Bebauungsplan Nr. 1052 – Uhlandstraße – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im vereinfachten Verfahren - Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
20243152 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.01.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat die Beschlussvorlage 20243152 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1052 für die Uhlandstraße vorgelegt. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Uhlandstraße 15 a bis 19 sowie die dahinter liegenden Flächen bis zur Bahnstrecke. Ziel der Planung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Realisierung einer gestalterischen Qualität für den Eingangsbereich zum Stadtparkviertel.
Das Verfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden, wobei auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet wird. Der Bebauungsplan soll Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, Gebäudehöhen und Ausnutzungsziffern enthalten. Zudem sind gestalterische Vorgaben sowie Regelungen für Nebenanlagen und Stellplätze vorgesehen. Aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke sind Festsetzungen zum Schallschutz erforderlich. Die Vorlage sieht vor, das Nachverdichtungspotenzial auf ein städtebaulich und ökologisch vertretbares Maß zu begrenzen.
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll über den Aufstellungsbeschluss in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 entscheiden. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird im Rahmen einer Anhörung am 30. Januar 2025 einbezogen.
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