Haarstr. 59 - Bauordnung
20241419 · Mitteilung der Verwaltung · 25.06.2024 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie die Bezirksvertretung Bochum-Süd über ein geplantes Bauvorhaben in der Haarstraße 59. Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Mutterkuhstalls mit Nachzucht, einer Mistplatte sowie einer Lagerfläche. Die Dimensionen des Stalls und der Lagerfläche werden mit 37,49 Metern mal 35,00 Metern angegeben, während die überdachte Mistplatte eine Größe von 14,76 Metern mal 15,00 Metern aufweisen soll.
Mit der Neuerrichtung ist eine Erweiterung des Viehbestands verbunden. Derzeit hält der landwirtschaftliche Betrieb etwa 20 bis 22 Mutterkühe und 20 Mastrinder-Bullen; das Ziel ist eine Erhöhung auf 40 Mutterkühe und 50 Bullen. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 285, der Flächen für die Landwirtschaft festsetzt, und befindet sich zudem innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes sowie einer Verbandsgrünfläche.
Da es sich um einen privilegierten landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb handelt, sieht das Bauordnungsamt die Erteilung einer Baugenehmigung vor, sofern keine naturschutzrechtlichen Einwände bestehen. Die geplanten Gebäude werden als betriebsnotwendig eingestuft.
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