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Bebauungsplan Nr. 1051 – Rosendelle – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im vereinfachten Verfahren - Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

20243151 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.02.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 04.02.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (38. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat mit der Beschlussvorlage 20243151 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1051 „Rosendelle“ beantragt. Das Plangebiet umfasst ein Areal östlich der Finkenstraße und des Backhauswegs sowie beidseitig der Straßen Rosendelle, Lilienweg und Narzissenstraße. Das Verfahren soll nach den Regelungen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden, wobei auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet wird.

Die Ziele des Bebauungsplans umfassen die Sicherung der vorhandenen Siedlungsstruktur, die Festlegung von Vorgaben für Nachverdichtungsmaßnahmen sowie die städtebauliche Aufwertung von Neubau- und Sanierungsprojekten. Zudem sollen Grünflächen erhalten und der ruhende Verkehr geordnet werden. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit Anfragen zu baulicher Nachverdichtung, die sowohl Wohnungsbau als auch die Unterbringung von Stellplätzen betreffen. Durch die Festsetzung von Gebäudehöhen, Ausnutzungsziffern und überbaubaren Flächen soll die bestehende Struktur der in den 1960er Jahren errichteten Wohnbebauung gewahrt bleiben.

Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 17. Dezember 2024 über die Vorlage entscheiden. Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird im Rahmen einer Anhörung am 4. Februar 2025 einbezogen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (38. Sitzung)
04.02.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung)
17.12.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag