Weiterentwicklung: Nachhaltige Landwirtschaft - Änderungsantrag zu TOP 2.1 -
20261783 · Änderungsantrag · 30.06.2026
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Grüne und CDU haben einen Änderungsantrag zur Weiterentwicklung der nachhaltigen Landwirtschaft auf städtischen Flächen eingereicht. Der Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 sieht vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Landwirtschafts- und Umweltschutzverbänden konkrete Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung erarbeitet. Diese sollen als Wahloptionen in landwirtschaftliche Pachtverträge einfließen können, wobei die Förderfähigkeit nach den geltenden Bestimmungen erhalten bleiben muss.
Zu den möglichen Maßnahmen gehören Anpassungen der Beweidungsintervalle, der Besatzdichte sowie der Mahd auf Grünlandflächen, die Einrichtung von Ackerrandstreifen und Feldfrucht-Schutzzonen sowie eine Reduzierung der Gülleausbringung im Ackerbau. Als eine mögliche Option wird zudem der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel wie Fungizide, Herbizide und Insektizide aufgeführt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll flexibel nach den betrieblichen Erfordernissen und Standortbedingungen erfolgen können.
Zusätzlich wird die Entwicklung eines Anreizsystems beantragt, das durch längere Pachtlaufzeiten und mögliche Anpassungen des Pachtzinses Planungssicherheit für die Betriebe schaffen soll. Der Antrag, der von Alexander Knickmeier (SPD), Marvin Rübhagen (Grüne) und Dr. Daniel Obitz (CDU) unterzeichnet wurde, verfolgt das Ziel, ökologische Verbesserungen auf städtischen Flächen gemeinsam mit den Bewirtschaftern zu erreichen.
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