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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bochumer Veranstaltungs-GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Andreas Kuchajda zum Geschäftsführer

20221722 29.09.2022 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) · Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung von Andreas Kuchajda zum Geschäftsführer der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht eine neue Bestellung bis zum 30. September 2028 vor.

Die Stadt Bochum ist über die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu 100 Prozent an der BoVG beteiligt. Da die Unternehmen der Stadt dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) unterliegen, ist für eine wiederholte Bestellung von Geschäftsführern ein erneuter Beschluss des Rates sowie der zuständigen Gremien erforderlich. Der Aufsichtsrat der BoVG hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 die Empfehlung abgegeben, den bestehenden Vertrag nicht zu kündigen und die Zusammenarbeit fortzusetzen.

Der aktuelle Dienstvertrag von Andreas Kuchajda läuft bis zum 30. September 2023. Zwar sieht der Vertrag eine automatische Verlängerung um fünf Jahre vor, sofern keine Kündigung erfolgt, jedoch verlangt der PCGK für den Fall einer Wiederbestellung ein formales Verfahren. Mit dem Beschlussvorschlag soll die Zustimmung des Rates zur Amtszeit bis Ende September 2028 eingeholt werden. Zudem sollen die Gesellschaftervertreter der Stadt angewiesen werden, die entsprechenden Beschlüsse in den beteiligten Gremien zu fassen.

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