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Fortschreibung Wohnbauflächenprogramm 2024

20242718 · Mitteilung der Verwaltung · 17.12.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Stadt Bochum führt im Rahmen des aktualisierten Handlungskonzepts Wohnen eine Fortschreibung des Wohnbauflächenprogramms durch. Ziel ist es, den prognostizierten Bedarf von knapp 11.000 Wohneinheiten für den Zeitraum von 2023 bis 2035 zu decken, wobei mindestens die Hälfte der Einheiten durch Innenentwicklungsmaßnahmen realisiert werden soll.

In der aktuellen Fassung wird zwischen einem Innenentwicklungsprogramm und dem Wohnbauflächenprogramm unterschieden. Das Innenentwicklungsprogramm umfasst kleinteilige Potenziale ohne Bebauungsplanverfahren, wie etwa Dachgeschossausbauten oder Umnutzungen, die voraussichtlich rund 4.000 Wohneinheiten bereitstellen werden. Das Wohnbauflächenprogramm konzentriert sich hingegen auf Projekte, für die ein Bebauungsplan erforderlich ist. Dies umfasst sowohl Flächen der Innen- als auch der Außenentwicklung.

Der aktuelle Stand des Wohnbauflächenprogramms weist verschiedene Projektphasen aus. Derzeit befinden sich fünf Projekte in der Umsetzung, die etwa 1.250 Wohneinheiten umfassen. Für den kurzfristigen Horizont bis Ende 2027 sind zehn Projekte mit rund 1.200 Wohneinheiten erfasst. Die mittelfristige Planung für den Zeitraum von 2028 bis 2032 umfasst 17 Projekte mit etwa 3.300 Wohneinheiten. Zudem existieren zwölf Projekte mit unklarer zeitlicher Planung. Aus dem Programm wurden Flächen herausgenommen, die künftig als Schulstandorte genutzt werden oder aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Entwässerung nicht mehr für den Wohnungsbau in Betracht kommen.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung)
17.12.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung)
03.12.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.