Bebauungsplan Nr. 1033 – Am Dornbusch – hier: Nutzung des Instrumentariums der Baulandmobilisierungsverordnung NRW durch Anwendung des § 31 Abs. 3 BauGB; Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
20242770 · Mitteilung der Verwaltung · 17.12.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen der Stadt Bochum beabsichtigt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 1033 – Am Dornbusch einzustellen. Anstelle der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes soll künftig das Instrument der Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB genutzt werden. Diese Regelung der Baulandmobilisierungsverordnung NRW ermöglicht Abweichungen von bestehenden Festsetzungen, um die Genehmigung von Wohnraum zu beschleunigen.
Das Vorhaben umfasst den Neubau eines sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses sowie die Aufstockung bestehender Gebäude in der Velsstraße und am Dornbusch um ein bis zwei Geschosse. Durch diese Maßnahmen sollen etwa 75 neue Wohneinheiten entstehen. Die Planung sieht zudem den Bau einer Tiefgarage, die Schaffung oberirdischer Stellplätze sowie die Aufwertung von Grünflächen durch Mietergärten, Kinderspielflächen und Fahrradstellplätze vor. Ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bochum soll die Einhaltung von Gestaltungsauflagen und ökologischen Standards wie Dachbegrünungen oder Versickerungsflächen regeln. Zudem ist vorgesehen, dass etwa 30 Wohneinheiten im geplanten Neubau gefördert werden.
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