Garagennutzung
✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Vorlagennummer 20223463 stellt ein sachkundiger Bürger Fragen zur ordnungsgemäßen Nutzung von Kleingaragen in Bochum. Gemäß den Vorschriften aus der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten sind diese Garagen ausschließlich für das Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie die Lagerung von geringfügigem Kfz-Zubehör vorgesehen. Eine Nutzung als Lager- oder Aufenthaltsraum ist nicht zulässig.
Die Anfrage thematisiert, dass eine Zweckentfremdung dazu führen kann, dass dadurch belegbare Stellplätze fehlen und Fahrzeuge stattdessen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Im Rahmen der Anfrage wird die Verwaltung gefragt, wie die Kontrolle der regelhaften Nutzung konkret erfolgt und welche Stelle hierfür zuständig ist. Zudem wird nach Informationen zu den Kontrollen der letzten drei Jahre gefragt, insbesondere hinsichtlich der Auslöser und der daraus resultierenden Konsequenzen.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Bewertung eines möglichen Aktionstages, der die korrekte Nutzung von Garagen thematisieren soll und an dem verstärkte Kontrollen durchgeführt werden könnten. Abschließend wird nach den geltenden Regelungen für das Abstellen von Fahrrädern in Kleingaragen sowie deren Handhabung in Bochum gefragt. Die Antwort der Verwaltung soll zudem dem Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
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- 13.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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