Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Antrag zur Geschäftsordnung, hier: Verschiebung von TOP 5.5 als TOP 3.8Zur Vorlage · 20261777 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Ordnung steht in der Sitzung am 30. Juni 2026 eine Änderung der Tagesordnung zur Debatte. Das Ratsmitglied Nadja Zein-Draeger hat einen Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt 5.5 zu verschieben. Dieser Punkt behandelt die Einrichtung von Hinweistafeln zu Kriegsgräbern auf den Friedhöfen in Langendreer und Werne und basiert auf einer Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Ost.
Der vorliegende Antrag sieht vor, das Thema als neuen Tagesordnungspunkt 3.8 in den Beschlussteil der Sitzung aufzunehmen. Die Begründung des Antrags besagt, dass die Anregungen der Bezirksvertretung im Ausschuss nicht nur zur Kenntnis genommen werden sollten. Damit wird eine Umstrukturierung der Behandlung dieses spezifischen Themas innerhalb der Sitzungsordnung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- Antrag zur Geschäftsordnung, hier: Verschiebung von TOP 5.12 als TOP 3.9Zur Vorlage · 20261778 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Ordnung steht in der Sitzung am 30. Juni 2026 ein Antrag zur Änderung der Tagesordnung an. Das Ratsmitglied Nadja Zein-Draeger beantragt, den Tagesordnungspunkt 5.12, welcher die Einrichtung eines Musterbereichs zur Erprobung einer verbesserten Straßen- und Gehwegreinigung behandelt, in den Beschlussteil der Sitzung zu verschieben.
Hintergrund des Antrags ist eine Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte. Der Antrag sieht vor, diesen Punkt als neuen Tagesordnungspunkt 3.9 im Beschlussteil der Sitzung aufzunehmen. Damit soll erreicht werden, dass die Anregungen der Bezirksvertretung nicht lediglich zur Kenntnis genommen, sondern Gegenstand einer Entscheidung durch den Ausschuss werden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Freiflächengestaltung Kortenpfad / ISEK - Innenstadt
- 1.2Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Baumfällmaßnahme im Wald an der Hanielstraße/Markstraße und TOP 4.2 der SitzungZur Vorlage · 20261722 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20261722 des Umwelt- und Grünflächenamtes geht es um eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW durch das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung. Gegenstand der Anfrage sind Baumfällmaßnahmen im Waldgebiet an der Hanielstraße bzw. Markstraße. Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen.
Als Begründung führt die Vorlage an, dass im März 2026 mehrere teilentwurzelte und umsturzgefährdete Bäume am Waldrand festgestellt wurden. Da diese eine Gefahr für angrenzende Gebäude darstellten, musste eine kurzfristige Entfernung mittels Maschineneinsatz erfolgen. Während geplante Maßnahmen der Verwaltung in jährlichen Vorlagen vorgestellt werden, werden unvorhersehbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit als laufende Geschäfte der Verwaltung direkt umgesetzt.
Rechtlich wird auf § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verwiesen. Demnach gilt das sommerliche Fällverbot für Bäume im Wald nicht, weshalb forstwirtschaftliche Arbeiten und die Holzernte grundsätzlich ganzjährig durchgeführt werden können, sofern keine speziellen Artenschutzrechte verletzt werden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse bzw. die Bezirksvertretungen
- 2.1Beschlussvorlage "Pestizidfreie Kommune" auf Antrag 20250419 zur Sitzung für Umwelt, Nachaltigkeit und Ordnung am 06.03.2025
- 2.1.1Weiterentwicklung: Nachhaltige Landwirtschaft - Änderungsantrag zu TOP 2.1 -Zur Vorlage · 20261783 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Grüne und CDU im Rat haben einen Änderungsantrag zur Weiterentwicklung der nachhaltigen Landwirtschaft für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit geeigneten Landwirtschafts- sowie Umweltschutzverbänden konkrete Maßnahmen als Wahloptionen für landwirtschaftliche Pachtverträge erarbeitet. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Förderfähigkeit nach den jeweils geltenden Bestimmungen erhalten bleibt.
Zu den möglichen Maßnahmen gehören Anpassungen der Beweidungsintervalle, der Besatzdichte und des Mähens auf Grünlandflächen sowie die Gestaltung von Ackerrandstreifen und Feldfrucht-Schutzzonen. Zudem wird der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel als eine mögliche Option aufgenommen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll nach betrieblichen Erfordernissen und Standortbedingungen als Wahlmöglichkeit gestaltet werden.
Die Verwaltung soll zudem ein Anreizsystem entwickeln, das insbesondere durch längere Pachtlaufzeiten und mögliche Anpassungen des Pachtzinses Planungssicherheit schaffen soll. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, ökologische Verbesserungen auf städtischen Flächen zu erreichen und die Akzeptanz bei den landwirtschaftlichen Betrieben durch standortangepasste und praxistaugliche Maßnahmen zu stärken.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 2.2Planungsbeschluss alternative Wegeverbindung für Hannoverbahntrasse im Abschnitt NORD - Erzbahntrasse bis Salzstrecke/Zeche Hannover
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.16. Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK)
- 3.2Neubau eines Wertstoffhofes an der Zentraldeponie Kornharpen (ZDK) und Weiterentwicklung des Wertstoffhofkonzeptes der Stadt Bochum
- 3.3Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum Mitte (Innenstadt)
- 3.4Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid
- 3.5Verkaufsöffnung Westfield Ruhr Park am 06.09.2026 und 13.12.2026
- 3.6Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Stadt Bochum vom 14.07.2025.
- 3.7Quartier am Gesundheitscampus: Zusammensetzung der Auswahlkommission der Konzeptvergabe
- 4.Anträge
- 4.1Hundewiesen: Bäume pflanzenZur Vorlage · 20261607 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit befasst sich in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 mit einem Antrag zur Bepflanzung städtischer Hundewiesen. Die Fraktionen SPD im Rat und Die Grünen im Rat beantragen, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine mögliche Erweiterung der Baumbestände in den Hundewiesen in Goldhamme sowie auf Monte Schlacko zu prüfen.
Es soll untersucht werden, ob in diesen Bereichen oder deren unmittelbarem Umfeld weitere Bäume gepflanzt werden können. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Bepflanzung Schatten zu spenden und den Lärmschutz zu verbessern. Sofern eine Umsetzung möglich ist, sollen die Pflanzungen kurzfristig und in Abstimmung mit den zuständigen Bezirksvertretungen erfolgen. Die Funktion der Hundewiesen als Nutzflächen soll durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 4.2Bäume in BochumZur Vorlage · 20261631 · Antrag
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Die Fraktionen SPD, Grüne und CDU im Bochumer Rat haben einen Antrag zur Weiterentwicklung des Stadtbaumbestands vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung das Stadtbaumkonzept fortschreibt, um Quartiere mit einem Mangel an Bäumen zu identifizieren. Dabei sollen in jeder Saison etwa 1500 neue Bäume gepflanzt werden, wobei der Fokus auf Straßenbäumen sowie auf Gebieten mit hoher Hitzebelastung und hoher Bevölkerungsdichte liegt. Besonders berücksichtigt werden sollen Standorte in der Nähe von Einrichtungen für vulnerable Gruppen wie Schulen oder Kindergärten.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft den Ersatz gefällter Straßenbäume, was nach Möglichkeit umgehend erfolgen soll, sofern keine zeitlich versetzten Bauvorhaben entgegenstehen. Zudem wird eine Überarbeitung der jährlichen Mitteilungsvorlage zu Baumfällungen beantragt. Diese soll künftig als Bilanz die Anzahl der gefällten und gepflanzten Bäume sowie deren Standorte ausweisen und Gründe für Fällungen, etwa durch Krankheiten, dokumentieren. Abschließend fordert der Antrag die Wiederbelebung von Baum- und Gieß-Patenschaften im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie, um Vereine, Schulen und Unternehmen in die Pflege des Stadtgrüns einzubinden.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 4.2.1Bäume in Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20261762 · Änderungsantrag
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Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20261762 eingereicht. Der Antrag betrifft den Tagesordnungspunkt 4.2 zum Thema Baumpflanzungen in Bochum.
Mit dem Änderungsantrag wird eine Anpassung des Beschlussvorschlags aus dem ursprünglichen Antrag 20261631 angestrebt. In der bisherigen Fassung wurde die Verwaltung angewiesen, in jeder Saison möglichst 1500 Bäume zu pflanzen. Die neue Formulierung, die von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe eingebracht wurde, sieht vor, den Ausschuss dazu zu beauftragen, in jeder Saison mindestens 1000 und bestmöglich 1500 Bäume zu pflanzen. Damit wird eine Untergrenze von 1000 Bäumen pro Pflanzsaison in den Beschlussvorschlag aufgenommen.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 4.3Aktualisierung des BaumfällkatastersZur Vorlage · 20261610 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Aktualisierung des Baumfällkatasters eingebracht, der in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 behandelt werden soll. Der von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe formulierte Antrag sieht vor, dass die Verwaltung das bestehende Kataster regelmäßig aktualisiert und fortschreibt.
Zusätzlich fordert die Fraktion eine Erweiterung des Registers um eine öffentlich zugängliche Fällliste. In dieser Liste sollen sowohl geplante als auch bereits durchgeführte Baumfällungen dokumentiert werden, wobei die Einsichtnahme jeweils vor Beginn der nächsten Fällperiode möglich sein soll.
Die Begründung des Antrags führt an, dass das derzeitige Kataster primär eine Auflistung gepflanzter Bäume enthält und Informationen über geplante oder erfolgte Fällungen nicht öffentlich einsehbar sind. Durch die Ergänzung um eine Fällliste solle die Transparenz für Politik und Zivilgesellschaft erhöht und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen verbessert werden. Dies diene zudem als Grundlage für die Steuerung der Stadtentwicklung sowie für potenzielle Ersatzpflanzungen im Kontext des Klimawandels.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 4.4Einführung der Biotonne in BochumZur Vorlage · 20261613 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Einführung einer verpflichtenden Biotonne gestellt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Konzept für eine schrittweise Umsetzung zu erstellen. In einer ersten Phase sollen vor allem Gastronomiebetriebe, städtische Einrichtungen sowie die VBW einbezogen werden. Zudem wird eine Pflicht zur baulichen Einplanung von Müllflächen für Biotonnen bei Neubauten gefordert. Langfristig soll eine flächendeckende Einführung vorgesehen werden, wobei die Kapazitäten der Biogasanlage in Witten zu berücksichtigen sind.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit dem Potenzial zur Gewinnung von Biogas für die Erzeugung von Strom und Wärme sowie der Herstellung von Kompost als Dünger. Ziel ist es, die Nutzung von Bioabfällen zu erhöhen, da nach Angaben des NABU jährlich große Mengen organischer Abfälle im Restmüll landen. Zudem wird angeführt, dass die Entsorgung von Bioabfällen in der Regel kostengünstiger ist als die von Restmüll, was zur Reduzierung des Restmüllvolumens beitragen kann.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 4.5Erstellung eines umfassenden Konzepts zur Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen für privates Silvesterfeuerwerk in BochumZur Vorlage · 20261616 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 einen Antrag mit der Nummer 20261616 gestellt. Die Vorlage fordert, dass die Verwaltung bis zum 15. Oktober 2026 ein Konzept zur Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen für privates Silvesterfeuerwerk im Stadtgebiet Bochum vorlegt.
Das beantragte Konzept soll Maßnahmen zur Kontrolle der zeitlichen und örtlichen Beschränkungen umfassen. Dazu gehören die Anpassung der Personalstärke des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in der Silvesternacht, da die aktuelle Besetzung mit 18 Einsatzkräften laut Antrag nicht ausreicht. Zudem sollen Maßnahmen zum Schutz von Naturschutzgebieten, wie dem Bereich Tippelsberg - Berger Mühle, sowie zum Schutz der Umgebung von Krankenhäusern und Altenheimen enthalten sein. Ein weiterer Bestandteil des Konzepts ist die Vermeidung von vorzeitigem Böllern ab November durch Informationskampagnen und Kontrollen im öffentlichen Raum. Zudem wird eine gemeinsame Einsatzplanung von Polizei, KOD und Umweltbehörden gefordert.
In der Begründung des Antrags, unterzeichnet von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe, wird die Notwendigkeit einer aktiven Kontrolle statt einer rein reaktiven Reaktion auf Beschwerden angeführt. Als Grundlage dienen dabei die Einhaltung des Sprengstoffrechts sowie der Schutz von Mensch und Tier vor Lärm und Gefahren.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Hitzeaktionsplan hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- 5.2Kurzbericht "Aktueller Stand Kommunikationskonzept Nachhaltiges Bochum" hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- Natur, Landschaft und Öffentliches Grün
- 5.3Vandalismus am Gondelteich im Stadtgarten Wattenscheid- Kosten, Umweltfolgen und Folgerisiken nach Millioneninvestition
- 5.4Pachtzins für landwirtschaftliche FlächenZur Vorlage · 20260804 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat Informationen über die Pachtzinsen für landwirtschaftliche Flächen der Stadt Bochum angefordert. Laut Antwort der Verwaltung werden in den aktuellen Verträgen für Acker- und Grünlandflächen in der Regel 250 Euro pro Hektar und Jahr berechnet. Für die Nutzung als Pferdeweide wird ein Pachtzins von bis zu 750 Euro pro Hektar und Jahr zugrunde gelegt.
Die letzte Anpassung dieser Pachtzinsen fand im Jahr 2013 statt. Die Verwaltung prüft derzeit die Angemessenheit der aktuellen Sätze, wobei die internen Abstimmungen zur Anpassung der Verträge bereits angelaufen sind.
Im Vergleich zu umliegenden Kommunen zeigt sich eine Preisspanne zwischen 50 und 450 Euro pro Hektar, wobei die Abrechnungsmodelle je nach Gemeinde variieren. Für die gewerbliche Nutzung im Bereich der Pferdepensionshaltung wurden Pachtzinsen von bis zu 1.000 Euro pro Hektar angegeben. Über Durchschnittswerte innerhalb der Gebietskörperschaften des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes liegen keine Daten vor, da die zuständigen Kreisverbände keine Statistik über abgeschlossene Pachtverträge führen.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 5.5Hinweistafeln zu Kriegsgräbern auf den Friedhöfen Langendreer und Werne hier: Anregung der Bezirksvertretung Bochum-OstZur Vorlage · 20261382 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost hat in ihrer Sitzung am 21. Januar 2026 einstimmig beschlossen, Hinweistafeln oder -stelen zu den Kriegsgräbern auf den städtischen Friedhöfen in Langendreer und Werne zu errichten. Die entsprechende Anregung wurde der Verwaltung als Mitteilung vorgelegt.
Für die Umsetzung ist vorgesehen, dass die Texte für die neuen Informationselemente von der Verwaltung erstellt werden. Dabei soll eine Zusammenarbeit mit dem Bund für Kriegsgräberfürsorge stattfinden. Ziel der Maßnahme ist die Kennzeichnung und Information über die Standorte der Kriegsgräber auf den betroffenen Friedhöfen.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit in der Sitzung am 30. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Federführend für diese Mitteilung ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit
- 5.6Neue USB-Tonnengröße mit 360 Litern und Sicherung gegen FremdeinwürfeZur Vorlage · 20260911 · Antwort der Verwaltung
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Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit die Einführung einer 360-Liter-Abfalltonne sowie Maßnahmen gegen illegale Entsorgungen angefragt. Die USB Bochum GmbH lehnt die Einführung dieser neuen Behältergröße ab. Laut der Antwort der Verwaltung würde eine zusätzliche Größe ein abweichendes Deckel- und Clipsystem erfordern, was die Logistik sowie die Kosten für Lagerhaltung und Reparaturen erhöhen würde. Zudem wird auf arbeits- und gesundheitsschutzrechtliche Aspekte verwiesen: 360-Liter-Behälter seien schwerer als die 240-Liter-Varianten und verfügten nur über einen Griff, was das Risiko für körperliche Beeinträchtigungen des Personals erhöhe.
Ein Effekt zur Abfallvermeidung wird nicht erwartet, da die neue Größe lediglich bestehende Kombinationen kleinerer Behälter ersetzen könnte. Bezüglich der Behälterdeckel hält die USB an der Runddeckel-Lösung fest, um die Barrierefreiheit für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten. Zur Vermeidung von Fremdeinwürfen in großen Behältern betont die Verwaltung, dass die Verantwortung für die Sicherung von Sammelplätzen bei den Grundstückseigentümern liege. Ein standardisiertes Angebot an Schwerkraftschlössern durch die USB ist derzeit nicht vorgesehen, wobei die Zustimmung zu geeigneten Systemen nach vorheriger Absprache möglich ist.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 5.7Kommunale Wärmeplanung – Veröffentlichung des WärmeplanentwurfsZur Vorlage · 20260941/1 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die Veröffentlichung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung eingeleitet. Der Zeitraum für die öffentliche Auslegung sowie die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange läuft vom 18. Mai bis zum 19. Juni 2026. Parallel dazu ist für den 21. Mai 2026 eine Bürgerinformation im Online-Format geplant. Der Wärmeplanentwurf dient als strategisches Planungsinstrument zur Orientierung über eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung, begründet jedoch keine rechtlichen Verpflichtungen oder Vorgaben für Gebäudeeigentümer hinsichtlich der Art der genutzten Heizsysteme.
Die Erarbeitung des Plans erfolgt in einer gemeinsamen Arbeitsstruktur, der sogenannten „Unit Wärmewende“, bestehend aus Vertretern der Stadt Bochum, der Stadtwerke Bochum und den großen Wohnungsunternehmen. Der Planungsprozess umfasst verschiedene Analyseschritte, darunter die Untersuchung von Wärmeversorgungsgebieten sowie die Prüfung von Potenzialen und Umsetzungsstrategien. Die finale Beschlussfassung über den Wärmeplan durch den Rat der Stadt Bochum ist für den 1. Oktober 2026 vorgesehen. Damit wird die gesetzliche Frist zur Aufstellung der Pläne für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern, die zum 30. Juni 2026 endet, eingehalten.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 5.8Kosten der NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20261061 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion aus dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit mit einer Aufstellung der Kosten der Nachhaltigkeitsstrategie reagiert. Die Antwort der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit erläutert die bisherigen Ausgaben sowie die Budgetplanung für das Jahr 2026.
Für das Jahr 2024 wurden konsumtive Ausgaben in Höhe von 191.033 Euro getätigt. Im Jahr 2025 beliefen sich die konsumptiven Kosten auf 407.739 Euro, ergänzt durch investive Ausgaben in Höhe von 31.875 Euro. Zu den aufgeführten Einzelmaßnahmen gehören die kommunale Wärmeplanung mit 216.638 Euro, die Erweiterung eines Gesundheitskiosks mit 265.777 Euro sowie verschiedene Projekte zur Nachhaltigkeitsbildung, zum Kommunikationskonzept und zur Entwicklung von Mobilstationen. Weitere Posten betreffen unter anderem die Initiative für flächensparendes Wohnen und die Erstellung von Schulwegplänen.
Für das Jahr 2026 sieht die Planung der Verwaltung konsumtive Ausgaben in Höhe von 1.153.050 Euro vor. Zudem sind Investitionen in der Summe von 5.821.382 Euro vorgesehen.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 5.9Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms (T3-02) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie BochumZur Vorlage · 20261581 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Stadtverwaltung Bochum beendet das Steckersolar-Förderprogramm, welches als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie zur Förderung von Balkonkraftwerken für einkommensschwache Haushalte eingerichtet wurde. Das Programm sah Zuschüsse von bis zu 500 Euro pro Gerät vor. Laut Mitteilung der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit unter Niels Kramwinkel wurden seit dem Start im Dezember 2025 insgesamt 121 Anträge eingereicht, wovon lediglich drei der beabsichtigten Zielgruppe zuzuordnen waren.
Trotz verschiedener Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite, wie etwa Kommunikationskampagnen über Vermieter oder die Verbraucherzentrale sowie Prüfungen von Vorfinanzierungsmodellen durch die Stadtwerke Bochum oder eine Kooperation mit der Sparkasse Bochum, konnte die Zielgruppe nicht erreicht werden. Eine Vorfinanzierung durch die Stadt selbst wurde aufgrund haushalts- und zuwendungrechtlicher Hürden als nicht umsetzbar eingestuft.
Aufgrund der geringen Resonanz in der vorgesehenen Zielgruppe und der aktuellen Haushaltslage wird das Programm nun eingestellt. Die verbleibenden Mittel sollen für andere Maßnahmen verwendet werden. Um eine zeitnahe Entscheidung für bereits laufende Anträge zu ermöglichen, wird die Vorlage direkt dem Hauptausschuss Finanzwesen und Ausschuss (HFWA) sowie dem Rat vorgelegt, um den Entscheidungsprozess gegenüber dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zu beschleunigen.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 5.10Sachstand Begrünung HaltestellenZur Vorlage · 20260541 · Antwort der Verwaltung
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Auf Anfrage von Stefanie Beckmann (DIE STADTGESTALTER / Volt) hat die Verwaltung den Sachstand zur Begrünung von Fahrgastunterständen (FGU) dargelegt. Im Februar 2026 sind in Bochum insgesamt 17 begrünte Haltestellen im Einsatz. Das Ziel ist es, bis zum Jahr 2029 insgesamt 40 Haltestellen im Bereich der BOGESTRA in Bochum, Gelsenkirchen und Witten zu begrünen.
Die Verwaltung berichtet von positiven Erfahrungen mit dem bisherigen Pflegeaufwand. Da aktuelle Förderprogramme die durch die Begrünung entstehenden Zusatzkosten nicht abdecken, erfolgt die Umsetzung derzeit über ein Kooperationsverhältnis zwischen der BOGESTRA und DSM Ströer. Eine Erhöhung der jährlichen Anzahl an begrünten Haltestellen würde eine gesicherte Finanzierung der zusätzlichen Kosten voraussetzen. Für das Jahr 2026 sind drei FGU an der Haltestelle „Langendreer Amt“ vorgesehen, deren Aufbau jedoch vom Abschluss der Baumaßnahmen am Carl-von-Ossietzky-Platz abhängt.
Hinsichtlich der Bepflanzung wird aktuell ein Sedum-Gemisch verwendet, das laut Experten für flache Substratschichten und Trockenheit geeignet ist. Zwar wären auch andere insektenfreundliche Pflanzenmischungen wie Wildblumen möglich, die Verwaltung sieht jedoch aufgrund der bisherigen stabilen Erfahrungen keinen aktuellen Anlass, vom derzeit eingesetzten System abzuweichen.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 5.11Optimierung „Upgrade Grün und Spiel“ - Begrünte Sonnensegel zur VerschattungZur Vorlage · 20261124 · Antwort der Verwaltung
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Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hat im Rahmen einer Anfrage zur Optimierung des Freiraumkonzepts „Upgrade Grün und Spiel“ die Installation technischer Verschattungselemente, insbesondere begrünter Sonnensegel, angeregt. Ziel sei es, die Hitzebelastung in Bereichen wie der Kortumstraße oder dem Dr.-Ruer-Platz zu senken, wo eine natürliche Beschattung durch Bäume technisch schwer umsetzbar ist. Dabei verwies die Ratsgruppe auf internationale und nationale Beispiele für Systeme, die Pflanzen und integrierte Bewässerung nutzen.
Die Verwaltung erklärte in ihrer Stellungnahme, dass die natürliche Begrünung vorrangig sei und technische Maßnahmen nur als nachrangige Option für Standorte ohne Baumbestand dienen sollen. Für eine Umsetzung technischer Elemente seien neben den Anschaffungskosten auch laufende Unterhaltskosten sowie statische Anforderungen und die Zustimmung von Immobilieneigentümern erforderlich. Konkrete Pläne für einen Einsatz begrünter Verschattungselemente in der Bochumer Innenstadt sind aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht vorgesehen. Insbesondere am Dr.-Ruer-Platz werden bauliche Einschränkungen durch die darunterliegende Tiefgarage sowie ein unzureichendes Kosten-Nutzen-Verhältnis angeführt. Ein Austausch mit anderen Kommunen über bereits umgesetzte Projekte wird aufgrund der angespannten Finanzsituation derzeit nicht verfolgt. Auch eine Erweiterung des bestehenden Konzepts um neue Textpassagen ist aktuell nicht geplant, da die entsprechenden Maßnahmen nicht haushalterisch ausgestattet sind.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 5.12Einrichtung eines Musterbereichs zur Erprobung einer verbesserten Straßen- und Gehwegreinigung hier: Anregung der Bezirksvertretung Bochum-MitteZur Vorlage · 20261521 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat die Einrichtung eines Musterbereichs zur Erprobung einer optimierten Straßen- und Gehwegreinigung angeregt. In Abstimmung mit dem USB Bochum soll ein Gebiet aus mehreren zusammenhängenden Straßenabschnitten, beispielsweise im Stadtbezirk Mitte, für eine Dauer von 24 Monaten bestimmt werden.
Das geplante Verfahren sieht vor, die bestehende Reinigung an festgelegten Wochentagen durch zusätzliche Maßnahmen zu ergänzen. In ungeraden Kalenderwochen soll ein Park- und Halteverbot auf der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern gelten, während in geraden Kalenderwochen das Verbot für die Seite mit geraden Hausnummern eingeführt werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu evaluieren und über die Ergebnisse der Erprobung an die Bezirksvertretung Mitte sowie den zuständigen Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zu berichten.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.13Clankriminalität in Bochum – Erkenntnisse aus dem Lagebild NRW 2024 und kommunale Konsequenzen
- 5.14Anregungen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. zu einem Feuerwerksverbot im Rahmen der 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15.01.2026Zur Vorlage · 20260682 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Auswirkungen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel geantwortet. Für die Silvesternacht 2025/2026 wurden fünf Einsätze des Rettungsdienstes registriert, die auf den Gebrauch von Feuerwerk zurückzuführen waren. Eine Unterscheidung zwischen zugelassener und nicht zugelassener Pyrotechnik war dabei nicht möglich. Im Bereich der Feuerwehr wurde für diesen Zeitraum ein versuchter tätiger Angriff auf eine Einsatzkraft durch einen Raketenbeschuss verzeichnet.
Hinsichtlich der Einsatzzahlen der Rettungsdienste und der Feuerwehr liegen seit 2021 Daten vor, wobei die Anzahl der Einsätze in den vergangenen Jahren variierte. Eine detaillierte Erfassung von Einsätzen des kommunalen Ordnungsdienstes oder der Polizei liegt nicht vor bzw. fällt in die Zuständigkeit der Polizei. Bezüglich der Abfallmengen konnte die Verwaltung keine separaten Mengen für Silvesterabfälle angeben, da diese im Rahmen der regulären Straßenreinigung entsorgt werden.
Zur Umweltbelastung hielt die Verwaltung fest, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Deutschland jährlich erhebliche Mengen an Feinstaub freisetzt, wobei der Großteil auf die Silvesternacht entfällt. Zu den Forderungen nach einer Ausweitung von Feuerwerksverboten erklärte die Verwaltung, dass bestehende Regelungen zum Schutz brandempfindlicher Gebäude bereits wirksam seien. Eine praktische Erweiterung lokaler Verbote sei kaum umsetzbar; eine Lösung liege stattdessen in einer bundesweiten Änderung der ersten Sprengstoffverordnung.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 5.15Schwerpunktkontrollen - Gewerbegebiet „Dieselstr. / Daimlerstr.“Zur Vorlage · 20261601 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungs- und Veterinäramt informiert über zwei koordinierte Schwerpunktkontrollen im Gewerbegebiet an der Dieselstraße und Daimlerstraße, die im Jahr 2026 durchgeführt wurden. Hintergrund der Maßnahmen sind verschiedene Problemlagen in den betroffenen Gebieten, darunter illegale Gewerbeausübungen, Umweltverstöße sowie Verstöße gegen die Arbeitssicherheit.
An der ersten behördenübergreifenden Kontrolle am 24. Februar 2026 beteiligten sich unter anderem die Polizei Bochum, die Bezirksregierung Arnsberg, das Finanzamt sowie das Bauordnungsamt. Dabei wurden 70 Verstöße im Bereich der Arbeitssicherheit sowie 45 Verstöße gegen Bauvorschriften, darunter neun unzulässige Feuerstätten, festgestellt. Zudem wurden vier strafrechtliche Verstöße registriert, fünf Fälle von Schwarzarbeit sowie diverse Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung und Umweltkontrolle durchgeführt.
Eine zweite Kontrolle fand am 1. Juni 2026 statt, an der neben dem Ordnungs- und Veterinäramt auch das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster mithilfe einer Drohne teilnahm. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden ein strafrechtlicher Verstoß sowie zwei Verstöße gegen das Verbot von Schwarzarbeit festgestellt. Zudem wurde ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dokumentiert. Das Rechtsamt führte im Zuge der Kontrolle acht Abschleppmaßnahmen durch und sprach sieben Verwarnungen aus.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 5.16Missbrauch der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit in Bochum
- 5.17Missbrauchsrisiken bei Ausländerbehörde und Einbürgerungsbüro
- 5.18Jede zweite Abschiebung im Zuständigkeitsbereich der Kommunalen Ausländerbehörde Bochum scheitert. Was sind die Gründe?
- 5.19Verwarnung und Ordnungsgelder aufgrund von mitgeführten Hunden sowie Assistenzhunden auf Bochumer FriedhöfenZur Vorlage · 20260918 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe „Stadtgestalter/Volt“ zur Regelung von Hunden auf städtischen Friedhöfen reagiert. Nach aktuellem Stand erlaubt die Friedhofssatzung lediglich das Mitführen von Blindenhunden. Eine Änderung der Satzung, die auch andere Assistenzhunde sowie die allgemeine Hundehaltung auf den Friedhöfen ermöglichen soll, wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet.
In Bezug auf die Durchsetzung der geltenden Vorschriften gab die Verwaltung an, dass seit dem 4. April 2025 fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Mitführens von Hunden durchgeführt und geahndet wurden. Gegen diese Verfahren wurden keine Einsprüche eingelegt. Rückblickend auf die letzten fünf Jahre wurden insgesamt 39 Verfahren eingeleitet. In zwei Fällen wurde Einspruch gegen Bußgeldbescheide erhoben, die Verfahren wurden jedoch gemäß § 47 OWiG eingestellt. Die Höhe des vorgesehenen Bußgeldes liegt bei 55 Euro. Mündliche Belehrungen werden statistisch nicht separat erfasst.
Da die rechtliche Grundlage für die Erweiterung der Erlaubnis auf weitere Assistenzhunde noch fehlt, erfolgt derzeit keine gesonderte Information über die Friedhöfe oder städtische Informationskanäle. Nach Inkrafttreten der novellierten Satzung ist eine Information über die Internetseiten der Stadt sowie durch Aushänge vor Ort geplant.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 5.20Videoüberwachung von ContainerstandortenZur Vorlage · 20261367 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Vorlage 20261367 eine Einschätzung zur Prüfung einer Videoüberwachung von Containerstandplätzen vorgelegt. Hintergrund ist ein Antrag der CDU-Ratsfraktion aus dem Jahr 2025, der die Entwicklung eines Konzepts unter Berücksichtigung technischer und rechtlicher Rahmenbedingungen sowie Erfahrungen anderer Kommunen vorsah.
In ihrer Analyse verweist die Verwaltung auf das abgeschlossene Pilotprojekt in Ludwigshafen, bei dem eine Verringerung von Verschmutzungen an den überwachten Standorten nicht im erwarteten Maße erzielt wurde. Auch Rückmeldungen aus benachbarten Kommunen deuten auf Skepsis hinsichtlich der Wirksamkeit hin, insbesondere aufgrund möglicher Verlagerungseffekten auf unüberwachte Standorte sowie komplexer datenschutzrechtlicher Vorgaben. Im Gegensatz dazu hat das Saarland seit Januar 2026 eine gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung von Wertstoffcontainern geschaffen, die vorerst bis Ende 2030 befristet ist.
Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen bewertet die Verwaltung die Durchführung eines eigenen Pilotprojekts zur Videoüberwachung als derzeit wenig zielführend. Als Alternative plant die USB Bochum GmbH den Einsatz von Radar-Sensoren, die lediglich Bewegungen erfassen und keine Personenidentifikation ermöglichen. Dieses Vorhaben wurde mit der zuständigen Datenschutzbeauftragten der Stadt Bochum abgestimmt und stieß auf keine datenschutzrechtlichen Bedenken.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 5.21EU-Südostzuwanderung – Probleme mit Schrottimmobilien
- 5.22Sicherung der Energie- und Gasversorgung in Bochum vor dem Hintergrund jüngster Sabotageakte auf kritische Infrastruktur
- 6.Anfragen
- 6.1Hitze-Risikogebiete in Bochum und kommunale AnpassungsmaßnahmenZur Vorlage · 20261614 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat der Stadt Bochum“ hat eine Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 eingereicht. Grundlage der Anfrage sind Berichte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) sowie des Klimaatlasses NRW zur klimatischen Belastung in Ballungsräumen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Stadtteile oder Straßenzüge in Bochum nach den aktuellen Daten als Gebiete mit höchster Handlungspriorität eingestuft werden. Zudem wird gefragt, welche baulichen oder planerischen Maßnahmen die Stadt zur Senkung der Hitzebelastung in diesen Bereichen aktuell durchführt oder für die nahe Zukunft plant. Dabei wird insbesondere auf die Bedeutung von Grünflächen, Fassadenbegrünungen und Frischluftschneisen verwiesen.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Berücksichtigung sozialer Strukturen bei der Planung von Klimaanpassungsmaßnahmen, wie etwa die Altersstruktur oder die Bevölkerungsdichte in den betroffenen Quartieren. Schließlich möchte die Fraktion erfahren, ob für die klimatische Sanierung der prioritären Gebiete bereits Budgetplanungen vorliegen oder ob hierfür Fördermittel des Landes oder des Bundes abgerufen werden sollen. Die Anfrage wurde von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe unterzeichnet.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 6.2Sachstand zur Umsetzung der „Charta Faire Metropole Ruhr 2030“ in BochumZur Vorlage · 20261615 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum aktuellen Sachstand bei der Umsetzung der „Charta Faire Metropole Ruhr 2030“ gestellt. Der Rat der Stadt Bochum beschloss den Beitritt zur Charta am 28. Mai 202
Die Charta verfolgt Ziele zur Förderung fairer Arbeitsbedingungen, nachhaltiger Beschaffung sowie zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele. Mit der Anfrage werden konkrete Maßnahmen erfragt, die seit der offiziellen Unterzeichnung am 12. September 2025 ergriffen wurden. Dabei steht insbesondere die Berücksichtigung von ILO-Kernarbeitsnormen bei der kommunalen Beschaffung im Fokus. Die Fraktion möchte wissen, inwieweit das Ziel erreicht wurde, 50 Prozent der Beschaffung in sensiblen Produktgruppen entsprechend auszurichten, und wie die Einhaltung dieser Vorgaben dokumentiert sowie kontrolliert wird. Zudem wird nach der Bereitstellung personeller oder finanzieller Ressourcen zur Umsetzung des Vorhabens gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Unterstützung der „Fairtrade-Town Bochum“ sowie der Einbindung fairer Handelsaspekte in Städtepartnerschaften. Die Fraktion bittet zudem um Informationen zu künftigen Planungen, etwa hinsichtlich der Nutzung von Potenzialen für eine nachhaltige Verpflegung in städtischen Einrichtungen.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 6.3Kommunales Förderprogramm: „Bochums Dächer, Fassaden und Gärten – ökologisch und klimaangepasst“Zur Vorlage · 20261659 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum kommunalen Förderprogramm „Bochums Dächer, Fassaden und Gärten – ökologisch und klimaangepasst“ eingereicht. Das Programm, welches seit 2023 besteht, umfasst Maßnahmen zur Begrünung sowie zur Klimaanpassung, darunter die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Entsiegelung von Gartenflächen. Für das Förderprogramm ist ein Budget von insgesamt 300.000 Euro vorgesehen; antragsberechtigt sind unter anderem private Eigentümer sowie gemeinnützige Vereine und Stiftungen.
Mit der Anfrage werden detaillierte statistische Daten zu den geförderten Projekten seit Einführung des Programms erbeten. Die Fraktion bittet um eine jährliche Aufstellung der Anzahl der Projekte sowie um eine Aufschlüsselung der bewilligten Fördermittel nach Betragsklassen zwischen 500 und 25.000 Euro pro Jahr. Des Weiteren wird nach der Verteilung der Maßnahmen nach Fördergegenständen, wie etwa Dach- oder Fassadenbegrünung, sowie nach den einzelnen Stadtbezirken gefragt. Zudem sollen die unterschiedlichen Gruppen der Antragstellenden, beispielsweise Eigentümer oder Vereine, nach Kalenderjahren ausgewiesen werden.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 6.4Fehlende Anlaufstellen für Opfer von sexualisierter Gewalt in BochumZur Vorlage · 20261660 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat der Stadt Bochum“ hat eine Anfrage zur aktuellen Versorgungssituation von Opfern sexualisierter Gewalt eingereicht. Hintergrund ist ein Medienbericht über eine Frau, die am St.-Elisabeth-Hospital abgewiesen wurde, da das dortige Angebot aufgrund der landesweiten Umstellung auf die neue „Vertrauliche Spurensicherung“ (VSS) derzeit nicht zur Verfügung steht. Die für dieses Verfahren erforderlichen Zertifizierungen sind im genannten Krankenhaus bislang nicht abgeschlossen.
Der Stadtsprecher Thomas Sprenger bezeichnete den aktuellen Zustand als Übergangsphase und kündigte an, dass die Stadt Bochum die Abläufe gemeinsam mit den beteiligten Partnern überprüfen und weiterentwickeln werde.
In der Anfrage, die von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe gestellt wurde, werden konkrete Informationen zu bereits umgesetzten Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener sowie zur Einbindung weiterer Institutionen in den Überprüfungsprozess gefordert. Zudem möchte die Fraktion wissen, nach welchen Kriterien die bestehenden Abläufe evaluiert werden, um Versorgungslücken zu identifizieren und die Verlässlichkeit der Angebote zu verbessern. Abschließend wird gefragt, bis wann die Verwaltung mit der Schließung der aktuellen Versorgungslücke rechnet.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 6.5Durchsetzung der KatzenschutzverordnungZur Vorlage · 20261779 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur Durchsetzung der Bochumer Katzenschutzverordnung eingereicht. Hintergrund ist ein aktueller Fall eines unkastrierten Katers, dessen Halter trotz 13 Aufforderungen durch die Stadtverwaltung die Kastration nicht vorgenommen hat. Die Anfrage weist darauf hin, dass die Bochumer Verordnung im Gegensatz zu Nachbarstädten wie Dortmund oder dem Kreis Recklinghausen keine ausdrückliche Grundlage für die Verhängung von Bußgeldern enthält.
Mit der Anfrage, die von Ratsmitglied Nadja Zein-Draeger gestellt wurde, werden verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung der Verordnung hinterfragt. Es wird gefragt, ob die Verwaltung die vorübergehende Inbesitznahme von Katzen unter Hinzuziehung der Polizei als Instrument nutzt oder eine Änderungssatzung zur Einführung von Bußgeldern plant. Zudem werden Informationen zu weiteren verwaltungsrechtlichen Grundlagen wie der Ersatzvornahme oder Zwangsgeldern angefordert.
Darüber hinaus bittet die Ratsgruppe um statistische Auswertungen seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2018. Gesucht werden Daten zur Anzahl der Anordnungen zur Kastration, zu Kontrollen der Umsetzung sowie zur Anzahl der in Obacht genommenen Katzen ohne ermittelbare Halter. Abschließend wird nach der Höhe der Kosten gefragt, die der Stadt Bochum durch die Durchsetzung der Verordnung entstanden sind und nicht von den Haltern erstattet werden konnten.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- 6.6Wasserverbrauch während Trocken- und HitzeperiodenZur Vorlage · 20261780 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsmitglied Nadja Zein-Draeger von der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur Wasserentnahme während Hitze- und Trockenperioden für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Ordnung am 30. Juni 2026 eingereicht. Die Vorlage thematisiert den Wasserverbrauch infolge hoher Temperaturen und verweist auf bestehende Regelungen in anderen Regionen. So ist in Hannover bei Temperaturen über 27 Grad Celsius zwischen 11 und 17 Uhr das Wässern von Rasenflächen untersagt, während im Rhein-Sieg-Kreis die Entnahme von Wasser aus Gewässern mittels Pumpen zwischen dem 1. Juni und dem 31. Oktober begrenzt wird.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die Verwaltung. Erfragt wird der Einfluss der letzten fünf Jahre auf die Wasserentnahme sowie die Veränderung des Verbrauchs im Vergleich zum Durchschnitt. Zudem bittet die Ratsgruppe um eine Bewertung der Trinkwasserversorgungssicherheit bei langanhaltenden Trockenperioden und die Prüfung möglicher Allgemeinverfügungen zur zeitweisen Begrenzung der Bewässerung von Gärten, landwirtschaftlichen Flächen und Pools. Des Weiteren sollen bestehende Regeln zur Wasserentnahme bei der Verwaltung sowie deren Tochterunternehmen sowie weitere geeignete Maßnahmen zur Senkung des Wasserverbrauchs erläutert werden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorlagen für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse bzw. die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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