Haarstr. 251a - Bauordnung
20242834 · Mitteilung der Verwaltung · 17.12.2024 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die zuständigen Gremien über ein Bauvorhaben in der Haarstraße 251a in Bochum. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle mit den Maßen 21,00 Meter mal 12,99 Meter zu errichten. Die Halle soll zur Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Vorräten sowie Maschinen und Geräten dienen und im Winter als Laufstall für Rinder genutzt werden.
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, das im regionalen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist und innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt. Da kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, erfolgt die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach den Vorschriften für das Bauen im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Der zugrunde liegende landwirtschaftliche Betrieb wird als Vollerwerbsbetrieb mit etwa 32 Hektar Nutzfläche geführt, wobei der Schwerpunkt auf der Rindviehhaltung und dem Ackerbau liegt. Die Voraussetzungen zur Einhaltung der landwirtschaftlichen Definition sind erfüllt.
Nach Angaben des Bauordnungsamtes stehen öffentlichen Belangen sowie der Landwirtschaftskammer keine Einwänden gegen das Vorhaben entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen oder denkmalpflegerischen Bedenken bestehen. Die Information wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd sowie dem Ausschuss für Planung und Grundstücke in den Sitzungen im Dezember 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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