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Bebauungsmöglichkeiten auf Flächen hinter „Am Maarbach“ und „An der Maarbrücke“

20241373 · Antwort der Verwaltung · 25.06.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage Bebauungsmöglichkeiten auf Flächen hinter „Am Maarbach“ und „An der Maarbrücke“ · 16.04.2024
🟢 Beschlossen 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat die Verwaltung zur Frage angefragt, ob auf den Flächen hinter „Am Maarbach“ und „An der Maarbrücke“ sozial geförderter Wohnraum entstehen kann. Ein Grundstückseigentümer plant dort die Errichtung von bis zu sieben Mehrfamilienhäusern mit etwa 60 Wohneinheiten.

Die Antwort des Amtes für Stadtplanung und Wohnen erläutert, dass unter den derzeitigen planungsrechtlichen Bedingungen keine Bebauung möglich ist. Die betreffenden Flächen sind im Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) als Grünfläche ausgewiesen, um die Verbindung zwischen dem Westpark und dem Regionalen Grünzug D zu erhalten und eine Nachverdichtung zu verhindern. Zudem legt der Regionalplan Ruhr diesen Bereich als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich fest. Eine Änderung des GFNP würde zudem die Abstimmung mit anderen Städten der Planungsgemeinschaft erfordern. Ein weiteres Hindernis stellt das Hochwasserrisiko dar, da die Flächen unmittelbar an den Marbach grenzen oder sich in einem Überschwemmungsgebiet befinden, weshalb eine Entwicklung zu Wohnbauland nicht empfohlen wird.

Hinsichtlich des zeitlichen Rahmens gibt die Verwaltung an, dass ein Bebauungsplanverfahren mindestens zwei Jahre und ein GFNP-Änderungsverfahren mindestens zweieinhalb Jahre beanspruchen würde. Für eine Änderung des Regionalplans Ruhr liegen keine Erfahrungswerte vor, da der Regionalverband Ruhr derzeit Windenergieprojekte priorisiert. Eine verlässliche zeitliche Prognose für eine Änderung des Regionalplans kann aktuell nicht gegeben werden.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung)
25.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.