Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Antrag zur Geschäftsordnung, hier: Verschiebung von TOP 5.5 als TOP 3.8Zur Vorlage · 20261777 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Ordnung steht in der Sitzung am 30. Juni 2026 eine Änderung der Tagesordnung zur Debatte. Das Ratsmitglied Nadja Zein-Draeger hat einen Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt 5.5 zu verschieben. Dieser Punkt behandelt die Einrichtung von Hinweistafeln zu Kriegsgräbern auf den Friedhöfen in Langendreer und Werne und basiert auf einer Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Ost.
Der vorliegende Antrag sieht vor, das Thema als neuen Tagesordnungspunkt 3.8 in den Beschlussteil der Sitzung aufzunehmen. Die Begründung des Antrags besagt, dass die Anregungen der Bezirksvertretung im Ausschuss nicht nur zur Kenntnis genommen werden sollten. Damit wird eine Umstrukturierung der Behandlung dieses spezifischen Themas innerhalb der Sitzungsordnung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- Antrag zur Geschäftsordnung, hier: Verschiebung von TOP 5.12 als TOP 3.9Zur Vorlage · 20261778 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Ordnung steht in der Sitzung am 30. Juni 2026 ein Antrag zur Änderung der Tagesordnung an. Das Ratsmitglied Nadja Zein-Draeger beantragt, den Tagesordnungspunkt 5.12, welcher die Einrichtung eines Musterbereichs zur Erprobung einer verbesserten Straßen- und Gehwegreinigung behandelt, in den Beschlussteil der Sitzung zu verschieben.
Hintergrund des Antrags ist eine Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte. Der Antrag sieht vor, diesen Punkt als neuen Tagesordnungspunkt 3.9 im Beschlussteil der Sitzung aufzunehmen. Damit soll erreicht werden, dass die Anregungen der Bezirksvertretung nicht lediglich zur Kenntnis genommen, sondern Gegenstand einer Entscheidung durch den Ausschuss werden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Freiflächengestaltung Kortenpfad / ISEK - InnenstadtZur Vorlage · 20252665 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.04.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Baumfällmaßnahme im Wald an der Hanielstraße/Markstraße und TOP 4.2 der SitzungZur Vorlage · 20261722 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20261722 des Umwelt- und Grünflächenamtes geht es um eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW durch das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung. Gegenstand der Anfrage sind Baumfällmaßnahmen im Waldgebiet an der Hanielstraße bzw. Markstraße. Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen.
Als Begründung führt die Vorlage an, dass im März 2026 mehrere teilentwurzelte und umsturzgefährdete Bäume am Waldrand festgestellt wurden. Da diese eine Gefahr für angrenzende Gebäude darstellten, musste eine kurzfristige Entfernung mittels Maschineneinsatz erfolgen. Während geplante Maßnahmen der Verwaltung in jährlichen Vorlagen vorgestellt werden, werden unvorhersehbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit als laufende Geschäfte der Verwaltung direkt umgesetzt.
Rechtlich wird auf § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verwiesen. Demnach gilt das sommerliche Fällverbot für Bäume im Wald nicht, weshalb forstwirtschaftliche Arbeiten und die Holzernte grundsätzlich ganzjährig durchgeführt werden können, sofern keine speziellen Artenschutzrechte verletzt werden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse bzw. die Bezirksvertretungen
- 2.1Beschlussvorlage "Pestizidfreie Kommune" auf Antrag 20250419 zur Sitzung für Umwelt, Nachaltigkeit und Ordnung am 06.03.2025Zur Vorlage · 20252704 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20252704 des Umwelt- und Grünflächenamtes sieht die Umsetzung der Initiative „Pestizidfreie Kommune“ vor. Ziel des Konzepts ist der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf städtischen Flächen in Bochum. Die Verwaltung beantragt hierzu ein offizielles Bekenntnis der Stadt zur pestizidfreien Kommune sowie die Anpassung von Pachtverträgen für städtische landwirtschaftliche Flächen. Zukünftige Bewirtschaftungsverträge mit Landwirten oder Dritten auf Freiflächen sollen so gestaltet werden, dass der Einsatz von Pestiziden untersagt ist und zusätzliche Naturschutzmaßnahmen festgeschrieben werden.
In der Strategie zur Förderung der Biodiversität wird vorgeschlagen, bestehende Verträge durch den Ausschluss weiterer chemisch-synthetischer Mittel oder die Vorgabe ökologischer Standards zu verschärfen. Um wirtschaftliche Härten zu vermeiden, werden Übergangsfristen und Anreize, wie etwa verlängerte Pachtlaufzeiten, in Betracht gezogen. Auf den verpachteten Flächen soll zudem eine Verpflichtung zur Einrichtung von mindestens fünf Prozent Blühstreifen sowie eine jährliche Kontrolle etabliert werden. Während der Einsatz von Rodentiziden weiterhin als notwendig eingestuft wird, soll im Gebäudemanagement auf Biozide verzichtet werden, sofern keine Anweisung durch das Gesundheitsamt vorliegt.
Ergänzend sollen die Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise durch die Erweiterung von Projekten wie „Bochum blüht und summt“, sowie die Integration pestizidfreier Vorgaben in die kommunale Beschaffung gestärkt werden. Der Beratungsprozess umfasst eine Anhörung durch den Naturschutzbeirat im Februar 2026, Vorberatungen im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit im März und Juni 2026 sowie eine Entscheidung durch den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 1. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlagesdagegen: 2 (AfD)dafür: 11 (SPD, CDU, Grüne, UWG:FB-BSW)Enthaltungen: 1 (Linke)
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 04.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (2. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 10.02.2026 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (1. Sitzung) — Einstimmig
Ergebnis: Ohne Abstimmung - 2.1.1Weiterentwicklung: Nachhaltige Landwirtschaft - Änderungsantrag zu TOP 2.1 -Zur Vorlage · 20261783 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Grüne und CDU im Rat haben einen Änderungsantrag zur Weiterentwicklung der nachhaltigen Landwirtschaft für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit geeigneten Landwirtschafts- sowie Umweltschutzverbänden konkrete Maßnahmen als Wahloptionen für landwirtschaftliche Pachtverträge erarbeitet. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Förderfähigkeit nach den jeweils geltenden Bestimmungen erhalten bleibt.
Zu den möglichen Maßnahmen gehören Anpassungen der Beweidungsintervalle, der Besatzdichte und des Mähens auf Grünlandflächen sowie die Gestaltung von Ackerrandstreifen und Feldfrucht-Schutzzonen. Zudem wird der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel als eine mögliche Option aufgenommen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll nach betrieblichen Erfordernissen und Standortbedingungen als Wahlmöglichkeit gestaltet werden.
Die Verwaltung soll zudem ein Anreizsystem entwickeln, das insbesondere durch längere Pachtlaufzeiten und mögliche Anpassungen des Pachtzinses Planungssicherheit schaffen soll. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, ökologische Verbesserungen auf städtischen Flächen zu erreichen und die Akzeptanz bei den landwirtschaftlichen Betrieben durch standortangepasste und praxistaugliche Maßnahmen zu stärken.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG FB- BSWBefangen: 1 (FDP-UWG:WAT)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG FB- BSWBefangen: 1 (FDP-UWG:WAT) - 2.2Planungsbeschluss alternative Wegeverbindung für Hannoverbahntrasse im Abschnitt NORD - Erzbahntrasse bis Salzstrecke/Zeche HannoverZur Vorlage · 20261391 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage Nummer 20261391 einen Planungsbeschluss für eine alternative Wegeverbindung im nördlichen Abschnitt der Hannoverbahntrasse vorgelegt. Der geplante Bereich erstreckt sich von der Erzbahntrasse bis zur Salzstrecke bzw. Zeche Hannover. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diesen alternativen Verlauf zu planen und die notwendigen Schritte zur Umsetzung sowie die Akquise von Fördermitteln vorzubereiten.
Der neue Planungsansatz ergibt sich aus veränderten Rahmenbedingungen. Da der Ausbau der Carolinenglückbahntrasse eine Verbindung zwischen dem RS1 und der Erzbahntrasse ermöglichen wird, ist ein Ausbau des südlichen Teilstücks der Hannoverbahntrasse nicht mehr zwingend erforderlich. Der alternative Verlauf im nördlichen Abschnitt nutzt bestehende Rampenanlagen sowie einen vorhandenen Weg von der Erzbahntrasse auf das mittlere Höhenniveau. Die Strecke führt über die Hüller-Bach-Brücke und folgt einem bestehenden Trampelpfad. Da alle benötigten Grundstücke im städtischen Besitz sind, ist keine Nutzung fremder Flächen notwendig. Dieser Verlauf soll voraussichtlich Kosten beim Wegbau und bei Ausgleichsmaßnahmen einsparen.
Als Ausbaustandard ist eine getrennte Geh- und Radwegführung vorgesehen. Die genauen Kosten für den Abschnitt Nord werden im Rahmen der Planung ermittelt; ein separater Umsetzungsbeschluss folgt nach der Kostenermittlung. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Sicherung von Fördermitteln, beispielsweise durch das Programm FöRiNah. Mittel für die gesamte Hannoverbahntrasse wurden bereits für die Haushalte 2027 und 2028 beantragt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.16. Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK)Zur Vorlage · 20260733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage zur sechsten Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20260733 regelt den weiteren Ablauf der Aktualisierung der städtischen Abfallwirtschaftsstrategie.
Der vorgesehene Beratungsprozess umfasst mehrere Stufen. Zunächst sind Anhörungen in den verschiedenen Bezirksvertretungen geplant. Diese beginnen am 21. April 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid und setzen sich über die Bezirksvertretungen Mitte, Nord, Süd, Südwest und Ost bis zum 9. Juni 2026 fort.
Im Anschluss an die Anhörungen in den Bezirksgremien erfolgt die Vorberatung in den städtischen Ausschüssen. Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird die Vorlage am 30. Juni 2026 beraten, woraufhin am 8. Juli 2026 die Beratung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss stattfinden soll. Die endgültige Entscheidung über die sechste Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist für die Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0Dagegen:2 (AfD)Dafür:13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, FDP-UWG:WAT, UWG FB-BSW)
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
- 29.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (5. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 16 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 21.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:0 Dagegen:2 (AfD) Dafür:13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, FDP-UWG:WAT, UWG FB-BSW) - 3.2Neubau eines Wertstoffhofes an der Zentraldeponie Kornharpen (ZDK) und Weiterentwicklung des Wertstoffhofkonzeptes der Stadt BochumZur Vorlage · 20261414 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant die Modernisierung der städtischen Wertstoffhofinfrastruktur durch den Neubau eines Wertstoffhofes an der Zentraldeponie Kornharpen sowie die Umgestaltung der Standorte „Schattbachstraße“ und „Brandwacht“. Ziel ist es, diese Anlagen für einen autonomen Betrieb umzubauen, um den technischen Anforderungen der modernen Abfallwirtschaft und der Kreislaufwirtschaft gerecht zu werden. Durch die baulichen Maßnahmen sollen zudem die Verkehrsführung optimiert, Wartezeiten reduziert und die Sortiertiefe bei der Abfallannahme verbessert werden.
Die USB Bochum GmbH soll die erforderlichen Genehmigungs- und Ausführungsplanungen konkretisieren sowie die entsprechenden Vergabeverfahren einleiten. Die notwendigen Investitionsmittel sollen im Wirtschaftsplan ab dem Jahr 2027 berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung voraussichtlicher Preissteigerungen bis zum Jahr 2029 wird eine Erhöhung der Abfallgebühren um etwa 1,69 Prozent erwartet. Die USB Bochum GmbH wurde zudem beauftragt, die politischen Gremien sowie die Bürgerinnen und Bürger fortlaufend über den Projektstand, die Kostenentwicklung und die Auswirkungen auf die Gebühren zu informieren.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 13 (AfD)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:2(AfD)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (AfD)
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
- 24.06.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD) - 3.3Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum Mitte (Innenstadt)Zur Vorlage · 20261035 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 20261035 vorgelegt, die eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum Mitte vorsieht. Hintergrund der Vorlage ist ein Anliegen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., wonach im Jahr 2026 Verkaufsstellen im Rahmen von Veranstaltungen geöffnet werden sollen.
Der vorliegende Beschluss bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der Innenstadt und umfasst die Termine für den Musiksommer sowie den Weihnachtsmarkt. Für andere Stadtteile sollen gesonderte Beschlussvorlagen behandelt werden. Die Regelung basiert auf den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes, welches Öffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse, etwa durch lokale Feste oder Märkte, vorliegt.
Der weitere Entscheidungsprozess sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai 2026 sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie für Haupt-, Wirtschafts- und Finanzen vor. Eine endgültige Entscheidung durch den Rat ist für den 16. Juli 2026 geplant. Die Vorlage wurde vom Ordnungs- und Veterinäramt erstellt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:16(CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs)dafür:70(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,StG/V,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage wird einstimmig ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (6. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage wird einstimmig ohne Votum weitergeleitet. - 3.4Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk WattenscheidZur Vorlage · 20261056 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20261056 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Federführend ist das Ordnungs- und Veterinäramt. Die Vorlage geht auf eine Anregung des Handelsverbandes Nordrhein-Westlich-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück, der für das Jahr 2026 verkaufsoffene Sonntage im Rahmen von Veranstaltungen anstrebt.
Der aktuelle Beschlussvorschlag beschränkt sich ausschließlich auf den Termin des Weinfestes in Wattenscheid am 6. September 2026. Weitere Termine für andere Stadtteile werden in gesonderten Vorlagen behandelt. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz, das Öffnungen an bis zu acht Sonntagen und Feiertagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse, beispielsweise durch den Zusammenhang mit einer lokalen Veranstaltung, vorliegt.
Der vorgeschlagene Ablauf sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 19. Mai 2026 vor. Danach folgen Vorberatungen im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 16. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:18(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs)dafür:68(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,StG/V,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage wird einstimmig ohne Votum weitergeleitet.
- 19.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (SPD)Dagegen: 2 (GrünLinks)Dafür: 14 (SPD, CDU, AfD, UWG:WAT, WatC)
Ergebnis: Die Vorlage wird einstimmig ohne Votum weitergeleitet. - 3.5Verkaufsöffnung Westfield Ruhr Park am 06.09.2026 und 13.12.2026Zur Vorlage · 20261038 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verkaufsöffnung im Westfield Ruhr Park für zwei Termine im Jahr 2026 vorgelegt. Im Fokus stehen dabei der 6. September 2026 im Zusammenhang mit dem Kunstfestival „Arts’N’Acts“ sowie der 13. Dezember 2026 anlässlich des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bochum-Nord.
Die Initiative für die Sonntagsöffnungen geht vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. aus. Die Vorlage prüft die Einhaltung der Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes, welches Verkaufsöffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Ein öffentliches Interesse muss dabei über rein wirtschaftliche Umsatzinteressen hinausgehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, der Verkaufsöffnung für die beiden genannten Termine im Ruhr Park nicht zuzustimmen. Diese Vorlage beschränkt sich ausschließlich auf die Termine im Stadtbezirk Bochum-Nord; für andere Stadtteile und Termine im Jahr 2026 liegen bereits entsprechende Beschlüsse vor oder werden in separaten Vorlagen behandelt. Die Begründung der Verwaltung verweist auf die rechtlichen Anforderungen an einen hinreichenden Sachgrund zur Wahrung der Sonntagsruhe.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:18(SPD,CDU,Grüne,UWG FB-BSW)dagegen:24(AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)dafür:44(SPD,CDU,Grüne,Linke,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage wird einstimmig ohne Votum weitergeleitet.
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (6. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 14 (SPD, CDU, Grüne, AfD)Dafür: 1 (Linke)
Ergebnis: Die Vorlage wird einstimmig ohne Votum weitergeleitet. - 3.6Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Stadt Bochum vom 14.07.2025.Zur Vorlage · 20261086 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungs- und Veterinäramt hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Bochumer Verordnung vorgelegt, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, auch bekannt als Lachgas, an Minderjährige untersagte. Die kommunale Regelung war im Juli 2025 auf Antrag der CDU-Ratsfraktion beschlossen worden, um gesundheitliche Risiken und die Zunahme von Konsumfällen im öffentlichen Raum zu adressieren.
Die Aufhebung der örtlichen Verordnung wird nun durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene notwendig. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes am 12. April 2026 wurden bundesweit neue Regelungen etabliert. Diese untersagen unter anderem den Handel mit Lachgas im Wege des Versandhandels oder über Automaten sowie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren. Da die bundesrechtlichen Bestimmungen die bisherige kommunale Regelung nun abdecken, ist die Bochumer Verordnung hinfällig geworden. Der Rat der Stadt Bochum soll im Rahmen der Sitzung am 16. Juli 2026 über den Beschluss zur Aufhebung der Verordnung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (6. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.7Quartier am Gesundheitscampus: Zusammensetzung der Auswahlkommission der KonzeptvergabeZur Vorlage · 20261204 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe im „Quartier am Gesundheitscampus“ vorgelegt. Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen im Jahr 2026 die Wohnbaugrundstücke 2 bis 5 vergeben werden. Dabei soll statt eines Bestgebotsverfahrens eine Konzeptvergabe durchgeführt werden, die ausschließlich konzeptionelle Kriterien wie Städtebau, Architektur, Klimaresilienz und Nutzungskonzepte berücksichtigt.
Die Auswahlkommission soll sich aus Vertretern der Verwaltung, der Politik und Fachleuten zusammensetzen. Die Verwaltung wird durch die Abteilungsleitungen des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sowie des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster vertreten. Die politische Besetzung umfasst den Bezirksbürgermeister von Bochum-Süd sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, jeweils inklusive ihrer Stellvertreter. Zudem sollen Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur an der fachlichen Beurteilung beteiligt sein.
Der Start der Konzeptvergabe ist für die Zeit nach den Sommerferien 2026 vorgesehen. Die Kosten für die Durchführung der Sitzungen der Auswahlkommission werden auf circa 2.000 Euro pro Sitzung geschätzt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.8Hinweistafeln zu Kriegsgräbern auf den Friedhöfen Langendreer und Werne hier: Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Ost
- 3.9Einrichtung eines Musterbereichs zur Erprobung einer verbesserten Straßen- und Gehwegreinigung hier: Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte
- 4.Anträge
- 4.1Hundewiesen: Bäume pflanzenZur Vorlage · 20261607 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit befasst sich in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 mit einem Antrag zur Bepflanzung städtischer Hundewiesen. Die Fraktionen SPD im Rat und Die Grünen im Rat beantragen, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine mögliche Erweiterung der Baumbestände in den Hundewiesen in Goldhamme sowie auf Monte Schlacko zu prüfen.
Es soll untersucht werden, ob in diesen Bereichen oder deren unmittelbarem Umfeld weitere Bäume gepflanzt werden können. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Bepflanzung Schatten zu spenden und den Lärmschutz zu verbessern. Sofern eine Umsetzung möglich ist, sollen die Pflanzungen kurzfristig und in Abstimmung mit den zuständigen Bezirksvertretungen erfolgen. Die Funktion der Hundewiesen als Nutzflächen soll durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.2Bäume in BochumZur Vorlage · 20261631 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Grüne und CDU im Bochumer Rat haben einen Antrag zur Weiterentwicklung des Stadtbaumbestands vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung das Stadtbaumkonzept fortschreibt, um Quartiere mit einem Mangel an Bäumen zu identifizieren. Dabei sollen in jeder Saison etwa 1500 neue Bäume gepflanzt werden, wobei der Fokus auf Straßenbäumen sowie auf Gebieten mit hoher Hitzebelastung und hoher Bevölkerungsdichte liegt. Besonders berücksichtigt werden sollen Standorte in der Nähe von Einrichtungen für vulnerable Gruppen wie Schulen oder Kindergärten.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft den Ersatz gefällter Straßenbäume, was nach Möglichkeit umgehend erfolgen soll, sofern keine zeitlich versetzten Bauvorhaben entgegenstehen. Zudem wird eine Überarbeitung der jährlichen Mitteilungsvorlage zu Baumfällungen beantragt. Diese soll künftig als Bilanz die Anzahl der gefällten und gepflanzten Bäume sowie deren Standorte ausweisen und Gründe für Fällungen, etwa durch Krankheiten, dokumentieren. Abschließend fordert der Antrag die Wiederbelebung von Baum- und Gieß-Patenschaften im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie, um Vereine, Schulen und Unternehmen in die Pflege des Stadtgrüns einzubinden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.2.1Bäume in Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20261762 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20261762 eingereicht. Der Antrag betrifft den Tagesordnungspunkt 4.2 zum Thema Baumpflanzungen in Bochum.
Mit dem Änderungsantrag wird eine Anpassung des Beschlussvorschlags aus dem ursprünglichen Antrag 20261631 angestrebt. In der bisherigen Fassung wurde die Verwaltung angewiesen, in jeder Saison möglichst 1500 Bäume zu pflanzen. Die neue Formulierung, die von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe eingebracht wurde, sieht vor, den Ausschuss dazu zu beauftragen, in jeder Saison mindestens 1000 und bestmöglich 1500 Bäume zu pflanzen. Damit wird eine Untergrenze von 1000 Bäumen pro Pflanzsaison in den Beschlussvorschlag aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU) - 4.3Aktualisierung des BaumfällkatastersZur Vorlage · 20261610 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Aktualisierung des Baumfällkatasters eingebracht, der in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 behandelt werden soll. Der von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe formulierte Antrag sieht vor, dass die Verwaltung das bestehende Kataster regelmäßig aktualisiert und fortschreibt.
Zusätzlich fordert die Fraktion eine Erweiterung des Registers um eine öffentlich zugängliche Fällliste. In dieser Liste sollen sowohl geplante als auch bereits durchgeführte Baumfällungen dokumentiert werden, wobei die Einsichtnahme jeweils vor Beginn der nächsten Fällperiode möglich sein soll.
Die Begründung des Antrags führt an, dass das derzeitige Kataster primär eine Auflistung gepflanzter Bäume enthält und Informationen über geplante oder erfolgte Fällungen nicht öffentlich einsehbar sind. Durch die Ergänzung um eine Fällliste solle die Transparenz für Politik und Zivilgesellschaft erhöht und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen verbessert werden. Dies diene zudem als Grundlage für die Steuerung der Stadtentwicklung sowie für potenzielle Ersatzpflanzungen im Kontext des Klimawandels.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1 (UWG FB-BSW)Dagegen:6 (CDU, AfD, FDP-UWG:WAT)Dafür:8 (SPD, Die Grünen, Die Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:1 (UWG FB-BSW) Dagegen:6 (CDU, AfD, FDP-UWG:WAT) Dafür:8 (SPD, Die Grünen, Die Linke) - 4.4Einführung der Biotonne in BochumZur Vorlage · 20261613 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Einführung einer verpflichtenden Biotonne gestellt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Konzept für eine schrittweise Umsetzung zu erstellen. In einer ersten Phase sollen vor allem Gastronomiebetriebe, städtische Einrichtungen sowie die VBW einbezogen werden. Zudem wird eine Pflicht zur baulichen Einplanung von Müllflächen für Biotonnen bei Neubauten gefordert. Langfristig soll eine flächendeckende Einführung vorgesehen werden, wobei die Kapazitäten der Biogasanlage in Witten zu berücksichtigen sind.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit dem Potenzial zur Gewinnung von Biogas für die Erzeugung von Strom und Wärme sowie der Herstellung von Kompost als Dünger. Ziel ist es, die Nutzung von Bioabfällen zu erhöhen, da nach Angaben des NABU jährlich große Mengen organischer Abfälle im Restmüll landen. Zudem wird angeführt, dass die Entsorgung von Bioabfällen in der Regel kostengünstiger ist als die von Restmüll, was zur Reduzierung des Restmüllvolumens beitragen kann.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen:13 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, FDP-UWG:WAT, UWG FB-BSW)Dafür: 2 (Die Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen:13 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, FDP-UWG:WAT, UWG FB-BSW) Dafür: 2 (Die Linke) - 4.5Erstellung eines umfassenden Konzepts zur Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen für privates Silvesterfeuerwerk in BochumZur Vorlage · 20261616 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 einen Antrag mit der Nummer 20261616 gestellt. Die Vorlage fordert, dass die Verwaltung bis zum 15. Oktober 2026 ein Konzept zur Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen für privates Silvesterfeuerwerk im Stadtgebiet Bochum vorlegt.
Das beantragte Konzept soll Maßnahmen zur Kontrolle der zeitlichen und örtlichen Beschränkungen umfassen. Dazu gehören die Anpassung der Personalstärke des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in der Silvesternacht, da die aktuelle Besetzung mit 18 Einsatzkräften laut Antrag nicht ausreicht. Zudem sollen Maßnahmen zum Schutz von Naturschutzgebieten, wie dem Bereich Tippelsberg - Berger Mühle, sowie zum Schutz der Umgebung von Krankenhäusern und Altenheimen enthalten sein. Ein weiterer Bestandteil des Konzepts ist die Vermeidung von vorzeitigem Böllern ab November durch Informationskampagnen und Kontrollen im öffentlichen Raum. Zudem wird eine gemeinsame Einsatzplanung von Polizei, KOD und Umweltbehörden gefordert.
In der Begründung des Antrags, unterzeichnet von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe, wird die Notwendigkeit einer aktiven Kontrolle statt einer rein reaktiven Reaktion auf Beschwerden angeführt. Als Grundlage dienen dabei die Einhaltung des Sprengstoffrechts sowie der Schutz von Mensch und Tier vor Lärm und Gefahren.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen:12 (SPD, CDU, Die Grünen, AfD, UWG FB-BSW)Dafür: 3 (Die Linke, FDP-UWG:WAT)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen:12 (SPD, CDU, Die Grünen, AfD, UWG FB-BSW) Dafür: 3 (Die Linke, FDP-UWG:WAT) - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Hitzeaktionsplan hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- 5.2Kurzbericht "Aktueller Stand Kommunikationskonzept Nachhaltiges Bochum" hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- Natur, Landschaft und Öffentliches Grün
- 5.3Vandalismus am Gondelteich im Stadtgarten Wattenscheid- Kosten, Umweltfolgen und Folgerisiken nach MillioneninvestitionZur Vorlage · 20260865 · Antwort der Verwaltung
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Pachtzins für landwirtschaftliche FlächenZur Vorlage · 20260804 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat Informationen über die Pachtzinsen für landwirtschaftliche Flächen der Stadt Bochum angefordert. Laut Antwort der Verwaltung werden in den aktuellen Verträgen für Acker- und Grünlandflächen in der Regel 250 Euro pro Hektar und Jahr berechnet. Für die Nutzung als Pferdeweide wird ein Pachtzins von bis zu 750 Euro pro Hektar und Jahr zugrunde gelegt.
Die letzte Anpassung dieser Pachtzinsen fand im Jahr 2013 statt. Die Verwaltung prüft derzeit die Angemessenheit der aktuellen Sätze, wobei die internen Abstimmungen zur Anpassung der Verträge bereits angelaufen sind.
Im Vergleich zu umliegenden Kommunen zeigt sich eine Preisspanne zwischen 50 und 450 Euro pro Hektar, wobei die Abrechnungsmodelle je nach Gemeinde variieren. Für die gewerbliche Nutzung im Bereich der Pferdepensionshaltung wurden Pachtzinsen von bis zu 1.000 Euro pro Hektar angegeben. Über Durchschnittswerte innerhalb der Gebietskörperschaften des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes liegen keine Daten vor, da die zuständigen Kreisverbände keine Statistik über abgeschlossene Pachtverträge führen.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Hinweistafeln zu Kriegsgräbern auf den Friedhöfen Langendreer und Werne hier: Anregung der Bezirksvertretung Bochum-OstZur Vorlage · 20261382 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost hat in ihrer Sitzung am 21. Januar 2026 einstimmig beschlossen, Hinweistafeln oder -stelen zu den Kriegsgräbern auf den städtischen Friedhöfen in Langendreer und Werne zu errichten. Die entsprechende Anregung wurde der Verwaltung als Mitteilung vorgelegt.
Für die Umsetzung ist vorgesehen, dass die Texte für die neuen Informationselemente von der Verwaltung erstellt werden. Dabei soll eine Zusammenarbeit mit dem Bund für Kriegsgräberfürsorge stattfinden. Ziel der Maßnahme ist die Kennzeichnung und Information über die Standorte der Kriegsgräber auf den betroffenen Friedhöfen.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit in der Sitzung am 30. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Federführend für diese Mitteilung ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit
- 5.6Neue USB-Tonnengröße mit 360 Litern und Sicherung gegen FremdeinwürfeZur Vorlage · 20260911 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit die Einführung einer 360-Liter-Abfalltonne sowie Maßnahmen gegen illegale Entsorgungen angefragt. Die USB Bochum GmbH lehnt die Einführung dieser neuen Behältergröße ab. Laut der Antwort der Verwaltung würde eine zusätzliche Größe ein abweichendes Deckel- und Clipsystem erfordern, was die Logistik sowie die Kosten für Lagerhaltung und Reparaturen erhöhen würde. Zudem wird auf arbeits- und gesundheitsschutzrechtliche Aspekte verwiesen: 360-Liter-Behälter seien schwerer als die 240-Liter-Varianten und verfügten nur über einen Griff, was das Risiko für körperliche Beeinträchtigungen des Personals erhöhe.
Ein Effekt zur Abfallvermeidung wird nicht erwartet, da die neue Größe lediglich bestehende Kombinationen kleinerer Behälter ersetzen könnte. Bezüglich der Behälterdeckel hält die USB an der Runddeckel-Lösung fest, um die Barrierefreiheit für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten. Zur Vermeidung von Fremdeinwürfen in großen Behältern betont die Verwaltung, dass die Verantwortung für die Sicherung von Sammelplätzen bei den Grundstückseigentümern liege. Ein standardisiertes Angebot an Schwerkraftschlössern durch die USB ist derzeit nicht vorgesehen, wobei die Zustimmung zu geeigneten Systemen nach vorheriger Absprache möglich ist.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Kommunale Wärmeplanung – Veröffentlichung des WärmeplanentwurfsZur Vorlage · 20260941/1 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die Veröffentlichung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung eingeleitet. Der Zeitraum für die öffentliche Auslegung sowie die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange läuft vom 18. Mai bis zum 19. Juni 2026. Parallel dazu ist für den 21. Mai 2026 eine Bürgerinformation im Online-Format geplant. Der Wärmeplanentwurf dient als strategisches Planungsinstrument zur Orientierung über eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung, begründet jedoch keine rechtlichen Verpflichtungen oder Vorgaben für Gebäudeeigentümer hinsichtlich der Art der genutzten Heizsysteme.
Die Erarbeitung des Plans erfolgt in einer gemeinsamen Arbeitsstruktur, der sogenannten „Unit Wärmewende“, bestehend aus Vertretern der Stadt Bochum, der Stadtwerke Bochum und den großen Wohnungsunternehmen. Der Planungsprozess umfasst verschiedene Analyseschritte, darunter die Untersuchung von Wärmeversorgungsgebieten sowie die Prüfung von Potenzialen und Umsetzungsstrategien. Die finale Beschlussfassung über den Wärmeplan durch den Rat der Stadt Bochum ist für den 1. Oktober 2026 vorgesehen. Damit wird die gesetzliche Frist zur Aufstellung der Pläne für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern, die zum 30. Juni 2026 endet, eingehalten.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Kosten der NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20261061 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion aus dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit mit einer Aufstellung der Kosten der Nachhaltigkeitsstrategie reagiert. Die Antwort der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit erläutert die bisherigen Ausgaben sowie die Budgetplanung für das Jahr 2026.
Für das Jahr 2024 wurden konsumtive Ausgaben in Höhe von 191.033 Euro getätigt. Im Jahr 2025 beliefen sich die konsumptiven Kosten auf 407.739 Euro, ergänzt durch investive Ausgaben in Höhe von 31.875 Euro. Zu den aufgeführten Einzelmaßnahmen gehören die kommunale Wärmeplanung mit 216.638 Euro, die Erweiterung eines Gesundheitskiosks mit 265.777 Euro sowie verschiedene Projekte zur Nachhaltigkeitsbildung, zum Kommunikationskonzept und zur Entwicklung von Mobilstationen. Weitere Posten betreffen unter anderem die Initiative für flächensparendes Wohnen und die Erstellung von Schulwegplänen.
Für das Jahr 2026 sieht die Planung der Verwaltung konsumtive Ausgaben in Höhe von 1.153.050 Euro vor. Zudem sind Investitionen in der Summe von 5.821.382 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms (T3-02) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie BochumZur Vorlage · 20261581 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum beendet das Steckersolar-Förderprogramm, welches als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie zur Förderung von Balkonkraftwerken für einkommensschwache Haushalte eingerichtet wurde. Das Programm sah Zuschüsse von bis zu 500 Euro pro Gerät vor. Laut Mitteilung der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit unter Niels Kramwinkel wurden seit dem Start im Dezember 2025 insgesamt 121 Anträge eingereicht, wovon lediglich drei der beabsichtigten Zielgruppe zuzuordnen waren.
Trotz verschiedener Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite, wie etwa Kommunikationskampagnen über Vermieter oder die Verbraucherzentrale sowie Prüfungen von Vorfinanzierungsmodellen durch die Stadtwerke Bochum oder eine Kooperation mit der Sparkasse Bochum, konnte die Zielgruppe nicht erreicht werden. Eine Vorfinanzierung durch die Stadt selbst wurde aufgrund haushalts- und zuwendungrechtlicher Hürden als nicht umsetzbar eingestuft.
Aufgrund der geringen Resonanz in der vorgesehenen Zielgruppe und der aktuellen Haushaltslage wird das Programm nun eingestellt. Die verbleibenden Mittel sollen für andere Maßnahmen verwendet werden. Um eine zeitnahe Entscheidung für bereits laufende Anträge zu ermöglichen, wird die Vorlage direkt dem Hauptausschuss Finanzwesen und Ausschuss (HFWA) sowie dem Rat vorgelegt, um den Entscheidungsprozess gegenüber dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zu beschleunigen.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Sachstand Begrünung HaltestellenZur Vorlage · 20260541 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage von Stefanie Beckmann (DIE STADTGESTALTER / Volt) hat die Verwaltung den Sachstand zur Begrünung von Fahrgastunterständen (FGU) dargelegt. Im Februar 2026 sind in Bochum insgesamt 17 begrünte Haltestellen im Einsatz. Das Ziel ist es, bis zum Jahr 2029 insgesamt 40 Haltestellen im Bereich der BOGESTRA in Bochum, Gelsenkirchen und Witten zu begrünen.
Die Verwaltung berichtet von positiven Erfahrungen mit dem bisherigen Pflegeaufwand. Da aktuelle Förderprogramme die durch die Begrünung entstehenden Zusatzkosten nicht abdecken, erfolgt die Umsetzung derzeit über ein Kooperationsverhältnis zwischen der BOGESTRA und DSM Ströer. Eine Erhöhung der jährlichen Anzahl an begrünten Haltestellen würde eine gesicherte Finanzierung der zusätzlichen Kosten voraussetzen. Für das Jahr 2026 sind drei FGU an der Haltestelle „Langendreer Amt“ vorgesehen, deren Aufbau jedoch vom Abschluss der Baumaßnahmen am Carl-von-Ossietzky-Platz abhängt.
Hinsichtlich der Bepflanzung wird aktuell ein Sedum-Gemisch verwendet, das laut Experten für flache Substratschichten und Trockenheit geeignet ist. Zwar wären auch andere insektenfreundliche Pflanzenmischungen wie Wildblumen möglich, die Verwaltung sieht jedoch aufgrund der bisherigen stabilen Erfahrungen keinen aktuellen Anlass, vom derzeit eingesetzten System abzuweichen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Optimierung „Upgrade Grün und Spiel“ - Begrünte Sonnensegel zur VerschattungZur Vorlage · 20261124 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hat im Rahmen einer Anfrage zur Optimierung des Freiraumkonzepts „Upgrade Grün und Spiel“ die Installation technischer Verschattungselemente, insbesondere begrünter Sonnensegel, angeregt. Ziel sei es, die Hitzebelastung in Bereichen wie der Kortumstraße oder dem Dr.-Ruer-Platz zu senken, wo eine natürliche Beschattung durch Bäume technisch schwer umsetzbar ist. Dabei verwies die Ratsgruppe auf internationale und nationale Beispiele für Systeme, die Pflanzen und integrierte Bewässerung nutzen.
Die Verwaltung erklärte in ihrer Stellungnahme, dass die natürliche Begrünung vorrangig sei und technische Maßnahmen nur als nachrangige Option für Standorte ohne Baumbestand dienen sollen. Für eine Umsetzung technischer Elemente seien neben den Anschaffungskosten auch laufende Unterhaltskosten sowie statische Anforderungen und die Zustimmung von Immobilieneigentümern erforderlich. Konkrete Pläne für einen Einsatz begrünter Verschattungselemente in der Bochumer Innenstadt sind aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht vorgesehen. Insbesondere am Dr.-Ruer-Platz werden bauliche Einschränkungen durch die darunterliegende Tiefgarage sowie ein unzureichendes Kosten-Nutzen-Verhältnis angeführt. Ein Austausch mit anderen Kommunen über bereits umgesetzte Projekte wird aufgrund der angespannten Finanzsituation derzeit nicht verfolgt. Auch eine Erweiterung des bestehenden Konzepts um neue Textpassagen ist aktuell nicht geplant, da die entsprechenden Maßnahmen nicht haushalterisch ausgestattet sind.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Einrichtung eines Musterbereichs zur Erprobung einer verbesserten Straßen- und Gehwegreinigung hier: Anregung der Bezirksvertretung Bochum-MitteZur Vorlage · 20261521 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat die Einrichtung eines Musterbereichs zur Erprobung einer optimierten Straßen- und Gehwegreinigung angeregt. In Abstimmung mit dem USB Bochum soll ein Gebiet aus mehreren zusammenhängenden Straßenabschnitten, beispielsweise im Stadtbezirk Mitte, für eine Dauer von 24 Monaten bestimmt werden.
Das geplante Verfahren sieht vor, die bestehende Reinigung an festgelegten Wochentagen durch zusätzliche Maßnahmen zu ergänzen. In ungeraden Kalenderwochen soll ein Park- und Halteverbot auf der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern gelten, während in geraden Kalenderwochen das Verbot für die Seite mit geraden Hausnummern eingeführt werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu evaluieren und über die Ergebnisse der Erprobung an die Bezirksvertretung Mitte sowie den zuständigen Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zu berichten.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.13Clankriminalität in Bochum – Erkenntnisse aus dem Lagebild NRW 2024 und kommunale KonsequenzenZur Vorlage · 20260612 · Antwort der Verwaltung
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 23.04.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 19.03.2026 · Rat (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Anregungen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. zu einem Feuerwerksverbot im Rahmen der 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15.01.2026Zur Vorlage · 20260682 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der Vorlage 20260682 eine Anfrage der Fraktion der AfD zu den Auswirkungen von Feuerwerksverboten und Silvesterfeierlichkeiten. In der Silvesternacht 2025/2026 wurden fünf Rettungsdiensteinsätze durch den Gebrauch von Feuerwerkskörpern sowie ein versuchtes Körperverletzungsdelikt gegen eine Person der Feuerwehr verzeichnet. Für den Zeitraum seit 2021 liegen Einsatzstatistiken der Feuerwehr zwischen 8 und 59 Einsätzen sowie der Rettungsdienste zwischen 51 und 72 Einsätzen vor, wobei die Anzahl der Einsätze mit direktem Silvesterbezug zwischen 1 und 10 liegt. Eine detaillierte Erfassung von Polizeieinsätzen, Täterprofilen oder spezifischen Müllmengen ist nicht möglich. Die Verwaltung führt aus, dass ein erweitertes räumliches Verbot nicht praktikabel sei und eine Änderung nur über eine Anpassung der 1. SprengV möglich ist.
Hinsichtlich der Umweltbelastung werden jährliche Freisetzungen von etwa 2.050 Tonnen Feinstaub PM10 und rund 1.700 Tonnen PM2,5 angegeben, was etwa 1 % der PM10- und 2,5 % der PM2,5-Gesamtmenge in Deutschland entspricht. Messdaten belegen hohe Feinstaubbelastungen am ersten Januartag. Die Verwaltung weist auf die durch die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 ab 2030 verschärften Grenzwerte hin. Die CO2-Emissionen aus Feuerwerkskörpern werden auf rund 1.150 Tonnen geschätzt, was einem Anteil von 0,00013 % an den jährlichen deutschen Treibhausgasemissionen entspricht. Die Vorlage ist dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30.06.2026 zur Kenntnisnahme vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Schwerpunktkontrollen - Gewerbegebiet „Dieselstr. / Daimlerstr.“Zur Vorlage · 20261601 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungs- und Veterinäramt informiert über zwei koordinierte Schwerpunktkontrollen im Gewerbegebiet an der Dieselstraße und Daimlerstraße, die im Jahr 2026 durchgeführt wurden. Hintergrund der Maßnahmen sind verschiedene Problemlagen in den betroffenen Gebieten, darunter illegale Gewerbeausübungen, Umweltverstöße sowie Verstöße gegen die Arbeitssicherheit.
An der ersten behördenübergreifenden Kontrolle am 24. Februar 2026 beteiligten sich unter anderem die Polizei Bochum, die Bezirksregierung Arnsberg, das Finanzamt sowie das Bauordnungsamt. Dabei wurden 70 Verstöße im Bereich der Arbeitssicherheit sowie 45 Verstöße gegen Bauvorschriften, darunter neun unzulässige Feuerstätten, festgestellt. Zudem wurden vier strafrechtliche Verstöße registriert, fünf Fälle von Schwarzarbeit sowie diverse Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung und Umweltkontrolle durchgeführt.
Eine zweite Kontrolle fand am 1. Juni 2026 statt, an der neben dem Ordnungs- und Veterinäramt auch das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster mithilfe einer Drohne teilnahm. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden ein strafrechtlicher Verstoß sowie zwei Verstöße gegen das Verbot von Schwarzarbeit festgestellt. Zudem wurde ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dokumentiert. Das Rechtsamt führte im Zuge der Kontrolle acht Abschleppmaßnahmen durch und sprach sieben Verwarnungen aus.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Missbrauch der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit in BochumZur Vorlage · 20260697 · Antwort der Verwaltung
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 23.04.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 19.03.2026 · Rat (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Missbrauchsrisiken bei Ausländerbehörde und EinbürgerungsbüroZur Vorlage · 20261002 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu potenziellen Missbrauchsrisiken durch gefälschte Sprach- und Integrationszertifikate in der Ausländerbehörde sowie im Einbürgerungsbüro reagiert. Seit dem Jahr 2023 wurden in der Einbürgerungsstelle 28 Personen mit gefälschten Dokumenten identifiziert, wobei die Nationalitäten unter anderem Syrien, Irak, Afghanistan, Libanon, Türkei, Iran und Indien umfassen. In der Ausländerbehörde liegen einstellige Verdachtsfälle vor. Zur Verifizierung der Dokumente nutzt die zuständige Fachabteilung Online-Verifikationsportale sowie die optische Prüfung der Originale. Zudem dient eine verpflichtende persönliche Vorsprache der Sprachkontrolle. Die Mitarbeitenden werden durch Dienstbesprechungen und Fortbildungen für das Thema sensibilisiert.
Ein strukturell erhöhtes Risiko wird von der Verwaltung nicht gesehen, da die Fallzahlen im Verhältnis zum Gesamtvolumen gering sind. Detaillierte Daten zur Nationalität in der Ausländerbehörde werden erst ab Juli 2025 durch ein neues Erfassungstool verfügbar sein. Aufgrund der bestehenden Prüfmechanismen besteht aktuell kein zusätzlicher organisatorischer, personeller oder sicherheitsbezogener Handlungsbedarf. Für die Einbürgerungsstelle wird die Neuregelung des § 35a StAG berücksichtigt, die ab dem 24. Dezember 2025 die Verhängung einer zehnjährigen Sperrfrist per Ordnungsverfügung bei Täuschungsversuchen ermöglicht. Die Vorlage ist dem Rat sowie dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.05.2026 · Rat (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Jede zweite Abschiebung im Zuständigkeitsbereich der Kommunalen Ausländerbehörde Bochum scheitert. Was sind die Gründe?Zur Vorlage · 20261141 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der AfD-Fraktion hat die Verwaltung der Stadt Bochum Informationen zu den Rückführungsmaßnahmen der Kommunalen Ausländerbehörde vorgelegt. Für das Gesamtjahr 2025 wurden 24 vollzogene und 17 stornierte Rückführungen verzeichnet. Eine detaillierte Auswertung der Stornierungsgründe, wie etwa die Abwesenheit von Personen oder Kirchenasyl, ist laut Verwaltung nicht möglich, da das interne Controlling keine Kennzahlen zu spezifischen Ursachen führt.
Hinsichtlich der Frage, ob die Unterbringungsform in Sammelunterkünften oder Mietwohnungen die Erfolgsquote beeinflusst, erklärte das Ausländerbüro, dass keine belastbaren Rückschlüsse gezogen werden können. Auch ein Vergleich der Rückführungszahlen mit anderen Kommunen sei aufgrund fehlender Vergleichsdaten, wie etwa der Anzahl der tatsächlich im Zuständigkeitsbereich aufhältigen ausreisepflichtigen Personen, nicht sachgerecht. Die Verwaltung wies zudem auf eine Entwicklung bei den freiwilligen Ausreisen hin, die von 72 Personen im Jahr 2025 auf voraussichtlich 116 Personen im laufenden Jahr steigen dürften.
Zu den Hinweisen über mögliche Informationslecks, durch die Rückführungstermine bekannt werden könnten, liegen dem Ausländerbüro keine gesicherten Hinweise vor. Entsprechend besteht bislang kein Erfordernis für Maßnahmen zur Verhinderung solcher Lecks. Die Verwaltung betonte, dass Rückführungen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und bei Vorliegen einer vollziehbaren Ausreiseverpflichtung durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.05.2026 · Rat (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.19Verwarnung und Ordnungsgelder aufgrund von mitgeführten Hunden sowie Assistenzhunden auf Bochumer FriedhöfenZur Vorlage · 20260918 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe „Stadtgestalter/Volt“ zur Regelung von Hunden auf städtischen Friedhöfen reagiert. Nach aktuellem Stand erlaubt die Friedhofssatzung lediglich das Mitführen von Blindenhunden. Eine Änderung der Satzung, die auch andere Assistenzhunde sowie die allgemeine Hundehaltung auf den Friedhöfen ermöglichen soll, wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet.
In Bezug auf die Durchsetzung der geltenden Vorschriften gab die Verwaltung an, dass seit dem 4. April 2025 fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Mitführens von Hunden durchgeführt und geahndet wurden. Gegen diese Verfahren wurden keine Einsprüche eingelegt. Rückblickend auf die letzten fünf Jahre wurden insgesamt 39 Verfahren eingeleitet. In zwei Fällen wurde Einspruch gegen Bußgeldbescheide erhoben, die Verfahren wurden jedoch gemäß § 47 OWiG eingestellt. Die Höhe des vorgesehenen Bußgeldes liegt bei 55 Euro. Mündliche Belehrungen werden statistisch nicht separat erfasst.
Da die rechtliche Grundlage für die Erweiterung der Erlaubnis auf weitere Assistenzhunde noch fehlt, erfolgt derzeit keine gesonderte Information über die Friedhöfe oder städtische Informationskanäle. Nach Inkrafttreten der novellierten Satzung ist eine Information über die Internetseiten der Stadt sowie durch Aushänge vor Ort geplant.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.20Videoüberwachung von ContainerstandortenZur Vorlage · 20261367 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Vorlage 20261367 eine Einschätzung zur Prüfung einer Videoüberwachung von Containerstandplätzen vorgelegt. Hintergrund ist ein Antrag der CDU-Ratsfraktion aus dem Jahr 2025, der die Entwicklung eines Konzepts unter Berücksichtigung technischer und rechtlicher Rahmenbedingungen sowie Erfahrungen anderer Kommunen vorsah.
In ihrer Analyse verweist die Verwaltung auf das abgeschlossene Pilotprojekt in Ludwigshafen, bei dem eine Verringerung von Verschmutzungen an den überwachten Standorten nicht im erwarteten Maße erzielt wurde. Auch Rückmeldungen aus benachbarten Kommunen deuten auf Skepsis hinsichtlich der Wirksamkeit hin, insbesondere aufgrund möglicher Verlagerungseffekten auf unüberwachte Standorte sowie komplexer datenschutzrechtlicher Vorgaben. Im Gegensatz dazu hat das Saarland seit Januar 2026 eine gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung von Wertstoffcontainern geschaffen, die vorerst bis Ende 2030 befristet ist.
Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen bewertet die Verwaltung die Durchführung eines eigenen Pilotprojekts zur Videoüberwachung als derzeit wenig zielführend. Als Alternative plant die USB Bochum GmbH den Einsatz von Radar-Sensoren, die lediglich Bewegungen erfassen und keine Personenidentifikation ermöglichen. Dieses Vorhaben wurde mit der zuständigen Datenschutzbeauftragten der Stadt Bochum abgestimmt und stieß auf keine datenschutzrechtlichen Bedenken.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.21EU-Südostzuwanderung – Probleme mit SchrottimmobilienZur Vorlage · 20260074 · Antwort der Verwaltung
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 23.04.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 19.03.2026 · Rat (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.22Sicherung der Energie- und Gasversorgung in Bochum vor dem Hintergrund jüngster Sabotageakte auf kritische InfrastrukturZur Vorlage · 20261647 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der AfD zur Sicherung der Energie- und Gasversorgung in Bochum Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage sind Sabotageakte an kritischen Infrastrukturen in anderen Bundesländern sowie die Aktivitäten bestimmter Gruppen. Die Verwaltung bewertet das Risiko eines großflächigen, länger andauernden Ausfalls der Energieversorgung im Stadtgebiet aktuell als gering, schließt jedoch eine solche Möglichkeit nicht aus. Konkrete Hinweise auf eine erhöhte Gefährdungslage für Bochum liegen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht vor.
Zur Erhöhung der Resilienz der Gas- und Energieinfrastruktur führt die Verwaltung fortlaufend Risikoanalysen und Notfallkonzepte durch. Details zum Schutz spezifischer Anlagen werden aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht. In den vergangenen drei Jahren wurden die Abstimmungsprozesse mit Netzbetreibern und Behörden intensiviert sowie die Vorbereitung auf Szenarien wie Energiemangel weiterentwickelt. Bestehende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen werden regelmäßig überprüft.
Die kommunalen Krisenstäbe und Notfallpläne dienen der koordinierten Lagebewältigung und der Priorisierung von Maßnahmen bei großflächigen Ausfällen. Die Planung und Durchführung entsprechender Übungen erfolgt kontinuierlich. Hinweise auf Gefährdungen durch politisch motivierte Gruppen werden bei Vorliegen spezifischer Informationen in die Sicherheitsplanung einbezogen. Die Verwaltung setzt auf eine präventive Sicherheitsplanung und die Stärkung der Wiederherstellungsfähigkeit unter Nutzung der bestehenden Strukturen des Krisenmanagements. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Hitze-Risikogebiete in Bochum und kommunale AnpassungsmaßnahmenZur Vorlage · 20261614 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat der Stadt Bochum“ hat eine Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 eingereicht. Grundlage der Anfrage sind Berichte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) sowie des Klimaatlasses NRW zur klimatischen Belastung in Ballungsräumen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Stadtteile oder Straßenzüge in Bochum nach den aktuellen Daten als Gebiete mit höchster Handlungspriorität eingestuft werden. Zudem wird gefragt, welche baulichen oder planerischen Maßnahmen die Stadt zur Senkung der Hitzebelastung in diesen Bereichen aktuell durchführt oder für die nahe Zukunft plant. Dabei wird insbesondere auf die Bedeutung von Grünflächen, Fassadenbegrünungen und Frischluftschneisen verwiesen.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Berücksichtigung sozialer Strukturen bei der Planung von Klimaanpassungsmaßnahmen, wie etwa die Altersstruktur oder die Bevölkerungsdichte in den betroffenen Quartieren. Schließlich möchte die Fraktion erfahren, ob für die klimatische Sanierung der prioritären Gebiete bereits Budgetplanungen vorliegen oder ob hierfür Fördermittel des Landes oder des Bundes abgerufen werden sollen. Die Anfrage wurde von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe unterzeichnet.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Sachstand zur Umsetzung der „Charta Faire Metropole Ruhr 2030“ in BochumZur Vorlage · 20261615 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum aktuellen Sachstand bei der Umsetzung der „Charta Faire Metropole Ruhr 2030“ gestellt. Der Rat der Stadt Bochum beschloss den Beitritt zur Charta am 28. Mai 202
Die Charta verfolgt Ziele zur Förderung fairer Arbeitsbedingungen, nachhaltiger Beschaffung sowie zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele. Mit der Anfrage werden konkrete Maßnahmen erfragt, die seit der offiziellen Unterzeichnung am 12. September 2025 ergriffen wurden. Dabei steht insbesondere die Berücksichtigung von ILO-Kernarbeitsnormen bei der kommunalen Beschaffung im Fokus. Die Fraktion möchte wissen, inwieweit das Ziel erreicht wurde, 50 Prozent der Beschaffung in sensiblen Produktgruppen entsprechend auszurichten, und wie die Einhaltung dieser Vorgaben dokumentiert sowie kontrolliert wird. Zudem wird nach der Bereitstellung personeller oder finanzieller Ressourcen zur Umsetzung des Vorhabens gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Unterstützung der „Fairtrade-Town Bochum“ sowie der Einbindung fairer Handelsaspekte in Städtepartnerschaften. Die Fraktion bittet zudem um Informationen zu künftigen Planungen, etwa hinsichtlich der Nutzung von Potenzialen für eine nachhaltige Verpflegung in städtischen Einrichtungen.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Kommunales Förderprogramm: „Bochums Dächer, Fassaden und Gärten – ökologisch und klimaangepasst“Zur Vorlage · 20261659 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum kommunalen Förderprogramm „Bochums Dächer, Fassaden und Gärten – ökologisch und klimaangepasst“ eingereicht. Das Programm, welches seit 2023 besteht, umfasst Maßnahmen zur Begrünung sowie zur Klimaanpassung, darunter die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Entsiegelung von Gartenflächen. Für das Förderprogramm ist ein Budget von insgesamt 300.000 Euro vorgesehen; antragsberechtigt sind unter anderem private Eigentümer sowie gemeinnützige Vereine und Stiftungen.
Mit der Anfrage werden detaillierte statistische Daten zu den geförderten Projekten seit Einführung des Programms erbeten. Die Fraktion bittet um eine jährliche Aufstellung der Anzahl der Projekte sowie um eine Aufschlüsselung der bewilligten Fördermittel nach Betragsklassen zwischen 500 und 25.000 Euro pro Jahr. Des Weiteren wird nach der Verteilung der Maßnahmen nach Fördergegenständen, wie etwa Dach- oder Fassadenbegrünung, sowie nach den einzelnen Stadtbezirken gefragt. Zudem sollen die unterschiedlichen Gruppen der Antragstellenden, beispielsweise Eigentümer oder Vereine, nach Kalenderjahren ausgewiesen werden.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Fehlende Anlaufstellen für Opfer von sexualisierter Gewalt in BochumZur Vorlage · 20261660 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat der Stadt Bochum“ hat eine Anfrage zur aktuellen Versorgungssituation von Opfern sexualisierter Gewalt eingereicht. Hintergrund ist ein Medienbericht über eine Frau, die am St.-Elisabeth-Hospital abgewiesen wurde, da das dortige Angebot aufgrund der landesweiten Umstellung auf die neue „Vertrauliche Spurensicherung“ (VSS) derzeit nicht zur Verfügung steht. Die für dieses Verfahren erforderlichen Zertifizierungen sind im genannten Krankenhaus bislang nicht abgeschlossen.
Der Stadtsprecher Thomas Sprenger bezeichnete den aktuellen Zustand als Übergangsphase und kündigte an, dass die Stadt Bochum die Abläufe gemeinsam mit den beteiligten Partnern überprüfen und weiterentwickeln werde.
In der Anfrage, die von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe gestellt wurde, werden konkrete Informationen zu bereits umgesetzten Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener sowie zur Einbindung weiterer Institutionen in den Überprüfungsprozess gefordert. Zudem möchte die Fraktion wissen, nach welchen Kriterien die bestehenden Abläufe evaluiert werden, um Versorgungslücken zu identifizieren und die Verlässlichkeit der Angebote zu verbessern. Abschließend wird gefragt, bis wann die Verwaltung mit der Schließung der aktuellen Versorgungslücke rechnet.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Durchsetzung der KatzenschutzverordnungZur Vorlage · 20261779 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur Durchsetzung der Bochumer Katzenschutzverordnung eingereicht. Hintergrund ist ein aktueller Fall eines unkastrierten Katers, dessen Halter trotz 13 Aufforderungen durch die Stadtverwaltung die Kastration nicht vorgenommen hat. Die Anfrage weist darauf hin, dass die Bochumer Verordnung im Gegensatz zu Nachbarstädten wie Dortmund oder dem Kreis Recklinghausen keine ausdrückliche Grundlage für die Verhängung von Bußgeldern enthält.
Mit der Anfrage, die von Ratsmitglied Nadja Zein-Draeger gestellt wurde, werden verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung der Verordnung hinterfragt. Es wird gefragt, ob die Verwaltung die vorübergehende Inbesitznahme von Katzen unter Hinzuziehung der Polizei als Instrument nutzt oder eine Änderungssatzung zur Einführung von Bußgeldern plant. Zudem werden Informationen zu weiteren verwaltungsrechtlichen Grundlagen wie der Ersatzvornahme oder Zwangsgeldern angefordert.
Darüber hinaus bittet die Ratsgruppe um statistische Auswertungen seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2018. Gesucht werden Daten zur Anzahl der Anordnungen zur Kastration, zu Kontrollen der Umsetzung sowie zur Anzahl der in Obacht genommenen Katzen ohne ermittelbare Halter. Abschließend wird nach der Höhe der Kosten gefragt, die der Stadt Bochum durch die Durchsetzung der Verordnung entstanden sind und nicht von den Haltern erstattet werden konnten.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6Wasserverbrauch während Trocken- und HitzeperiodenZur Vorlage · 20261780 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsmitglied Nadja Zein-Draeger von der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur Wasserentnahme während Hitze- und Trockenperioden für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Ordnung am 30. Juni 2026 eingereicht. Die Vorlage thematisiert den Wasserverbrauch infolge hoher Temperaturen und verweist auf bestehende Regelungen in anderen Regionen. So ist in Hannover bei Temperaturen über 27 Grad Celsius zwischen 11 und 17 Uhr das Wässern von Rasenflächen untersagt, während im Rhein-Sieg-Kreis die Entnahme von Wasser aus Gewässern mittels Pumpen zwischen dem 1. Juni und dem 31. Oktober begrenzt wird.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die Verwaltung. Erfragt wird der Einfluss der letzten fünf Jahre auf die Wasserentnahme sowie die Veränderung des Verbrauchs im Vergleich zum Durchschnitt. Zudem bittet die Ratsgruppe um eine Bewertung der Trinkwasserversorgungssicherheit bei langanhaltenden Trockenperioden und die Prüfung möglicher Allgemeinverfügungen zur zeitweisen Begrenzung der Bewässerung von Gärten, landwirtschaftlichen Flächen und Pools. Des Weiteren sollen bestehende Regeln zur Wasserentnahme bei der Verwaltung sowie deren Tochterunternehmen sowie weitere geeignete Maßnahmen zur Senkung des Wasserverbrauchs erläutert werden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.7Naturschutzgebiet Ruhraue StiepelZur Vorlage · 20261827 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 hat die SPD im Rat eine Anfrage zum Naturschutzgebiet Ruhraue Stiepel an den Oberbürgermeister gestellt. Das Schutzgebiet zeichnet sich im Vergleich zu anderen Bochumer Naturschutzgebieten dadurch aus, dass es neben Waldflächen primär eine landwirtschaftlich genutzte Aue umfasst.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum aktuellen Zustand und zur Verwaltung des Gebiets. Es wird nach dem Umsetzungsstand des Pflege- und Entwicklungsplanes sowie nach bereits durchgeführten oder kurzfristig geplanten Maßnahmen gefragt. Ein spezifischer Punkt der Anfrage bezieht sich auf die Umsetzung von Maßnahmen an den Filterbecken, die darauf abzielen, den Fischbestand zu reduzieren und die Lebensbedingungen für Amphibien zu verbessern.
Des Weiteren bittet die Fraktion um Informationen zur Entwicklung des Storchenbestandes im laufenden Jahr. Zudem wird nach dem Stand der produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen gefragt, welche über die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft durchgeführt werden. Abschließend wird nach weiteren Entwicklungen innerhalb des Schutzgebietes gefragt.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.8EU-WiederherstellungsverordnungZur Vorlage · 20261829 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 hat die SPD im Rat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die EU-Wiederherstellungsverordnung und die damit verbundene Notwendigkeit eines Nationalen Wiederherstellungsplans, der ab September 2026 in Kraft treten wird.
Die Anfrage weist darauf hin, dass die Stadt Bochum von dieser Verordnung in zwei Kernbereichen betroffen ist: der sogenannten Baumüberschirmung sowie dem Anteil an städtischen Grünflächen. Da der Nationale Wiederherstellungsplan eine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung in den jeweiligen Gemeindegebieten darstellt, werden konkrete Informationen zu den Folgen für das Stadtgebiet erbeten.
Die Fraktion stellt dazu zwei Fragen. Zunächst wird nach den spezifischen Auswirkungen des Nationalen Wiederherstellungsplans auf die Stadt Bochum gefragt. Des Weiteren wird nach den Auswirkungen des Plans auf Bauvorhaben sowie auf die Stellungnahmen des Umwelt- und Grünflächenamtes im Rahmen von Planverfahren gefragt. Zudem wird nach den konkreten Folgen für die städtebauliche Entwicklung und die entsprechenden Planungen in der Stadt gefragt.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.9Bundesfreiwilligendienst im Bereich Umwelt und Naturschutz der Stadt BochumZur Vorlage · 20261830 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage der SPD im Rat an den Oberbürgermeister werden Informationen zum Bundesfreiwilligendienst im Bereich Umwelt und Naturschutz der Stadt Bochum angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung zu der Frage, wie der Bundesfreiwilligendienst in diesem spezifischen Bereich innerhalb der Verwaltung geregelt ist. Des Weiteren wird nach den Maßnahmen gefragt, die den Dienst in der Vergangenheit begleitet haben. Zudem wird um eine Darstellung der aktuellen Entwicklung gebeten, wobei eine konkrete Aufzählung der laufenden sowie der geplanten Maßnahmen gefordert wird. Abschließend wird die Frage gestellt, auf welche Weise der Dienst beworben und innerhalb der Verwaltung begleitet wird. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Stadt Bochum verschiedene Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes anbietet, die unter anderem auch den Umwelt- und Naturschutz umfassen.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.10Dürremonitoring und Maßnahmen zum Schutz Bochumer GewässerZur Vorlage · 20261831 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 hat die Fraktion der SPD eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Hintergrund der Anfrage sind die Auswirkungen von Hitze- und Trockenperioden auf die Bochumer Gewässer. Als konkreter Anlass wird ein Vorfall am Teich im Stadtgarten Wattenscheid angeführt, bei dem aufgrund hoher Wassertemperaturen und Sauerstoffmangel Maßnahmen der Feuerwehr, wie die Einleitung von Frischwasser und Belüftung, erforderlich waren. Zudem wird auf einen technischen Defekt an einem Teichbelüfter hingewiesen.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum Gewässermanagement der Stadt. Es wird nach bestehenden Konzepten oder Programmen zum Dürremonitoring von stehenden und fließenden Gewässern sowie nach den überwachten Parametern wie Wasserstand, Temperatur und Sauerstoffgehalt gefragt. Zudem wird nach den Schwellenwerten für die Einleitung von Sofortmaßnahmen wie Belüftung oder Frischwassereinleitung sowie nach den Erkenntnissen der Verwaltung zu den Ursachen des Fischsterbens im Stadtgarten Wattenscheid gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, welche Bedeutung die Verwaltung Maßnahmen der Schwammstadt für das kommunale Dürremanagement beimisst und welche Beiträge diese zur Stabilisierung des Wasserhaushalts leisten können. Die Anfrage fordert zudem eine Übersicht über geplante kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Stärkung der ökologischen Stabilität der Gewässer sowie eine Einschätzung zu den Grenzen eines kommunalen Dürrekonzeptes bei langanhaltenden Trockenperioden.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.11Teich im Stadtgarten WattenscheidZur Vorlage · 20261834 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit eine Anfrage zur Situation des Stadtgartenteichs in Wattenscheid gestellt. Hintergrund ist ein Sauerstoffmangel im Gewässer am 26. Juni 2026, der einen mehrstündigen Einsatz der Feuerwehr erforderte, um den Teich durch Belüftung und Frischwasserzufuhr zu versorgen.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf Meldungen über eine Störung der Pumpen, die bereits im Frühjahr über den Mängelmelder eingegangen waren. Die Ratsfraktion bittet um Klärung der technischen Ursachen für den Ausfall der Belüftungs- und Pumpentechnik sowie um Informationen zur Reaktionszeit der zuständigen Stellen angesichts der vorhersehbaren sommerlichen Hitzeperioden.
Des Weiteren werden Fragen zur Dimensionierung der vorhandenen Anlagen gestellt, um die Sicherstellung eines stabilen Sauerstoffhaushalts bei hohen Temperaturen zu prüfen. Die Anfrage umfasst zudem Informationen zur aktuellen Wartungs- und Kontrollstruktur der technischen Anlagen sowie zur ökologischen Entwicklung der Ufer- und Wasserbepflanzung. Es wird nach der Rolle der Bepflanzung für die Sauerstoffproduktion gefragt und um Auskunft darüber gebeten, welche konkreten Maßnahmen zur Sicherstellung der Sauerstoffversorgung in den Sommermonaten geplant sind. Die Beantwortung der Fragen soll auch der Bezirksvertretung Wattenscheid zugänglich gemacht werden.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.12Polizeieinsatz im Bochumer Freibad und Konsequenzen für die Sicherheit in städtischen BädernZur Vorlage · 20261837 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Bochum eine Anfrage zu einem Vorfall im Freibad Bochum-Werne eingereicht. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über eine körperliche Auseinandersetzung am 24. Juni 2026, an der nach polizeilichen Angaben bis zu 30 Personen beteiligt gewesen sein sollen. Der Einsatz führte zur Räumung und vorübergehenden Schließung der Anlage sowie zu mindestens einer Verletzung.
Im Zuge dessen hat die Betreiberin, die Bochumer Wasserwelten, Sicherheitsmaßnahmen wie eine Ausweispflicht für Besucher ab 14 Jahren, verstärkte Einlass- und Taschenkontrollen, den Einsatz von zusätzlichem Sicherheitspersonal sowie Hausverbote gegen mutmaßlich beteiligte Personen eingeführt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zum genauen Ablauf des Vorfalls sowie zur Anzahl der Beteiligten. Zudem werden Fragen zur rechtlichen Grundlage und zur zeitlichen Befristung der neuen Kontrollmaßnahmen gestellt. Die Anfrage umfasst ferner Informationen zur Anzahl und Dauer der ausgesprochenen Hausverbote sowie zur Frage, ob zusätzliche personelle oder organisatorische Maßnahmen in anderen städtischen Bädern geplant sind und welche Kosten dadurch entstehen. Des Weiteren werden Informationen zu etwaigen Vorbelastungen der Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeiten sowie zur künftigen Ausgestaltung des Sicherheitskonzepts für die Bochumer Freibäder angefordert.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.13Sicherheitsrelevante Vorfälle am Infostand der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum am 15.05.2026, Kortumstraße 79–81 (vor TK Maxx), in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 UhrZur Vorlage · 20262010 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit eine Anfrage zu sicherheitsrelevanten Vorfällen während eines Infostandes am 15. Mai 2026 in der Kortumstraße eingereicht. Laut der Vorlage kam es im Zeitraum zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr zu Zwischenrufen und Behinderungen durch Personen der Organisation „Antifa“. Die Fraktion berichtet, dass der Abstand zum Stand nicht eingehalten wurde, der Zugang für Bürger durch Barrieren aus Fahrrädern erschwert wurde und laute Musik mit potenziell strafrechtlich relevanten Inhalten abgespielt wurde. Zudem wird ein aggressives Verhalten der Beteiligten sowie eine unzureichende Intervention der vor Ort anwesenden Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Bochum angeführt.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf, detaillierte Informationen zum Ablauf des Vorfalls sowie zur Anzahl der beteiligten Personen bereitzustellen. Zudem wird nach Erkenntnissen über etwaige strafrechtliche Vorbelastungen der Beteiligten gefragt. Die Fraktion möchte zudem wissen, weshalb kein Außendienst des Ordnungsamtes vor Ort war und ob für zukünftige Veranstaltungen eine Begleitung durch das Ordnungsamt geplant ist. Darüber hinaus werden Fragen zur Existenz von Ordnungspartnerschaften in Bochum sowie zu den rechtlichen Möglichkeiten der Verwaltung gestellt, die Einsatzplanung der Polizei zu beeinflussen oder die Arbeit der Ratsfraktionen in solchen Situationen zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorlagen für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse bzw. die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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