Lärmaktionsplan: Geschwindigkeitsüberwachung in Tempo 30 Pilotbereichen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in ausgewählten Tempo-30-Pilotbereichen überprüft. Nachdem bei Messungen auf fünf Pilotstrecken Durchschnittsgeschwindigkeiten über der zulässigen Grenze festgestellt wurden, wurde ein Änderungsantrag beschlossen, der die Prüfung ergänzender Verkehrsüberwachungen vorsieht. Die Verwaltung hat bereits Maßnahmen wie eine stationäre Überwachungsanlage auf der Esserm Straße sowie Geschwindigkeitsanzeigen auf weiteren Pilotstrecken umgesetzt, mit Ausnahme des Harpener Hellwegs.
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ stellt nun Fragen zur Sicherstellung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den mit Anzeigen ausgestatteten Strecken und erkundigt sich nach der Planung regelmäßiger Schwerpunktkontrollen. Zudem wird angefragt, ob die Anregung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Tempo-30-Regelungen in besonders lärmbelasteten Bereichen des Vorbehaltsstraßennetzes perspektivisch stärker zu berücksichtigen, im Zuge der aktuellen Überarbeitung des Netzes umgesetzt wird. Falls eine Ausweitung geplant ist, wird nach den entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenzen gefragt.
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