Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Vierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20223191 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223191 eine Beschlussvorlage zur vierzigsten Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Der Entwurf umfasst Anpassungen der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024 sowie Änderungen des Straßenverzeichnisses, die ab dem 1. Januar 2023 wirksam werden sollen.
Die vorgeschlagenen Gebührenanpassungen betreffen die jährlichen Kosten pro Meter Grundstücksseite in den verschiedenen Reinigungsklassen. Die Kalkulation sieht für das Jahr 2024 eine Erhöhung der Beträge im Vergleich zu 2023 vor, differenziert nach den jeweiligen Reinigungsklassen und dem Vorhandensein von Gehwegen.
Zusätzlich zur Gebührenänderung sieht die Satzung Änderungen am Straßenverzeichnis vor. Dies beinhaltet die Neuaufnahme verschiedener Wege und Straßen in unterschiedliche Reinigungsklassen, beispielsweise im Bezirk Bochum-Mitte oder Wattenscheid. Ebenso sind Umstufungen vorgesehen, bei denen sich die Einstufung bestehender Straßen ändert, wie etwa bei Teilen der Heckertstraße oder des Köllerholzweges. Zudem umfasst die Vorlage die Löschung bestimmter Einträge aus dem Verzeichnis. Die Entscheidung über die Änderungssatzung ist für die Ratssitzung am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 67 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 2 (FFB, Linke)Enthaltungen: 0
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 2 (FFB, Linke) Enthaltungen: 0 - 3.225. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20223209 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat mit der Vorlage 202<0xE2><0x80><0xAF>232<0xE2><0x80><0xAF>09 die 25. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vorgelegt, welche die Gebührenfestsetzung für die Jahre 2023 und 2024 regelt. Die Neuregelung sieht Anpassungen bei den Jahresgebühren für die Entsorgung von Hausmüll in verschiedenen Behältergrößen vor. So steigt beispielsweise der Preis für einen 120-Liter-Behälter von 333,30 Euro im Jahr 2023 auf 349,20 Euro im Jahr 2024.
Als Gründe für die Kostenentwicklung werden steigende Aufwendungen in der Abfallbeseitigung angeführt. Dazu gehören höhere Personalkosten durch Tarifsteigerungen sowie inflationsbedingte Kostensteigerungen und gestiegene Aufwendungen für die Fahrzeugunterhaltung, unter anderem durch die CO2-Bepreisung von Dieselkraftstoff. Zudem wird ab 2024 die Einbeziehung der Müllverbrennung in den Brennstoffemissionshandel erwartet, was zu einer Mehrbelastung führt. Die Stadtverwaltung nutzt zudem ein Betriebsergebnis aus dem Jahr 2021, um die Gebührenkontinuität für den Zeitraum bis 2025 zu gewährleisten.
Die Aufgaben der Abfallbeseitigung werden zwischen dem EKOCity Abfallwirtschaftsverband, der USB Bochum GmbH und der städtischen Verwaltung aufgeteilt. Während der Verband die thermische Beseitigung übernimmt, ist die USB Bochum GmbH für die Sammlung und die Stadtverwaltung für die Verwaltungsleistungen zuständig. Für die Bioabfallsammlung sind für die Jahre 2023 und 2024 keine Tarifanpassungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 66 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 2 (FFB, Linke)Enthaltungen: 0
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 2 (FFB, Linke) Enthaltungen: 0 - 3.330. Änderungssatzung zur FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 20223210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat unter der Federführung von Dennis Arens die dreißigste Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vorgelegt. Zweck der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 202<0xC2>3 und 2024, um die anfallenden Kosten zu refinanzieren.
Die Neuregelung umfasst ein aktualisiertes Gebührenverzeichnis für verschiedene Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten. So sieht die Vorlage für eine Sargbestattung in einer Reihengrabstätte im Jahr 2023 einen Betrag von 2.265,00 Euro und für das Jahr 2024 einen Betrag von 2.333,00 Euro vor. Bei Urnenbeisetzungen in einer Urnenreihengrabstätte sind Gebühren von 1.340,00 Euro für 2023 und 1.380,00 Euro für 2024 vorgesehen. Die Satzung regelt zudem Kosten für Umbettungen, die Inanspruchnahme der Totenkammer sowie sonstige Leistungen wie die Orgelnutzung oder das Abräumen von Grabmalen.
Der Beschlussweg sieht Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 13. Dezember 2022 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 4 (CDU, FFB)Enthaltungen: 1 (FDP)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 4 (CDU, FFB) Enthaltungen: 1 (FDP) - 3.3.130. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung -Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion-Zur Vorlage · 20223475 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 13. Dezember 2022 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die 30. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.
Der von Dr. Daniel Obitz eingereichte Vorschlag sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag in zwei Abschnitte zu unterteilen. Dabei soll eine Trennung in einen Teil A für das Jahr 2023 und einen Teil B für das Jahr 2024 erfolgen, um eine getrennte Abstimmung über die beiden Zeiträume zu ermöglichen.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die Kostenkalkulationen und Prognosen für das Jahr 2024. Laut der Fraktion sind für dieses Jahr im Vergleich zum Vorjahr größere Veränderungen bei den Kosten zu erwarten, wobei insbesondere der Bereich der Sargbestattungen hervorgehoben wird. Um der tatsächlichen Kostenentwicklung in der aktuellen Krisensituation besser Rechnung tragen zu können, empfiehlt die Fraktion, mit der Finalisierung der Gebührensatzung für das Jahr 2024 noch abzuwarten.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich gegen den ÄnderungsantragDafür: 6 (CDU, FDP, FFB, Linke)Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Enthaltungen: 1 (Partei/Stadtgestalter)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen den Änderungsantrag Dafür: 6 (CDU, FDP, FFB, Linke) Dagegen: 8 (SPD, Grüne) Enthaltungen: 1 (Partei/Stadtgestalter) - 3.433. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt BochumZur Vorlage · 20223215 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223215 die 33. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist die Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2023. Die vorliegende Kalkulation sieht vor, die Gebühren für den Krankentransport mit dem Rettungswagen sowie für den Rettungstransport auf 660 Euro festzulegen. Für einen Notarzteinsatz wird ein Betrag von 575 Euro vorgeschlagen. Zudem sind Gebühren für Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus in Höhe von 5,16 Euro pro gefahrenem Kilometer, die Bereitstellung von Krankenkraftwagen sowie Kosten für die Desinfektion vorgesehen.
Die Anpassung der Gebühren dient der Refinanzierung der Kosten des Rettungsdienstes. Als Gründe für den veränderten Gebührenbedarf werden unter anderem die vollständige Refinanzierung von drei ehemaligen Brandschutz-Rettungswagen sowie die Kosten für die Einführung eines Telenotarztes angeführt. Weiterhin trägt der Anstieg der Ausgaben für Energie, medizinische Produkte, die Wartung von Fahrzeugen und Geräten sowie für Hygiene- und Schutzausrüstung zur Kalkulation bei. Auch steigende Personalkosten durch tarifvertragliche Anpassungen werden im Dokument genannt. Der Gebührenbedarf soll sich demnach von etwa 25,2 Millionen Euro im Jahr 2022 auf rund 28,7 Millionen Euro im Jahr 2023 erhöhen. Mit den Krankenkassen wurde bereits Einvernehmen über die vorgeschlagenen Tarife erzielt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen) - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Hundewiesen: SachstandZur Vorlage · 20223188 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der SPD-Ratsfraktion hat die Verwaltung den aktuellen Sachstand zur Einrichtung von Hundewiesen in Bochum dargelegt. Seit 2020 wurden drei neue Flächen angelegt: die Hundewiese Oberes Ölbachtal mit 4.000 m², die Hundewiese Unteres Ölbachtal mit 1.400 m² sowie die Hundewiese Monte Schlacko mit 1.900 m². Damit umfasst das Stadtgebiet insgesamt 14 Hundewiesen.
Die bereitgestellten Mittel in Höhe von 60.000 Euro wurden für diese drei Flächen vollständig verausgabt. Da im aktuellen Haushalt keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen, gibt es derzeit keine konkreten Planungen für weitere Hundewiesen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Einrichtung ein ausreichender Abstand zu Wohnbebauung eingehalten werden muss, um Lärmkonflikte zu vermeiden. In vielen Stadtbezirken bestehe zudem aufgrund vorhandener Landschaftsschutzgebiete und Wälder bereits ein ausreichender Freilauf für Hunde.
Hinsichtlich des Bereichs um die Waldstraße in Wattenscheid sieht die Verwaltung keinen Bedarf für neue Hundewiesen, da das Gebiet von mehreren Landschaftsschutzgebieten umgeben ist. Zudem betont das Umwelt- und Grünflächenamt, dass die Nutzung von Parkanlagen möglichst vielfältig gestaltet werden soll. Da eingezäunte Hundewiesen viel Platz beanspruchen und die Nutzung auf eine bestimmte Gruppe beschränken, sieht das Amt von weiteren Neuanlagen in öffentlichen Grünanlagen ab.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 5.2Nachfragen zum Reifenlager an der A40 - BauordnungZur Vorlage · 20223233 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat Fragen zu den Sicherheitsvorkehrungen eines Reifenlagers im Bochumer Stadtteil Hamme nach einem Großbrand im August 2021 gestellt. Die Verwaltung antwortete darauf, dass die gemeinsame Umweltbehörde Bochum, Dortmund und Hagen (BoDoHa) nachträgliche Anordnungen zur BImSch-Genehmigung erteilt hat. Demnach muss das Reifenlager in Brandabschnitte von maximal 400 Quadratmetern unterteilt werden. Zwischen diesen Abschnitten sowie zwischen Lagerbereichen und öffentlichen Verkehrswegen oder Wohngebäuden ist ein Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten.
Hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsabstände zur Autobahn A40 teilte das Bauordnungsamt mit, dass die kurzzeitige Lagerung von Reifenboxen während des Tagesbetriebs nicht als Lagerung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt. Unangekündigte Ortskontrollen durch die zuständige Behörde ergaben zuletzt keine Verstöße gegen den geforderten 10-Meter-Abstand zur Autobahn. Der Betrieb am Standort wird nach aktuellem Kenntnisstand nicht vollständig aufgegeben, wobei Teile der Nutzung an einen neuen Standort im Ruhrgebiet verlegt werden sollen.
Eine Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes wurde seitens der Umweltbehörde bisher nicht gefordert. Es bestehen jedoch noch Auflagen zur Löschwasserversorgung und -rückhaltung, für die bauliche Maßnahmen umzusetzen sind. Diese Maßnahmen werden derzeit mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 5.3Alternative Bestattungsformen für den 2013 geschlossenen Friedhof in Wattenscheid - LeitheZur Vorlage · 20223329 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion UWG: Freie Bürger hat angefragt, ob auf dem seit 2013 geschlossenen Friedhof Leithe in Wattenscheid alternative Bestattungsformen ermöglicht werden können. Im Fokus der Anfrage steht die Möglichkeit, neue Bestattungsarten wie etwa Waldbeerdungen anzubieten.
Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage, dass für den Friedhof Leithe keine neuen Bestattungsarten vorgesehen sind. Grundlage hierfür ist das vom Rat beschlossene Friedhofentwicklungskonzept der Stadt Bochum. Da der Friedhof Leithe gemäß diesem Konzept zu den städtischen Friedhöfen gehört, die geschlossen werden sollen, findet dort keine Weiterentwicklung statt. Die Einführung neuer Bestattungsformen würde dem Ziel der Friedhofsentwidmung widersprechen. Bestehende Bestattungsrechte, wie etwa in Familiengruften, bleiben jedoch weiterhin bestehen.
Der Technische Betrieb führt regelmäßig Recherchen zu alternativen Begräbnisformen durch und hat bereits an anderen Standorten im Stadtgebiet neue Bestattungsarten etabliert. Beispiele hierfür sind die Bestattung „Unter dem Apfelbaum“ am Hauptfriedhof sowie naturnahe Bestattungen auf den Friedhöfen Weitmar, Heinrich-König-Straße, Höntrop und Langendreer.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 5.4BürgerkofferZur Vorlage · 20223244 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Bürgerservice informiert über den aktuellen Stand zur Einführung des sogenannten Bürgerkoffers in Bochum. Die Inbetriebnahme verzögerte sich gegenüber der ursprünglichen Planung für 2021 aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei der Bundesdruckerei GmbH sowie Aufwänden bei der Systemintegration in das städtische Netzwerk und die Fachverfahren.
Das mobile System ermöglicht die standortunabhängige Beantragung verschiedener Dienstleistungen, darunter Ausweisdokumente, Meldeangelegenheiten, Beglaubigungen sowie Auskünfte aus dem Bundeszentralregister. Der Einsatz soll schwerpunktmäßig in Einrichtungen erfolgen, in denen sich Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten, wobei bevorzugt Sammeltermine vereinbart werden sollen.
Für Einzelpersonen ist der Service unter bestimmten Kriterien verfügbar, etwa bei einem Pflegegrad ab Stufe 4 oder einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen aG, sofern die Dienstleistungen rechtlich nicht durch Dritte erbracht werden können und die Hygienevorschriften gewahrt bleiben können. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Behördennummer 115 oder per E-Mail, gefolgt von einer Prüfung der Notwendigkeit eines Vor-Ort-Einsatzes. Der etwa 20 Kilogramm schwere Bürgerkoffer ist mit technischem Equipment wie einem Notebook, Scanner und Fingerabdrucksensor ausgestattet. Aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Sicherheit wird der mobile Dienst durch zwei Mitarbeitende durchgeführt. Die Bereitstellung stellt eine freiwillige Leistung der Verwaltung dar, für die kein Rechtsanspruch besteht.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 5.5Verteilung der kombinierten Wertstoffsäcke ab 2023Zur Vorlage · 20223368 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem Jahr 2023 ändert sich die Verteilung der kombinierten Wertstoffsäcke in Bochum. Gemäß der Systemfestlegung für Leichtverpackungen im Zeitraum von Januar 2023 bis Dezember 2025 erfolgt die Ausgabe der gelben Säcke künftig nicht mehr über die Bürgerbüros der Stadt. Stattdessen werden die Säcke ab dem 2. Januar 2023 ausschließlich an den sechs Wertstoffhöfen in Kornharpen, Laer, Linden, Hofstede, Wattenscheid und Werne sowie an der Hauptverwaltung der USB Bochum GmbH ausgegeben.
Für das Jahr 2023 sieht die RAU - Recycling am Umweltpark GmbH vor, den rund 24.000 Haushalten ohne Wertstofftonne zwei Rollen mit jeweils 20 kombinierten Wertstoffsäcken bereitzustellen. Damit werden pro Haushalt insgesamt 40 Säcke ausgegeben, was 14 Säcke mehr als die bisherige Verteilung und die Systemfestlegung entspricht. Ziel dieser Maßnahme ist eine ausreichende Versorgung für den Großteil des Jahres. Für die Nachverteilung außerhalb der regulären Jahresverteilung arbeitet das Unternehmen an einem restriktiven Verfahren, um sicherzustellen, dass die Ausgabe auf berechtigte Nutzer ohne Wertstofftonne und in der erforderlichen Menge beschränkt bleibt.
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- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Lärmaktionsplan: Geschwindigkeitsüberwachung in Tempo 30 PilotbereichenZur Vorlage · 20223443 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in ausgewählten Tempo-30-Pilotbereichen überprüft. Nachdem bei Messungen auf fünf Pilotstrecken Durchschnittsgeschwindigkeiten über der zulässigen Grenze festgestellt wurden, wurde ein Änderungsantrag beschlossen, der die Prüfung ergänzender Verkehrsüberwachungen vorsieht. Die Verwaltung hat bereits Maßnahmen wie eine stationäre Überwachungsanlage auf der Esserm Straße sowie Geschwindigkeitsanzeigen auf weiteren Pilotstrecken umgesetzt, mit Ausnahme des Harpener Hellwegs.
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ stellt nun Fragen zur Sicherstellung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den mit Anzeigen ausgestatteten Strecken und erkundigt sich nach der Planung regelmäßiger Schwerpunktkontrollen. Zudem wird angefragt, ob die Anregung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Tempo-30-Regelungen in besonders lärmbelasteten Bereichen des Vorbehaltsstraßennetzes perspektivisch stärker zu berücksichtigen, im Zuge der aktuellen Überarbeitung des Netzes umgesetzt wird. Falls eine Ausweitung geplant ist, wird nach den entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenzen gefragt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 6.2AbfallvermeidungZur Vorlage · 20223457 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage des sachkundigen Bürgers Ulrich Schraps an den Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Nachhaltigkeit werden Maßnahmen zur Abfallvermeidung in Bochum thematisiert. Der Vorlage zufolge wird für das Jahr 2022 eine Restmüllmenge von rund 256 kg pro Kopf prognostiziert. Dieser Wert liegt über dem bundesweiten Durchschnitt von 160 kg aus dem Jahr 2020. Laut der Abfallbilanz des LANUV weist Bochum zudem eine höhere Restmüllmenge pro Kopf auf als nur 14 der 53 kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen.
Unter Verweis auf die geringeren Mengen in Städten wie Freiburg im Breisgau werden konkrete Fragen an die Verwaltung und den USB gestellt. Es wird nach aktuellen Maßnahmen gefragt, um das Ziel der EU-Abfallrahmenrichtlinie zu erreichen, wonach Restsiedlungsabfälle bis 2030 halbiert werden sollen, sowie nach einer Bewertung der bisherigen Bemühungen. Des Weiteren wird nach den Ursachen für das im Vergleich zu anderen Großstädten höhere Aufkommen in Bochum und der Übertragbarkeit erfolgreicher Konzepte aus anderen Kommunen gefragt. Abschließend wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, ob eine Ausstellung von Straßenmüll zur Sensibilisierung der Bürger als Mittel zur Förderung einer ordnungsgemäßen Entsorgung betrachtet wird.
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- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 6.3Solar-TombolaZur Vorlage · 20223462 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20223462 stellt ein sachkundiger Bürger Fragen zum aktuellen Stand und zur Förderung von Balkon-Solaranlagen in Bochum. Hintergrund ist die Ablehnung eines Antrags der Fraktion Partei/Stadtgestalter zur Subventionierung solcher Module durch den Rat der Stadt Bochum. Unabhängig von dieser Entscheidung haben die Stadtwerke Bochum im Rahmen ihrer Eigenverantwortung Maßnahmen für Balkonsolaranlagen eingeführt.
Die Anfrage nimmt Bezug auf das Beispiel der Stadt Oberhausen, die eine Verlosung von Solarmodulen durchführt. Es wird um eine Bewertung der Verwaltung zur grundsätzlichen Subventionierung von Balkon-Solaranlagen durch die Stadtwerke gebeten. Zudem werden Informationen über die Anzahl der in Bochum angemeldeten Anlagen sowie über die Einnahmen der Stadtwerke aus dem eingespeisten Strom angefordert. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, wie die Verwaltung und die Stadtwerke eine mögliche Verlosung von Klein-PV-Modulen zur Steigerung der Bekanntheit dieser Anlagen bewerten.
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- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 6.4GaragennutzungZur Vorlage · 20223463 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Vorlagennummer 20223463 stellt ein sachkundiger Bürger Fragen zur ordnungsgemäßen Nutzung von Kleingaragen in Bochum. Gemäß den Vorschriften aus der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten sind diese Garagen ausschließlich für das Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie die Lagerung von geringfügigem Kfz-Zubehör vorgesehen. Eine Nutzung als Lager- oder Aufenthaltsraum ist nicht zulässig.
Die Anfrage thematisiert, dass eine Zweckentfremdung dazu führen kann, dass dadurch belegbare Stellplätze fehlen und Fahrzeuge stattdessen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Im Rahmen der Anfrage wird die Verwaltung gefragt, wie die Kontrolle der regelhaften Nutzung konkret erfolgt und welche Stelle hierfür zuständig ist. Zudem wird nach Informationen zu den Kontrollen der letzten drei Jahre gefragt, insbesondere hinsichtlich der Auslöser und der daraus resultierenden Konsequenzen.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Bewertung eines möglichen Aktionstages, der die korrekte Nutzung von Garagen thematisieren soll und an dem verstärkte Kontrollen durchgeführt werden könnten. Abschließend wird nach den geltenden Regelungen für das Abstellen von Fahrrädern in Kleingaragen sowie deren Handhabung in Bochum gefragt. Die Antwort der Verwaltung soll zudem dem Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 6.5Optimierung der Containerstandorte für Biomüll und PapierZur Vorlage · 20223464 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen einer Anfrage zur 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung und Nachhaltigkeit Vorschläge zur Optimierung der Containerstandorte für Papier und Biomüll vorgelegt. Der sachkundige Bürger Ulrich Schraps regt an, die Kapazitäten für Papiercontainer zu erhöhen, da durch das Aufkommen an Verpackungsmüll aus dem Online-Handel bestehende Standorte häufig überfüllt seien. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob zusätzliche Container an vorhandenen Standorten möglich sind und wie die Verwaltung die Anbringung von Hinweisen zur Verkleinerung von Kartonagen bewertet.
Des Weiteren thematisiert die Anfrage das Aufkommen von Restmüll und Plastikverpackungen an den bestehenden Sammelstellen. Es wird nach Möglichkeiten gefragt, diese Abfälle gezielt zu sammeln, um eine Vermüllung der Standorte zu vermeiden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Steigerung der Quote bei der getrennten Sammlung von Bioabfällen. Die Anfrage regt die Integration von Biomüllcontainern in das bestehende Containerkonzept an, insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner, die keine eigene Biotonne nutzen können. Hierzu wird die Verwaltung um eine Bewertung gebeten, inwieweit neue oder bestehende Standorte für Biomüll erweitert werden können und wie ein entsprechendes Konzept aussehen könnte.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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