Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Vermarktung der städtischen Fläche NörenbergskampZur Vorlage · 20221659 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster der Stadt Bochum plant die Vermarktung einer städtischen Fläche im Bochumer Stadtteil Werne. Bei dem Grundstück „Nörenbergskamp“ handelt es sich um eine etwa 2.480 Quadratmeter große Grünbrache, die gemäß Bebauungsplan Nr. 926 für die Errichtung von bis zu vier Einfamilienhäusern in offener Bauweise vorgesehen ist.
Die Verwaltung schlägt vor, das Grundstück im Wege eines Höchstbietverfahrens (Verfahrensart B) zu veräußern. Da die Erschließung der Fläche teilweise als Privatstraße erfolgen soll und eine Ausbauvereinbarung für den Anschluss an das angrenzende Jugend- und Freizethaus notwendig ist, wird eine Vermarktung nach Kriterienkatalog nicht als praktikabel erachtet. Die Verpflichtung zur Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen wird Bestandteil der Vergabe an den Investor. Das Mindestgebot für die Fläche wurde auf 580.000 Euro festgesetzt.
Von der stadtplanerischen Regelung, bei städtischen Flächen einen Anteil von mindestens 30 Prozent an gefördertem Wohnraum vorzusehen, wird bei diesem Vorhaben abgesehen. Als Begründung führt die Verwaltung die geringe Bedeutung der Eigentumsförderung im Bereich der Einfamilienhäuser sowie die aktuellen Kostensteigerungen in der Baubranche an. Im Rahmen des Kaufvertrages muss zudem ein Ausgleich für zwei unter Baumschutz stehende Kirschbäume durch den Erwerber erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 14(SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 14.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 6 (CDU, AfD, FDP, Herr Krampitz)Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Enthaltung: 12 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 09.09.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (19. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen der Fraktionen „Die LINKE. im Rat“ und „Die PARTEI/STADTGESTALTER“ nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 14(SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, PAR&StG, OB) - 1.2Benennung einer Straße hier: Josef-Anton-Gera-PlatzZur Vorlage · 20222353 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung eines Platzes im Bereich des Westparks als „Josef-Anton-Gera-Platz“ vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, einen Platz im Umfeld des Westparks nach Josef-Anton Gera zu benennen.
Der betreffende Platz befindet sich zwischen den Hausnummern Alleestraße 140 und 144, vor dem Colosseum im Westpark. Neben der Namensgebung sieht die Vorlage ein Zusatzschild vor. Dieses soll darauf hinweisen, dass Josef-Anton Gera am 16. Oktober 1997 als Opfer einer rechten, homofeindlichen Gewalttat verstarb. Die Verwaltung führt an, dass der gewählte Standort im örtlichen Umfeld der Tat liegt und durch zukünftige Maßnahmen aufgewertet wird.
Die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 15. September 2022 angehört und steht anschließend am 21. September 2022 zur Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss. Federführend für das Vorhaben ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222353
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222216 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 20222216) befasst sich mit dem Jahresabschluss 2021 der VBW Bauen und Wohnen GmbH. Der Rat der Stadt Bochum soll den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zustimmen. Damit wird die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung angewiesen, den Jahresabschluss festzustellen, die Gewinnverwendung zu bestätigen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2021 weist einen Jahresüberschuss von rund 7,95 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von etwa 577,6 Millionen Euro aus. Vom Bilanzgewinn in Höhe von 7.158.397,44 Euro sollen 3.000.000 Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet und 4.158.397,44 Euro den freien Rücklagen zugewiesen werden.
Im Plan-Ist-Vergleich der Investitionen zeigt sich eine Abweichung bei den Gesamtinvestitionen, die mit 60.815 TEUR unter dem geplanten Wert von 98.956 TEUR lagen. Wesentliche Differenzen ergaben sich bei Grundstücksankäufen sowie Neubauten aufgrund zeitlicher Verzögerungen, unter anderem bei Projekten wie dem Ostpark oder Wohnungsbeständen in den Quartieren Voedestraße, Brantropstraße, Deutsches Reich, Glockengarten und Flüssesiedlung.
Zum Jahresende 2021 umfasste der Bestand 12.592 Wohnungen, 5.172 Garagen bzw. Stellplätze sowie 125 Gewerbeeinheiten. Die Wohnfläche stieg auf 820.902 m², während die Nutzfläche durch die Fertigstellung der Pflegeimmobilie „Haus am Beisenkamp“ auf 108.982 m² anstieg. Die Beratung der Vorlage ist für den September 2022 in den Ausschüssen für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.2USB Bochum GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222252 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der USB Bochum GmbH. Der Rat der Stadt Bochum soll den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zustimmen und die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweisen, den Abschluss festzustellen. Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 599.159,44 EUR sowie eine Bilanzsumme von 66.122.307,40 EUR aus. Die vorgesehene Gewinnverwendung sieht vor, den Überschuss in Gewinnrücklagen einzustellen, wobei eine Ergebnisabführung an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH entfällt. Zudem ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie den Aufsichtsrat vorgesehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG hat den Abschluss uneingeschränkt geprüft.
Ein Plan-Ist-Vergleich des Wirtschaftsplans zeigt, dass die Umsatzerlöse um 4.474 TEUR unter dem Plan liegen, was auf fehlende Erlöse im Bereich Unterflur und Sonderreinigung sowie Rückstellungen für Abfallrisiken zurückzuführen ist. Demgegenüber stehen sonstige betriebliche Erträge, die um 2.982 TEUR über dem Plan liegen. Die Aufwendungen für Fremdleistungen unterschreiten den Plan um 3.397 TEUR. Aufgrund angepasster Marktbedingungen und einer Erhöhung der Preissteigerungsrate von 2,5 % auf 3,0 % erfolgte eine Zuführung von 777 TEUR zu den Deponierückstellungen. Der Personalaufwand liegt um 2.272 TEUR unter Plan, bedingt durch eine Tariferhöhung von 1,4 %. Das Ergebnis vor Gewinnverwendung liegt mit 600 TEUR über der Planung von 330 TEUR. Die Investitionen überstiegen den Plan um 1.035 TEUR.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.3USB Service GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222253 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der USB Service GmbH. Der Rat der Stadt Bochum soll den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zustimmen. Dies umfasst die Anweisung an die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen, der Gewinnverwendung zuzustimmen sowie den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zu entlasten. Der geprüfte Abschluss liegt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vor.
Der Jahresabschluss 2021 weist ein Ergebnis von 1.258.344,21 EUR sowie eine Bilanzsumme von 24.743.870,67 EUR aus. Aufgrund eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird das gesamte Jahresergebnis an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH abgeführt.
Im Vergleich zum Plan verzeichnete das Unternehmen überplanmäßige Umsatzerlöse in Höhe von 1.728 TEUR, die unter anderem auf Erlöse aus Metall, Schrott, Betriebsführungsentgelten für das ECC, dem Maklergeschäft sowie Altpapier zurückzuführen sind. Diesen stehen überplanmäßige Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 1.917 TEUR gegenüber. Der Personalaufwand lag um 281 TEUR unter dem Plan, da die geplante Tariferhöhung von 1,4 % geringer ausfiel. Die Abschreibungen unterschritten den Plan um 391 TEUR, bedingt durch verzögerte Lieferungen von mobilen Geräten, Fahrzeugen, Containern und Pressen. Die Investitionen lagen mit 1.330 TEUR um 354 TEUR unter der Planung, was auf Lieferengpässe bei Fahrzeugen zurückzuführen ist. Die Beratung der Vorlage ist für den September 2022 in den entsprechenden Ausschüssen sowie im Rat vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.4Sparkasse Bochum AöR hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222044 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20222044 einen Beschlussantrag zum Jahresabschluss 2021 der Sparkasse Bochum AöR vorgelegt. Der Antrag umfasst die Entlastung der Organe der Sparkasse sowie die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021.
Nach den Unterlagen des Amtes für Finanzsteuerung soll dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum für das Jahr 2021 Entlastung erteilt werden. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf 17.982.897,34 Euro. Von diesem Betrag sind 16.500.000,00 Euro für die Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke vorzusehen. Diese Ausschüttung entspricht der Planung im Haushaltsplan 2022, wobei von diesem Betrag zudem rund 2,61 Millionen Euro an Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt werden.
Des Weiteren sieht die Vorlage vor, 1.400.000,00 Euro aus dem Überschuss der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 82.897,34 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2022 übernommen werden. Die Entscheidung über den Antrag wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.5Jahresabschlüsse 2021 der WasserWelten Bochum GmbH, Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH BochumZur Vorlage · 20222221 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung (20222221) befasst sich mit den Jahresabschlüssen 2021 der Stadtwerke-Bochum-Gruppe. Der Rat der Stadt Bochum soll den Beschlussvorschlägen der Aufsichtsräte zustimmen und die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen anweisen, die Abschlüsse festzustellen sowie die Organe der Unternehmen zu entlasten.
Der Teilkonzernabschluss der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum weist einen Verlust von 19.354.809,93 € aus. Im Rahmen der Konzernstruktur übernimmt die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH einen Verlust von 38.063.053,50 € der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, während die Holding einen Verlust von 8.692.571,25 € der WasserWelten Bochum GmbH übernimmt. Die Gewinnabführungen innerhalb der Gruppe umfassen Beträge von der Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH sowie der Stadtwerke Bochum Holding GmbH.
Bei der Stadtwerke Bochum GmbH sank das Ergebnis nach Steuern auf 11.674 T€, bedingt durch gestiegene Beschaffungskosten und die BEHG-Umlage. Die Stadtwerke Bochum Holding verzeichnete ein Ergebnis nach Steuern von 69,364 Mio. €, wobei eine Wertberichtigung von 7,7 Mio. € an die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG vorgenommen wurde. Die Investitionen in Sachanlagen lagen bei der Holding mit 1,832 Mio. € unter dem Plan. Die Vorlage wurde im September 2022 zur Entscheidung in den Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.6Beteiligung an der rku.it GmbH hier: Erhöhung der unmittelbaren Beteiligungsquote der Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Stadtwerke Bochum Holding GmbH und Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AGZur Vorlage · 20222205 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Beteiligungsquoten an der rku.it GmbH vorgelegt. Im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung beabsichtigen verschiedene Gesellschafter, zum 31. Dezember 2022 aus der rku.it GmbH auszuscheiden. Die Anteile der Stadtwerke Bramsche GmbH, der Stadtwerke Schüttorf-Emsbüren GmbH, des Trink- und Abwasserverbands Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren (TAV) sowie des Wasser- und Abwasser-Zweckverbandes Niedergrafschaft (WAZ) sollen durch die rku.it GmbH selbst erworben werden. Die Kosten für den Erwerb dieser Anteile zum Nominalwert belaufen sich auf insgesamt 86.300 Euro.
Durch diesen Vorgang, der wirtschaftlich einer Kapitalherabsetzung entspricht, erhöht sich die unmittelbare Beteiligungsquote der Bochumer Unternehmen an der rku.it GmbH geringfügig. Der Anteil der Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) steigt von 32,02 Prozent auf 33,95 Prozent. Ebenso erhöht sich die Beteiligung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH von 2,56 Prozent auf 2,71 Prozent und die der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) von 1,94 Prozent auf 2,06 Prozent. Der Rat der Stadt Bochum soll dem Verkauf der Anteile sowie dem Verzicht auf etwaige satzungsmäßige Vorkaufsrechte zustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Genehmigung von Beschlüssen der Trianel GmbH hier: Beschluss zur Gründung der Trianel Energieprojekte AT GmbHZur Vorlage · 20222172 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung (Nummer 20222172) befasst sich mit der Genehmigung von Beschlüssen der Trianel GmbH zur Ausweitung der Projektentwicklungsaktivitäten der Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG (TEP) von Deutschland auf Österreich. Dies beinhaltet die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der TEP sowie die Gründung zweier Gesellschaften nach österreichischem Recht: der Trianel Energieprojekte AT GmbH (TEP AT) und der TEP AT Projektverwaltungs GmbH (TEP AT V).
Der Rat der Stadt Bochum soll zustimmen, dass die TEP als alleinige Gesellschafterin die TEP AT mit einer Eigenkapitaleinlage von 3 Millionen Euro und die TEP AT V mit einer Eigenkapitaleinlage von 35.000 Euro gründet. Zudem wird die Ermächtigung zur Durchführung notwendiger Verträge und Handlungen durch die Geschäftsführung der Trianel GmbH sowie die künftige Gründung oder den Erwerb weiterer Beteiligungsgesellschaften durch die TEP AT unter Einhaltung definierter Kriterien vorgeschlagen.
Ziel der Ausweitung auf den österreichischen Markt ist die Unterstützung von Stadtwerken und Kommunen beim Ausbau erneuerbarer Energien sowie der energiewirtschaftlichen Daseinsvorsorge. Die TEP hat seit ihrer Gründung im Jahr 2018 bereits Photovoltaik-Projekte im Umfang von 180 MW und Onshore-Wind-Projekte von 450 MW fertig entwickelt, während weitere Projekte mit jeweils rund 1.000 MW in der Entwicklung stehen. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten; die Entscheidung im Rat war für den 29. September 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:5(FFB)dafür:72(SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD,Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, Die Partei&Stg.,UWG:FB)Dagegen: 1 (FFB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD,Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, PAR&StG, OB) - 2.8Bochumer Veranstaltungs-GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Andreas Kuchajda zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20221722 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung von Andreas Kuchajda zum Geschäftsführer der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht eine neue Bestellung bis zum 30. September 2028 vor.
Die Stadt Bochum ist über die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu 100 Prozent an der BoVG beteiligt. Da die Unternehmen der Stadt dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) unterliegen, ist für eine wiederholte Bestellung von Geschäftsführern ein erneuter Beschluss des Rates sowie der zuständigen Gremien erforderlich. Der Aufsichtsrat der BoVG hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 die Empfehlung abgegeben, den bestehenden Vertrag nicht zu kündigen und die Zusammenarbeit fortzusetzen.
Der aktuelle Dienstvertrag von Andreas Kuchajda läuft bis zum 30. September 2023. Zwar sieht der Vertrag eine automatische Verlängerung um fünf Jahre vor, sofern keine Kündigung erfolgt, jedoch verlangt der PCGK für den Fall einer Wiederbestellung ein formales Verfahren. Mit dem Beschlussvorschlag soll die Zustimmung des Rates zur Amtszeit bis Ende September 2028 eingeholt werden. Zudem sollen die Gesellschaftervertreter der Stadt angewiesen werden, die entsprechenden Beschlüsse in den beteiligten Gremien zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB) - 2.9Beiräte der Justizvollzugsanstalten und der Sozialtherapeutischen Anstalt BochumZur Vorlage · 20222264 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Beiräte für die Justizvollzugsanstalt Bochum, die Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer sowie die Sozialtherapeutische Anstalt Bochum vorgelegt. Für die aktuelle Amtsperiode von 2022 bis 2027 sollen durch den Rat der Stadt neue Mitglieder vorgeschlagen werden.
Die Aufgabe dieser Beiräte besteht gemäß dem Strafvollzugsgesetz darin, bei der Gestaltung des Vollzugs und der Betreuung der Gefangenen mitzuwirken. Zudem unterstützen sie die Anstaltsleitungen durch Anregungen und leisten Hilfe bei der Wiedereingliederung entlassener Personen. Die Tätigkeit in den Beiräten erfolgt auf ehrenamtlicher Basis.
Der Rat der Stadt Bochum besitzt das Vorschlagsrecht für die Besetzung dieser Gremien. Die eingereichten Vorschläge werden dem Präsidenten des Landesjustizvollamtes Nordrhein-Westfalen zur Ernennung der Mitglieder zugeleitet. Im vorliegenden Entwurf werden insgesamt acht Personen für die Justizvollzugsanstalt Bochum, vier Personen für die Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer und fünf Personen für die Sozialtherapeutische Anstalt vorgeschlagen.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 21. September 2022 vorberaten und steht zur Entscheidung im Rat der Stadt Bochum am 29. September 2022 an. Die Vorlage wurde von Daniela Porsche aus dem Rechtsamt erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.9.1Beiräte der Justizvollzugsanstalten und der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die LINKE. im Rat" -Zur Vorlage · 20222477 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 20222264 eingereicht, der im Rahmen der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2022 behandelt werden soll. Der Antrag mit der Nummer 20222477 bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.9 und befasst sich mit den Beiräten der Justizvollzugsanstalt Bochum sowie der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird vorgeschlagen, dass der Haupt- und Finanzausschuss für die aktuelle Amtsperiode, welche den Zeitraum von 2022 bis 2027 umfasst, Sven-Eric Ratajczak als Mitglied für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Bochum wählt. Der Antrag wurde durch die Fraktionsleitung der DIE LINKE vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Rat überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Rat überwiesen. - 2.9.2Beiräte der Justizvollzugsanstalten und der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum - Änderungsantrag der FFB-Fraktion -Zur Vorlage · 20222528 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum (FFB) hat für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2022 einen Änderungsantrag zur Besetzung von Beiräten vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.9, welcher die Beiräte der Justizvollzugsanstalt Bochum sowie der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum zum Gegenstand hat.
Im Rahmen dieses Änderungsantrags wird vorgeschlagen, Markus Schröder als Vertreter der FFB für die laufende Wahlperiode, welche den Zeitraum von 2022 bis 2027 umfasst, in den Beirat der Justizvollzugsanstalt Bochum zu wählen. Das Schreiben ist an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum, Thomas Eiskirch, gerichtet und bittet den Haupt- und Finanzausschuss um eine entsprechende Beschlussfassung. Der Antrag wurde von Jens Wittbrodt, dem Geschäftsführer der FFB, unterzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Rat überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Rat überwiesen. - 2.10Bebauungsplan Nr. 1013 – Feuer- und Rettungswache Hattinger Straße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20221893/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 1013 – Feuer- und Rettungswache Hattinger Straße sieht die Erweiterung der bestehenden Rettungswache im Bochumer Stadtteil Weitmar auf etwa 6.000 m² vor. Ziel der Maßnahme ist die Verkürzung der Eintreffzeiten gemäß dem Brandschutzbedarfsplan. Der Plan umfasst die Festsetzung von Flächen für Gemeinbedarf, Verkehrsflächen sowie öffentliche Grünflächen. Mit dem Inkrafttreten dieses Plans wird der Bebauungsplan Nr. 239 – Schloßstraße – im Geltungsbereich teilweise außer Kraft gesetzt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Entwurf vom 26.04.2022 als Satzung zu verabschieden, die Begründung inklusive Umweltbericht zu beschließen und über die Stellungnahmen gemäß Abwägungsvorschlag zu entscheiden. Zur Kompensation eines Defizits von 3.383 Ökowertpunkten sollen 3.450 Punkte aus dem Ökokonto „Streuobstwiesen am Sattelgut“ genutzt werden.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes wird im Regelbetrieb die Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm angegeben. Im Notfallbetrieb wird mit einer Überschreitung in der ungünstigsten Nachtstunde um maximal 10 dB(A) gerechnet. Das Planverfahren durchlief bereits die Phasen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Planung und Grundstücke, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat im September 2022 vorgesehen. Gutachten zum Verfahren liegen im Amt für Stadtplanung und Wohnen aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.09.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.11Waldbühne Höntrop, hier: Sanierung durch die Stadt Bochum / Unterhaltung und Betrieb durch den Kolping-Waldbühne Höntrop e.V.Zur Vorlage · 20222004 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die grundlegende Sanierung der Waldbühne Höntrop. Für das Vorhaben sind insgesamt 2,8 Millionen Euro vorgesehen, wobei ein Teil aus dem städtischen Haushalt und ein Teil aus Landesfördermitteln in Höhe von 1,8 Millionen Euro stammt. Um die Auftragsvergabe an die Zentralen Dienste noch im Jahr 2022 realisieren zu können, ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung über 1,8 Millionen Euro erforderlich. Die Deckung dieser Mittel erfolgt aus Projekten, bei denen sich die Umsetzung verzögert. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen die Erneuerung der Tribünenanlage, der Sanitäranlagen sowie der Strom- und Wasserversorgung, um eine Kapazität von mindestens 600 Personen zu ermöglichen.
Nach Fertigstellung soll der Verein Kolping-Waldbühne Höntrop e.V. mit dem Betrieb und der Unterhaltung der Bühne betraut werden. Der vorgesehene Vertrag sieht eine Laufzeit von 20 Jahren vor, inklusive einer Verlängerungsoption. Während der Verein die bauliche Instandhaltung sowie die Durchführung der Veranstaltungen übernimmt, gewährt die Stadt eine jährliche Pauschalvergütung von 10.000 Euro zur Deckung laufender Betriebskosten wie Energie- und Versicherungskosten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.09.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (10. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 0 Enthaltungen
- 06.09.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.12Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Bochum (Parkgebührenordnung)Zur Vorlage · 20222076 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Parkgebührenordnung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Abrechnungsintervalle an den Parkuhren und Parkscheinautomaten in zwei verschiedenen Tarifzonen, wobei der Preis pro Abrechnungseinheit unverändert bei 0,35 Euro bleibt.
In Zone I, die Kernbereiche wie die Innenstadt, das Gleisdreieck, Ehrenfeld und das Stadtparkviertel umfasst, wird die Taktung von bisher 15 auf 10 Minuten verkürzt. In Zone II, welche das restliche Stadtgebiet abdeckt, erfolgt eine Anpassung von 20 auf 15 Minuten. Für speziell gekennzeichnete gebührenpflichtige Parkplätze werden die Gebühren auf 2,10 Euro für Zone I bzw. 1,40 Euro für Zone II pro angefangene Stunde festgelegt.
Die Änderung soll die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum an die angepassten Entgelte in den Parkhäusern der WirtschaftsEntwicklungsgesellschaft Bochum mbH angleichen, um Anreize zur Vermeidung von Parksuchverkehren zu setzen. Die neue Regelung ist zum 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Finanziell prognostiziert die Verwaltung durch die Tarifanpassungen einen Anstieg der jährlichen Einnahmen von etwa 2,5 Millionen Euro auf rund 3,5 Millionen Euro, wobei zusätzliche Bewirtschaftungskosten von circa 400.000 Euro gegenübergestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:24 (CDU/FFB/UWG:FB/FDP)dafür:51 (SDP/Grüne/LINKE/PAR&StG/PAR/OB)
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:-Dagegen:4CDU, EinzelmandatsträgerDafür:10SPD, Die Grünen, FDP/UWG:Freie Bürger, Die Linke
- 21.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest- Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr. (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 4 (3 CDU, 1 Linke)Dafür 11 (6 SPD, 4 Bündnis90/Die Grünen, 1 FDP)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222076Abstimmungsergebnis:Enthaltungen:1 (SPD)Dagegen:6 (CDU, AfD)Dafür:10 (SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE.)
- 15.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222076Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, Herr Wittbrodt)Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, FDP)
- 14.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE.)Dagegen: 6 (CDU, AfD, FDP, Herr Krampitz)Enthaltungen: keine
- 08.09.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, P&STG, FFB)
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.S. a. Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“.
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222076Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 3 (CDU) Dafür: 8 (SPD, Grüne, DIE LINKE.)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.13WasserWelten Bochum GmbH hier: Teilnahme am Projektaufruf 2022 im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Beantragung von Fördermitteln für die Generalmodernisierung des Hallenfreibades Bochum-LindenZur Vorlage · 20222386 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, um am Projektaufruf 2022 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilzunehmen. Ziel ist die Beantragung von Fördermitteln für die Generalmodernisierung des Hallenfreibades Bochum-Linden. Die Kosten für die Maßnahme werden von der WasserWelten Bochum GmbH mit 19,9 Millionen Euro netto veranschlagt. Es wird eine Förderung von maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten angestrebt, was einem Betrag von höchstens 6 Millionen Euro entspricht. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil der Stadt Bochum von mindestens 13,9 Millionen Euro netto.
Der Beschluss sieht die Teilnahme am Bundesförderaufruf sowie die Berücksichtigung des Eigenanteils im Haushaltsplan 2023/2024 vor. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen umfassen die energetische Optimierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Wasserversorgung sowie die Schaffung von Barrierefreiheit. Zudem sind eine Umstrukturierung des Saunabereichs und die Erweiterung der Freibadanlage durch neue Beckenstrukturen und Gastronomie vorgesehen.
Die Baukosten sind von ursprünglich 11,5 Millionen Euro im Jahr 2019 auf aktuell prognostizierte 19,9 Millionen Euro gestiegen, was auf Baupreissteigerungen zurückgeführt wird. Für den Zeitraum bis zum zweiten Quartal 2024 wird eine weitere Kostensteigerung von 11,09 Prozent erwartet. Im Haushaltsplan 2023/2024 sind Mittel für Auszahlungen aus Zuwendungen sowie für Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Eine abschließende Validierung der Kosten soll nach Abschluss der Vorentwurfsplanung im November 2022 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1Bochum Strategie - Kernaktivität „Eventbühne Lohrheidestadion“ hier: Mitteilung zum Realisierungsbeschluss „Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion“Zur Vorlage · 20222060 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand des Projekts „Eventbühne Lohrheidestadion“. Ziel der geplanten Modernisierung und des Umbaus ist die Erreichung der Kategorie 1A des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV). Damit soll das Stadion technisch so aufgewertet werden, dass nationale sowie internationale Leichtathletikmeisterschaften in Bochum-Wattenscheid stattfinden können, da derzeit kein Stadion in Nordrhein-Westfalen diesen Standard erfüllt.
Im Rahmen eines europaweiten Wettbewerbs zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer hat eine Jury am 27. Juli 2022 einstimmig einen Bieterentwurf ausgewählt. Die Jury empfiehlt der Stadt, den bestbewerteten Bieter nach dem durch den Rat zu fassenden Realisierungsbeschluss zu beauftragen. Die Projektsteuerung für das Bauvorhaben wird durch die Firma assmann GmbH in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sportstättenberatung (IFS) übernommen.
Die Finanzierung des Vorhabens ist durch eine Absichtserklärung mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch geplante Förderanträge im Bereich der Sportstätten- und Städtebauförderung vorgesehen. Aufgrund der geltenden Vergaberegeln nach VOB/A können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Details zu den Angeboten oder den beteiligten Bietern veröffentlicht werden, da für unterlegene Bieter bis zur Erteilung des Zuschlags Einspruchsmöglichkeiten bestehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (10. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.09.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (13. Sitzung)
- 02.09.2022 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung)
- 4.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienZur Vorlage · 20222247 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Notwendigkeit, die Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) zur Aufnahme von Darlehen sowie zum Abschluss von Kreditlinien zu ermächtigen. Hintergrund ist ein gestiegener Liquiditätsbedarf bei den Stadtwerken Bochum und der ewmr, der durch Preisentwicklungen im Bereich der Energiebeschaffung bedingt ist. Um die Versorgungssicherheit durch vorgezogene Beschaffungen oder Sicherungsmaßnahmen, etwa bei der Kohle oder der Speicherbefüllung, zu gewährleisten, müssen ausreichende Kreditlinien zur Verfügung stehen.
Da die Voraussetzungen für KfW-Notfallhilfen bei der ewmr nicht gegeben sind, ist eine eigenständige Sicherstellung der Liquidität erforderlich. Da die aktuelle Planung lediglich den Zeitraum bis zum Ende des Jahres 2022 abdeckt und die weitere Entwicklung der Energiemärkte derzeit nicht planbar ist, wird empfohlen, die Ermächtigung zur Kreditaufnahme über den 31. Dezember 2022 hinaus zu erteilen.
Die Aufnahme von Darlehen, welche die Ansätze im Finanzplan überschreiten, bedarf gemäß Gesellschaftsvertrag der Zustimmung der Gesellschafterversammlung sowie eines vorherigen Empfehlungsbeschlusses des Aufsichtsrates. Aufgrund der Schutzwürdigkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der ewmr GmbH ist die Beratung dieser Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 4.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH - hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienZur Vorlage · 20222248 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH zur Aufnahme von Darlehen und zur Einrichtung von Kreditlinien. Hintergrund sind die durch die Energiekrise bedingten steigenden Preise bei der Gas- und Strombeschaffung. Um die erforderlichen vorgezogenen Beschaffungen und Sicherungsmaßnahmen finanzieren zu können, besteht ein erhöhter Liquiditätsbedarf für die Stadtwerke Bochum Gruppe sowie die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr).
Da KfW-Notfallhilfen für diese Unternehmen nicht zur Verfügung stehen, ist eine über den Wirtschaftsplan hinausgehende Ermächtigung erforderlich. Diese soll die Aufnahme von Darlehen innerhalb des Konzerns, bei Banken oder über Kreditlinien ermöglichen. Aufgrund der aktuellen Marktunsicherheit und der Tatsache, dass der bestehende Wirtschaftsplan nur bis zum Ende des Jahres 2022 gilt, wird eine Ausweitung der Ermächtigung über den 31. Dezember 2022 hinaus beantragt. Ziel ist die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Die Behandlung der Angelegenheit erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der nichtöffentlichen Sitzung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 4.4Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 2. Quartals 2022 (Halbjahresprognose)Zur Vorlage · 20221995 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Halbjahresprognose für die Ergebnis- und Teilfinanzrechnung 2022 vor, die auf den Haushaltszahlen zum 30. Juni 2022 basiert. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung zeigt die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie des Ukrainekriegs auf den Haushalt auf. Für das Jahresende 2022 wird ein positives Ergebnis von 19,95 Millionen Euro prognostiziert, was über dem fortgeschriebenen Ansatz liegt.
Die Prognose umfasst verschiedene Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 43,6 Millionen Euro. Dazu zählen die Minderung coronabedingter außerordentlicher Erträge um 18,0 Millionen Euro, die Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine in Höhe von 15,4 Millionen Euro sowie Ausgaben für das Bundesgesetz zur Teilhabe in Höhe von 4,6 Millionen Euro. Dem stehen Verbesserungen in Höhe von 73,4 Millionen Euro gegenüber, die primär aus der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer und dem Personalaufwand resultieren.
Im Bereich der COVID-19-Folgen werden Ertragsverschlechterungen von 16,15 Millionen Euro und Aufwandsverschlechterungen von 19,3 Millionen Euro aufgeführt, während Ertragsverbesserungen von 12,4 Millionen Euro entstehen. Bezüglich der Situation infolge des Ukrainekriegs verzeichnet die Verwaltung zum Stand Ende Juni 2022 etwa 2.850 Geflüchtete. Die damit verbundenen Aufwandsverschlechterungen belaufen sich auf 15,4 Millionen Euro, wobei Erträge aus Bundesmitteln und Erstattungen um 15,1 Millionen Euro gegenrechnen. Zudem wurde die Anschaffung von Thermo-Leichtbauhallen für 2,4 Millionen Euro beschlossen. Der Personal- und Versorgungsaufwand wird mit 396,7 Millionen Euro prognostiziert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 4.5Verkauf des städtischen Grundstücks „Wasserstraße 444“Zur Vorlage · 20221899 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum wird das Grundstück „Wasserstraße 444“ in der Gemarkung Weitmar erneut vermarkten. Die etwa 3.545 Quadratmeter große Fläche, bestehend aus Flur 5, Flurstück 553, befindet sich im Eigentum der Stadt.
Ein früherer Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, dieses Grundstück zu veräußern, wird hiermit aufgehoben. Hintergrund ist laut Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20221899), dass das ursprünglich geplante Grundstücksgeschäft nicht zustande gekommen ist. In der Folge wird die Fläche nun anderweitig zum Verkauf angeboten. Die Verwaltung stellt mit dieser Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster klar, dass der alte Verkaufsbeschluss durch eine neue Vermarktung ersetzt wird, wobei die formalen Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum und die entsprechenden Ausschüsse gewahrt bleiben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 09.09.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (18. Sitzung)
- 4.6Angstraum HauptbahnhofZur Vorlage · 20222421 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur Sicherheitslage am Bochumer Hauptbahnhof und dem Buddenlagplatz reagiert. Im Fokus standen dabei die Einsatzmöglichkeiten des kommunalen Ordnungsdienstes, eine mögliche verstärkte Präsenz in den Nachtstunden sowie die Rolle von Sozialarbeit und Sicherheitspartnerschaften.
Laut Verwaltung besteht bereits eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Polizei, der Bogestra und dem Kommunalen Ordnungsdienst zur Umsetzung von Präventions- und Repressionsmaßnahmen. Das Ordnungsamt führt im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten regelmäßige Kontrollen durch. Für die Stadtbahnanlagen der Bogestra ist zum 1. Oktober 2022 ein neues Sicherheitskonzept vorgesehen. Eine Kooperation zwischen der Polizeiinspektion Bochum, der Bundespolizei und kommunalen Behörden wird bereits seit Jahren gepflegt, was sich unter anderem in gemeinsamen Hotspoteinsätzen im Jahr 2021 und 2022 widerspiegelt.
Im Bereich der Sozialarbeit sind Streetworker der Diakonie Ruhr, der Krisenhilfe sowie des Jugendamtes tätig, um Hilfsangebote für Menschen mit Suchtproblematiken oder ohne festen Wohnsitz zu vermitteln. Diese Dienste können den Aufenthalt von Personen im Bahnhofsbereich jedoch nicht gegen deren Willen unterbinden. Parallel dazu arbeitet seit 2018 eine Arbeitsgruppe an der Aufwertung des Buddenbergplatzes durch Maßnahmen wie Reinigung, Graffiti-Entfernung und verbesserte Beleuchtung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 4.7Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan 2018 bis 2023Zur Vorlage · 20222364 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat einen Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan „Gleich geht’s weiter – Programm für Chancengleichheit der Stadtverwaltung Bochum“ für den Zeitraum 2018 bis 2023 vorgelegt. Dem Bericht zufolge konnte ein Großteil der geplanten Maßnahmen und Ziele trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie umgesetzt werden. Der Bericht dient als Grundlage für die Fortführung und Weiterentwicklung der enthaltenen Maßnahmen.
Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Besetzung von Führungspositionen. Hierbei wird angeführt, dass Frauen etwa 3<0xE2><0x80><0xAF>38 Prozent aller Führungspositionen sowie knapp 40 Prozent der Sachgebiete verantworten. Zudem wird ein Talentprogramm der Personalentwicklung erwähnt, das die Vermittlung von Gender- und Diversitätskompetenzen vorsieht und eine paritätische Teilhabe bei Auswahl und Besetzung anstrebt. Dabei werden auch Möglichkeiten zur Teilnahme in Teilzeit oder während einer Beurlaubung berücksichtigt.
Der Bericht verfolgt einen Ansatz, der die Bereiche Gleichstellung, Vielfalt, Antidiskriminierung und Care miteinander verknüpft. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass familiäre Sorgeleistungen ohne berufliche Benachteiligung möglich sind und die Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin gesteigert wird. Der vorliegende Zwischenbericht versteht sich als Fortentwicklung des Gleichstellungsplans bis einschließlich 2026. Die Vorlage wird im September 2022 im Haupt- und Finanzausschuss, im Beirat „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ sowie im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.09.2022 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (7. Sitzung)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 5.Anfragen
- 5.1LED-Umrüstung von FlutlichtanlagenZur Vorlage · 20222405 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur LED-Umrüstung von Flutlichtanlagen auf Bochumer Sportplätzen eingereicht. Anlass für die Anfrage ist das Vorhaben der Verwaltung, die Umrüstung von Straßenleuchten auf LED-Technik zur Energieeinsparung zu beschleunigen sowie die geplante Reduzierung der Nutzung von Flutlichtanlagen an Außensportanlagen.
Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zum aktuellen Stand der technischen Ausstattung. Konkret wird nach der Anzahl und dem Anteil der Sportplätze gefragt, die bereits über LED-Flutlichtanlagen verfügen, sowie nach dem Zeitplan für die Umrüstung der verbleibenden Anlagen. Zudem werden Fragen zu verfügbaren Fördergeldern und deren Anteil an den zu deckenden Investitionskosten gestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der energetischen Bilanzierung. Es wird nach den zu erwartenden Einsparungen durch eine vollständige Umrüstung aller Flutlichtanlagen sowie nach den prognostizierten Energieeinsparungen infolge der geplanten Reduzierung des Flutlichteinsatzes gefragt. Zudem sollen die Standorte benannt werden, an denen eine Reduzierung der Nutzung vorgesehen ist. Die Antwort auf die Anfrage soll auch dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zugeleitet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 5.2Informationskampagne zu Hilfen gegen EnergiekriseZur Vorlage · 20222482 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Information über Hilfsangebote während der Energiekrise befasst. Hintergrund ist die Annahme, dass Haushalte mit geringem Einkommen bisher nicht ausreichend über bestehende Unterstützungsleistungen informiert sind. Die Fraktion weist darauf hin, dass beispielsweise bei Wohngeldanträgen eine Diskrepanz zwischen Anspruchsberechtigten und tatsächlichen Antragstellern besteht. Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes für die Übernahme von Heizkostenabrechnungen in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Anfrage werden Fragen zur Planung einer möglichen Informationskampagne durch die Verwaltung gestellt, einschließlich Informationen zum zeitlichen Ablauf und zum vorgesehenen Budget. Die Fraktion erkundigt sich zudem nach dem aktuellen Stand der Informationsangebote auf der städtischen Homepage und hinterfragt, warum dort kein so markantes Angebot wie bei früheren Krisen, etwa während der Corona-Pandemie, vorhanden ist. Des Weiteren wird nach den genutzten Kommunikationskanälen sowie der Einschätzung der Verwaltung zur Reichweite und zum Erfolg der bisherigen Informationsmaßnahmen gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Verkauf des städtischen Grundstücks „Wasserstraße 444“Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 6.1.1Verkauf des städtischen Grundstücks "Wasserstraße 444" - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die Grünen im Rat" -
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Bochum Strategie - Kernaktivität „Eventbühne Lohrheidestadion“ hier: Realisierungsbeschluss „Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB)
- 7.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH - hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB)
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Bebauungsplan 1013 – Feuer- und Rettungswache Hattinger Straße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
✉ Neue Vorlagen zum Thema Wirtschaft & Finanzen direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz