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Haarstr. 59 - Bauordnung

20241421 · Mitteilung der Verwaltung · 25.06.2024 · Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Mitteilung zur geplanten baulichen Veränderung in der Haarstraße 59 vorgelegt. Der Antragsteller, ein landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb mit Schwerpunkt auf Pferde- und Rinderhaltung, plant die Errichtung eines Paddocks für die freie Bewegung von Pferten nach dem Tierschutzgesetz sowie eines Pferdebewegungsplatzes. Der Paddock soll eine Fläche von 28 mal 18 Metern umfassen, während der Pferdebewegungsplatz eine Größe von 60 mal 25 Metern aufweisen soll. Zudem ist eine Änderung des bestehenden Reitplatzes vorgesehen: Ein Teil der Fläche in Höhe von 270 Quadratmetern soll in einen Ziergarten umgewandelt werden, während an der westlichen Seite eine Erweiterung um ebenfalls 270 Quadratmeter geplant ist.

Das Grundstück liegt in einem Bereich, der im Bebauungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist und unterliegt den Vorschriften des Baugesetzbuches sowie dem Landschaftsschutzgebiet Bochum Mitte-Ost. Hintergrund des Antrags ist die Feststellung bei einer Kontrolle nach dem Tierschutzgesetz, dass die vorhandenen Bewegungsflächen in der Winterzeit aufgrund von Bodenverhältnissen wie Frost oder Matsch nicht ausreichend nutzbar sind, was ein Verletzungsrisiko für die Tiere darstellt. Das Bauordnungsamt beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Die Vorlage dient dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Kenntnisnahme.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung)
25.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung)
25.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.