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Weg am Kötterberg - Bauordnung

20242861 · Mitteilung der Verwaltung · 17.12.2024 · Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Bauordnungsverwaltung hat eine Mitteilung zur Nutzungsänderung eines Grundstücks am Weg am Kötterberg vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtragte, eine bestehende Garage in einen Abstellraum umzuwandeln. Das Vorhaben umfasst zudem die Anbringung einer Außendämmung sowie den Einbau einer Treppe im Erdgeschoss.

Da das betreffende Grundstück nicht innerhalb eines bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB liegt und kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, unterliegt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit den Vorschriften für das Bauen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Da keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt, erfolgt die Beurteilung nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB. Hierbei ist entscheidend, dass die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Laut der Vorlage entstehen durch das Vorhaben keine zusätzlichen Flächenversiegelungen. Es bestehen keine naturschutzrechtlichen Bedenken und die öffentlichen Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Baugenehmigung zu erteilen. Die Mitteilung wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 5. Dezember 2024 sowie dem Ausschuss für Planung und Grundstücke am 17. Dezember 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung)
17.12.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
05.12.2024
Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages