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Entwurf zur 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung - Öffentliche Auslegung

20242324 · Mitteilung der Verwaltung · 02.10.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochum legt den Entwurf zur zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum öffentlich aus. Der Zeitraum der Auslegung erstreckt sich vom 18. September bis zum 2. Oktober 2024. Grundlage bildet die im Juni 2023 abgeschlossene Lärmkartierung der vierten Stufe, die erstmals auf Basis des europäischen Berechnungsverfahrens CNOSSOS-EU durchgeführt wurde. Durch diese einheitliche Methodik ergaben sich Änderungen bei den ermittelten Zahlen der von Straßen- und Schienenverkehr betroffenen Einwohner sowie bei der Identifikation von Lärmschwerpunkten.

Der Entwurf umfasst die Überprüfung bestehender Lärmschwerpunkte und die Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen, wie etwa Schlafstörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, für bestimmte Lärmquellen. Im Bereich der Maßnahmen werden Strategien wie das „Leitbild Mobilität 2030“, der Ausbau des Radverkehrs sowie die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs angeführt. Zudem ist die Verwendung lärmmindernder Deckschichten bei Straßensanierungen vorgesehen. Während in Wohngebieten bereits weite Teile des Nebennetzes auf Tempo 30 umgestellt wurden, sind im Vorbehaltsnetz aktuell keine weiteren Geschwindigkeitsreduzierungen geplant.

Die Planung berücksichtigte bereits vorangegangene Beteiligungsverfahren, an denen Bürgerinnen und Bürger sowie die Hochschule für Gesundheit teilnahmen. Nach der Auswertung der während der öffentlichen Phase eingehenden Einwendungen wird der fertige Lärmaktionsplan dem Rat der Stadt Bochum in seiner Sitzung am 10. Oktober 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung)
02.10.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.