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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Vermarktung der städtischen Fläche NörenbergskampZur Vorlage · 20221659 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster der Stadt Bochum plant die Vermarktung einer städtischen Fläche im Bochumer Stadtteil Werne. Bei dem Grundstück „Nörenbergskamp“ handelt es sich um eine etwa 2.480 Quadratmeter große Grünbrache, die gemäß Bebauungsplan Nr. 926 für die Errichtung von bis zu vier Einfamilienhäusern in offener Bauweise vorgesehen ist.
Die Verwaltung schlägt vor, das Grundstück im Wege eines Höchstbietverfahrens (Verfahrensart B) zu veräußern. Da die Erschließung der Fläche teilweise als Privatstraße erfolgen soll und eine Ausbauvereinbarung für den Anschluss an das angrenzende Jugend- und Freizethaus notwendig ist, wird eine Vermarktung nach Kriterienkatalog nicht als praktikabel erachtet. Die Verpflichtung zur Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen wird Bestandteil der Vergabe an den Investor. Das Mindestgebot für die Fläche wurde auf 580.000 Euro festgesetzt.
Von der stadtplanerischen Regelung, bei städtischen Flächen einen Anteil von mindestens 30 Prozent an gefördertem Wohnraum vorzusehen, wird bei diesem Vorhaben abgesehen. Als Begründung führt die Verwaltung die geringe Bedeutung der Eigentumsförderung im Bereich der Einfamilienhäuser sowie die aktuellen Kostensteigerungen in der Baubranche an. Im Rahmen des Kaufvertrages muss zudem ein Ausgleich für zwei unter Baumschutz stehende Kirschbäume durch den Erwerber erfolgen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 14(SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 14.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 6 (CDU, AfD, FDP, Herr Krampitz)Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Enthaltung: 12 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 09.09.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (19. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen der Fraktionen „Die LINKE. im Rat“ und „Die PARTEI/STADTGESTALTER“ nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 14(SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, PAR&StG, OB) - 1.2Benennung einer Straße hier: Josef-Anton-Gera-PlatzZur Vorlage · 20222353 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung eines Platzes im Bereich des Westparks als „Josef-Anton-Gera-Platz“ vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, einen Platz im Umfeld des Westparks nach Josef-Anton Gera zu benennen.
Der betreffende Platz befindet sich zwischen den Hausnummern Alleestraße 140 und 144, vor dem Colosseum im Westpark. Neben der Namensgebung sieht die Vorlage ein Zusatzschild vor. Dieses soll darauf hinweisen, dass Josef-Anton Gera am 16. Oktober 1997 als Opfer einer rechten, homofeindlichen Gewalttat verstarb. Die Verwaltung führt an, dass der gewählte Standort im örtlichen Umfeld der Tat liegt und durch zukünftige Maßnahmen aufgewertet wird.
Die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 15. September 2022 angehört und steht anschließend am 21. September 2022 zur Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss. Federführend für das Vorhaben ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222353
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222216 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im Rahmen einer Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung über den Jahresabschluss 2021 der VBW Bauen und Wohnen GmbH beraten. Der Entwurf sieht vor, dass die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellt, der einen Jahresüberschuss von rund 7,95 Millionen Euro sowie eine Bilanzsumme von etwa 577,6 Millionen Euro ausweist. Zudem wird die Verwendung des Bilanzgewinns vorgeschlagen, wobei 3 Millionen Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet und rund 4,16 Millionen Euro den freien Rücklagen zugewiesen werden sollen. Die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtrates ist ebenfalls Bestandteil der Vorlage.
Die Umsatzerträge im Geschäftsjahr 2021 stiegen im Vergleich zum Vorjahr an, was primär auf die Fertigstellung von Neubauprojekten und Verkäufe in den Bereichen Sorpestraße und Lahnstraße zurückzuführen ist. Gleichzeitig verzeichnete das Unternehmen gestiegene Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen aufgrund von Kostensteigerungen bei Handwerkermaterialien sowie Auswirkungen des Extremwetterereignisses im Juli 2021. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Als Wohnungsanbieter in Bochum bewirtschaftet die Gesellschaft rund 12.600 Wohnungen, wovon etwa 34 Prozent öffentlich oder vereinbart gefördert sind.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.2USB Bochum GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222252 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat dem Rat einen Beschlussvorschlag zum Jahresabschluss 2021 der USB Bochum GmbH vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweist, den Jahresabschluss festzustellen und die vorgeschlagene Gewinnverwendung zu bestätigen. Dabei soll der Jahresüberschuss in Höhe von rund 599.160 Euro in die Gewinnrücklagen eingestellt werden; eine Ergebnisabführung an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ist für dieses Geschäftsjahr nicht vorgesehen.
Der Beschluss umfasst zudem die Entlastung der Geschäftsführer Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski sowie des Aufsichtsrates für das Jahr 2021. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 war durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie steigende Preise auf dem Rohstoffmarkt und Inflation geprägt. Während die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr sanken, was unter anderem auf geringere Kostenbeteiligungen für die Nachsorge der Deponie Kornharpen zurückzuführen ist, stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge durch die Auflösung von Rückstellungen an. Gleichzeitig erhöhten sich die Aufwendungen für Material und Fremdleistungen aufgrund gestiegener Kosten für Kraftstoffe und Transportleistungen sowie die Personalaufwendungen durch Tarifsteigerungen und Pensionszahlungen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.3USB Service GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222253 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2021 der USB Service GmbH vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Jahresrechnung feststellt, welche ein Ergebnis von rund 1,26 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von etwa 24,74 Millionen Euro ausweist. Gemäß dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag soll das gesamte Jahresergebnis an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH abgeführt werden.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Anweisung an die Vertretung der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung, der Gewinnverwendung sowie der Entlastung der Organe zuzustimmen. Konkret wird die Entlastung der Geschäftsführer Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 beantragt.
Das Jahresergebnis fiel im Vergleich zum Vorjahr höher aus. Als Gründe werden steigende Marktpreise für die Verwertung von Schrott, Metallen und Altpapier sowie höhere Mengen im Bereich der Sperrmüllverwertung angeführt. Zudem wirkten sich Erträge aus der Tochtergesellschaft RAU-Recycling am Umweltpark GmbH auf das Ergebnis aus. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
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- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.4Sparkasse Bochum AöR hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222044 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20222044 einen Beschlussantrag zum Jahresabschluss 2021 der Sparkasse Bochum AöR vorgelegt. Der Antrag umfasst die Entlastung der Organe der Sparkasse sowie die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021.
Nach den Unterlagen des Amtes für Finanzsteuerung soll dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum für das Jahr 2021 Entlastung erteilt werden. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf 17.982.897,34 Euro. Von diesem Betrag sind 16.500.000,00 Euro für die Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke vorzusehen. Diese Ausschüttung entspricht der Planung im Haushaltsplan 2022, wobei von diesem Betrag zudem rund 2,61 Millionen Euro an Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt werden.
Des Weiteren sieht die Vorlage vor, 1.400.000,00 Euro aus dem Überschuss der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 82.897,34 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2022 übernommen werden. Die Entscheidung über den Antrag wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.
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- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.5Jahresabschlüsse 2021 der WasserWelten Bochum GmbH, Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH BochumZur Vorlage · 20222221 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum einen Beschlussvorschlag zu den Jahresabschlüssen 2021 für mehrere Unternehmen der Stadtwerke-Bochum-Gruppe vorgelegt. Dies betrifft die WasserWelten Bochum GmbH, die Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, die Stadtwerke Bochum GmbH, die Stadtwerke Bochum Netz GmbH, die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum. Ziel der Vorlage ist es, die Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen anzuweisen, die Abschlüsse festzustellen und die Organe der Gesellschaften zu entlasten.
Bei der WasserWelten Bochum GmbH ist das Jahresergebnis nach Übernahme eines Verlusts von rund 8,7 Millionen Euro durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum ausgeglichen. Dem ehemaligen Geschäftsführer Holger Rost soll Entlastung erteilt werden. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH sowie die Stadtwerke Bochum GmbH weisen Gewinne aus, die gemäß Gewinnabführungsverträgen an die jeweiligen Holding-Gesellschaften abgeführt werden. Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH verzeichnet einen Jahresüberschuss von rund 12,4 Millionen Euro, welcher in die Gewinnrücklagen eingestellt wird.
Der Jahresabschluss der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum ist ausgeglichen, wobei ein Verlust von rund 38 Millionen Euro durch die ewmr übernommen wird. Der Teilkonzernabschluss der Holding weist einen Konzernbilanzverlust von rund 19,4 Millionen Euro aus. Die Vorlage sieht zudem die Entlastung der jeweiligen Geschäftsführungen und Aufsichtsräte vor.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.6Beteiligung an der rku.it GmbH hier: Erhöhung der unmittelbaren Beteiligungsquote der Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Stadtwerke Bochum Holding GmbH und Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AGZur Vorlage · 20222205 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Beteiligungsquoten an der rku.it GmbH vorgelegt. Im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung beabsichtigen verschiedene Gesellschafter, zum 31. Dezember 2022 aus der rku.it GmbH auszuscheiden. Die Anteile der Stadtwerke Bramsche GmbH, der Stadtwerke Schüttorf-Emsbüren GmbH, des Trink- und Abwasserverbands Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren (TAV) sowie des Wasser- und Abwasser-Zweckverbandes Niedergrafschaft (WAZ) sollen durch die rku.it GmbH selbst erworben werden. Die Kosten für den Erwerb dieser Anteile zum Nominalwert belaufen sich auf insgesamt 86.300 Euro.
Durch diesen Vorgang, der wirtschaftlich einer Kapitalherabsetzung entspricht, erhöht sich die unmittelbare Beteiligungsquote der Bochumer Unternehmen an der rku.it GmbH geringfügig. Der Anteil der Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) steigt von 32,02 Prozent auf 33,95 Prozent. Ebenso erhöht sich die Beteiligung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH von 2,56 Prozent auf 2,71 Prozent und die der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) von 1,94 Prozent auf 2,06 Prozent. Der Rat der Stadt Bochum soll dem Verkauf der Anteile sowie dem Verzicht auf etwaige satzungsmäßige Vorkaufsrechte zustimmen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Genehmigung von Beschlüssen der Trianel GmbH hier: Beschluss zur Gründung der Trianel Energieprojekte AT GmbHZur Vorlage · 20222172 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung von Maßnahmen der Trianel GmbH vorgelegt. Im Zentrum steht die geplante Ausweitung der Projektentwicklungsaktivitäten der Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG (TEP) auf den österreichischen Markt. Hierzu soll der Gesellschaftsvertrag der TEP angepasst werden, um den Unternehmensgegenstand von Deutschland auf Deutschland und Österreich zu erweitern.
Der Entwurf sieht die Gründung der Trianel Energieprojekte AT GmbH nach österreichischem Recht vor. Die TEP soll als alleinige Gesellschafterin mit einer Eigenkapitaleinlage von drei Millionen Euro an dieser neuen Gesellschaft beteiligt werden. Zudem ist die Gründung der TEP AT Projektverwaltungs GmbH durch die TEP AT vorgesehen, wobei eine Eigenkapitaleinlage von 35.000 Euro vorgesehen ist. Die neue Struktur soll es ermöglichen, weitere Beteiligungsgesellschaften zur Realisierung von Projekten in Österreich zu gründen oder zu erwerben.
Die Stadt Bochum hält über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die ENNI eine mittelbare Beteiligung an der Trianel GmbH. Für die Umsetzung der geplanten Erweiterung sind keine zusätzlichen Mittel der Gesellschafter erforderlich, da die Finanzierung aus vorhandenen Mitteln der TEP erfolgen soll. Die Bezirksregierung Köln hat das Vorhaben bereits vorab geprüft und die Ausweitung der Aktivitäten auf Österreich sowie weitere EU-Länder als genehmigungsfähig bewertet.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:5(FFB)dafür:72(SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD,Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, Die Partei&Stg.,UWG:FB)Dagegen: 1 (FFB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD,Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, PAR&StG, OB) - 2.8Bochumer Veranstaltungs-GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Andreas Kuchajda zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20221722 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung von Andreas Kuchajda zum Geschäftsführer der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht eine neue Bestellung bis zum 30. September 2028 vor.
Die Stadt Bochum ist über die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu 100 Prozent an der BoVG beteiligt. Da die Unternehmen der Stadt dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) unterliegen, ist für eine wiederholte Bestellung von Geschäftsführern ein erneuter Beschluss des Rates sowie der zuständigen Gremien erforderlich. Der Aufsichtsrat der BoVG hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 die Empfehlung abgegeben, den bestehenden Vertrag nicht zu kündigen und die Zusammenarbeit fortzusetzen.
Der aktuelle Dienstvertrag von Andreas Kuchajda läuft bis zum 30. September 2023. Zwar sieht der Vertrag eine automatische Verlängerung um fünf Jahre vor, sofern keine Kündigung erfolgt, jedoch verlangt der PCGK für den Fall einer Wiederbestellung ein formales Verfahren. Mit dem Beschlussvorschlag soll die Zustimmung des Rates zur Amtszeit bis Ende September 2028 eingeholt werden. Zudem sollen die Gesellschaftervertreter der Stadt angewiesen werden, die entsprechenden Beschlüsse in den beteiligten Gremien zu fassen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB) - 2.9Beiräte der Justizvollzugsanstalten und der Sozialtherapeutischen Anstalt BochumZur Vorlage · 20222264 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Beiräte für die Justizvollzugsanstalt Bochum, die Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer sowie die Sozialtherapeutische Anstalt Bochum vorgelegt. Für die aktuelle Amtsperiode von 2022 bis 2027 sollen durch den Rat der Stadt neue Mitglieder vorgeschlagen werden.
Die Aufgabe dieser Beiräte besteht gemäß dem Strafvollzugsgesetz darin, bei der Gestaltung des Vollzugs und der Betreuung der Gefangenen mitzuwirken. Zudem unterstützen sie die Anstaltsleitungen durch Anregungen und leisten Hilfe bei der Wiedereingliederung entlassener Personen. Die Tätigkeit in den Beiräten erfolgt auf ehrenamtlicher Basis.
Der Rat der Stadt Bochum besitzt das Vorschlagsrecht für die Besetzung dieser Gremien. Die eingereichten Vorschläge werden dem Präsidenten des Landesjustizvollamtes Nordrhein-Westfalen zur Ernennung der Mitglieder zugeleitet. Im vorliegenden Entwurf werden insgesamt acht Personen für die Justizvollzugsanstalt Bochum, vier Personen für die Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer und fünf Personen für die Sozialtherapeutische Anstalt vorgeschlagen.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 21. September 2022 vorberaten und steht zur Entscheidung im Rat der Stadt Bochum am 29. September 2022 an. Die Vorlage wurde von Daniela Porsche aus dem Rechtsamt erstellt.
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- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.9.1Beiräte der Justizvollzugsanstalten und der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die LINKE. im Rat" -Zur Vorlage · 20222477 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 20222264 eingereicht, der im Rahmen der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2022 behandelt werden soll. Der Antrag mit der Nummer 20222477 bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.9 und befasst sich mit den Beiräten der Justizvollzugsanstalt Bochum sowie der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird vorgeschlagen, dass der Haupt- und Finanzausschuss für die aktuelle Amtsperiode, welche den Zeitraum von 2022 bis 2027 umfasst, Sven-Eric Ratajczak als Mitglied für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Bochum wählt. Der Antrag wurde durch die Fraktionsleitung der DIE LINKE vorgelegt.
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- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Rat überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Rat überwiesen. - 2.9.2Beiräte der Justizvollzugsanstalten und der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum - Änderungsantrag der FFB-Fraktion -Zur Vorlage · 20222528 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum (FFB) hat für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2022 einen Änderungsantrag zur Besetzung von Beiräten vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.9, welcher die Beiräte der Justizvollzugsanstalt Bochum sowie der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum zum Gegenstand hat.
Im Rahmen dieses Änderungsantrags wird vorgeschlagen, Markus Schröder als Vertreter der FFB für die laufende Wahlperiode, welche den Zeitraum von 2022 bis 2027 umfasst, in den Beirat der Justizvollzugsanstalt Bochum zu wählen. Das Schreiben ist an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum, Thomas Eiskirch, gerichtet und bittet den Haupt- und Finanzausschuss um eine entsprechende Beschlussfassung. Der Antrag wurde von Jens Wittbrodt, dem Geschäftsführer der FFB, unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Rat überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Rat überwiesen. - 2.10Bebauungsplan Nr. 1013 – Feuer- und Rettungswache Hattinger Straße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20221893/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage für den Bebauungsplan Nr. 1013 zur Errichtung einer Feuer- und Rettungswache an der Hattinger Straße vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung der bestehenden Rettungswache, um die im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Eintreffzeiten zu gewährleisten. Das Planungsgebiet umfasst etwa 6.000 m² im Stadtteil Weitmar, nordwestlich der Hattinger Straße auf Höhe der Einmündung zur Heinrich-König-Straße.
Der Entwurf sieht vor, die Fläche für den Gemeinbedarf festzusetzen, was unter anderem Fahrzeughallen, Sozial- und Schulungsräume sowie Lagerflächen umfasst. Zudem sind eine öffentliche Grünfläche zur Sicherung von Fuß- und Radwegen sowie eine Verkehrsfläche für den Anschluss an die Hattinger Straße vorgesehen. Im Zuge der Umsetzung werden etwa 705 m² Waldfläche und einzelne Bäume entfernt; der ökologische Ausgleich erfolgt über das Ökokonto der Stadt Bochum in Dahlhausen und Langendreer. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird ein Teil des bestehenden Bebauungsplans Nr. 239 (Schloßstraße) außer Kraft gesetzt.
Die Vorlage wird im September 2022 nacheinander im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 29. September 2022 über die Satzung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.09.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.11Waldbühne Höntrop, hier: Sanierung durch die Stadt Bochum / Unterhaltung und Betrieb durch den Kolping-Waldbühne Höntrop e.V.Zur Vorlage · 20222004 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die grundlegende Sanierung der Waldbühne Höntrop. Für das Vorhaben sind insgesamt 2,8 Millionen Euro vorgesehen, wobei ein Teil aus dem städtischen Haushalt und ein Teil aus Landesfördermitteln in Höhe von 1,8 Millionen Euro stammt. Um die Auftragsvergabe an die Zentralen Dienste noch im Jahr 2022 realisieren zu können, ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung über 1,8 Millionen Euro erforderlich. Die Deckung dieser Mittel erfolgt aus Projekten, bei denen sich die Umsetzung verzögert. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen die Erneuerung der Tribünenanlage, der Sanitäranlagen sowie der Strom- und Wasserversorgung, um eine Kapazität von mindestens 600 Personen zu ermöglichen.
Nach Fertigstellung soll der Verein Kolping-Waldbühne Höntrop e.V. mit dem Betrieb und der Unterhaltung der Bühne betraut werden. Der vorgesehene Vertrag sieht eine Laufzeit von 20 Jahren vor, inklusive einer Verlängerungsoption. Während der Verein die bauliche Instandhaltung sowie die Durchführung der Veranstaltungen übernimmt, gewährt die Stadt eine jährliche Pauschalvergütung von 10.000 Euro zur Deckung laufender Betriebskosten wie Energie- und Versicherungskosten.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.09.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (10. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 0 Enthaltungen
- 06.09.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.12Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Bochum (Parkgebührenordnung)Zur Vorlage · 20222076 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Parkgebührenordnung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Abrechnungsintervalle an den Parkuhren und Parkscheinautomaten in zwei verschiedenen Tarifzonen, wobei der Preis pro Abrechnungseinheit unverändert bei 0,35 Euro bleibt.
In Zone I, die Kernbereiche wie die Innenstadt, das Gleisdreieck, Ehrenfeld und das Stadtparkviertel umfasst, wird die Taktung von bisher 15 auf 10 Minuten verkürzt. In Zone II, welche das restliche Stadtgebiet abdeckt, erfolgt eine Anpassung von 20 auf 15 Minuten. Für speziell gekennzeichnete gebührenpflichtige Parkplätze werden die Gebühren auf 2,10 Euro für Zone I bzw. 1,40 Euro für Zone II pro angefangene Stunde festgelegt.
Die Änderung soll die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum an die angepassten Entgelte in den Parkhäusern der WirtschaftsEntwicklungsgesellschaft Bochum mbH angleichen, um Anreize zur Vermeidung von Parksuchverkehren zu setzen. Die neue Regelung ist zum 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Finanziell prognostiziert die Verwaltung durch die Tarifanpassungen einen Anstieg der jährlichen Einnahmen von etwa 2,5 Millionen Euro auf rund 3,5 Millionen Euro, wobei zusätzliche Bewirtschaftungskosten von circa 400.000 Euro gegenübergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:24 (CDU/FFB/UWG:FB/FDP)dafür:51 (SDP/Grüne/LINKE/PAR&StG/PAR/OB)
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:-Dagegen:4CDU, EinzelmandatsträgerDafür:10SPD, Die Grünen, FDP/UWG:Freie Bürger, Die Linke
- 21.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest- Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr. (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 4 (3 CDU, 1 Linke)Dafür 11 (6 SPD, 4 Bündnis90/Die Grünen, 1 FDP)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222076Abstimmungsergebnis:Enthaltungen:1 (SPD)Dagegen:6 (CDU, AfD)Dafür:10 (SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE.)
- 15.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222076Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, Herr Wittbrodt)Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, FDP)
- 14.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE.)Dagegen: 6 (CDU, AfD, FDP, Herr Krampitz)Enthaltungen: keine
- 08.09.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, P&STG, FFB)
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.S. a. Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“.
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222076Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 3 (CDU) Dafür: 8 (SPD, Grüne, DIE LINKE.)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.13WasserWelten Bochum GmbH hier: Teilnahme am Projektaufruf 2022 im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Beantragung von Fördermitteln für die Generalmodernisierung des Hallenfreibades Bochum-LindenZur Vorlage · 20222386 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Teilnahme am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ entscheiden. Ziel ist die Beantragung von Fördermitteln für die Generalmodernisierung des Hallenfreibades Bochum-Linden. Die Verwaltung schlägt vor, am Projektaufruf 2022 teilzunehmen, um eine Förderung von bis zu 6 Millionen Euro zu erwirken.
Die Kosten für das Vorhaben werden aktuell auf 19,9 Millionen Euro netto veranschlagt. Davon entfällt ein Eigenanteil der Stadt Bochum von mindestens 13,9 Millionen Euro auf die Maßnahme. Die Modernisierung umfasst die energetische Sanierung des Hallenbades nach aktuellen Standards sowie den Ausbau der Barrierefreiheit. Geplant ist unter anderem die Installation einer Wärmepumpentechnologie und eines Blockheizkraftwerks, das für den späteren Einsatz von Wasserstoff vorbereitet sein soll. Auch das Freibad wird angepasst, wobei das 50-Meter-Becken auf 25 Meter verkleinert und durch neue Attraktionen ergänzt werden soll.
Die Stilllegung des Hallenbades ist für das vierte Quartal 2023 geplant. Die Inbetriebnahme des Hallenbades ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen, während das Freibad Ende des zweiten Quartals 2025 wieder eröffnen soll. Da die Einreichungsfristen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im September und Oktober 2022 liegen, wird eine Entscheidung in der Ratssitzung am 29. September 2022 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1Bochum Strategie - Kernaktivität „Eventbühne Lohrheidestadion“ hier: Mitteilung zum Realisierungsbeschluss „Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion“Zur Vorlage · 20222060 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand des Projekts „Eventbühne Lohrheidestadion“. Ziel der geplanten Modernisierung und des Umbaus ist die Erreichung der Kategorie 1A des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV). Damit soll das Stadion technisch so aufgewertet werden, dass nationale sowie internationale Leichtathletikmeisterschaften in Bochum-Wattenscheid stattfinden können, da derzeit kein Stadion in Nordrhein-Westfalen diesen Standard erfüllt.
Im Rahmen eines europaweiten Wettbewerbs zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer hat eine Jury am 27. Juli 2022 einstimmig einen Bieterentwurf ausgewählt. Die Jury empfiehlt der Stadt, den bestbewerteten Bieter nach dem durch den Rat zu fassenden Realisierungsbeschluss zu beauftragen. Die Projektsteuerung für das Bauvorhaben wird durch die Firma assmann GmbH in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sportstättenberatung (IFS) übernommen.
Die Finanzierung des Vorhabens ist durch eine Absichtserklärung mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch geplante Förderanträge im Bereich der Sportstätten- und Städtebauförderung vorgesehen. Aufgrund der geltenden Vergaberegeln nach VOB/A können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Details zu den Angeboten oder den beteiligten Bietern veröffentlicht werden, da für unterlegene Bieter bis zur Erteilung des Zuschlags Einspruchsmöglichkeiten bestehen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (10. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.09.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (13. Sitzung)
- 02.09.2022 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung)
- 4.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienZur Vorlage · 20222247 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Notwendigkeit, die Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) zur Aufnahme von Darlehen sowie zum Abschluss von Kreditlinien zu ermächtigen. Hintergrund ist ein gestiegener Liquiditätsbedarf bei den Stadtwerken Bochum und der ewmr, der durch Preisentwicklungen im Bereich der Energiebeschaffung bedingt ist. Um die Versorgungssicherheit durch vorgezogene Beschaffungen oder Sicherungsmaßnahmen, etwa bei der Kohle oder der Speicherbefüllung, zu gewährleisten, müssen ausreichende Kreditlinien zur Verfügung stehen.
Da die Voraussetzungen für KfW-Notfallhilfen bei der ewmr nicht gegeben sind, ist eine eigenständige Sicherstellung der Liquidität erforderlich. Da die aktuelle Planung lediglich den Zeitraum bis zum Ende des Jahres 2022 abdeckt und die weitere Entwicklung der Energiemärkte derzeit nicht planbar ist, wird empfohlen, die Ermächtigung zur Kreditaufnahme über den 31. Dezember 2022 hinaus zu erteilen.
Die Aufnahme von Darlehen, welche die Ansätze im Finanzplan überschreiten, bedarf gemäß Gesellschaftsvertrag der Zustimmung der Gesellschafterversammlung sowie eines vorherigen Empfehlungsbeschlusses des Aufsichtsrates. Aufgrund der Schutzwürdigkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der ewmr GmbH ist die Beratung dieser Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 4.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH - hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienZur Vorlage · 20222248 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH zur Aufnahme von Darlehen und zur Einrichtung von Kreditlinien. Hintergrund sind die durch die Energiekrise bedingten steigenden Preise bei der Gas- und Strombeschaffung. Um die erforderlichen vorgezogenen Beschaffungen und Sicherungsmaßnahmen finanzieren zu können, besteht ein erhöhter Liquiditätsbedarf für die Stadtwerke Bochum Gruppe sowie die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr).
Da KfW-Notfallhilfen für diese Unternehmen nicht zur Verfügung stehen, ist eine über den Wirtschaftsplan hinausgehende Ermächtigung erforderlich. Diese soll die Aufnahme von Darlehen innerhalb des Konzerns, bei Banken oder über Kreditlinien ermöglichen. Aufgrund der aktuellen Marktunsicherheit und der Tatsache, dass der bestehende Wirtschaftsplan nur bis zum Ende des Jahres 2022 gilt, wird eine Ausweitung der Ermächtigung über den 31. Dezember 2022 hinaus beantragt. Ziel ist die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Die Behandlung der Angelegenheit erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der nichtöffentlichen Sitzung.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 4.4Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 2. Quartals 2022 (Halbjahresprognose)Zur Vorlage · 20221995 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen einer Mitteilung den Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des zweiten Quartals 2022 vor. Für das Ende des Haushaltsjahres 2022 prognostiziert die Verwaltung ein positives Ergebnis in Höhe von 19,95 Millionen Euro. Dieser Wert liegt über dem fortgeschriebenen Ansatz von minus 9,83 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der coronabedingten Auswirkungen beläuft sich die Prognose auf 29,79 Millionen Euro, wobei die spezifischen COVID-19-Folgen mit einem Betrag von minus 23,87 Millionen Euro separat ausgewiesen werden.
Zu den wesentlichen finanziellen Verbesserungen zählen Erträge aus der Gewerbesteuer in Höhe von 17 Millionen Euro sowie der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer über 10 Millionen Euro. Zudem verringert sich der städtische Personalaufwand um 7,9 Millionen Euro. Auf der Seite der Verschlechterungen werden eine Minderung des außerordentlichen Ertrags um 18 Millionen Euro sowie Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aus dem Ukraine-Krieg in Höhe von 15,4 Millionen Euro aufgeführt.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie im Rahmen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen bilanziell neutralisiert werden. Die prognostizierten coronabedingten Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf rund 23,9 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 4.5Verkauf des städtischen Grundstücks „Wasserstraße 444“Zur Vorlage · 20221899 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum wird das Grundstück „Wasserstraße 444“ in der Gemarkung Weitmar erneut vermarkten. Die etwa 3.545 Quadratmeter große Fläche, bestehend aus Flur 5, Flurstück 553, befindet sich im Eigentum der Stadt.
Ein früherer Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, dieses Grundstück zu veräußern, wird hiermit aufgehoben. Hintergrund ist laut Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20221899), dass das ursprünglich geplante Grundstücksgeschäft nicht zustande gekommen ist. In der Folge wird die Fläche nun anderweitig zum Verkauf angeboten. Die Verwaltung stellt mit dieser Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster klar, dass der alte Verkaufsbeschluss durch eine neue Vermarktung ersetzt wird, wobei die formalen Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum und die entsprechenden Ausschüsse gewahrt bleiben.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 09.09.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (18. Sitzung)
- 4.6Angstraum HauptbahnhofZur Vorlage · 20222421 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur Sicherheitslage am Bochumer Hauptbahnhof und dem Buddenlagplatz reagiert. Im Fokus standen dabei die Einsatzmöglichkeiten des kommunalen Ordnungsdienstes, eine mögliche verstärkte Präsenz in den Nachtstunden sowie die Rolle von Sozialarbeit und Sicherheitspartnerschaften.
Laut Verwaltung besteht bereits eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Polizei, der Bogestra und dem Kommunalen Ordnungsdienst zur Umsetzung von Präventions- und Repressionsmaßnahmen. Das Ordnungsamt führt im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten regelmäßige Kontrollen durch. Für die Stadtbahnanlagen der Bogestra ist zum 1. Oktober 2022 ein neues Sicherheitskonzept vorgesehen. Eine Kooperation zwischen der Polizeiinspektion Bochum, der Bundespolizei und kommunalen Behörden wird bereits seit Jahren gepflegt, was sich unter anderem in gemeinsamen Hotspoteinsätzen im Jahr 2021 und 2022 widerspiegelt.
Im Bereich der Sozialarbeit sind Streetworker der Diakonie Ruhr, der Krisenhilfe sowie des Jugendamtes tätig, um Hilfsangebote für Menschen mit Suchtproblematiken oder ohne festen Wohnsitz zu vermitteln. Diese Dienste können den Aufenthalt von Personen im Bahnhofsbereich jedoch nicht gegen deren Willen unterbinden. Parallel dazu arbeitet seit 2018 eine Arbeitsgruppe an der Aufwertung des Buddenbergplatzes durch Maßnahmen wie Reinigung, Graffiti-Entfernung und verbesserte Beleuchtung.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 4.7Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan 2018 bis 2023Zur Vorlage · 20222364 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat einen Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan „Gleich geht’s weiter – Programm für Chancengleichheit der Stadtverwaltung Bochum“ für den Zeitraum 2018 bis 2023 vorgelegt. Dem Bericht zufolge konnte ein Großteil der geplanten Maßnahmen und Ziele trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie umgesetzt werden. Der Bericht dient als Grundlage für die Fortführung und Weiterentwicklung der enthaltenen Maßnahmen.
Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Besetzung von Führungspositionen. Hierbei wird angeführt, dass Frauen etwa 3<0xE2><0x80><0xAF>38 Prozent aller Führungspositionen sowie knapp 40 Prozent der Sachgebiete verantworten. Zudem wird ein Talentprogramm der Personalentwicklung erwähnt, das die Vermittlung von Gender- und Diversitätskompetenzen vorsieht und eine paritätische Teilhabe bei Auswahl und Besetzung anstrebt. Dabei werden auch Möglichkeiten zur Teilnahme in Teilzeit oder während einer Beurlaubung berücksichtigt.
Der Bericht verfolgt einen Ansatz, der die Bereiche Gleichstellung, Vielfalt, Antidiskriminierung und Care miteinander verknüpft. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass familiäre Sorgeleistungen ohne berufliche Benachteiligung möglich sind und die Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin gesteigert wird. Der vorliegende Zwischenbericht versteht sich als Fortentwicklung des Gleichstellungsplans bis einschließlich 2026. Die Vorlage wird im September 2022 im Haupt- und Finanzausschuss, im Beirat „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ sowie im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.09.2022 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (7. Sitzung)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 5.Anfragen
- 5.1LED-Umrüstung von FlutlichtanlagenZur Vorlage · 20222405 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur LED-Umrüstung von Flutlichtanlagen auf Bochumer Sportplätzen eingereicht. Anlass für die Anfrage ist das Vorhaben der Verwaltung, die Umrüstung von Straßenleuchten auf LED-Technik zur Energieeinsparung zu beschleunigen sowie die geplante Reduzierung der Nutzung von Flutlichtanlagen an Außensportanlagen.
Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zum aktuellen Stand der technischen Ausstattung. Konkret wird nach der Anzahl und dem Anteil der Sportplätze gefragt, die bereits über LED-Flutlichtanlagen verfügen, sowie nach dem Zeitplan für die Umrüstung der verbleibenden Anlagen. Zudem werden Fragen zu verfügbaren Fördergeldern und deren Anteil an den zu deckenden Investitionskosten gestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der energetischen Bilanzierung. Es wird nach den zu erwartenden Einsparungen durch eine vollständige Umrüstung aller Flutlichtanlagen sowie nach den prognostizierten Energieeinsparungen infolge der geplanten Reduzierung des Flutlichteinsatzes gefragt. Zudem sollen die Standorte benannt werden, an denen eine Reduzierung der Nutzung vorgesehen ist. Die Antwort auf die Anfrage soll auch dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zugeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 5.2Informationskampagne zu Hilfen gegen EnergiekriseZur Vorlage · 20222482 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Information über Hilfsangebote während der Energiekrise befasst. Hintergrund ist die Annahme, dass Haushalte mit geringem Einkommen bisher nicht ausreichend über bestehende Unterstützungsleistungen informiert sind. Die Fraktion weist darauf hin, dass beispielsweise bei Wohngeldanträgen eine Diskrepanz zwischen Anspruchsberechtigten und tatsächlichen Antragstellern besteht. Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes für die Übernahme von Heizkostenabrechnungen in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Anfrage werden Fragen zur Planung einer möglichen Informationskampagne durch die Verwaltung gestellt, einschließlich Informationen zum zeitlichen Ablauf und zum vorgesehenen Budget. Die Fraktion erkundigt sich zudem nach dem aktuellen Stand der Informationsangebote auf der städtischen Homepage und hinterfragt, warum dort kein so markantes Angebot wie bei früheren Krisen, etwa während der Corona-Pandemie, vorhanden ist. Des Weiteren wird nach den genutzten Kommunikationskanälen sowie der Einschätzung der Verwaltung zur Reichweite und zum Erfolg der bisherigen Informationsmaßnahmen gefragt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Verkauf des städtischen Grundstücks „Wasserstraße 444“Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 6.1.1Verkauf des städtischen Grundstücks "Wasserstraße 444" - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die Grünen im Rat" -
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Bochum Strategie - Kernaktivität „Eventbühne Lohrheidestadion“ hier: Realisierungsbeschluss „Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB)
- 7.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH - hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB)
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Bebauungsplan 1013 – Feuer- und Rettungswache Hattinger Straße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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