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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bestellung einer weiteren Schriftführung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die BeiräteZur Vorlage · 20241271 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241271 die Bestellung einer weiteren Schriftführung für die Ausschüsse des Rates sowie die Beiräte beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, kurzfristige Ausfälle in der schriftführerischen Tätigkeit innerhalb der Gremien kompensieren zu können.
Im Rahmen dieses Vorhabens soll Nick Weißelberg mit Wirkung vom 1. Juni 2024 als Schriftführer für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die Beiräte bestellt werden. Er ist im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation tätig. Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bilden die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie die Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Durch die Benennung für sämtliche Fachgremien soll eine personelle Abdeckung der Aufgaben sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.08.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.08.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.06.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2024 · Integrationsausschuss (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB - Auf der Prinz (Ost) -Zur Vorlage · 20241152 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage für ein bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage „Auf der Prinz (Ost)“ vorgelegt. Das Verfahren betrifft den etwa 440 Meter langen Abschnitt zwischen der Einmündung Elbestraße und der Kornharpener Straße im Stadtbezirk Nord. Ziel des Verfahrens ist es, festzustellen, ob die Herstellung dieser Erschließungsanlage den Grundsätzen der Bauleitplanung entspricht.
Da für diesen Bereich kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, ist eine Prüfung der Planungsrechtmäßigkeit erforderlich. Hintergrund ist die Notwendigkeit, eine rechtssichere Grundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu schaffen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat verdeutlicht, dass für eine rechtssichere Abrechnung eine sachgerechte Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Belange notwendig ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausbauplanung sowie den Erläuterungsbericht zu veröffentlichen, um eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen. Nach einer Entscheidung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 25. Juni 2024 wird der abschließende Beschluss durch den Oberbürgermeister erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Bebauungsplan Nr. 1028 – An der Halde / Kirchharpener Straße – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 20241209 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1028 „An der Halde / Kirchharpener Straße“ im Bochumer Stadtteil Gerthe. Das Plangebiet liegt nördlich der Straße An der Halde, östlich der Kirchharpener Straße sowie südlich der Lothringer und Klüsenerstraße. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine kleinteilige, nachfrageorientierte gewerbliche Nutzung durch produzierende Betriebe und Dienstleister unter Berücksichtigung des Schutzes angrenzender Wohngebiete.
Die Fläche umfasst etwa 7,4 Hektar ehemaliger Standorte der Zeche Lothringen und befindet sich im Eigentum der Bochum Wirtschaftsentwicklung (WEG). Durch die geplante Nachnutzung einer Brachfläche soll die städtische Innenentwicklung gefördert werden. Im Rahmen des Verfahrens ist die Festsetzung einer neuen Erschließungsstraße als öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen. Da das Gebiet aufgrund seiner industriellen Vergangenheit Altlasten aufweist, existiert bereits ein Sanierungsplan für Boden und Grundwasser. Das weitere Verfahren umfasst zudem eine Umweltprüfung sowie Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen auf den Verkehr und die Lärmimmissionen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken für den Bereich des Stadtumbaugebiets Innenstadt Bochum / ISEK Innenstadt Bochum (Vorkaufssatzung Nr. 1048 V - Innenstadt Bochum -)Zur Vorlage · 20241091 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Vorkaufssatzung für das Stadtumbaugebiet Innenstadt vorgelegt. Die Satzung Nr. 1048 V sieht ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten sowie unbebauten Grundstücken vor, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Bochum zu sichern. Die rechtliche Grundlage bildet § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches.
Mit dieser Regelung sollen zusätzliche Steuerungsinstrumente geschaffen werden, um sicherzustellen, dass Grundstücksveräußerungen den Zielen der Stadtentwicklung entsprechen. Dazu gehören unter anderem die Aufwertung des Stadtbildes, die Entwicklung von Baulücken sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Grundstückseigentümer innerhalb des Geltungsbereichs sind verpflichtet, den Abschluss von Kaufverträgen unverzüglich der Stadt anzuzeigen. Sollte ein geplanter Verkauf nicht mit den ISEK-Zielen vereinbar sein, kann die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben oder eine Abwendungsvereinbarung mit dem Käufer treffen, um die Umsetzung der städtebaulichen Ziele abzusichern. Im Gegensatz zu früheren Regelungen umfasst diese Satzung explizit auch bebaute Grundstücke.
Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Vorlage nach Beratungen in verschiedenen Gremien, darunter der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Haupt- und Finanzausschuss, am 5. September 2024 im Rat der Stadt Bochum beschlossen werden soll. Federführend ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024Zur Vorlage · 20241140 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241140 das neue Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 vorgelegt. Dieses Konzept dient als Fortschreibung der wohnungspolitischen Strategie aus dem Jahr 2017 und basiert auf einer Evaluation der Maßnahmen aus den Jahren 2018 bis 2022. Ziel des Entwurfs ist es, bewährte Ansätze fortzuführen sowie neue Maßnahmen zur Wohnraumschaffung zu etablieren.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Umsetzung von 18 konkreten Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Senkung der Neubaukosten sowie die Identifizierung von Flächen für seniorengerechtes und inklusives Wohnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Innenentwicklung, wofür eine separate Potenzialanalyse beauftragt wurde. Zudem sollen Beratungsangebote zur Nutzung von Dachgeschossen sowie zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen bereitgestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neufassung einer Quotierungsregelung für den geförderten Wohnungsbau. Demnach sollen auf städtischen Flächen mindestens 40 Prozent und auf nicht-städtischen Flächen, für die die Stadt Baurecht schafft, mindestens 30 Prozent der Geschossfläche im geförderten Bereich realisiert werden. Das Konzept wurde in einem Beteiligungsprozess erarbeitet, an dem über 500 Beiträge aus der Öffentlichkeit einflossen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Müller/Steude/ OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241140 bei 1 Enthaltung (AfD)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:1 (UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die Partei)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Umgang mit Satzungsrecht zu Schottergärten und bestimmten EinfriedungenZur Vorlage · 20241027 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat die Ergebnisse einer Prüfung zu Regelungen bezüglich Schottergärten und bestimmter Einfriedungen vorgelegt. Eine stadtweite Satzung zum Verbot von Schottergärten ist laut Mitteilung nicht mehr erforderlich, da die Novelle der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ein landesweites Begrünungsgebot enthält. In Bebauungsplänen können jedoch weiterhin detaillierte Festlegungen zur Gestaltung und Begrünung von Vorgärten getroffen werden, insbesondere in neu zu entwickelnden Quartieren.
Hinsichtlich der Beschränkung bestimmter Einfriedungen, wie etwa Stabgitterzäune oder PVC-Sichtschutzfolien, stellt die Verwaltung fest, dass für einen pauschalen Ausschluss die Rechtsgrundlage fehlt. Eine Gestaltungssatzung müsste stattdessen positive Gestaltungsziele definieren und festlegen, welche Materialien zulässig sind. Da die Anforderungen an Einfriedungen je nach Grundstücksnutzung und Baustruktur stark variieren, wäre eine umfassende stadtgestalterische Analyse notwendig. Die Erarbeitung einer solchen Analyse für das gesamte Stadtgebiet sei jedoch mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden. In Bebauungsplänen können daher weiterhin spezifische Anforderungen an die Begrünung und Gestaltung festgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird nach eingehender Beratung, Beantwortung von Fragen und Erläuterungen bzw. Stellungnahmen von Frau Möller und Herrn Kelling zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird nach eingehender Beratung, Beantwortung von Fragen und Erläuterungen bzw. Stellungnahmen von Frau Möller und Herrn Kelling zur Kenntnis genommen. - 5.2Aktueller Sachstand zur denkmalgeschützten, ehemaligen und in Teilen zerstörten Versöhnungskirche in Bochum-HordelZur Vorlage · 20241250 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand der denkmalgeschützten Versöhnskirche in Bochum-Hordel. Das Gebäude aus der Zeit des Jugendstils weist Schäden im Innenbereich aus den Jahren 2018 und 2022 sowie eine teilweise Zerstörung der Dachkonstruktion durch einen Brand im März 2023 auf. Seit Oktober 2021 befindet sich das Baudenkmal im Eigentum eines Investors, der eine Sanierung und Umnutzung anstrebt.
Nachdem die Verwaltung im Mai 2022 unzulässige Maßnahmen im Inneren festgestellt und die Arbeiten sowie das Gebäude versiegelt hatte, kam es zu einem Rechtsstreit. Aufgrund der notwendigen Sicherungsarbeiten nach dem Brand sowie Gesprächen zur künftigen Nutzung wurden die Anordnungen inzwischen aufgehoben. Die Klageverfahren des Eigentümers gegen die Stadt wurden beendet, wobei die Kostenentscheidungen zugunsten der Verwaltung ausfielen.
Im Rahmen der Dachsicherung wurde eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung eines Baumes erteilt, wofür bis 2026 Ersatzpflanzungen erfolgen müssen. Der Eigentümer plant die Umwandlung des Gebäudes in Sozialwohnungen und hat hierfür im November 2023 einen Bauantrag eingereicht. Dieser befindet sich derzeit in der bau- und denkmalrechtlichen Prüfung. Mit der Erteilung der Baugenehmigung können die Instandsetzungsarbeiten beginnen und die bestehenden Sperrungen der Außenbereiche sowie der Straße Am Hohberg aufgehoben werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Bebauungsmöglichkeiten auf Flächen hinter „Am Maarbach“ und „An der Maarbrücke“Zur Vorlage · 20241373 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat die Verwaltung zur Frage angefragt, ob auf den Flächen hinter „Am Maarbach“ und „An der Maarbrücke“ sozial geförderter Wohnraum entstehen kann. Ein Grundstückseigentümer plant dort die Errichtung von bis zu sieben Mehrfamilienhäusern mit etwa 60 Wohneinheiten.
Die Antwort des Amtes für Stadtplanung und Wohnen erläutert, dass unter den derzeitigen planungsrechtlichen Bedingungen keine Bebauung möglich ist. Die betreffenden Flächen sind im Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) als Grünfläche ausgewiesen, um die Verbindung zwischen dem Westpark und dem Regionalen Grünzug D zu erhalten und eine Nachverdichtung zu verhindern. Zudem legt der Regionalplan Ruhr diesen Bereich als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich fest. Eine Änderung des GFNP würde zudem die Abstimmung mit anderen Städten der Planungsgemeinschaft erfordern. Ein weiteres Hindernis stellt das Hochwasserrisiko dar, da die Flächen unmittelbar an den Marbach grenzen oder sich in einem Überschwemmungsgebiet befinden, weshalb eine Entwicklung zu Wohnbauland nicht empfohlen wird.
Hinsichtlich des zeitlichen Rahmens gibt die Verwaltung an, dass ein Bebauungsplanverfahren mindestens zwei Jahre und ein GFNP-Änderungsverfahren mindestens zweieinhalb Jahre beanspruchen würde. Für eine Änderung des Regionalplans Ruhr liegen keine Erfahrungswerte vor, da der Regionalverband Ruhr derzeit Windenergieprojekte priorisiert. Eine verlässliche zeitliche Prognose für eine Änderung des Regionalplans kann aktuell nicht gegeben werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Änderung des bestehenden Kaufvertrages zur Errichtung eines Vollsortimenters an der Hattinger Straße in Bochum-LindenZur Vorlage · 20240792 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, einen bestehenden Kaufvertrag über ein Parkplatzgelände in Bochum-Linden anzupassen. Das betroffene Areal befindet sich an der Kreuzung Hilligenstraße und Hasenwinkeler Straße und umfasst eine Fläche von etwa 5.022 Quadratmetern. Der ursprüngliche Verkauf erfolgte im Jahr 2018 im Zusammenhang mit dem Umbau eines ehemaligen Kaufhauses sowie der Errichtung eines Lebensmittel-Vollsortimenters an der Hattinger Straße.
Laut einer Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster führten die bestehenden Verpflichtungen bei der Abwicklung des Vertrages zu Konflikten hinsichtlich der Umsetzung, Nutzung und Eintragung. Um diese zu lösen, ist eine Nachbeurkundung des Kaufvertrages vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Regelung der Parknutzung durch die Öffentlichkeit.
Nach der geplanten Anpassung soll das Parken von Montag bis Samstag im Zeitraum zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr für eine Dauer von vier Stunden unentgeltlich möglich sein. Die Zeit von 20:01 Uhr bis 7:59 Uhr sowie die gesamte Parkzeit an Sonn- und Feiertagen sollen ebenfalls kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung nutzbar sein. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretung Bochum-Südwest und der Ausschuss für Planung und Grundstücke.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Erwerb des Schulgrundstücks Donnerbecke 3 und landwirtschaftlicher FlächenZur Vorlage · 20241010 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant den Erwerb des Grundstücks der Grundschule „Donnerbecke 3“ sowie mehrerer landwirtschaftlicher Flächen. Die Schule wird derzeit auf einem Grundstück im Erbbaurecht betrieben. Nach dem Tod der Grundstückseigentümerin wurden Verhandlungen mit deren Rechtsnachfolgerin aufgenommen, die bereit ist, das Schulgelände in Gemarkung Linden zusammen mit acht weiteren Flächen an die Stadt zu verkaufen.
Das angebotene Paket umfasst neben dem etwa 9.503 Quadratmeter großen Schulgrundstück verschiedene Ackerflächen sowie Waldflächen in den Gemarkungen Linden und Hattingen Baak. Der Erwerb der landwirtschaftlichen Flächen ist im Rahmen der Bodenbevorratung vorgesehen.
Die Beschlussfassung über diesen Vorgang erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen. Damit sollen die Vorgaben zum Datenschutz sowie zur Geheimhaltung gewahrt bleiben.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Am Honnengraben - BauordnungZur Vorlage · 20240858 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über ein Bauvorhaben am Honnengraben, bei dem eine bestehende Garage zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden soll. Der Antragsteller beabsichtigt, die teilweise baufällige Doppelgarage an der gleichen Stelle neu zu errichten. Die neue Garage soll mit den Abmessungen von etwa 7,49 m x 7,49 m bzw. 7,18 m etwas breiter als das Vorgängerbauwerk ausfallen. Durch die grenzständige Ausführung am Flurstück 846 soll ein schwer bewirtschaftbarer Grundstücksstreifen vermieden werden, was zu einer Vergrößerung der versiegelten Fläche um circa 6 Quadratmeter führt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 297, der die Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausweist. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt und keine Privilegierung nach dem Baugesetzbuch vorliegt, wird die Zulässigkeit anhand der Beeinträchtigung öffentlicher Belange geprüft. Die Verwaltung stellt fest, dass öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Obwohl die geplante Nutzung der Fläche im Widerspruch zur landwirtschaftlichen Festsetzung steht, beabsichtigt die Verwaltung, eine Befreiung von dieser Festsetzung zu erteilen, da die Garage am selben Standort verbleibt. Eine Baugenehmigung soll erteilt werden, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
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- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Entwicklung Bauvorhaben - BauordnungZur Vorlage · 20241143 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Entwicklung von Bauvorhaben Informationen über die Baugenehmigungssituation in Bochum eingeholt. Laut der Antwort des Bauordnungsamtes ist die Zahl der Baugenehmigungen in den letzten zehn Jahren rückläufig: Während im Jahr 2014 noch 1507 Genehmigungen erteilt wurden, sank dieser Wert im Jahr 20<0xE2><0x80><0xAF>23 auf 912. Für die Frage, wie viele genehmigte Anträge nicht fristgerecht umgesetzt wurden, liegen der Verwaltung keine statistisch auswertbaren Zahlen vor. Über die Gründe für das Nichtdurchführen genehmigter Projekte liegen keine über allgemein bekannte Informationen hinaus vor.
Hinsichtlich der Bearbeitungszeiten zeigt die Statistik, dass die durchschnittliche Dauer von der Antragstellung bis zum Bescheid im Jahr 2020 mit 252 Tagen einen Höchstwert erreichte und 2023 wieder bei 171 Tagen lag. Die Gesamtlaufzeit von der Einreichung bis zur Genehmigung beträgt aufgrund gesetzlicher Fristen für die Beteiligung anderer Stellen üblicherweise fünf bis sechs Monate.
Zur Prozessoptimierung führt die Verwaltung verschiedene Maßnahmen durch. Sämtliche Arbeitsprozesse, wie Baugenehmigungsverfahren und die Digitalisierung von Bauakten, werden auf digitale Abläufe umgestellt. Zudem wurden drei Stellen in technische Koordinationsstellen umgewandelt, um Führungskräfte von fachlichen Aufgaben zu entlasten. Ein weiteres Projekt ist die digitale Vorprüfung bauordnungsrechtlicher Vorschriften mittels Building Information Modeling (BIM).
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- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Büroflächen und Wohnungen in Bochum - BauordnungZur Vorlage · 20241144 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat Informationen zur Entwicklung von Büroflächen und Wohnraum in Bochum sowie zur damit verbundenen Flächenversiegelung angefordert. Die Verwaltung teilte mit, dass in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt 58.290 Quadratmeter Bürofläche neu entstanden sind. Für die nächsten zwei Jahre befinden sich etwa 41.838 Quadratmeter Bürofläche im Bau. Daten zur spezifischen Flächenversiegelung durch diese Bürovorhaben werden von der Verwaltung nicht erfasst.
Bei den Wohnungen verzeichnete die Statistik für das Jahr 2021 eine Fertigstellung von 659 Einheiten, während es im Jahr 2022 401 Einheiten waren. Für das Jahr 2023 liegen noch keine Daten vor, wobei die Verwaltung einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr erwartet. Über die Anzahl der Wohnungen, die in den kommenden zwei Jahren fertiggestellt werden sollen, liegen keine verlässlichen Angaben vor, da Baubeginne nicht systematisch erfasst werden. Auch für die Flächenversiegelung im Bereich des Wohnungsbaus sind keine statistisch auswertbaren Daten verfügbar.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Haarstr. 59 - BauordnungZur Vorlage · 20241419 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie die Bezirksvertretung Bochum-Süd über ein geplantes Bauvorhaben in der Haarstraße 59. Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Mutterkuhstalls mit Nachzucht, einer Mistplatte sowie einer Lagerfläche. Die Dimensionen des Stalls und der Lagerfläche werden mit 37,49 Metern mal 35,00 Metern angegeben, während die überdachte Mistplatte eine Größe von 14,76 Metern mal 15,00 Metern aufweisen soll.
Mit der Neuerrichtung ist eine Erweiterung des Viehbestands verbunden. Derzeit hält der landwirtschaftliche Betrieb etwa 20 bis 22 Mutterkühe und 20 Mastrinder-Bullen; das Ziel ist eine Erhöhung auf 40 Mutterkühe und 50 Bullen. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 285, der Flächen für die Landwirtschaft festsetzt, und befindet sich zudem innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes sowie einer Verbandsgrünfläche.
Da es sich um einen privilegierten landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb handelt, sieht das Bauordnungsamt die Erteilung einer Baugenehmigung vor, sofern keine naturschutzrechtlichen Einwände bestehen. Die geplanten Gebäude werden als betriebsnotwendig eingestuft.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Vienhovenweg o. Nr. - BauordnungZur Vorlage · 20241420 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle am Vienhovenweg zu erteilen. Der Antragsteller, ein in Vollberuf tätiger Landwirt, plant das Gebäude zur Lagerung von Getreide sowie zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Maschinen.
Derzeit wird der Betrieb von einer Hofstelle an der Ridderstraße 20 aus geführt. Laut Vorlage erschweren die aktuelle Verkehrssituation am Standort sowie die zunehmende Größe moderner Landmaschinen und Anhänger die betrieblichen Abläufe. Die vorhandene Scheune auf dem Gelände an der Ridderstraße sei für eine moderne Getreidelagerung ungeeignet und biete nicht ausreichend Platz für das Rangieren der Geräte. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Verladungen bei Regen außerhalb der bestehenden Gebäude stattfinden müssen.
Das geplante Vorhaben am Vienhovenweg soll die Betriebsabläufe näher an die bewirtschafteten Flächen verlagern, wodurch der Schwerlastverkehr aus dem Ortskern reduziert werden soll. Die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Ruhr-Lippe, hat bestätigt, dass das Vorhaben den Voraussetzungen für ein privilegiertes Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB entspricht. Die Erteilung des positiven Vorbescheids durch die Verwaltung ist vorgesehen, sofern die Zustimmung der unteren Landschaftsbehörde vorliegt.
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- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung)
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Haarstr. 59 - BauordnungZur Vorlage · 20241421 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zur geplanten baulichen Veränderung in der Haarstraße 59 vorgelegt. Der Antragsteller, ein landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb mit Schwerpunkt auf Pferde- und Rinderhaltung, plant die Errichtung eines Paddocks für die freie Bewegung von Pferten nach dem Tierschutzgesetz sowie eines Pferdebewegungsplatzes. Der Paddock soll eine Fläche von 28 mal 18 Metern umfassen, während der Pferdebewegungsplatz eine Größe von 60 mal 25 Metern aufweisen soll. Zudem ist eine Änderung des bestehenden Reitplatzes vorgesehen: Ein Teil der Fläche in Höhe von 270 Quadratmetern soll in einen Ziergarten umgewandelt werden, während an der westlichen Seite eine Erweiterung um ebenfalls 270 Quadratmeter geplant ist.
Das Grundstück liegt in einem Bereich, der im Bebauungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist und unterliegt den Vorschriften des Baugesetzbuches sowie dem Landschaftsschutzgebiet Bochum Mitte-Ost. Hintergrund des Antrags ist die Feststellung bei einer Kontrolle nach dem Tierschutzgesetz, dass die vorhandenen Bewegungsflächen in der Winterzeit aufgrund von Bodenverhältnissen wie Frost oder Matsch nicht ausreichend nutzbar sind, was ein Verletzungsrisiko für die Tiere darstellt. Das Bauordnungsamt beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Die Vorlage dient dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Kenntnisnahme.
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- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Transparenz bei NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20233345/1 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe „DIE LINKE.im Rat der Stadt Bochum“ hat im Rahmen einer Anfrage zur Transparenz der Nachhaltigkeitsstrategie die Vorlage des Abschlussdokuments zum Prozess „Global Nachhaltige Kommune (GNK)“ gefordert. In einer Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 22. November 2023 bat die Fraktion darum, das von LAG 21 NRW erstellte Dokument den zuständigen Ratsgremien und Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen. Dies sei notwendig, um einen Vergleich zwischen der Verwaltungsvorlage und dem Ergebnis des GNK-Prozesses zu ermöglichen. Zudem wurde nach den Gründen für die Nichtvorlage eines solchen Dokuments bzw. dessen Erstellung gefragt.
Die Verwaltung, vertreten durch Karen Biesgen von der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit, erklärte in ihrer Antwort, dass die Nachhaltigkeitsstrategie durch die Zusammenführung der Prozesse „Klimaplan Bochum 2035“ und „GNK“ entstanden sei. Das Endprodukt, die „Nachhaltigkeitsstrategie Bochum“ (Vorlage Nr. 20232094/1), liege dem Rat bereits vor. Die Abschlussdokumentation des GNK-Prozesses wird als Teilprodukt betrachtet. Die Inhalte der LAG 21 NRW wurden zusammen mit den Ergebnissen aus dem Klimaplan-Prozess in die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie integriert.
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- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2024 · Integrationsausschuss (18. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.06.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.05.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Zuwegung Turnhalle Liebfrauenstraße, Höhe Liebfrauenstraße Nr.10 – aktueller Sachstand und PerspektiveZur Vorlage · 20241219 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat nach dem aktuellen Stand der Instandsetzung der Zuwegung zur Turnhalle in der Liebfrauenstraße gefragt. Hintergrund der Anfrage im Ausschuss für Planung und Grundstücke war die Sicherheit der Fußgänger auf diesem Bereich, der von Anwohnern sowie Nutzern der Sporthalle und der dort installierten Sportbox genutzt wird.
Die Stadtverwaltung Bochum teilte mit, dass die Instandhaltung der Wegeverbindung in die Zuständigkeit der Stadt als Eigentümerin der Sporthalle fällt. Der derzeit noch nicht gepflasterte Teil der Zuwegung besteht aus einer Kiesfläche, die aktuell regelmäßig ausgebessert wird. Zur dauerhaften Lösung der Situation ist eine Pflasterung dieser Fläche vorgesehen.
Nach einer ersten Begehung durch die zuständigen Fachbereiche befinden sich die Planung und Umsetzung der Pflasterarbeiten derzeit in der Vorbereitung. Ein genauer Zeitplan liegt noch nicht vor, die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass der Beginn der Arbeiten in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgen kann.
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- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Mündlicher Bericht zum Sachstand Projekt „Am Hillerberg“
- 6.Anfragen
- 6.1Sanierungsplan für den Bereich "An der Halde Ost"Zur Vorlage · 20241600 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke vom 25. Juni 2024 Informationen zum Stand der Sanierungsplanung für die Gebiete „An der Halde West und Ost“ angefordert. Hintergrund ist eine im Jahr 2021 ausgeschriebene Erstellung eines Sanierungsplanes für diese Bereiche. Während der Plan für den westlichen Teil bereits vorgestellt wurde, stellt die Fraktion nun Fragen zur Situation im östlichen Bereich „An der Halde Ost“.
Die Anfrage bittet um Auskunft darüber, ob für den östlichen Teil ein entsprechender Sanierungsplan vorliegt und wann dieser der Politik vorgelegt wird. Falls kein Plan existiert, wird nach dem Zeitpunkt gefragt, mit dem eine solche Planung zu rechnen ist. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob für den östlichen Bereich bereits andere Planungen bestehen, wie diese beschaffen sind und wann deren Inhalte der Politik präsentiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Änderung des bestehenden Kaufvertrages zur Errichtung eines Vollsortimenters an der Hattinger Straße in Bochum-LindenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Erwerb des Schulgrundstücks Donnerbecke 3 und landwirtschaftlicher FlächenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
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- 12.Anfragen
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