Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Baumfällmaßnahme im Wald an der Hanielstraße/Markstraße und TOP 4.2 der Sitzung
20261722 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.06.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20261722 des Umwelt- und Grünflächenamtes geht es um eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW durch das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung. Gegenstand der Anfrage sind Baumfällmaßnahmen im Waldgebiet an der Hanielstraße bzw. Markstraße. Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen.
Als Begründung führt die Vorlage an, dass im März 2026 mehrere teilentwurzelte und umsturzgefährdete Bäume am Waldrand festgestellt wurden. Da diese eine Gefahr für angrenzende Gebäude darstellten, musste eine kurzfristige Entfernung mittels Maschineneinsatz erfolgen. Während geplante Maßnahmen der Verwaltung in jährlichen Vorlagen vorgestellt werden, werden unvorhersehbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit als laufende Geschäfte der Verwaltung direkt umgesetzt.
Rechtlich wird auf § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verwiesen. Demnach gilt das sommerliche Fällverbot für Bäume im Wald nicht, weshalb forstwirtschaftliche Arbeiten und die Holzernte grundsätzlich ganzjährig durchgeführt werden können, sofern keine speziellen Artenschutzrechte verletzt werden.
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