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Beschlussvorlage der Verwaltung

Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Baumfällmaßnahme im Wald an der Hanielstraße/Markstraße und TOP 4.2 der Sitzung

20261722 30.06.2026 Umwelt- und Grünflächenamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 20261722 des Umwelt- und Grünflächenamtes geht es um eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW durch das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung. Gegenstand der Anfrage sind Baumfällmaßnahmen im Waldgebiet an der Hanielstraße bzw. Markstraße. Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen.

Als Begründung führt die Vorlage an, dass im März 2026 mehrere teilentwurzelte und umsturzgefährdete Bäume am Waldrand festgestellt wurden. Da diese eine Gefahr für angrenzende Gebäude darstellten, musste eine kurzfristige Entfernung mittels Maschineneinsatz erfolgen. Während geplante Maßnahmen der Verwaltung in jährlichen Vorlagen vorgestellt werden, werden unvorhersehbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit als laufende Geschäfte der Verwaltung direkt umgesetzt.

Rechtlich wird auf § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verwiesen. Demnach gilt das sommerliche Fällverbot für Bäume im Wald nicht, weshalb forstwirtschaftliche Arbeiten und die Holzernte grundsätzlich ganzjährig durchgeführt werden können, sofern keine speziellen Artenschutzrechte verletzt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 139 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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