Durchsetzung der Katzenschutzverordnung
20261779 · Anfrage · 30.06.2026
▶ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur Durchsetzung der Bochumer Katzenschutzverordnung eingereicht. Hintergrund ist ein aktueller Fall eines unkastrierten Katers, dessen Halter trotz 13 Aufforderungen durch die Stadtverwaltung die Kastration nicht vorgenommen hat. Die Anfrage weist darauf hin, dass die Bochumer Verordnung im Gegensatz zu Nachbarstädten wie Dortmund oder dem Kreis Recklinghausen keine ausdrückliche Grundlage für die Verhängung von Bußgeldern enthält.
Mit der Anfrage, die von Ratsmitglied Nadja Zein-Draeger gestellt wurde, werden verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung der Verordnung hinterfragt. Es wird gefragt, ob die Verwaltung die vorübergehende Inbesitznahme von Katzen unter Hinzuziehung der Polizei als Instrument nutzt oder eine Änderungssatzung zur Einführung von Bußgeldern plant. Zudem werden Informationen zu weiteren verwaltungsrechtlichen Grundlagen wie der Ersatzvornahme oder Zwangsgeldern angefordert.
Darüber hinaus bittet die Ratsgruppe um statistische Auswertungen seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2018. Gesucht werden Daten zur Anzahl der Anordnungen zur Kastration, zu Kontrollen der Umsetzung sowie zur Anzahl der in Obacht genommenen Katzen ohne ermittelbare Halter. Abschließend wird nach der Höhe der Kosten gefragt, die der Stadt Bochum durch die Durchsetzung der Verordnung entstanden sind und nicht von den Haltern erstattet werden konnten.
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