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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bochum Strategie – Umsetzung der Kernaktivität „Die digitale Musikschule im Haus der Musik“Zur Vorlage · 20241951 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20241951 den Beschluss vorgeschlagen, die Kernaktivität „Die digitale Musikschule im Haus der Musik“ als Teil der Bochum-Strategie umzusetzen. Ziel des Konzepts ist es, die Digitalisierung der Musikschule Bochum parallel zur Entwicklung des neuen Gebäudes voranzutreiben.
Das Vorhaben umfasst die Einführung einer Cloud-Lösung als Lernplattform für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte. Diese soll den Datenaustausch, die Bereitstellung von Selbstlernaufgaben sowie die Vernetzung ermöglichen und digitale Elemente wie Videounterricht oder hybrides Musizieren unterstützen. Zudem sind Schulungen für Lehrkräfte zum Umgang mit digitaler Hard- und Software sowie die Einrichtung digitaler Selbstlernplätze im künftigen „Haus der Musik“ vorgesehen.
Für die Durchführung der Maßnahmen ist eine finanzielle Ausstattung aus Mitteln der Bochum-Strategie in Höhe von insgesamt 180.000 Euro geplant. Die Mittel sind auf die Jahre 2024 bis 2027 verteilt, wobei 20.000 Euro für das Jahr 2024, jeweils 50.000 Euro für die Jahre 202<0xC2>5 und 2026 sowie 60.000 Euro für das Jahr 2027 vorgesehen sind. Die Vorlage wird im Ausschuss für Kultur und Tourismus vorberaten und anschließend im Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20242082 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20242082 befasst sich mit der Genehmigung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) zum Jahresabschluss 2023. Der Rat der Stadt Bochum soll die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweisen, den geprüften Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von rund 730,4 Millionen Euro festzustellen. Der Bilanzgewinn in Höhe von etwa 44,7 Millionen Euro, welcher sich aus einem Jahresfehlbetrag, Entnahmen aus der Kapitalrücklage sowie einem Gewinnvortrag zusammensetzt, soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zudem ist die Billigung des geprüften Konzernabschlusses mit einer Bilanzsumme von etwa 3,8 Milliarden Euro und einem Konzernbilanzverlust von rund 108,8 Millionen Euro sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats vorgesehen.
Der Plan-Ist-Vergleich für das Geschäftsjahr 2023 zeigt, dass sich das Ist-Ergebnis gegenüber dem geplanten Jahresverlust von 14,3 Millionen Euro auf 1,1 Millionen Euro verändert hat. Die Steuerbelastung stieg von 18,6 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 27,8 Millionen Euro im Jahr 2023, was auf die KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG zurückzuführen ist. Während die Umsatzerlöse um 406,3 Millionen Euro unter dem Plan lagen, überstiegen die sonstigen betrieblichen Erträge den Planwert um 55,6 Millionen Euro. Bei den Investitionen in Finanzanlagen lag der Wert aufgrund einer Eigenkapitaleinlage der Stadt Bochum in Höhe von etwa 23,5 Millionen Euro über dem Planansatz. Die Materialaufwendungen erhöhten sich um 391,2 Millionen Euro. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagAbstimmung Punkte 1-3Enthaltungen: 1 (BD)Abtimmung Punkt 4Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung ohne befangene Ausschussmitglieder
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.2Jahresabschlüsse 2023 der WasserWelten Bochum GmbH, der Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH BochumZur Vorlage · 20242149 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht die Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 für verschiedene Unternehmen der Stadtwerke-Bochum-Gruppe sowie die Entlastung der jeweiligen Organe vor. Der Rat der Stadt Bochum soll dabei die Beschlussvorschläge der Aufsichtsräte bzw. der Gesellschafterversammlung der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG übernehmen und die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen anweisen.
Die Gewinnabführungen innerhalb der Gruppe umfassen 84.000.000,00 € von der Stadtwerke Bochum Holding GmbH an die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum sowie Beträge von 30.406.517,53 € und 13.370.877,67 € von der Stadtwerke Bochum GmbH bzw. der Stadtwerke Bochum Netz GmbH an die Stadtwerke Bochmu Holding GmbH. Die GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG weist einen Jahresüberschuss von 342.611,84 € aus, während die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum einen Konzernbilanzverlust von 26.832.153,49 € verzeichnet.
Bei der Stadtwerke Bochum GmbH stiegen die Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich um 194,4 Mio. € auf 1.060,0 Mio. €, blieben jedoch unter dem Planwert. Das Ergebnis vor Gewinnabführung belief sich auf 30,4 Mio. €. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH verzeichnete ein Ergebnis vor Gewinnverwendung von 13,4 Mio. €, wobei die Investitionen in die Elektrizitätsverteilung auf 16.877 T€ stiegen. Die Investitionen in Finanzanlagen lagen bei 50.046 T€, was über dem Planwert lag. Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH verzeichnete ein Ergebnis vor Verlustübernahme von -18,6 Mio. €.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagAbstimmung ohne Stadtwerke Holding, Punkt 3 und Holding Versorgung und Verkehr, Punkt 4Enthaltungen 2 (BD, Nölke: fraktionslos)Abstimmung Stadtwerke Holding, Punkt 3Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung ohne befangene Ausschussm
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.3Jahresabschluss 2023 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG)Zur Vorlage · 20242166 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird über den Jahresabschluss 2023 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) sowie über die Verwendung des Jahresfehlbetrags entscheiden. Mit der vorliegenden Vorlage wird beantragt, die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen, die Gewinnverwendung zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 132,3 Millionen Euro aus. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf etwa 20,8 Millionen Euro. Zur Deckung dieses Fehlbetrags ist vorgesehen, Mittel aus der Kapitalrücklage in Höhe von rund 21,4 Millionen Euro zu entnehmen und einen Betrag von etwa 594.000 Euro in die Gewinnrücklage einzustellen.
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent auf rund 19,4 Millionen Euro, was primär auf die Erholung der Parkraumbewirtschaftung nach der Pandemie zurückzuführen ist. Während die Erlöse aus Grundstücksverkäufen sanken, konnten diese durch höhere Mieteinnahmen aus Gewerbeflächen kompensiert werden. Die Prüfung des Abschlusses durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbB ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rat soll über den Beschlussvorschlag in der Sitzung am 10. Oktober 2024 abstimmen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagAbstimmung Punkte 1-3Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung Punkt 4Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung ohne befangene Ausschussmitglieder
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.4Jahresabschluss 2023 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbHZur Vorlage · 20242170 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2023 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 9,6 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 5,4 Millionen Euro aus. Der Fehlbetrag soll vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Wirtschaftsjahr 2023 beantragt.
Der Geschäftsverlauf der WiFö GmbH war im Berichtsjahr unter anderem durch den Betrieb des kommunalen Inkubators WERK X sowie das „Sofortprogramm Innenstadt“ geprägt, bei dem zwischen April 2021 und Dezember 20
de 30 Mietverträge abgeschlossen wurden. Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr von 446.000 Euro auf 589.000 Euro. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ergab sich eine Abweichung zur Planung, da Zuwendungen für ein Breitbandversorgungsprojekt im Berichtsjahr noch nicht umgesetzt werden konnten. Die Aufwendungen für die Anmietung von Gewerbeflächen beliefen sich auf 796.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagAbstimmung Punkte 1-3Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung Punkt 4Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung ohne befangenen Ausschussmitglieder
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.5Jahresabschluss 2023 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG)Zur Vorlage · 20242173 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20242173 befasst sich mit dem Jahresabschluss 2023 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG). Der Rat der Stadt Bochum soll dem Beschluss des Aufsichtsrates zustimmen und die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweisen, den Jahresabschluss 2023 festzustellen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 63.187.502,56 €, während ein Jahresfehlbetrag von 7.116.168,60 € ausgewiesen wird. Es ist vorgesehen, diesen Fehlbetrag durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates beantragt.
In der wirtschaftlichen Entwicklung der Bochum Perspektive GmbH stiegen die Umsatzerlöse von 3.169 T€ im Vorjahr auf 5.244 T€. Der Materialaufwand lag mit 27.703 T€ über dem geplanten Wert von 26.636 T€. Für die Fläche MARK 51°7 sind Zuwendungen in Höhe von 82,5 Mio. € aufgeführt.
Die Vorlage enthält zudem Informationen zu den finanziellen Auswirkungen, einschließlich des Mittelbedarfs für die Durchführung der Maßnahmen sowie der jährlichen Folgelasten. Des Weiteren werden die klimarelevanten Auswirkungen der geplanten Maßnahmen thematisiert. Der Beratungsprozess umfasst die Ausschüsse für Beteiligungen und Controlling sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagAbstimmung Punkte 1-3, Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung Punkt 4, Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung ohne die befangenen Ausschussmitglieder
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.6Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH hier: Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20242120 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll darüber entscheiden, die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH (evuz) anzuweisen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 festzustellen. Dies umfasst auch die Entscheidung über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung der Geschäftsführung. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss des Aufsichtsrats der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr), an der die Stadt Bochum mit 57 Prozent beteiligt ist.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 9,3 Millionen Euro aus. Ein Betrag von 231.931,20 Euro soll als Gewinnabführung an die ewmr übertragen werden. Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr durch die Übernahme weiterer Dienstleistungen und den Ausbau des Geschäfts außerhalb des ewmr-Konzerns an. Demgegenüber standen gestiegene Aufwendungen für Material und Personal, bedingt durch höhere Einkaufspreise sowie tarifliche Gehaltssteigerungen. Die Investitionen beliefen sich im Jahr 2023 auf 1.676.000 Euro, was unter dem geplanten Wert lag, da sich die Umstellung des IT-Systems auf SAP S/4HANA verzögerte.
Die Vorlage durchläuft zunächst die Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 26. September 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2024, bevor der Rat am 10. Oktober 2024 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Benennung (Bestellung, Vorschlag) eines/einer Vertreter/in der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der european centre for creative economy GmbH (ecce)Zur Vorlage · 20241176 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Benennung eines neuen Vertreters für die Gesellschafterversammlung der european centre for creative economy GmbH (ecce) entscheiden. Die Verwaltung schlägt hierfür Matthias Frense vor, der als Leiter des Kulturbüros und der Kulturhistorischen Museen fungiert. Die Neubesetzung wird notwendig, da der bisherige Vertreter Bertram Frewer in den Ruhestand getreten ist.
Die ecce GmbH setzt sich aus verschiedenen Gesellschaftern zusammen. Neben der Stadt Bochum, die einen Anteil von 10 Prozent hält, sind die Städte Dortmund (30 %), Gelsenkirchen (10 %), Essen (10 %) und Oberhausen (10 %) sowie die Business Metropole Ruhr GmbH (20 %) und die Folkwang Universität der Künste (10 %) beteiligt. Die Gesellschaft widmet sich der Förderung der Kreativwirtschaft, unter anderem durch Projekte wie die Entwicklung von Kreativ-Quartieren und die individuelle Unterstützung von Kunstschaffenden.
Die Vorlage durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat die Vorberatung in den Ausschüssen für Kultur und Tourismus, Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Die Entscheidung im Rat ist für Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.8Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, Stadtwerke Bochum Holding GmbH und Stadtwerke Bochum GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Frank Thiel zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20241905/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochumer Rat einen Beschlussvorschlag zur Wiederbestellung von Frank Thiel als Geschäftsführer der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie der Stadtwerke Bochum GmbH vorgelegt. Die aktuelle Bestellung sowie der entsprechende Dienstvertrag enden am 30. September 2025.
Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum bedarf eine wiederholte Bestellung oder die Verlängerung einer Amtszeit als Geschäftsführer der Zustimmung des Rates. Die Aufsichtsräte der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH sowie der Stadtwerke Bochum Holding GmbH haben sich bereits in ihren Sitzungen am 10. September 2024 mit der Wiederbestellung befasst und entsprechende Empfehlungsbeschlüsse für die Gesellschafterversammlungen abgegeben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der wiederholten Bestellung von Frank Thiel zum Geschäftsführer der genannten Unternehmen bis zum 30. September 2030 zustimmt. Die Vertreter der Stadt Bochum in den beteiligten Gremien sollen angewiesen werden, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2024 vorberaten, bevor der Rat am 10. Oktober 2024 über das Anliegen entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.9WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Robert Perić zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20242017 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung von Robert Perić zum Geschäftsführer der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht eine Verlängerung der Amtszeit bis zum 31. Mai 2030 vor.
Die aktuelle Bestellung von Herrn Perić endet am 31. Mai 2025. Der Aufsichtsrat der WMR hat in seiner Sitzung am 20. August 2024 eine Empfehlung zur Vertragsverlängerung ausgesprochen. Da die Stadt Bochum den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) anwendet, ist für eine solche Wiederbestellung die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Regelungen des PCGK sehen vor, dass eine Verlängerung der Amtszeit eines erneuten Beschlusses des zuständigen Gremiums sowie des Rates bedarf.
Die WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH ist zu gleichen Teilen an der Stadtwerke Bochum GmbH und der Gelsenwasser AG beteiligt. Die Stadt Bochum hält Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen, unter anderem an der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) sowie der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr). Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, die Gesellschaftervertreter der Stadt Bochum in den beteiligten Gremien anzuweisen, entsprechende Beschlüsse zur Umsetzung der Wiederbestellung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/Dahl- mann/Hohmeier/Müller/Steude/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.10Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030Zur Vorlage · 20242284 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorgelegt. Die neue Amtsperiode ist für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030 vorgesehen. Da die aktuelle Amtszeit Ende März 2025 ausläuft, sieht die Verwaltungsgerichtsordnung vor, alle fünf Jahre eine neue Liste einzureichen.
Die vorliegende Liste umfasst insgesamt 50 Personen. Die Vorschläge setzen sich aus Nennungen der Fraktionen SPD, „Die Grünen im Rat“, CDU-Ratsfraktion sowie „Bündnis Deutschland“ und weiteren Kandidaten zusammen. Um die erforderliche Mindestanzahl von 46 Personen zu erreichen, hat die Verwaltung zusätzlich Bewerberinnen und Bewerber aus der Liste der Schöffenbewerbungen von 2023 in den Vorschlag aufgenommen. Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung des Rates erforderlich, wobei eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig ist.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2024 vorberaten. Die Entscheidung über die Liste soll in der Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.11Findungskommission zur Wiederbesetzung der Position „GMD der Stadt Bochum und Intendant des Anneliese Brost Musikforums Ruhr“Zur Vorlage · 20241928 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Generalmusikdirektor der Stadt Bochum und Intendant des Anneliese Brost Musikforums Ruhr, Tung-Chieh Chuang, wird sein Amt zum 31. Juli 2026 niederlegen. Nach einer fünfjährigen Amtszeit möchte er sich künftig verstärkt auf seine internationale Karriere sowie auf Gastdirigate konzentrieren. Um die Nachbesetzung der Position zu organisieren, liegt dem Rat eine Vorlage zur Einrichtung einer Findungskommission vor.
Die Kommission soll unter der Leitung der Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Tourismus stehen. Die geplante Zusammensetzung sieht neben dem zuständigen Dezernenten, Herrn Dieckmann, drei Vertreter des Rates sowie drei Mitglieder des Orchesters vor. Zudem soll der kaufmännische Betriebsdirektor des Anneliese Brost Musikforums am Gremium beteiligt sein. Das Gremium ist auf insgesamt zehn Plätze begrenzt, wobei bei Bedarf externe Fachberater ohne Stimmrecht hinzugezogen werden können. Die Struktur der Kommission orientiert sich an dem Verfahren, das bereits bei der Nachfolge von Steven Sloane angewandt wurde.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 9 (BD/UWG:FB/Steude)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 1 (BD) - 2.12Erste Änderungssatzung zur HundesteuersatzungZur Vorlage · 20241841 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20241841 behandelt die erste Änderungssatzung zur Bochumer Hundesteuersatzung. Ziel der Anpassungen ist die rechtssichere Klarstellung der Steuerbefreiung für Hunde aus Tierübernahmen sowie die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die digitale Abmeldung von Hunden über das Bochumer Online-Serviceportal.
Im Rahmen der Änderung wird die 12-monatige Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen präzisiert, um Unklarheiten bezüglich der Anzahl der Hunde und der zeitlichen Begrenzung zu beseitigen. Für die Steuerermäßigung bei geringem Einkommen soll die Bedarfsprüfung künftig durch die zuständigen Sozialleistungsträger durchgeführt werden. Zudem soll die bisher erforderliche Schriftform bei der Hundesteuer-Abmeldung durch die Textform ersetzt werden. Dies ermöglicht die Nutzung elektronischer Wege wie E-Mail, Fax oder des Online-Dienstes, wodurch eine eigenhändige Unterschrift entfällt. Der Fachbereich sieht die Textform als ausreichend an, wobei im Zweifelsfall Verifizierungen durch Nachweise oder Außenprüfungen durch den Steuerprüfdienst möglich bleiben.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Änderungssatzung durch den Rat vor. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 19. September 2024, im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2024 sowie im Rat am 10. Oktober 2024 vorgesehen. Das Amt für Finanzsteuerung ist für die Vorlage federführend.
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Beratungsfolge
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.13Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B – Stadtgebiet Bochum – hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20241036 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20241036 sieht die Einführung der Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B für das Stadtgebiet Bochum vor. Ziel der Satzung ist die Festlegung von grünen Dächern als Standard bei Neubauten von Flachdächern sowie flach geneigten Dächern, um das Stadtbild nachhaltig zu verbessern. Die Regelung begründet eine Begrünungspflicht im gesamten Stadtgebiet, sofern keine abweichenden Regelungen in Bebauungsplänen oder Bauvorschriften existieren. Dies umfasst im Zusammenhang bebaute Ortsteile sowie Innen- und Außenbereichssatzungen, wobei der Außenbereich aufgrund fehlenden gestalterischen Nutzens ausgenommen bleibt.
Die Satzung gilt für die Errichtung von Gebäuden sowie für wesentliche bauliche Änderungen an Dächern, während reine Instandhaltungsmaßnahmen nicht unter die Pflicht fallen. Eine Ausnahme besteht für Flächen unter acht Quadratmetern oder eine Tiefe von weniger als zwei Metern. Für Dächer mit einer Neigung von bis zu 10 Grad ist eine extensive Begrünung mit einer maximalen Last von 60 kg/m² vorgeschrieben. Bei Tiefgaragendächern wird eine Substratschichtdicke von mindestens 80 Zentimetern gefordert. Eine Reduzierung der Begrünungsfläche auf zwei Drittel ist bei technischen Aufbauten zulässig.
Zur Unterstützung der Umsetzung werden verschiedene Förderprogramme angeführt, darunter das Kommunale Modernisierungsprogramm sowie die Programme „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ und „10.000 Grüne Dächer“. Die Vorlage durchläuft den Prozess der Anhörung durch die Bezirksvertretungen sowie die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 10. Oktober 2024 vorgesehen. Federführend ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG)Dagegen: 4 (CDU,BD)Dafür 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter)
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Die Partei)
- 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, FDP/UWG)Dafür: 7 (SPD, Grüne)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück. - 2.14Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost in BochumZur Vorlage · 20241330 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Im Zentrum steht das Änderungsverfahren „55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost“. Die Vorlage umfasst den Feststellungsbeschluss sowie den Abwägungsbeschluss über die im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit.
Das betroffene Gebiet hat eine Größe von etwa einem Hektar und ist derzeit als Grünfläche dargestellt. Mit der geplanten Änderung soll diese Fläche künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Die Vorlage beinhaltet neben dem Plan auch einen Textteil sowie eine Begründung, die einen Umweltbericht umfasst.
Nach einer Entscheidung im Rat der Stadt Bochum, die für den 10. Oktober 2024 vorgesehen ist, wird das Änderungsverfahren beim zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung eingereicht. Die Einreichung zum Land wird voraussichtlich Anfang 2025 erfolgen. Mit der Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der beteiligten Städte tritt die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Backs)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Stadtgestalter)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.15Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 49 MH: Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20241579 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist das Änderungsverfahren 49 MH zum Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der Ruhr. Ziel der Anpassung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Kolkerhofweg zu schaffen. Die geplante Anlage soll eine Fläche von voraussichtlich mehr als fünf Hektar umfassen.
Mit der Änderung soll das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ in den GFNP aufgenommen werden, wobei die bestehenden flächenhaften Darstellungen des Plans unverändert bleiben. Die Vorlage umfasst neben dem Plan auch einen Textteil sowie eine Begründung einschließlich eines Umweltberichts. In diesem Rahmen erfolgt die Abwägung der Stellungnahmen, die im Zuge der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit eingegangen sind.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Entscheidung im Rat ist für den 10. Oktober 2024 vorgesehen, nachdem die Vorlagen zuvor im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (UWG:FB/Hohmeier/Müller)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB; FASG)
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (UWG: FB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (UWG:FB; FASG) - 2.16Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) in EssenZur Vorlage · 20241580 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung 54 E des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung einer etwa 0,9 Hektar großen Fläche im Stadtteil Frintrop an der Oberhauser Straße. Das Areal, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet, soll von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Damit wird die Realisierung einer Wohnbebauung mit insgesamt 25 Hauseinheiten auf der derzeit brachliegenden Fläche vorbereitet.
Das Verfahren wurde aufgrund rechtlicher Änderungen nach der Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in den GFNP als Änderungsverfahren des GFNP fortgeführt. Die Beschlussvorlage umfasst neben dem Plan und dem Textteil auch eine Begründung sowie einen Umweltbericht, aus dem hervorgeht, dass keine erheblichen klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind. Am östlichen Rand des Bereichs ist die Schaffung einer privaten Grünfläche als Übergang zur freien Landschaft vorgesehen.
Nach der Beschlussfassung wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Vorlage wird im September und Oktober 2024 in den zuständigen Ausschüssen vorberaten, bevor sie im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung ansteht.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (UWG:FB/Hohmeier/Müller)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB; FASG)
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (UWG: FB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (UWG:FB; FASG) - 2.17Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20241674 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vorgelegt. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates vom 27. Juni 2024, mit dem die Überarbeitung von § 9 Absatz 3 beauftragt wurde.
Die geplante Änderung betrifft die Befugnis des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin, Anfragen zurückzuweisen. In der bisherigen Fassung konnte eine Anfrage abgelehnt werden, wenn die Auskunft bereits innerhalb der letzten zwölf Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Die Neufassung sieht vor, dass Anfragen nur noch dann zurückgewiesen werden können, wenn die Beantwortung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Damit entfällt die Möglichkeit der Ablehnung aufgrund einer bereits erfolgten Auskunft innerhalb eines Jahres.
Der Prozess umfasst eine Anhörung der verschiedenen Bezirksvertretungen in Bochum zwischen August und September 2024. Nach einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ist die Entscheidung des Rates für den 10. Oktober 2024 vorgesehen. Laut Vorlage ergeben sich aus der Änderung keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Dahlmann/Steude)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Hohmeier/Müller/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 1674
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241674
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.18Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241859 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 20241859) befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag im Rahmen des Bochumer Weihnachtsmarktes. Konkret soll der Rat die Verkaufsöffnung für den 15. Dezember 2024 in einem räumlich begrenzten Teil der Bochumer Innenstadt beschließen. Grundlage für diese Regelung ist das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse an bis zu acht nicht aufeinanderfolgenden Sonntagen pro Jahr gestattet.
Der Weihnachtsmarkt findet im Zeitraum vom 21. November bis zum 23. Dezember 2024 statt. Für den Termin am 15. Dezember wird ein Besucheraufkommen von etwa 1,5 Millionen Personen auf einer Veranstaltungsfläche von rund 305.000 Quadratmetern erwartet. Der Handelsverband NRW Ruhr-Lippe e.V. hat die entsprechenden Termine eingereicht, wobei ein Antrag für den 22. Dezember 2024 durch die Centerleitung des Ruhr-Parks zurückgezogen wurde.
Die Stellungnahmen der beteiligten Sozialpartner fallen unterschiedlich aus: Während die Handwerkskammer Dortmund und die IHK die Öffnung unterstützen, lehnen die Gewerkschaft ver.di, der DGB sowie die Evangelische Kirche in Bochum die Sonntagsöffnungen ab. Die Verwaltung begründet den Beschlussvorschlag mit dem öffentlichen Interesse an der Veranstaltung. Eine Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Umfragezentrums GmbH zeigt zudem eine Bekanntheit des Marktes von 98,2 % auf. Klimarelevante Auswirkungen oder zusätzliche finanzielle Folgelasten werden in der Vorlage nicht angeführt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 14 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier/Müller)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/ Steude/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 6 (Grüne, BSW, Die Partei, CDU)Dafür: 8 (SPD, Grüne, CDU, BD)
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 12 (SPD, Grüne, CDU, Dr. Ciochon)Dafür: 1 (FDP/UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241859Enthaltungen: 3 (B90/GRÜNE)Dagegen: 2 (B90/GRÜNE, DIE LINKE.)Dafür: 13 (SPD, CDU, FDP, BD)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241859Enthaltungen: 6 (SPD, CDU)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 8 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 14 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB, BD)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.19Planungsbeschluss für Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung Grundschulen Stufe 2Zur Vorlage · 20241733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Zentralen Dienste - Technische Betriebsleitung betrifft den Planungsbeschluss der zweiten Stufe zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen und außerunterrichtliche Betreuungsangebote in Bochum. Ziel der Vorlage ist die weitere Planung der nächsten Maßnahmen gemäß dem bestehenden Kosten- und Maßnahmenplan. Insgesamt ist für die Bochumer Grundschulen und den Ausbau der Offenen Ganztagsschulen (OGS) inklusive der dritten Stufe ein Investitionsvolumen von über 153 Millionen Euro vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Zentralen Dienste mit der Durchführung der Leistungsphasen 2 und 3 für die Erweiterung mehrerer Schulen zu beauftragen. Dies umfasst die Arnoldschule, die Sonnenschule, die Grundschule In der Vöde, die Vels-Heide-Schule, die Liboriusschule, die Glückaufschule, die Friederikaschule, die Don-Bosco-Schule sowie die Neulingsschule. Für die Glückaufschule ist eine Erweiterung der Unterrichtsräume von zehn auf 15 vorgesehen, wofür ein Neubau auf einem Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr sowie ein neues OGS-Gebäude geplant sind. Die Kosten hierfür werden auf rund 17 Millionen Euro geschätzt. Für die Friederikaschule und die Don-Bosco-Schule ist ein Zwischenbau zur Deckung des Bedarfs vorgesehen, dessen Kosten sich auf etwa 25 Millionen Euro belaufen. An der Neulingsschule sind interne Umnutzungen und der Ausbau einer Hausmeisterwohnung für circa 750.000 Euro geplant.
Die Gesamtkosten für die konkret zu planenden Schulen belaufen sich auf 99 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung von Risikoaufschlägen und Baukostensteigerungen ergibt sich ein Gesamtwert von 153.443.000 Euro. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 10. Oktober 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241733
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (UWG:FB)
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.20Schulentwicklungsplanung SEK I und SEK II Schuljahr 2023/24 bis 2027/28 (Perspektive bis 2035/36); Ergänzungsvorlage zur Vorlage 20241388Zur Vorlage · 20241388/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes (20241388/1) umfasst die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II für den Zeitraum 2024 bis 2030. Kern der Planung ist die Anpassung der Schulkapazitäten sowie bauliche Maßnahmen zur Deckung des Raumbedarfs.
Ein zentraler Bestandteil ist die Sanierung des Gebäudes „Kubus“ in der Querenburger Straße, um das Neue Gymnasium Bochum ab dem Schuljahr 2026/2027 auf eine 6-zügige Nutzung zu erweitern und der Hans-Böckler-Realschule ab 2025/2026 eine 4-zügige Kapazität zu ermöglichen. Zur Überbrückung der Bauphasen sind Containeranlagen für beide Schulen vorgesehen. Für das Graf-Engelbert- und das Schiller-Gymnasium ist die Errichtung eines neuen, zweigeschossigen Gebäudes auf einem gemeinsamen Standort geplant, wobei zunächst Ersatzklassen auf Schulhöfen genutzt werden sollen. Zudem sieht die Planung die Gründung eines elften Gymnasiums ab dem Schuljahr 2026/2027 vor.
Die Verwaltung schlägt vor, die Schulform Sekundarschule zugunsten eines Ausbaus der Gesamtschulen einzustellen. Die Nelson-Mandela-Schule soll bis spätestens 2026/2027 in eine 6-zügige Gesamtschule umgewandelt werden. Die Gesamtschule Bochum-Mitte wird nach einem Umzug in die Berliner Straße auf 6 Züge erweitert, während die Rupert-Neudeck-Schule nach Abschluss der Neugestaltung auslaufend geschlossen wird. Weitere Kapazitätserhöhungen sind für die Theodor-Körner-Schule und die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule vorgesehen. Der Ratsbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Bezirregsregierung Arnsberg.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 08.10.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (27. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 08.10.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (28. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)Dagegen: 4 (CDU, BSW)Dafür: 10 (SPD, Grüne, BD)
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2024 · Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 3 (CDU/CDU-Forum)dafür: 9 (SPD/SPD-Liste/Grüne Vielfalt Bochum/ILBO)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241388/1Enthaltungen: 0Dagegen: 6 (CDU, FDP)Dafür: 10 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 10 (SPD, Grüne, FDP, BD)
- 29.08.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (26. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - beschlossener Änderungsantrag aus den Anhörungen zur Vorlage 20241388/1
- 2.21Realisierungsbeschluss zum Ausbau des Kubus Querenburger Straße 37 im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung Sek I und IIZur Vorlage · 20241894 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Realisierung des Ausbaus des Gebäudes in der Querenburger Straße 37 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, den steigenden Raumbedarf des Neuen Gymnasiums Bochum sowie der Hans-Böckler-Realschule zu decken. Letztere plant ab dem Schuljahr 2025/2026 eine Erweiterung auf eine 4-Zügigkeit.
Die veranschlagten Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 25 Millionen Euro. Der Mittelabfluss ist für die Jahre 2025 bis 2028 in Höhe von 2,5 Millionen Euro, 5 Millionen Euro, 10 Millionen Euro und 7,5 Millionen Euro geplant. Bei einer kalkulierten Nutzungsdauer von 80 Jahren wird der jährliche Abschreibungsaufwand auf rund 0,31 Millionen Euro geschätzt.
Hinsichtlich der Finanzierung wird ein durchschnittlicher jährlicher Zinsaufwand von 440.000 Euro über eine Laufzeit von 30 Jahren veranschlagt. Die Berechnung basiert auf der Annahme einer zehnjährigen Zinsbindung, die über die gesamte Laufzeit fortgeschrieben wird. Der aktuelle Zinssatz liegt bei etwa 3,41 Prozent, was einen anfänglichen jährlichen Zinsaufwand von 852.000 Euro zur Folge hätte.
Der Rat soll die Sanierung und den Ausbau beschließen sowie die Zentralen Dienste mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragen, wobei keine externe Projektsteuerung vorgesehen ist. Die Vorlage durchläuft zwischen dem 10. September und dem 2. Oktober 2024 die Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die Entscheidung im Rat am 10. Oktober 2024 erfolgen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241894
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.22Realisierungsbeschluss zum Wiederaufbau der abgebrannten 3-fach-Turnhalle Markstrasse 189Zur Vorlage · 20242084 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Realisierung eines Neubaus an der Marktstraße 189 vor. Das Vorhaben umfasst den Abriss der abgebrannten Turnhalle sowie die Errichtung eines Ersatzbaus auf derselben Fläche. Die Umsetzung ist über ein Generalplanungsverfahren mit einem anschließenden Generalunternehmerwettbewerb vorgesehen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 20.200.000 Euro brutto. In dieser Kalkulation sind ein Risikoaufschlag von 20 Prozent sowie eine jährliche Preisindexierung von 4 Prozent für zwei Jahre enthalten. Etwa 1.800.000 Euro der Kosten sind für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Mittel für den Rückbau der bestehenden Halle sollen aus einer Versicherungssumme in Höhe von über 5,4 Millionen Euro finanziert werden.
Der Zeitplan sieht den Abschluss des Rückbaus für das erste Quartal 2025 vor, wobei der Baubeginn des Neubaus für das Ende des dritten Quartals 2025 geplant ist. Die Fertigstellung soll im ersten Quartal 2027 erfolgen. Die Mittelabflussplanung sieht jährliche Beträge vor, die bis zu 8.000.000 Euro im Jahr 2025 erreichen können. Auf die Beauftragung eines externen Projektsteuerers wird seitens der zuständigen Fachabteilung verzichtet.
Hinsichtlich der langfristigen Finanzierung werden jährliche Folgelasten in Höhe von rund 0,25 Millionen Euro für Abschreibungen sowie ein anfänglicher jährlicher Zinsaufwand von etwa 688.000 Euro veranschlagt. Die Berechnung des Zinsaufwands basiert auf einem Zinssatz von 3,41 Prozent und einer angenommenen Kreditlaufzeit von 30 Jahren.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242084Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 15 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP)
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.23Kulturticket (Antrag der Fraktionen „SPD im Rat“ und die „Grünen im Rat“ - Vorlagen-Nr. 20231467)Zur Vorlage · 20241608 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung eines Kulturtickets vorgelegt, die auf einen Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen zurückgeht. Das Vorhaben sieht vor, ein Kombiticket der BOGESTRA zu etablieren, welches Besuchern die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für die Anreise zu kulturellen Veranstaltungen ermöglicht.
Der Vorschlag umfasst zunächst die Preisstufe B für drei Institutionen: das Schauspielhaus Bochum, die Bochumer Symphoniker und das Planetarium Bochum. Zur Deckung der anfallenden Kosten soll auf die Eintrittspreise ein Aufschlag von 0,60 Euro erhoben werden. Die Verwaltung hat den Pilotversuch bewusst auf diese drei Einrichtungen sowie auf die Preisstufe B begrenzt, um eine unverhältnismäßig hohe prozentuale Preiserhöhung bei günstigeren Tickets zu vermeiden. Weitere städtische Angebote wie das Kunstmuseum oder die Volkshochschule sind in dieser Phase nicht enthalten. Nach einem Jahr soll im Rahmen einer Evaluation der Nutzungsgrad des neuen Angebots überprüft werden. Der Rat der Stadt Bochum wird voraussichtlich am 10. Oktober 2024 über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 22 (CDU/BD)dafür: 53 (SPD/Grüne/FDP/FASG/Backs/Dahlmann/Hoh- meier/Müller/Steude/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD; UWG:FB)dagegen: 3 (CDU)dafür: 11 (SPD; Grüne; FASG; OB)
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, BD)Die CDU nimmt an der Abstimmung nicht teil.
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD, UWG:FB)Die CDU-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter)
- 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD.Die CDU-Ratsfraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (BD; UWG:FB)dagegen: 3 (CDU)dafür: 11 (SPD; Grüne; FASG; OB) - 2.24Medienentwicklungsplan Bochum für die Schulen der Stadt Bochum (Zeitraum 2025 und 2026)Zur Vorlage · 20241039/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt hat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Medienentwicklungsplans für die Bochumer Schulen für den Zeitraum 2025 und 2026 vorgelegt. Die Vorlage dient dazu, den aktuellen Stand der Digitalisierung abzubilden und die IT-Infrastruktur zur Unterstützung der Unterrichtsentwicklung sicherzustellen. Der Plan gliedert sich in eine Retrospektive der vergangenen fünf Jahre, eine Darstellung des Status quo sowie eine Prospektive für strategische Themen.
Aktuell befinden sich rund 36.000 iPads in den Bochumer Schulen, was einer Ausstattungsquote von etwa 75 Prozent entspricht, wobei die Verteilung der Geräte zwischen den Schulen variiert. Die technische Basis umfasst zudem eine Datenverkabelung, WLAN-Ausstattung sowie über 3.000 digitale Präsentationstechniken.
Der Rat wird gebeten, den Inhalten des Plans zuzustimmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Empfehlungen zu beauftragen. Die finanzielle Planung sieht für das Jahr 2025 Kosten von etwa 15,8 Millionen Euro und für 2026 rund 14,7 Millionen Euro vor. Da bislang keine Fördermittel von Bund oder Land zugesagt wurden, trägt die Stadt Bochum die Kosten derzeit allein. Die Verwaltung merkt an, dass eine dauerhafte Finanzierung der Bedarfe über das Jahr 2027 hinaus ohne zusätzliche externe Mittel voraussichtlich nicht möglich sein wird.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241039/1
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241039/1
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.25Namensgebung Pestalozzi-Schule zu Pestalozzi-RealschuleZur Vorlage · 20242004 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Namens der Pestalozzi-Schule vorgelegt. Ab dem Beginn des zweiten Halbjahres des Schuljahres 2024/2025 soll die Einrichtung unter der Bezeichnung „Pestalozzi-Realschule – Ganztagsrealschule der Stadt Bochum“ geführt werden.
Grundlage für diesen Antrag ist ein am 16. Mai 2024 gefasster, einstimmiger Beschluss der Schulkonferenz der Schule. Die Änderung zielt darauf ab, die Schulform explizit im Namen zu führen, um sich an der Praxis anderer Bochumer Schulen zu orientieren. Dies steht im Einklang mit den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Bezeichnung einer Schule den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angeben soll.
Der Vorschlag wird in den kommenden Wochen verschiedenen Gremien zur Beratung vorgelegt. Die Vorberatung erfolgt am 10. September 2024 im Ausschuss für Schule und Bildung sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid. Nach einer weiteren Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2024 soll der Rat der Stadt Bochum am 10. Oktober 2024 über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Backs)dafür: 77 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Dahl- mann/Hohmeier/Müller/Steude/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.26Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024Zur Vorlage · 20241140 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20241140 das Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 zur Fortschreibung der wohnungspolitischen Strategie vorgelegt. Der Rat der Stadt Bochum soll das Konzept beschließen und die Umsetzung von 18 Maßnahmen beauftragen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Förderung des Wohnungsbaus, die Senkung von Neubaukosten sowie die Optimierung der Bodenbevorratung. Das Konzept ist bis zum Jahr 2030 befristet.
Ein zentraler Bestandteil der Vorlage ist die vorgeschlagene Neufassung der Quotierungsregelung für den geförderten Wohnungsbau. Für städtische Flächen soll der Anteil an geförderten Wohnflächen von bisher 30 % auf mindestens 40 % der Geschossfläche angehoben werden. Bei nicht-städtischen Flächen ist eine Erhöhung von 20 % auf mindestens 30 % vorgesehen. Diese Regelung findet Anwendung auf Flächen, für die noch kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde oder die sich im städtischen Eigentum befinden und noch nicht vermarktet sind. Ziel ist es, jährlich 300 bewilligte geförderte Wohneinheiten durch Neubau und zusätzliche Bindungen im Bestand zu erreichen.
Basierend auf Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung für den Zeitraum 2035 wird ein jährlicher Bedarf von etwa 800 Wohneinheiten ermittelt, wobei mindestens die Hälfte durch Innenentwicklung entstehen soll. Der Rat nimmt zudem die Kenntnisnahme einer Potenzialanalyse zur Innenentwicklung sowie die Ergebnisse eines Beteiligungsprozesses mit über 500 Beiträgen zur Kenntnis. Die Umsetzung der Maßnahmen setzt die Bereitstellung von Mitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen voraus; erforderliche zusätzliche Mittel sind in die Haushaltsberatungen einzubringen. Die Entscheidungen im Rat sind für September und Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Müller/Steude/ OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241140 bei 1 Enthaltung (AfD)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:1 (UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die Partei)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - beschlossene Änderungsanträge aus den Anhörungen / Vorberatungen zur Vorlage 20241140
- 2.27Deutsches Bergbau-Museum: 7. Fassung des Abkommens vom 27.1.1986 zwischen der DMT-LB und der Stadt Bochum und 2. Fassung der Vereinbarung über die Einräumung von Zustimmungsrechten des DBM-Kuratoriums vom 08.06.2016Zur Vorlage · 20242224 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Neufassung zweier Regelwerke für das Deutsche Bergbau-Museum (DBM) entscheiden. Konkret geht es um die 7. Fassung des Abkommens zwischen der DMT-LB und der Stadt Bochum sowie die 2. Fassung der Vereinbarung über die Einräumung von Zustimmungsrechten des DBM-Kuratoriums. Die Anpassungen sind erforderlich, um den formalen Kriterien der Wissenschaftsgemeinschaft Leibniz zu entsprechen, insbesondere im Hinblick auf die geforderte institutionelle Selbstständigkeit des Museums.
Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung ist die Einführung einer Doppelspitze in der Leitung des DBM. Zum 1. November 2024 soll neben der wissenschaftlichen Direktion eine kaufmännische Geschäftsführung eingesetzt werden. Diese personelle Änderung zielt darauf ab, administrative Aufgaben von den wissenschaftlich-programmatischen Tätigkeiten zu trennen und die wissenschaftliche Leitung entsprechend zu entlasten.
Die Stadt Bochum hat ihre Zustimmung zu den vom Kuratorium beschlossenen Regelwerken unter dem Vorbehalt einer Entscheidung durch den Rat erklärt. Die Vorlage wird in den kommenden Wochen im Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor sie am 10. Oktober 2024 im Rat der Stadt Bochum zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Pewny
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHinweis: Herr Pewny hat wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 02.10.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (22. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: PewnyDie CDU-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagHinweis: Herr Pewny hat wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen. - 2.28Intendanz Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung von Beschlüssen des Verwaltungsrates SchauspielhausZur Vorlage · 20242307 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung der künftigen Intendanz des Schauspielhauses Bochum vorgelegt. Da der Vertrag des derzeitigen Intendanten Johan Simons zum 31. Juli 2026 endet, ist eine Regelung für die Zeit bis zum Amtsantritt einer Nachfolge erforderlich.
Der Verwaltungsrat der AöR Schauspielhaus Bochum hat in seiner Sitzung am 25. September 2024 zwei Beschlüsse gefasst, deren Genehmigung durch den Rat der Stadt Bochum beantragt wird. Der erste Beschluss sieht vor, Johan Simons als künstlerischen Leiter und Intendant für die Spielzeit vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027 zu berufen. Damit soll die Zeitspanne überbrückt werden, in der die neue Intendanz noch nicht antreten kann.
Der zweite Beschluss sieht die Berufung von Nicolas Stemann als künstlerischen Leiter und Intendant für den Zeitraum vom 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2032 vor. Gemäß der Unternehmenssatzung der AöR Schauspielhaus Bochum ist für diese Entscheidungen des Verwaltungsrates die Zustimmung des Stadtrates erforderlich. Die Vorlage wird im Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor sie im Rat zur Entscheidung ansteht.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)dagegen: 28 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann)dafür: 43 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 02.10.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, UWG:FB)Die CDU-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.Anträge
- 3.1Umbesetzungen in Arbeitsgruppen des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 20242016 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Antrag mit der Nummer 20242016 sieht personelle Veränderungen in den Arbeitsgruppen des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bochum vor. Die entsprechenden Beschlüsse sollen Gegenstand der Sitzung des Ausschusses am 2. Oktober 2024 sein.
Für die Arbeitsgruppe „Verwaltungsoptimierung, Personalentwicklung und Sitzungsdienst“ ist geplant, dass ein Mitglied aus dem Gremium ausscheidet und durch eine neue Person ersetzt wird. Ein ähnliches Vorhaben betrifft die Arbeitsgruppe zur „Umsetzung der Inklusion“. Auch in diesem Bereich soll ein Mitglied den Posten verlassen, wobei dieselbe neu gewählte Person als neues Mitglied in die Gruppe aufgenommen werden soll.
Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung an den Oberbürgermeister gerichtet. Eine schriftliche Begründung für diese personellen Anpassungen ist im Dokument nicht enthalten; die Erläuterungen sollen laut Vorlage mündlich während der Sitzung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Mitteilungen
- 4.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbHZur Vorlage · 20242108 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH zur vorzeitigen Verlängerung des Konzessionsvertrages für die Sparte Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH.
Anlass für die Verlängerung sind die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes an die Transformation der Wärmeversorgung. Um den Ausbau sowie die Modernisierung des Fernwärmenetzes und der Erzeugung zu ermöglichen, sollen eine langfristige Planungssicherheit sowie die Sicherung von Wegerechten für die Leitungsverlegung gewährleistet werden. Im Zuge dessen ist eine Erweiterung des bisherigen Fernwärmeversorgungsgebietes vorgesehen. Die eingeräumten Versorgungs- und Wegerechte sind nicht-ausschließlich gestaltet, wodurch die Errichtung und der Betrieb von Nahwärmenetzen durch Dritte weiterhin möglich bleibt.
Da die Offenlegung der Vertragsbedingungen als Risiko für Geschäftsgeheimnisse eingestuft wird, erfolgt die Behandlung der Details im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen. Dies soll verhindern, dass Wettbewerbern Informationen über Kostenfaktoren und Vertragskonditionen zugänglich werden. Die Vorlage wird den Gremien Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 7.1 behandelte Beschlussvorlage ist einstimmig beschlossen worden bei einer Enthaltung (BD).
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 7.1 behandelte Beschlussvorlage ist einstimmig beschlossen worden bei einer Enthaltung (BD). - 4.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH – hier: Anteilserhöhung an der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbHZur Vorlage · 20242139 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum GmbH beabsichtigt, die Anteile an der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH zu erhöhen und eine Mehrheitsbeteiligung von der Gelsenwasser AG zu erwerben. Ziel dieses Vorhabens ist die Eingliederung der WMR in die ertragsteuerliche Organschaft der ewmr, wodurch Steuerersparnisse bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer erzielt werden sollen.
Um die Gewinnausschüttung an den Minderheitseigner Gelsenwasser zu regeln, wird ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der WMR und den Stadtwerken Bochum geschlossen. Dieser sieht eine feste, vom Unternehmenserfolg unabhängige Ausgleichszahlung vor. Im Zuge der Anteilsveränderung muss zudem der Gesellschaftsvertrag der WMR angepasst werden.
Der Geschäftsbereich der WMR umfasst den Transport, Bezug und die Lieferung von Wasser sowie die Erzeugung von Energie, insbesondere aus Wasserkraft. Während die technische Betriebsführung der Gesellschaft durch die Gelsenwasser AG erfolgt, obliegt die kaufmännische Leitung den Stadtwerken Bochum. Die Stadtwerke sind bereits seit mehreren Jahren Gesellschafterin der WMR. Da die entsprechende Beschlussvorlage sensible Informationen zur Unternehmensbewertung enthält, wird die Behandlung der Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 7.2 behandelte Beschlussvorlage ist ein-stimmig beschlossen worden bei einer Enthaltung (BD).
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 7.2 behandelte Beschlussvorlage ist ein-stimmig beschlossen worden bei einer Enthaltung (BD). - 4.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH – hier: Beteiligung an der Unigy GmbHZur Vorlage · 20242164 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum GmbH beabsichtigt eine Beteiligung an der Unigy GmbH. Das Unternehmen ist auf den kurzfristigen Energiehandel am Intraday-Markt spezialisiert und nutzt Technologien wie Algorithmen sowie künstliche Intelligenz, um die Effizienz von Energieportfolios zu steigern. Seit dem Jahr 2023 arbeiten die Stadtwerke Bochum bereits mit Unigy in der Spotvermarktung zusammen, um die Energiebilanz automatisiert auszugleichen.
Durch die geplante Beteiligung sollen die Auswirkungen wetterabhängiger Schwankungen bei der Einspeisung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Solarenergie, besser bewältigt werden können. Der Handel am Intraday-Markt ermöglicht es, auf kurzfristige Veränderungen in Produktion und Nachfrage zu reagieren, wodurch Beschaffungsrisiken und Kosten reduziert werden sollen. Die Stadtwerke Bochum erwarten durch das skalierbare Geschäftsmodell von Unigy Beteiligungserträge sowie Kosteneinsparungen durch die Nutzung günstigerer Strompreise bei einem Überangebot an erneuerbaren Energien.
Da die entsprechende Beschlussvorlage sensible Informationen aus der Unternehmensbewertung der Unigy GmbH enthält, wird die Behandlung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 7.3 behandelte Beschlussvorlage ist mehrheitlich beschlossen worden (Enthaltungen: 0; dagegen: 1 (BD); dafür: 15 (SPD; Grüne: CDU; UWG:FB; FASG; OB))
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 7.3 behandelte Beschlussvorlage ist mehrheitlich beschlossen worden ( Enthaltungen: 0; dagegen: 1 (BD); dafür: 15 (SPD; Grüne: CDU; UWG:FB; FASG; OB)) - 4.4Städtische Sportplatzanlage „Am Hillerberg“ in Bochum-HiltropZur Vorlage · 20241824 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die geplante Verlagerung der Sportplatzanlage „Am Hillerberg“ in Bochum-Hiltrop wird nicht weiterverfolgt. Grund für diesen Schritt sind die Ergebnisse einer Grundlagenermittlung, wonach am ursprünglich vorgesehenen Standort östlich der Sodinger Straße umfangreiche und kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen notwendig geworden wären.
Statt der Verlagerung plant die Verwaltung eine Modernisierung der bestehenden Sportplatzanlage am aktuellen Standort. In Abstimmung mit dem Sportverein BV Hiltrop 1912 e.V. sollen ab Frühjahr 2025 Maßnahmen umgesetzt werden, die unter anderem einen Kunststoffrasenplatz, ein Jugendspielfeld inklusive Spielfeldbeleuchtung sowie neue Umkleide- und Sanitärgebäude umfassen. Die aktuelle Kostenschätzung für dieses Vorhaben beläuft sich auf rund 5,5 Millionen Euro. Eine detaillierte Kosten- und Terminplanung soll bis Ende des Jahres den politischen Gremien vorgelegt werden.
Parallel dazu prüft die Verwaltung die Realisierung von Wohnungsbau auf der Fläche östlich der Sodinger Straße, die ursprünglich für die Sportplatzverlagerung vorgesehen war. Sobald die Grundlagenermittlung abgeschlossen ist, wird eine entsprechende Beschlussvorlage eingereicht.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Vorlage Steckbriefe Aktivitätenprogramm NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20241826 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Steckbriefe für rund 160 Aktivitäten des zugehörigen Aktivitätenprogramms vorgelegt. Dieser Schritt erfolgt auf Auftrag des Stadtrats, der bereits in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 die Erstellung solcher Profile für alle Maßnahmen beauftragt hatte. Die vorliegenden Dokumente umfassen jene Aktivitäten, die bisher noch nicht in den ersten beiden Umsetzungsphasen für die Jahre 2023 und 2024 zur Umsetzungsreife entwickelt wurden.
Bei den Steckbriefen handelt es sich nach Angaben der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit um erste Ideenskizzen und Einschätzungen. Sie dienen als Fundus mit vorläufigen gutachterlichen Schätzungen, sind jedoch weder abschließend geprüft noch rechtlich verbindlich. Ziel ist es, im Rahmen der dritten Tranche im Jahr 2025 etwa 15 bis 30 dieser Aktivitäten zur Umsetzungsreife weiterzuentwickeln. Die Auswahl der Maßnahmen soll dabei Kriterien wie die Wirksamkeit hinsichtlich der Treibhausgas-Einsparungen, die Effizienz des Mitteleinsatzes sowie die gesellschaftliche Akzeptanz und die Abdeckung der zehn Handlungsfelder berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 24.10.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (18. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Herr Kramwinkel (Dez. VI – Stabstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz) stellt die Vorlage vor und beantwortet Fragen.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.09.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Etat (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung)
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Erwerb von Grundstücken an der Straße "Am Ruhrort"Zur Vorlage · 20241715 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb von Grundstücken an der Straße „Am Ruhrort“ im Ortsteil Dahlhausen. Die betroffenen Flächen, die sich in der Gemarkung Dahlhausen (Flur 1, Flurstücke 104 sowie 183 bis 284) befinden, umfassen eine Gesamtgröße von etwa 23.642 Quadratmetern.
Ursprünglich hatte ein Investor diese Flächen im Jahr 2017 mit dem Ziel erworben, sie als Wohnbauland zu entwickeln, wofür der Bebauungsplan Nr. 997 aufgestellt worden war. Aufgrund der Starkregenereignisse vom 14. und 15. Juli 2021 sowie anschließender Untersuchungen zur Überflutungssituation in Dahlhausen wird die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nicht weiter verfolgt. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass das Gebiet als Senke bei Starkregen eine Entlastung für die Umgebung und Teile von Dahlhausen bietet.
Die Stadt Bochum plant nun den Erwerb der Flächen, um diese dauerhaft in ein wasserwirtschaftliches Risikomanagement für den Ortsteil zu integrieren und beispielsweise als Retentionsflächen nutzen zu können. Die Beschlussfassung über den Grundstückserwerb erfolgt gemäß der Geschäftsordnung im nicht öffentlichen Teil der zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 6.1 behandelte Beschlussvorlage ist einstimmig beschlossen worden.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 6.1 behandelte Beschlussvorlage ist einstimmig beschlossen worden. - 4.7Teilweise Änderungen/Anpassungen der besonderen Vertragsbedingungen im Rahmen eines Grundstücksgeschäftes an der KreuzstraßeZur Vorlage · 20242186 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über notwendige Anpassungen der besonderen Vertragsbedingungen im Rahmen eines Grundstücksgeschäftes an der Kreuzstraße. Das betreffende ehemalige städtische Teilgrundstück wurde bereits im Oktober 2022 an ein in Bochum ansässiges Unternehmen veräußert.
Aufgrund eingetretener Ereignisse sind nun Änderungen am bestehenden Kaufvertrag erforderlich. Da seit Anfang 2023 umfangreiche Investitionen für Planungsleistungen durch Architekten, Tragwerksplaner, Ingenieure und weitere Fachplaner getätigt wurden und die Umsetzung eines Vorhabens auf dem Gelände nun beginnt, ist ein neuer Beschluss notwendig.
Die entsprechende Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in den nichtöffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien. Die Beratung findet in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie im Ausschuss für Planung und Grundstücke und im Haupt- und Finanzausschuss statt. Durch die Durchführung im nichtöffentlichen Teil werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.
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Beratungsfolge
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die Beratung der im nichtöffentlichen Teil unter TOP 6.2 platzierten Beschlussvorlage ist zurückgestellt worden.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis:Die im nichtöffentlichen Teil unter dem Tagesordnungspunkt 8.1 platzierte Beschlussvorlage wurde mehrheitlich beschlossenEnthaltungen: 1 (Die Partei)Dagegen: 4 (CDU, BSW)Dafür:
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die Beratung der im nichtöffentlichen Teil unter TOP 6.2 platzierten Beschlussvorlage ist zurückgestellt worden. - 4.8Entwurf zur 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung - Öffentliche AuslegungZur Vorlage · 20242324 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Entwurf zur zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum vorgelegt. Grundlage für diesen Entwurf ist die vierte Stufe der Lärmkartierung, die nach dem CNOSSOS-EU-Verfahren abgeschlossen wurde. Durch die Anwendung neuer Berechnungsmethoden ergeben sich veränderte Zahlen bei den von Lärm betroffenen Einwohnerzahlen im Straßen- und Schienenverkehr sowie neue Lärmschwerpunkte. Im Bereich des Straßenverkehrs sind 10.300 Personen von Pegeln über 70 dB(A) und 7.400 Personen von Pegeln über 60 dB(A) betroffen.
Der Plan umfasst Maßnahmen zur Lärmminderung sowie die Festsetzung ruhiger Gebiete. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Förderung des Rad- und ÖPNV-Verkehrs, die Sanierung von Straßenbelägen nach spezifischen Richtlinien sowie die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in 80 Prozent des Nebennetzes. In 27 Lärmschwerpunkten sind konkrete Maßnahmen vorgesehen, wobei im Bereich Essener Straße/Alleestraße eine Reduzierung der Betroffenenanzahl von 500 auf 100 Personen angestrebt wird. Zudem sollen 94 Gebiete als ruhige Gebiete festgesetzt werden.
Der Entwurf lag im Zeitraum vom 18. September bis zum 2. Oktober 2024 öffentlich aus. Nach der Auswertung der Einwendungen soll der fertige Plan dem Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 10. Oktober 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine Übermittlung des rechtskräftigen Plans an das LANUV muss aufgrund einer Aufforderung des Ministeriums bis zum 18. Oktober 2024 erfolgen. Eine Kenntnisnahme durch den Haupt- und Finanzausschuss fand am 2. Oktober 2024 statt.
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Beratungsfolge
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Sportanlage Am HillerbergZur Vorlage · 20242058 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltungsvorlage 20242058 befasst sich mit der Planung und Realisierung einer Ersatzanlage für die Sportanlage Am Hillerberg, die infolge des Wohnbauprojekts „Wohnen am Hillerberg“ notwendig wird. Die Vorlage beantwortet Anfragen der CDU-Ratsfraktion, der Grünen im Norden sowie des Rates und thematisiert die Vorentwurfsplanung sowie die Nutzung von Ausweichmöglichkeiten für den Bochumer Stadtbezirk Hiltrop.
Eine erste Kostenvision aus dem Jahr 2020 prognostizierte eine Gesamtbausumme von etwa 7,3 Millionen Euro sowie geschätzte Kosten von 5 Millionen Euro für Qualifizierungsmaßnahmen am Bestand. Durch inhaltliche Planungsvorgaben des Ausschusses für Planung und Grundstücke können potenzielle Mehrkosten von rund 10 Millionen Euro entstehen.
Aufgrund erhöhter Anforderungen an die Sportflächen wurde ein Flächenbedarf festgestellt, der über städtische Grundstücke hinausgeht. Nachdem ein geplanter Grundstückstausch politisch nicht zustande kam, hat der Nachbareigentümer einem Verkauf zugestimmt. Die finalen Konditionen müssen vor einem politischen Beschluss ausgehandelt werden. Ein Zeitverlust durch Umplanungen wird derzeit nicht erwartet, da neue planungsrechtliche Grundlagen entfallen. Die Fertigstellung der neuen Anlage ist bei optimalem Verlauf im letzten Quartel 2025 möglich, sofern keine externen Einflüsse wie Witterung oder Inflation eintreten. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Wohnbauprojekt sind auch bei einer Nichtverlagerung der Sportfläche nutzbar. Die weitere Zusammenarbeit mit NRW.Urban wird projektbezogen fallweise entschieden. Die Vorlage dient der Kenntnahme in den Gremien Haupt- und Finanzausschuss, Rat sowie dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit.
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Beratungsfolge
- 06.12.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Unbebautes Grundstück Kortumstraße/Ecke NordringZur Vorlage · 20242475 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an Oberbürlagermeister Thomas Eiskirch eingereicht, die sich mit der Bebauung eines Grundstücks an der Ecke Kortumstraße und Nordring befasst. Ein privater Eigentümer plant auf der bislang ungenutzten Fläche die Errichtung von 17 Wohnungen. Die Fraktion bezieht sich dabei auf Berichte, wonach das Vorhaben im Baudezernat keine Unterstützung erfahre.
In der Anfrage, die von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Roland Mitschke unterzeichnet wurde, werden verschiedene planungsrechtliche Aspekte zur Klärung vorgelegt. Die CDU bittet um Auskunft über die aktuelle planungsrechtliche Situation sowie die vorhandenen Ermessensspielräume. Zudem wird ein Vergleich mit bereits genehmigten Gebäuden in der unmittelbaren Umgebung, etwa hinsichtlich der Geschossigkeit und baulicher Auskragungen, gefordert.
Die Fraktion stellt zudem Fragen zur Möglichkeit einer Ablöse von Stellplätzen und zur Anerkennung flächensparender Bebauung durch die Verwaltung. Weiterhin wird erfragt, ob das Projekt dem zuständigen Fachausschuss vorgelegt wird und wie die Verwaltung die städtebauliche Aufwertung der nördlichen Innenstadt einschätzt. Abschließend thematisiert die Anfrage die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Projekts bei einer Reduzierung der Nutzfläche sowie die Haltung der Verwaltung zur Förderung von Bauvorhaben.
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Beratungsfolge
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Erwerb von Grundstücken an der Straße "Am Ruhrort"Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Teilweise Änderungen/Anpassungen der besonderen Vertragsbedingungen im Rahmen eines Grundstücksgeschäftes an der KreuzstraßeErgebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbHErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD)
- 7.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH – hier: Anteilserhöhung an der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbHErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD)
- 7.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH – hier: Beteiligung an der Unigy GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne: CDU; UWG:FB; FASG; OB)
- 8.Anträge
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