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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 482 a – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 – Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im vereinfachten Verfahren - Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Veröffentlichungsbeschluss - Beschluss der erneuten Veröffentlichung

20242195 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung beantragt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 482 a, welcher eine erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 für die Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide vorsieht. Gegenstand der Änderung ist die Neuregelung der Zulässigkeit von Pkw-Stellplätzen sowie Wärmepumpen. Durch die Anpassung der textlichen Festsetzung im § 3 a sollen diese Anlagen künftig auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein. Das Verfahren soll gemäß § 13 BauGB vereinfacht durchgeführt werden, wobei auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet wird. Der Entwurf, die Begründung sowie die Umweltuntersuchung sollen im Internet veröffentlicht werden. Im Zuge der Neuregelung ist zudem die Aufhebung des bisherigen Bebauungsplans Nr. 482 im Geltungsbereich des neuen Plans vorgesehen.

Um zeitliche Verzögerungen im Planungsprozess zu vermeiden, sieht die Vorlage die Möglichkeit vor, substanzielle Änderungsbedarfe, etwa durch gesetzliche Vorgaben oder Anpassungen nach Stellungnahmen, durch eine erneute Veröffentlichung ohne erneute Beschlussfassung zu adressieren. Eine erneute Auslegung erfolgt nur bei Bedarf. Über konkrete finanzielle Auswirkungen oder jährliche Folgelasten liegen keine Angaben vor. Klimarelevante Auswirkungen sind in der Begründung des Entwurfs aufgeführt. Die Anhörung durch die Bezirksvertretung Bochum-Mitte ist für den 5. Dezember 2024 angesetzt, während die Entscheidung durch den Ausschuss für Planung und Grundstücke für den 17. Dezember 2024 vorgesehen ist. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.

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