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Beschlussvorlage der Verwaltung

Vermarktung der städtischen Fläche Nörenbergskamp

20221659 21.09.2022 Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

🟢 Beschlossen 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 14(SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, PAR&StG, OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster der Stadt Bochum plant die Vermarktung einer städtischen Fläche im Bochumer Stadtteil Werne. Bei dem Grundstück „Nörenbergskamp“ handelt es sich um eine etwa 2.480 Quadratmeter große Grünbrache, die gemäß Bebauungsplan Nr. 926 für die Errichtung von bis zu vier Einfamilienhäusern in offener Bauweise vorgesehen ist.

Die Verwaltung schlägt vor, das Grundstück im Wege eines Höchstbietverfahrens (Verfahrensart B) zu veräußern. Da die Erschließung der Fläche teilweise als Privatstraße erfolgen soll und eine Ausbauvereinbarung für den Anschluss an das angrenzende Jugend- und Freizethaus notwendig ist, wird eine Vermarktung nach Kriterienkatalog nicht als praktikabel erachtet. Die Verpflichtung zur Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen wird Bestandteil der Vergabe an den Investor. Das Mindestgebot für die Fläche wurde auf 580.000 Euro festgesetzt.

Von der stadtplanerischen Regelung, bei städtischen Flächen einen Anteil von mindestens 30 Prozent an gefördertem Wohnraum vorzusehen, wird bei diesem Vorhaben abgesehen. Als Begründung führt die Verwaltung die geringe Bedeutung der Eigentumsförderung im Bereich der Einfamilienhäuser sowie die aktuellen Kostensteigerungen in der Baubranche an. Im Rahmen des Kaufvertrages muss zudem ein Ausgleich für zwei unter Baumschutz stehende Kirschbäume durch den Erwerber erfolgen.

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