktuell befinden sich fünf Projekte mit etwa 18 Hektar und 1.250 Wohneinheiten in der Umsetzung. Durch den Wegfall von Flächen, etwa für Schulstandorte oder aufgrund von Entwässerungsproblemen, entfallen circa 10 Hektar und 800 Wohneinheiten.
Das Handlungskonzept sieht zudem eine Anhebung der Quoten für geförderten Wohnungsbau vor. Auf städtischen Flächen steigt der Anteil der Geschossfläche von 30 % auf mindestens 40 %, auf nicht-städtischen Flächen von 20 % auf mindestens 30 %. Ausnahmen gelten für Flächen unter 1.000 m² Geschossfläche, wobei bei städtischen Flächen die individuelle Eigentumsbildung berücksichtigt wird. Die neuen Quoten finden Anwendung auf Flächen ohne eingeleitetes Bebauungsplanverfahren sowie auf unvermarktetes städtisches Eigentum. Durch laufende Projekte können aktuell rund 5.750 Wohneinheiten realisiert werden, woraus sich zusammen mit dem Innenentwicklungsprogramm eine Differenz von etwa 1.250 Wohneinheiten ergibt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Bebauungsplan Nr. 1033 – Am Dornbusch – hier: Nutzung des Instrumentariums der Baulandmobilisierungsverordnung NRW durch Anwendung des § 31 Abs. 3 BauGB; Einstellung des BebauungsplanverfahrensZur Vorlage · 20242770 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen der Stadt Bochum beabsichtigt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 1033 – Am Dornbusch einzustellen. Anstelle der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes soll künftig das Instrument der Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB genutzt werden. Diese Regelung der Baulandmobilisierungsverordnung NRW ermöglicht Abweichungen von bestehenden Festsetzungen, um die Genehmigung von Wohnraum zu beschleunigen.
Das Vorhaben umfasst den Neubau eines sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses sowie die Aufstockung bestehender Gebäude in der Velsstraße und am Dornbusch um ein bis zwei Geschosse. Durch diese Maßnahmen sollen etwa 75 neue Wohneinheiten entstehen. Die Planung sieht zudem den Bau einer Tiefgarage, die Schaffung oberirdischer Stellplätze sowie die Aufwertung von Grünflächen durch Mietergärten, Kinderspielflächen und Fahrradstellplätze vor. Ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bochum soll die Einhaltung von Gestaltungsauflagen und ökologischen Standards wie Dachbegrünungen oder Versickerungsflächen regeln. Zudem ist vorgesehen, dass etwa 30 Wohneinheiten im geplanten Neubau gefördert werden.
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- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Sachstand B-Plan 987 Hunscheidtstraße / WaldringZur Vorlage · 20242883 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke den aktuellen Sachstand zum Bebauungsplan 987 an der Hunscheidtstraße/Waldring angefragt. Hintergrund der Anfrage war die Information, dass das Projekt „Park-Viertel“ durch den Projektentwickler und die WirtschaftsEntwicklungsgesellschaft (WEG) vorübergehend nicht weiterverfolgt wurde, während gleichzeitig neue Arbeiten auf dem Gelände erkennbar sind.
Die Verwaltung teilte mit, dass die WEG ein zweistufiges Interessenbekundungsverfahren für einen neuen Investor bzw. Bauträger ausgelobt hat. Ziel der Entwicklung ist eine städtebauliche Nutzung, die Wohnraum in verschiedenen Haushaltsgrößen sowie eine Kindertagesstätte und Büroflächen vorsieht. Dabei sollen mindestens 40 Prozent der entstehenden Wohnfläche als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau realisiert werden.
Hinsichtlich des Zeitplans wird berichtet, dass die laufende Bodensanierung auf dem Areal voraussichtlich im vierten Quartal 2024 abgeschlossen sein wird, um die Baureifmachung der Grundstücke zu beenden. Die Ergebnisse aus dem Interessenbekundungsverfahren werden für Anfang 2025 erwartet. Erst nach Vorliegen dieser Erkenntnisse kann über den weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens entschieden werden, da davon abhängt, ob das bisherige städtebauliche Konzept beibehalten oder angepasst wird.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Erwerb eines Grundstücks an der Straße "Wilhelm-Leithe-Weg"Zur Vorlage · 20242692 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant den Erwerb einer etwa 2,3 Hektar großen Grundstücksfläche im Bereich des Wilhelm-Leithe-Wegs Nord. Das Vorhaben ist Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1008, welches die Entwicklung des „Neuen Bahnhofsquartiers Wattenscheid“ umfasst. Das betroffelle Gebiet liegt in der Nähe des Bahnhofs Wattenscheid und wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Bisher befindet sich ein Großteil der Flächen im Planungsgebiet im Eigentum der Stadt, während private Flächen etwa zwei Hektar umfassen. Durch den Erwerb der zusätzlichen privaten Fläche soll die städtebauliche Planung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erweitert werden. Die Verwaltung führt aus, dass die zusätzliche Fläche eine größere Flexibilität bei der Festlegung von Bauflächen, der Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie der inneren Erschließungsanlagen und Grünflächen ermöglicht. Damit sollen neben Gewerbeflächen auch Flächen für den Wohnungsbau geschaffen werden.
Die Mitteilung der Verwaltung (Nummer 20242692) wird in den kommenden Monaten verschiedenen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Beratung erfolgt in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 3. Dezember 2024, im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 17. Dezember 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss im Februar 2025.
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Beratungsfolge
- 05.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Abschluss zweier Mietverträge über städtische Grundstücke an der MarkstraßeZur Vorlage · 20242988 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die bestehenden Mietverhältnisse für städtische Grundstücke an der Markstraße anzupassen. Im Zentrum der Verwaltungsvorlage steht die Neugestaltung der Verträge für die Grundstücke in der Gemarkung Laer (Flur 5, Nrn. 450, 1693 und 1778).
Ein im Jahr 2021 abgeschlossener Mietvertrag, der eine Fläche von etwa 11.13rag Quadratmetern an ein Abfallentsorgungsunternehmen umfasst, soll aufgehoben werden. An dessen Stelle sollen zwei neue Mietverträge treten. Die vorliegende Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster dient der Information der zuständigen Gremien über diesen Vorgang.
Die Entscheidung über die neuen Vertragsverhältnisse wird aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen getroffen. Die Bezirksvertretung Bochum-Ost sowie die Bezirksvertretung Bochum-Süd werden in ihren jeweiligen Sitzungen am 4. Dezember beziehungsweise 10. Dezember 2024 über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Auch der Ausschuss für Planung und Grundstücke wird in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 informiert.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Haarstr. 251a - BauordnungZur Vorlage · 20242834 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die zuständigen Gremien über ein Bauvorhaben in der Haarstraße 251a in Bochum. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle mit den Maßen 21,00 Meter mal 12,99 Meter zu errichten. Die Halle soll zur Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Vorräten sowie Maschinen und Geräten dienen und im Winter als Laufstall für Rinder genutzt werden.
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, das im regionalen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist und innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt. Da kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, erfolgt die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach den Vorschriften für das Bauen im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Der zugrunde liegende landwirtschaftliche Betrieb wird als Vollerwerbsbetrieb mit etwa 32 Hektar Nutzfläche geführt, wobei der Schwerpunkt auf der Rindviehhaltung und dem Ackerbau liegt. Die Voraussetzungen zur Einhaltung der landwirtschaftlichen Definition sind erfüllt.
Nach Angaben des Bauordnungsamtes stehen öffentlichen Belangen sowie der Landwirtschaftskammer keine Einwänden gegen das Vorhaben entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen oder denkmalpflegerischen Bedenken bestehen. Die Information wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd sowie dem Ausschuss für Planung und Grundstücke in den Sitzungen im Dezember 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Weg am Kötterberg - BauordnungZur Vorlage · 20242861 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bauordnungsverwaltung hat eine Mitteilung zur Nutzungsänderung eines Grundstücks am Weg am Kötterberg vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtragte, eine bestehende Garage in einen Abstellraum umzuwandeln. Das Vorhaben umfasst zudem die Anbringung einer Außendämmung sowie den Einbau einer Treppe im Erdgeschoss.
Da das betreffende Grundstück nicht innerhalb eines bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB liegt und kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, unterliegt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit den Vorschriften für das Bauen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Da keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt, erfolgt die Beurteilung nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB. Hierbei ist entscheidend, dass die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Laut der Vorlage entstehen durch das Vorhaben keine zusätzlichen Flächenversiegelungen. Es bestehen keine naturschutzrechtlichen Bedenken und die öffentlichen Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Baugenehmigung zu erteilen. Die Mitteilung wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 5. Dezember 2024 sowie dem Ausschuss für Planung und Grundstücke am 17. Dezember 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Platz und Wiese vor dem BergbaumuseumZur Vorlage · 20242294 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE. im Rat“ zur Umgestaltung des Europaplatzes vor dem Deutschen Bergbau-Museum reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zum aktuellen Planungsstand, zur Bürgerbeteiligung sowie zu möglichen Überschneidungen mit der geplanten Veloroute.
Bezüglich der Entwurfsplanung teilte die Verwaltung mit, dass derzeit noch keine abgestimmte Planung der Stadtverwaltung vorliegt. Zuvor fanden im Rahmen eines studentischen Wettbewerbs der Hochschule Bochum Ideenwettbewerbe statt, deren Ergebnisse bis Ende September 2024 in einer Sonderausstellung präsentiert wurden. Diese Entwürfe sollen bei der weiteren Planung durch die Stadt und das Museum berücksichtigt werden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist für die kommenden Phasen der Entwurfsplanung vorgesehen, wobei die konkrete Form der Beteiligung noch nicht festgelegt wurde.
Hinsichtlich der geplanten Veloroute findet ein Abstimmungsprozess zwischen der Stadtverwaltung und dem Deutschen Bergbau-Museum statt. Das Museum unterstützt die Planungen zur Radinfrastruktur. Die genaue Wegeführung sowie die gestalterische Integration auf dem Platz müssen im weiteren Verlauf noch konkretisiert werden. Der zeitliche Ablauf der Beratungen in den zuständigen Gremien steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest und wird mit der Erarbeitung einer Beschlussvorlage bestimmt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Nachfragen zu TOP 1.1 "Bebauungsplan Nr. 482 a - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 - Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide -"Zur Vorlage · 20243228 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat gegenüber der Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Grundstücke, Elke Janura, Fragen zur weiteren Planung im Bereich der Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide gestellt. Hintergrund ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 a. Die Anfrage bezieht sich auf ein bereits im Jahr 2018 initiiertes Stellplatzkonzept, dessen Umsetzung aus verschiedenen Gründen bisher nicht erfolgreich war.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke bittet in der Vorlage um Prüfung verschiedener Möglichkeiten zur Optimierung der geplanten Sammelstellplatzanlagen. Konkret wird gefragt, wie die Errichtung solcher Anlagen ohne den Bau und späteren Rückbau von Baustraßen realisiert werden kann, um die anfallenden Kosten zu reduzieren.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Einbindung der Grundstückseigentümer. Die Fraktion erkundigt sich, ob im Gegensatz zur Planung von 2018, bei der nur ein Teil der Bewohner angeschrieben wurde, nun alle Eigentümer der Siedlung die neu kalkulierten Sammelanlagen angeboten werden können. Zudem wird die Verwaltung angefragt, wie sie als Moderator zwischen Interessenten und Eigentümern agieren kann, um eine vollständige Ausnutzung bereits vorhandener, aber teilweise leerstehender Parzellen in bestehenden Stellplatzsammelanlagen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Quartiergarage am OstparkZur Vorlage · 20243229 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 17. Dezember 2024 Informationen zum Projekt „Quartiergarage am Ostpark“ angefordert. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke richtete die Fragen an die Ausschussvorsitzende Elke Janura.
In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass das Bauvorhaben als Modellprojekt beschlossen wurde und sich derzeit kurz vor der Betriebsbereitschaft befindet. Die Anfrage umfasst verschiedene finanzielle und organisatorische Fragestellungen. Konkret werden Informationen zur Höhe der Investitionskosten sowie zum Vorhandensein von Fördermitteln erbeten. Darüber hinaus bittet die Fraktion um Auskunft darüber, wie die Investitionen und die Bewirtschaftung finanziert werden sollen und wie die Refinanzierung der Investition gestaltet ist. Abschließend werden Fragen zu den Kosten für die Nutzer sowie zur Regelung der Bewirtschaftung gestellt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Abschluss zweier Mietverträge über städtische Grundstücke an der MarkstraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Erwerb eines Grundstücks an der Straße "Wilhelm-Leithe-Weg"Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Bebauungsplan 1021 – Herrenacker – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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