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Antrag

30. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung -Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion-

20223475 13.12.2022

🟢 Beschlossen 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) · Mehrheitlich gegen den ÄnderungsantragDafür: 6 (CDU, FDP, FFB, Linke)Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Enthaltungen: 1 (Partei/Stadtgestalter)

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 13. Dezember 2022 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die 30. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

Der von Dr. Daniel Obitz eingereichte Vorschlag sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag in zwei Abschnitte zu unterteilen. Dabei soll eine Trennung in einen Teil A für das Jahr 2023 und einen Teil B für das Jahr 2024 erfolgen, um eine getrennte Abstimmung über die beiden Zeiträume zu ermöglichen.

Die Begründung des Antrags stützt sich auf die Kostenkalkulationen und Prognosen für das Jahr 2024. Laut der Fraktion sind für dieses Jahr im Vergleich zum Vorjahr größere Veränderungen bei den Kosten zu erwarten, wobei insbesondere der Bereich der Sargbestattungen hervorgehoben wird. Um der tatsächlichen Kostenentwicklung in der aktuellen Krisensituation besser Rechnung tragen zu können, empfiehlt die Fraktion, mit der Finalisierung der Gebührensatzung für das Jahr 2024 noch abzuwarten.

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