Verwarnung und Ordnungsgelder aufgrund von mitgeführten Hunden sowie Assistenzhunden auf Bochumer Friedhöfen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe „Stadtgestalter/Volt“ zur Regelung von Hunden auf städtischen Friedhöfen reagiert. Nach aktuellem Stand erlaubt die Friedhofssatzung lediglich das Mitführen von Blindenhunden. Eine Änderung der Satzung, die auch andere Assistenzhunde sowie die allgemeine Hundehaltung auf den Friedhöfen ermöglichen soll, wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet.
In Bezug auf die Durchsetzung der geltenden Vorschriften gab die Verwaltung an, dass seit dem 4. April 2025 fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Mitführens von Hunden durchgeführt und geahndet wurden. Gegen diese Verfahren wurden keine Einsprüche eingelegt. Rückblickend auf die letzten fünf Jahre wurden insgesamt 39 Verfahren eingeleitet. In zwei Fällen wurde Einspruch gegen Bußgeldbescheide erhoben, die Verfahren wurden jedoch gemäß § 47 OWiG eingestellt. Die Höhe des vorgesehenen Bußgeldes liegt bei 55 Euro. Mündliche Belehrungen werden statistisch nicht separat erfasst.
Da die rechtliche Grundlage für die Erweiterung der Erlaubnis auf weitere Assistenzhunde noch fehlt, erfolgt derzeit keine gesonderte Information über die Friedhöfe oder städtische Informationskanäle. Nach Inkrafttreten der novellierten Satzung ist eine Information über die Internetseiten der Stadt sowie durch Aushänge vor Ort geplant.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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