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Beschlussvorlage der Verwaltung

Sparkasse Bochum AöR hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2021

20222044 29.09.2022 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) · Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20222044 einen Beschlussantrag zum Jahresabschluss 2021 der Sparkasse Bochum AöR vorgelegt. Der Antrag umfasst die Entlastung der Organe der Sparkasse sowie die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021.

Nach den Unterlagen des Amtes für Finanzsteuerung soll dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum für das Jahr 2021 Entlastung erteilt werden. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf 17.982.897,34 Euro. Von diesem Betrag sind 16.500.000,00 Euro für die Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke vorzusehen. Diese Ausschüttung entspricht der Planung im Haushaltsplan 2022, wobei von diesem Betrag zudem rund 2,61 Millionen Euro an Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt werden.

Des Weiteren sieht die Vorlage vor, 1.400.000,00 Euro aus dem Überschuss der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 82.897,34 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2022 übernommen werden. Die Entscheidung über den Antrag wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.

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