Nachfragen zum Reifenlager an der A40 - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat Fragen zu den Sicherheitsvorkehrungen eines Reifenlagers im Bochumer Stadtteil Hamme nach einem Großbrand im August 2021 gestellt. Die Verwaltung antwortete darauf, dass die gemeinsame Umweltbehörde Bochum, Dortmund und Hagen (BoDoHa) nachträgliche Anordnungen zur BImSch-Genehmigung erteilt hat. Demnach muss das Reifenlager in Brandabschnitte von maximal 400 Quadratmetern unterteilt werden. Zwischen diesen Abschnitten sowie zwischen Lagerbereichen und öffentlichen Verkehrswegen oder Wohngebäuden ist ein Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten.
Hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsabstände zur Autobahn A40 teilte das Bauordnungsamt mit, dass die kurzzeitige Lagerung von Reifenboxen während des Tagesbetriebs nicht als Lagerung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt. Unangekündigte Ortskontrollen durch die zuständige Behörde ergaben zuletzt keine Verstöße gegen den geforderten 10-Meter-Abstand zur Autobahn. Der Betrieb am Standort wird nach aktuellem Kenntnisstand nicht vollständig aufgegeben, wobei Teile der Nutzung an einen neuen Standort im Ruhrgebiet verlegt werden sollen.
Eine Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes wurde seitens der Umweltbehörde bisher nicht gefordert. Es bestehen jedoch noch Auflagen zur Löschwasserversorgung und -rückhaltung, für die bauliche Maßnahmen umzusetzen sind. Diese Maßnahmen werden derzeit mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt.
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