Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Vierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20223191 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum umfasst Anpassungen der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024 sowie Änderungen des Straßenverzeichnisses. Ziel der Vorlage ist die Refinanzierung der Reinigungskosten für Fahrbahn, Gehweg und Winterdienst durch die USB Bochum GmbH und den EKOCity Abfallwirtschaftsverband. Der Gebührenbedarf steigt für das Jahr 2023 um 1.034 TEUR und für 2024 um 801 TEUR gegenüber dem Vorjahr. In die Kalkulation fließt zudem eine voraussichtliche CO2-Bepreisung der Müllverbrennung ein. Die vorgeschlagenen Tarife für die Reinigungsklassen A bis E sehen für 202verkehrsintensive Bereiche Steigerungen vor, wobei die Gebühren für die Fahrbahnreinigung in der Klasse B von 2,85 Euro im Jahr 2022 auf 3,03 Euro im Jahr 2023 und auf 3,16 Euro im Jahr 2024 angehoben werden sollen.
Parallel zur Gebührenanpassung sieht die Vorlage Änderungen im Straßenverzeichnis in den Bezirken Bochum-Mitte, Wattenscheid, Ost, Süd und Südwest vor. Dies beinhaltet die Neuaufnahme, Umstufung oder Löschung von Straßensegmenten. Während in einigen Bereichen Straßen in höhere Reinigungsklassen hochgestuft oder die Reinigungsfrequenz angepasst werden, erfolgt in anderen Gebieten eine Herabstufung oder die Übernahme der Reinigungspflicht durch die Stadt. Anträge auf Umstufungen in den Bezirken Bochum-Mitte und Bochum-Wattenscheid wurden abgelehnt, unter anderem aufgrund der vorhandenen Infrastruktur, der Verkehrsintensität oder der Gehwegstruktur. Die Bezirksvertretungen wurden zu den Änderungen angehört.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 67 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 2 (FFB, Linke)Enthaltungen: 0
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 2 (FFB, Linke) Enthaltungen: 0 - 3.225. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20223209 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223209 die 25. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024, wobei die Satzung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll.
Die Gebühren für die zweiwöchentliche Entsorgung von Hausmüll in Umleer-Behältern sind je nach Behältervolumen vorgesehen. So steigt der Preis für einen 30-Liter-Behälter von 83,30 Euro im Jahr 2023 auf 87,30 Euro im Jahr 2024. Für einen 1.100-Liter-Behälter erhöht sich der Betrag von 3.055,50 Euro auf 3.201,90 Euro. Bei anderen Behältergrößen wird ein Preis zwischen etwa 2,78 Euro und 2,91 Euro pro Liter berechnet. Konkret sieht der Tarifvorschlag für 60-Liter-Behälter für 2023 einen Betrag von 166,60 Euro und für 2024 von 174,60 Euro vor. Für 120-Liter-Behälter sind 333,30 Euro für 2023 und 349,20 Euro für 2024 vorgesehen. Die Gebühren für die Bioabfallsammlung bleiben für die Größen 60, 80 und 120 Liter in beiden Jahren unverändert bei 30,00 Euro, 40,00 Euro bzw. 60,00 Euro.
Der prognostizierte Gebührenbedarf steigt von 54.795.335 Euro im Jahr 2022 auf 57.259.818 Euro im Jahr 2023 und 59.989.621 Euro im Jahr 2024. Als Ursachen für die Kostensteigerungen führt die Verwaltung höhere Entsorgungskosten, Personalkosten sowie die CO2-Bepreisung an. Die Vorberatung der Vorlage erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, die Entscheidung im Rat ist für den 15. Dezember 2022 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 66 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 2 (FFB, Linke)Enthaltungen: 0
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 2 (FFB, Linke) Enthaltungen: 0 - 3.330. Änderungssatzung zur FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 20223210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223210 die 30. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Refinanzierung der Kosten im Bestattungswesen durch die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024. Der Beschluss umfasst verschiedene Tarifbereiche, darunter Bestattungsgebühren für Sarg- und Urnenbeisetzungen, Gebühren für Nutzungsrechte an Grabstätten sowie Kosten für Leistungen wie Umbettungen, die Nutzung der Totenkammer oder der Trauerhalle.
Für das Jahr 2023 sieht der Vorschlag für die meisten Leistungen, wie Sargbestattungen, Urnenbeisetzungen und Nutzungsrechte, keine Tarifänderungen vor. Lediglich beim Kolumbarium ist ein Rückgang der Gebühren um 18,9 Prozent vorgesehen. Für das Jahr 2024 sieht die Planung eine durchschnittliche Erhöhung aller Tarife um 3,0 Prozent sowie eine Anpassung der Nutzungsrechte um 3,15 Prozent vor. Die Gebühren für die Trauerhalle und die dreitägige Aufbahrung bleiben in diesem Zeitraum unverändert.
Der Gebührenbedarf der Stadt wird für 2023 auf 6.975.000 Euro und für 2024 auf 7.213.000 Euro geschätzt. Aufgrund eines gestiegenen Gesamtbedarfs sinkt der erwartete Kostendeckungsgrad von etwa 88,5 Prozent auf etwa 87,5 Prozent im Jahr 2024. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, bevor eine Entscheidung durch den Rat vorgesehen ist. Die neuen Tarife treten jeweils zum 1. Januar 2023 beziehungsweise 1. Januar 2024 in Kraft.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 4 (CDU, FFB)Enthaltungen: 1 (FDP)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 4 (CDU, FFB) Enthaltungen: 1 (FDP) - 3.3.130. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung -Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion-Zur Vorlage · 20223475 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 13. Dezember 2022 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die 30. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.
Der von Dr. Daniel Obitz eingereichte Vorschlag sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag in zwei Abschnitte zu unterteilen. Dabei soll eine Trennung in einen Teil A für das Jahr 2023 und einen Teil B für das Jahr 2024 erfolgen, um eine getrennte Abstimmung über die beiden Zeiträume zu ermöglichen.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die Kostenkalkulationen und Prognosen für das Jahr 2024. Laut der Fraktion sind für dieses Jahr im Vergleich zum Vorjahr größere Veränderungen bei den Kosten zu erwarten, wobei insbesondere der Bereich der Sargbestattungen hervorgehoben wird. Um der tatsächlichen Kostenentwicklung in der aktuellen Krisensituation besser Rechnung tragen zu können, empfiehlt die Fraktion, mit der Finalisierung der Gebührensatzung für das Jahr 2024 noch abzuwarten.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich gegen den ÄnderungsantragDafür: 6 (CDU, FDP, FFB, Linke)Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Enthaltungen: 1 (Partei/Stadtgestalter)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen den Änderungsantrag Dafür: 6 (CDU, FDP, FFB, Linke) Dagegen: 8 (SPD, Grüne) Enthaltungen: 1 (Partei/Stadtgestalter) - 3.433. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt BochumZur Vorlage · 20223215 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223215 die 33. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist die Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2023. Die vorliegende Kalkulation sieht vor, die Gebühren für den Krankentransport mit dem Rettungswagen sowie für den Rettungstransport auf 660 Euro festzulegen. Für einen Notarzteinsatz wird ein Betrag von 575 Euro vorgeschlagen. Zudem sind Gebühren für Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus in Höhe von 5,16 Euro pro gefahrenem Kilometer, die Bereitstellung von Krankenkraftwagen sowie Kosten für die Desinfektion vorgesehen.
Die Anpassung der Gebühren dient der Refinanzierung der Kosten des Rettungsdienstes. Als Gründe für den veränderten Gebührenbedarf werden unter anderem die vollständige Refinanzierung von drei ehemaligen Brandschutz-Rettungswagen sowie die Kosten für die Einführung eines Telenotarztes angeführt. Weiterhin trägt der Anstieg der Ausgaben für Energie, medizinische Produkte, die Wartung von Fahrzeugen und Geräten sowie für Hygiene- und Schutzausrüstung zur Kalkulation bei. Auch steigende Personalkosten durch tarifvertragliche Anpassungen werden im Dokument genannt. Der Gebührenbedarf soll sich demnach von etwa 25,2 Millionen Euro im Jahr 2022 auf rund 28,7 Millionen Euro im Jahr 2023 erhöhen. Mit den Krankenkassen wurde bereits Einvernehmen über die vorgeschlagenen Tarife erzielt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen) - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Hundewiesen: SachstandZur Vorlage · 20223188 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der SPD-Ratsfraktion hat die Verwaltung den aktuellen Sachstand zur Einrichtung von Hundewiesen in Bochum dargelegt. Seit 2020 wurden drei neue Flächen angelegt: die Hundewiese Oberes Ölbachtal mit 4.000 m², die Hundewiese Unteres Ölbachtal mit 1.400 m² sowie die Hundewiese Monte Schlacko mit 1.900 m². Damit umfasst das Stadtgebiet insgesamt 14 Hundewiesen.
Die bereitgestellten Mittel in Höhe von 60.000 Euro wurden für diese drei Flächen vollständig verausgabt. Da im aktuellen Haushalt keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen, gibt es derzeit keine konkreten Planungen für weitere Hundewiesen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Einrichtung ein ausreichender Abstand zu Wohnbebauung eingehalten werden muss, um Lärmkonflikte zu vermeiden. In vielen Stadtbezirken bestehe zudem aufgrund vorhandener Landschaftsschutzgebiete und Wälder bereits ein ausreichender Freilauf für Hunde.
Hinsichtlich des Bereichs um die Waldstraße in Wattenscheid sieht die Verwaltung keinen Bedarf für neue Hundewiesen, da das Gebiet von mehreren Landschaftsschutzgebieten umgeben ist. Zudem betont das Umwelt- und Grünflächenamt, dass die Nutzung von Parkanlagen möglichst vielfältig gestaltet werden soll. Da eingezäunte Hundewiesen viel Platz beanspruchen und die Nutzung auf eine bestimmte Gruppe beschränken, sieht das Amt von weiteren Neuanlagen in öffentlichen Grünanlagen ab.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 5.2Nachfragen zum Reifenlager an der A40 - BauordnungZur Vorlage · 20223233 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat Fragen zu den Sicherheitsvorkehrungen eines Reifenlagers im Bochumer Stadtteil Hamme nach einem Großbrand im August 2021 gestellt. Die Verwaltung antwortete darauf, dass die gemeinsame Umweltbehörde Bochum, Dortmund und Hagen (BoDoHa) nachträgliche Anordnungen zur BImSch-Genehmigung erteilt hat. Demnach muss das Reifenlager in Brandabschnitte von maximal 400 Quadratmetern unterteilt werden. Zwischen diesen Abschnitten sowie zwischen Lagerbereichen und öffentlichen Verkehrswegen oder Wohngebäuden ist ein Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten.
Hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsabstände zur Autobahn A40 teilte das Bauordnungsamt mit, dass die kurzzeitige Lagerung von Reifenboxen während des Tagesbetriebs nicht als Lagerung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt. Unangekündigte Ortskontrollen durch die zuständige Behörde ergaben zuletzt keine Verstöße gegen den geforderten 10-Meter-Abstand zur Autobahn. Der Betrieb am Standort wird nach aktuellem Kenntnisstand nicht vollständig aufgegeben, wobei Teile der Nutzung an einen neuen Standort im Ruhrgebiet verlegt werden sollen.
Eine Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes wurde seitens der Umweltbehörde bisher nicht gefordert. Es bestehen jedoch noch Auflagen zur Löschwasserversorgung und -rückhaltung, für die bauliche Maßnahmen umzusetzen sind. Diese Maßnahmen werden derzeit mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 5.3Alternative Bestattungsformen für den 2013 geschlossenen Friedhof in Wattenscheid - LeitheZur Vorlage · 20223329 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion UWG: Freie Bürger hat angefragt, ob auf dem seit 2013 geschlossenen Friedhof Leithe in Wattenscheid alternative Bestattungsformen ermöglicht werden können. Im Fokus der Anfrage steht die Möglichkeit, neue Bestattungsarten wie etwa Waldbeerdungen anzubieten.
Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage, dass für den Friedhof Leithe keine neuen Bestattungsarten vorgesehen sind. Grundlage hierfür ist das vom Rat beschlossene Friedhofentwicklungskonzept der Stadt Bochum. Da der Friedhof Leithe gemäß diesem Konzept zu den städtischen Friedhöfen gehört, die geschlossen werden sollen, findet dort keine Weiterentwicklung statt. Die Einführung neuer Bestattungsformen würde dem Ziel der Friedhofsentwidmung widersprechen. Bestehende Bestattungsrechte, wie etwa in Familiengruften, bleiben jedoch weiterhin bestehen.
Der Technische Betrieb führt regelmäßig Recherchen zu alternativen Begräbnisformen durch und hat bereits an anderen Standorten im Stadtgebiet neue Bestattungsarten etabliert. Beispiele hierfür sind die Bestattung „Unter dem Apfelbaum“ am Hauptfriedhof sowie naturnahe Bestattungen auf den Friedhöfen Weitmar, Heinrich-König-Straße, Höntrop und Langendreer.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 5.4BürgerkofferZur Vorlage · 20223244 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Bürgerservice informiert über den aktuellen Stand zur Einführung des sogenannten Bürgerkoffers in Bochum. Die Inbetriebnahme verzögerte sich gegenüber der ursprünglichen Planung für 2021 aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei der Bundesdruckerei GmbH sowie Aufwänden bei der Systemintegration in das städtische Netzwerk und die Fachverfahren.
Das mobile System ermöglicht die standortunabhängige Beantragung verschiedener Dienstleistungen, darunter Ausweisdokumente, Meldeangelegenheiten, Beglaubigungen sowie Auskünfte aus dem Bundeszentralregister. Der Einsatz soll schwerpunktmäßig in Einrichtungen erfolgen, in denen sich Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten, wobei bevorzugt Sammeltermine vereinbart werden sollen.
Für Einzelpersonen ist der Service unter bestimmten Kriterien verfügbar, etwa bei einem Pflegegrad ab Stufe 4 oder einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen aG, sofern die Dienstleistungen rechtlich nicht durch Dritte erbracht werden können und die Hygienevorschriften gewahrt bleiben können. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Behördennummer 115 oder per E-Mail, gefolgt von einer Prüfung der Notwendigkeit eines Vor-Ort-Einsatzes. Der etwa 20 Kilogramm schwere Bürgerkoffer ist mit technischem Equipment wie einem Notebook, Scanner und Fingerabdrucksensor ausgestattet. Aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Sicherheit wird der mobile Dienst durch zwei Mitarbeitende durchgeführt. Die Bereitstellung stellt eine freiwillige Leistung der Verwaltung dar, für die kein Rechtsanspruch besteht.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 5.5Verteilung der kombinierten Wertstoffsäcke ab 2023Zur Vorlage · 20223368 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem Jahr 2023 ändert sich die Verteilung der kombinierten Wertstoffsäcke in Bochum. Gemäß der Systemfestlegung für Leichtverpackungen im Zeitraum von Januar 2023 bis Dezember 2025 erfolgt die Ausgabe der gelben Säcke künftig nicht mehr über die Bürgerbüros der Stadt. Stattdessen werden die Säcke ab dem 2. Januar 2023 ausschließlich an den sechs Wertstoffhöfen in Kornharpen, Laer, Linden, Hofstede, Wattenscheid und Werne sowie an der Hauptverwaltung der USB Bochum GmbH ausgegeben.
Für das Jahr 2023 sieht die RAU - Recycling am Umweltpark GmbH vor, den rund 24.000 Haushalten ohne Wertstofftonne zwei Rollen mit jeweils 20 kombinierten Wertstoffsäcken bereitzustellen. Damit werden pro Haushalt insgesamt 40 Säcke ausgegeben, was 14 Säcke mehr als die bisherige Verteilung und die Systemfestlegung entspricht. Ziel dieser Maßnahme ist eine ausreichende Versorgung für den Großteil des Jahres. Für die Nachverteilung außerhalb der regulären Jahresverteilung arbeitet das Unternehmen an einem restriktiven Verfahren, um sicherzustellen, dass die Ausgabe auf berechtigte Nutzer ohne Wertstofftonne und in der erforderlichen Menge beschränkt bleibt.
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- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Lärmaktionsplan: Geschwindigkeitsüberwachung in Tempo 30 PilotbereichenZur Vorlage · 20223443 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in ausgewählten Tempo-30-Pilotbereichen überprüft. Nachdem bei Messungen auf fünf Pilotstrecken Durchschnittsgeschwindigkeiten über der zulässigen Grenze festgestellt wurden, wurde ein Änderungsantrag beschlossen, der die Prüfung ergänzender Verkehrsüberwachungen vorsieht. Die Verwaltung hat bereits Maßnahmen wie eine stationäre Überwachungsanlage auf der Esserm Straße sowie Geschwindigkeitsanzeigen auf weiteren Pilotstrecken umgesetzt, mit Ausnahme des Harpener Hellwegs.
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ stellt nun Fragen zur Sicherstellung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den mit Anzeigen ausgestatteten Strecken und erkundigt sich nach der Planung regelmäßiger Schwerpunktkontrollen. Zudem wird angefragt, ob die Anregung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Tempo-30-Regelungen in besonders lärmbelasteten Bereichen des Vorbehaltsstraßennetzes perspektivisch stärker zu berücksichtigen, im Zuge der aktuellen Überarbeitung des Netzes umgesetzt wird. Falls eine Ausweitung geplant ist, wird nach den entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenzen gefragt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 6.2AbfallvermeidungZur Vorlage · 20223457 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage des sachkundigen Bürgers Ulrich Schraps an den Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Nachhaltigkeit werden Maßnahmen zur Abfallvermeidung in Bochum thematisiert. Der Vorlage zufolge wird für das Jahr 2022 eine Restmüllmenge von rund 256 kg pro Kopf prognostiziert. Dieser Wert liegt über dem bundesweiten Durchschnitt von 160 kg aus dem Jahr 2020. Laut der Abfallbilanz des LANUV weist Bochum zudem eine höhere Restmüllmenge pro Kopf auf als nur 14 der 53 kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen.
Unter Verweis auf die geringeren Mengen in Städten wie Freiburg im Breisgau werden konkrete Fragen an die Verwaltung und den USB gestellt. Es wird nach aktuellen Maßnahmen gefragt, um das Ziel der EU-Abfallrahmenrichtlinie zu erreichen, wonach Restsiedlungsabfälle bis 2030 halbiert werden sollen, sowie nach einer Bewertung der bisherigen Bemühungen. Des Weiteren wird nach den Ursachen für das im Vergleich zu anderen Großstädten höhere Aufkommen in Bochum und der Übertragbarkeit erfolgreicher Konzepte aus anderen Kommunen gefragt. Abschließend wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, ob eine Ausstellung von Straßenmüll zur Sensibilisierung der Bürger als Mittel zur Förderung einer ordnungsgemäßen Entsorgung betrachtet wird.
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- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 6.3Solar-TombolaZur Vorlage · 20223462 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20223462 stellt ein sachkundiger Bürger Fragen zum aktuellen Stand und zur Förderung von Balkon-Solaranlagen in Bochum. Hintergrund ist die Ablehnung eines Antrags der Fraktion Partei/Stadtgestalter zur Subventionierung solcher Module durch den Rat der Stadt Bochum. Unabhängig von dieser Entscheidung haben die Stadtwerke Bochum im Rahmen ihrer Eigenverantwortung Maßnahmen für Balkonsolaranlagen eingeführt.
Die Anfrage nimmt Bezug auf das Beispiel der Stadt Oberhausen, die eine Verlosung von Solarmodulen durchführt. Es wird um eine Bewertung der Verwaltung zur grundsätzlichen Subventionierung von Balkon-Solaranlagen durch die Stadtwerke gebeten. Zudem werden Informationen über die Anzahl der in Bochum angemeldeten Anlagen sowie über die Einnahmen der Stadtwerke aus dem eingespeisten Strom angefordert. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, wie die Verwaltung und die Stadtwerke eine mögliche Verlosung von Klein-PV-Modulen zur Steigerung der Bekanntheit dieser Anlagen bewerten.
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- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 6.4GaragennutzungZur Vorlage · 20223463 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Vorlagennummer 20223463 stellt ein sachkundiger Bürger Fragen zur ordnungsgemäßen Nutzung von Kleingaragen in Bochum. Gemäß den Vorschriften aus der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten sind diese Garagen ausschließlich für das Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie die Lagerung von geringfügigem Kfz-Zubehör vorgesehen. Eine Nutzung als Lager- oder Aufenthaltsraum ist nicht zulässig.
Die Anfrage thematisiert, dass eine Zweckentfremdung dazu führen kann, dass dadurch belegbare Stellplätze fehlen und Fahrzeuge stattdessen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Im Rahmen der Anfrage wird die Verwaltung gefragt, wie die Kontrolle der regelhaften Nutzung konkret erfolgt und welche Stelle hierfür zuständig ist. Zudem wird nach Informationen zu den Kontrollen der letzten drei Jahre gefragt, insbesondere hinsichtlich der Auslöser und der daraus resultierenden Konsequenzen.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Bewertung eines möglichen Aktionstages, der die korrekte Nutzung von Garagen thematisieren soll und an dem verstärkte Kontrollen durchgeführt werden könnten. Abschließend wird nach den geltenden Regelungen für das Abstellen von Fahrrädern in Kleingaragen sowie deren Handhabung in Bochum gefragt. Die Antwort der Verwaltung soll zudem dem Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- 6.5Optimierung der Containerstandorte für Biomüll und PapierZur Vorlage · 20223464 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen einer Anfrage zur 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung und Nachhaltigkeit Vorschläge zur Optimierung der Containerstandorte für Papier und Biomüll vorgelegt. Der sachkundige Bürger Ulrich Schraps regt an, die Kapazitäten für Papiercontainer zu erhöhen, da durch das Aufkommen an Verpackungsmüll aus dem Online-Handel bestehende Standorte häufig überfüllt seien. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob zusätzliche Container an vorhandenen Standorten möglich sind und wie die Verwaltung die Anbringung von Hinweisen zur Verkleinerung von Kartonagen bewertet.
Des Weiteren thematisiert die Anfrage das Aufkommen von Restmüll und Plastikverpackungen an den bestehenden Sammelstellen. Es wird nach Möglichkeiten gefragt, diese Abfälle gezielt zu sammeln, um eine Vermüllung der Standorte zu vermeiden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Steigerung der Quote bei der getrennten Sammlung von Bioabfällen. Die Anfrage regt die Integration von Biomüllcontainern in das bestehende Containerkonzept an, insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner, die keine eigene Biotonne nutzen können. Hierzu wird die Verwaltung um eine Bewertung gebeten, inwieweit neue oder bestehende Standorte für Biomüll erweitert werden können und wie ein entsprechendes Konzept aussehen könnte.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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