Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- keine Tagesordnungspunkte
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Widmung der Wegeverbindung der Straße „Aschenbruch“ Höhe Haus-Nr. 2Zur Vorlage · 20251836 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat über das Tiefbauamt eine Beschlussvorlage zur Widmung einer Wegeverbindung in der Straße „Aschenbruch“ vorgelegt. Das Vorhaben betrifft den Bereich auf Höhe der Hausnummer 2 im Stadtteil Wattenscheid. Die Vorlage sieht vor, diesen Wegabschnitt als Gemeindestraße zu widmen, wobei die Nutzung auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt werden soll.
Die betroffene Fläche, die der Gemarkung Wattenscheid zugeordnet ist, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Laut Begründung der Vorlage dient die Widmung der Erschließung der angrenzenden Anwohner. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen.
Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 30. September 2025 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Widmung der „Frühlingstraße“ als GemeindestraßeZur Vorlage · 20251837 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251837 den Beschluss beantragt, die „Frühlingstraße“ als Gemeindestraße zu widmen. Die Maßnahme betrifft die Grundstücke in der Gemarkung Wattenscheid, Flur 8, welche die Flurstücke 228 und 267 umfassen. Zweck der Widmung ist die Erschließung der Anwohner.
Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Zur Verdeutlichung der zu widmenden Flächen ist ein Lageplan der Vorlage beigefügt.
Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. September 2025 erwartet. Federführend für die Vorlage ist das Tiefbauamt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Widmung der Straße „Märkische Straße“ als GemeindestraßeZur Vorlage · 20251838 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251838 den Beschluss beantragt, die „Märkische Straße“ als Gemeindestraße zu widmen. Die Maßnahme betrifft Flächen in der Gemarkung Günnigfeld, insbesondere Teile der Fluren 9 und 10 mit den Flurstücken 541 tlw., 548, 549, 550, 551, 619 sowie 509. Zweck der Widmung ist die Erschließung der Anwohner.
Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem Paragraph 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein Lageplan zur Veranschaulichung der betroffenen Bereiche liegt der Vorlage bei.
Die Entscheidung über den Antrag wird durch die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in der Sitzung am 30. September 2025 getroffen. Federführend für die Erarbeitung der Vorlage ist das Tiefbauamt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Widmung eines Teilbereichs der „Martin-Lang- Straße“ als GemeindestraßeZur Vorlage · 20251839 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20251839 den Antrag gestellt, einen Teilbereich der Martin-Lang-Straße als Gemeindestraße zu widmen. Federführend für diesen Vorgang ist das Tiefbauamt. Betroffen ist ein Teil der Straße in der Gemarkung Günnigfeld (Flur 3, Flurstück 945).
Nach Angaben in der Vorlage soll dieser Bereich der Erschließung der Anwohner dienen. Da der Großteil der Martin-Lang-Straße bereits als öffentliche Straße geführt wird, soll durch die Widmung dieses Abschnitts die öffentliche Nutzung ergänzt werden. Die Fläche, die für die Widmung vorgesehen ist, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit Paragraph 37 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Die Entscheidung über den Antrag wird durch die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 30. September 2025 getroffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Bereitstellung von 5.000 Euro zugunsten des VfB GünnigfeldZur Vorlage · 20251923 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Wattenscheid soll über die Bereitstellung von 5.000 Euro für den VfB Günnigfeld e.V. entscheiden. Laut der Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20251923, die vom Referat für Sport und Bewegung erstellt wurde, ist eine einmalige Zuwendung aus bezirklichen Haushaltsmitteln vorgesehen.
Die Mittel dienen der anteiligen Deckung von Kosten, die dem Verein durch den Umbau der Sportanlage Günnigfeld entstanden sind. Im Zuge der städtischen Sanierungsmaßnahmen mussten unter anderem bestehende Versorgungsgebäude des Vereins abgerissen werden. Die daraus resultierende Wiederherstellung der vereinseigenen Infrastruktur, wie etwa Strom-, Wasser- und Sanitäranschlüsse sowie Funktionsräume, soll durch die beantragte Summe unterstützt werden, da die Kosten nicht vollständig durch städtische Mittel oder Förderprogramme gedeckt werden können. Die Finanzierung der Zuwendung ist in der Produktgruppe 1122 der Bezirksverwaltung Wattenscheid vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Antrag auf Zuwendung zum „Adventmarkt der Möglichkeiten 2025“ durch die Evangelische Kirchengemeinde Wattenscheid.Zur Vorlage · 20252077 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Gewährung einer Zuwendung für den „Adventmarkt der Möglichkeiten 2025“ vorgelegt. Die Evangelische Kirchengemeinde Wattenscheid beantragt hierfür einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro. Die Veranstaltung ist für den Zeitraum vom 28. bis 30. November 2025 geplant.
Bei dem Projekt handelt es sich um eine nicht-kommerzielle Veranstaltung, an der verschiedene Vereine, Verbände und Schulen sowie Gruppen aus Kirchengemeinden teilnehmen. Die Evangelische Kirchengemeinde tritt dabei als Mitveranstalterin zusammen mit der Katholischen Kirchengemeinde Wattenscheid auf und arbeitet in diesem Jahr zudem mit dem Frauenchor Höntrop 1950 e.V. zusammen. Die Kirchengemeinde übernimmt die Finanzierung der notwendigen Infrastruktur, um den Betrieb der Stände und des Bühnenprogramms zu ermöglichen.
Die Verwaltung empfiehlt die Bewilligung der einmaligen Zuwendung, da die Bezirksvertretung die Veranstaltung bereits in den vergangenen Jahren unterstützt hat. Die Mittel sind in der Produktgruppe 1122 der Bezirksverwaltung Wattenscheid vorgesehen. Für die Verwendung der Gelder wird ein einfacher Verwendungsnachweis in Form von Rechnungs- oder Quittungskopien verlangt. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. September 2025 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Antrag des DRK-Kreisverband Wattenscheid e.V. zur Weihnachtsbetreuung und den Seniorenskat 2025Zur Vorlage · 20252078 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der DRK-Kreisverband Wattenscheid e.V. hat einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss für die Weihnachtsbetreuung im Jahr 2025 gestellt. Der Antrag, der vom Präsidenten des DRK-Kreisverbandes Wattenscheid e.V. eingereicht wurde, umfasst die Unterstützung der jährlichen Betreuung von obdachlosen und bedürftigen Personen am 25. Dezember 2025 in den Räumlichkeiten des Verbandes.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, dem DRK-Kreisverband Wattenscheid e.V. einen Betrag in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren. Dieser Zuschuss beinhaltet zudem eine Summe von 250 Euro für die Durchführung eines Seniorenskats zu Weihnachten. Die Mittel für diese Zuwendung sind im Teilergebnisplan der Bezirksverwaltung Wattenscheid auf dem Sachkonto für Zuschüsse an übrige Bereiche vorgesehen. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. September 2025 getroffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Antrag auf Zuwendung zur Veranstaltung "Wattenscheid leuchtet 2025" durch das Forum Gemeinsam für Integration - GEMI e.VZur Vorlage · 20252122 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Wattenscheid II hat eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 3.000 Euro vorgelegt. Der Antrag des Vereins „Forum Gemeinsam für Integration - GEMI e.V.“, vertreten durch Yan Ugodnikov, bezieht sich auf die Durchführung der Veranstaltung „Wattenscheid leuchtet 2025“. Die Veranstaltung ist für den Zeitraum vom 4. bis 5. Dezember 2025 geplant und tritt an die Stelle der bisherigen „Wattenscheider Winterwoche“.
Das neue Veranstaltungskonzept umfasst die Mitwirkung zahlreicher lokaler Einrichtungen, Vereine, Schulen und Kitas unter der Leitung des Citymanagements der Sozialen Stadt – WAT. Laut der Vorlage sieht sich die Veranstaltergemeinschaft aufgrund gestiegener Kosten in ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Die Verwaltung empfiehlt daher die Bewilligung der Zuwendung aus dem Etat der Bezirksverwaltung Wattenscheid. Als Nachweis für die Verwendung der Mittel sollen Rechnungsbelege oder Quittungskopien eingereicht werden. Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 30. September 2025 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Verwendung bez. HaushaltsmittelZur Vorlage · 20252134 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll die Kosten für die Verkehrssicherung beim Karnevalsumzug am 2. März 2025 übernehmen. Laut der Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II wird ein Betrag von bis zu 27.000 Euro beantragt. Die Mittel sind in der Produktgruppe 1122 für die Aktionen des Bezirks II vorgesehen.
Die Vorlage begründet die Kostenübernahme mit gestiegenen Sicherheitsanforderungen. Seit 2020 trägt die Stadt Bochum die Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor terroristischen Bedrohungslagen. Aufgrund der Entwicklungen im Jahr 2024 sind die Gesamtkosten für die Verkehrssicherung beim Wattenscheider Karnevalsumzug auf rund 150.000 Euro gestiegen. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Bezirksvertretung einen Zuschuss leistet. Die Auszahlung der Mittel an die ausführende Firma soll nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen durch die Bezirksverwaltungsstelle erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Antrag auf Zuwendung zum Hoppeditz am 08.11.2025 durch die Karnevalsgesellschaft „Die Rebellen“Zur Vorlage · 20252153 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Karnevalsgesellschaft „Die Rebellen“ hat für die Durchführung des „Hoppeditz“ am 8. November 2025 eine finanzielle Zuwendung beantragt. In der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung 20252153 wird der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid die Gewährung einer einmaligen Zahlung in Höhe von 1.500 Euro vorgeschlagen. Die Veranstaltung soll den Auftakt der Karnevalssaison markieren und verschiedene Künstler sowie befreundete Vereine auf einer Bühne präsentieren.
Der Verwaltung zufolge ergibt sich aus einer Kostenkalkulation ein Fehlbetrag von circa 1.565 Euro. Um die Durchführung des geplanten Events zu ermöglichen, empfiehlt die Bezirksverwaltung Wattenscheid II die Bewilligung der beantragten 1.500 Euro aus der Produktgruppe 1122 für Aktionen des Bezirks II. Die Mittelverwendung muss durch einen einfachen Verwendungsnachweis in Form von Rechnungen oder Quittungskopien belegt werden. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 30. September 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangenheit: 1 (Herr Nolte)
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangenheit: 1 (Herr Nolte) - 2.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Bericht des Bezirksbürgermeisters
- nachgereichter Bericht des BBM
- 5.2Verbesserung der Straßenreinigung durch wechselseitiges Halteverbot in der Baumgartenstraße in EppendorfZur Vorlage · 20251614 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Baumgartenstraße im Bochumer Stadtteil Eppendorf kann die Straßenreinigung aufgrund einseitig parkender Fahrzeuge derzeit nicht beide Straßenseiten vollständig erfassen. Die UWG: Freie-Bürger-Bezirksfraktion beantragte in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid die Einführung eines wechselseitigen Halteverbots, um eine regelmäßige Reinigung beider Seiten zu gewährleisten.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Anordnung von Verkehrsregelungen nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung nur bei Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder der Verkehrsflusssteuerung zulässig ist. Ein Halteverbot allein zur Erleichterung der Straßenreinigung sei nicht rechtfertigbar, da dies im Stadtgebiet zu einer übermäßigen Anzahl an Verkehrszeichen führen würde.
Als alternative Maßnahme wurde die Umwelt Service Bochum GmbH (USB) dazu ermächtigt, bei dauerhaft beparkten Straßen bedarfsweise zeitlich befristete, variable Halteverbote für eine Grundreinigung aufzustellen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in diesen Bereichen eine Reinigung der Fahrbahnränder möglich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3EventbühneZur Vorlage · 20251801 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „WATTENSCHEIDER CHANCE“ hat in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Fragen zur künftigen Nutzung des Lohrheidestadions für Veranstaltungen gestellt. Im Zentrum der Anfrage von Herrn Rohmann stand die Frage, welche Möglichkeiten die Umgestaltung des Geländes für Events bietet und in welchem Umfang Veranstaltungen aus der Stadthalle Wattenscheid oder der Freilichtbühne dorthin verlagert werden können. Zudem wurde die Nutzung des Sportparks als Ausweichmöglichkeit bei schlechtem Wetter für die Freilichtbühne thematisiert.
Die Sportverwaltung antwortete, dass eine pauschale Aussage zur maximalen Teilnehmerzahl nicht möglich sei, da diese von der Art der Veranstaltung, dem genauen Ort sowie den Sicherheitskonzepten und behördlichen Auflagen abhänge. Eine Verlagerung von Veranstaltungen aus der Stadthalle sei perspektivisch denkbar, müsse jedoch im Einzelfall hinsichtlich technischer Anforderungen und Platzbedarfs geprüft werden. Auch für Formate der Freilichtbühne könne das Gelände grundsätzlich eine Alternative bieten, wobei infrastrukturelle, akustische und logistische Aspekte sowie die Spielpläne des Fußballs und der Leichtathletik zu berücksichtigen seien. Eine Beurteilung des Sportparks als Ausweichort bei wetterbedingten Absagen der Freilichtbühne sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die konkreten Anforderungen der jeweiligen Veranstaltungen nicht bekannt seien.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Kanalbaumaßnahme Günnigfelder Straße – Erreichbarkeit des EinzelhandelsZur Vorlage · 20251759 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wurde die Erreichbarkeit des Einzelhandels im Rahmen der Kanalbaumaßnahme in der Günnigfelder Straße thematisiert. Die Fraktion UWG:Freie Bürger stellte Fragen zur Beschilderung von Umleitungen, zur Kommunikation mit den ansässigen Gewerbetreibenden sowie zur Nutzung bereits fertiggestellter Straßenabschnitte. Zudem wurde die Schließung eines Fleischereibetriebes im Zusammenhang mit der Baustelle angeführt.
Die Verwaltung erklärte, dass für den Aldi-Markt eine Wegweisung über die Parkallee, die Friedhofstraße und die Ulrichstraße eingerichtet wurde. Während für größere Betriebe die Erreichbarkeit im Fokus stehe, würden für kleinere Geschäfte Sammelwegweiser genutzt, um die Übersichtlichkeit im Verkehr zu wahren. Zur Kommunikation gab das Tiefbauamt an, die betroffenen Bereiche zweimal schriftlich informiert zu haben. Im Februar 2025 fand zudem ein Vor-Ort-Termin mit einer Inhaberin einer Fleischerei statt. Für die Anlieferung bestehe direkter Kontakt zum Polier vor Ort.
Hinsichtlich der Straßensperrungen erklärte die Verwaltung, dass bereits fertiggestellte Abschnitte der Baustellenlogistik und als Lagerflächen dienen. Eine Freigabe für den öffentlichen Verkehr würde das Unfallrisiko erhöhen und den Bauablauf behindern. Bezüglich der Geschäftsaufgaben liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor, dass die Baustelle der alleinige Grund dafür sei. Das Ziel der Maßnahmen sei ein zügiger und sicherer Bauablauf unter Berücksichtigung von Anlieferungsmöglichkeiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Verkehrssitution Am BeisenkampZur Vorlage · 20251805 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG:Freie Bürger-Bezirksfraktion hat zur Verkehrssituation auf der Straße Am Beisenkamp angefragt. Im Fokus standen dabei die Einhaltung der Tempo-30-Zone sowie die Nutzung der Straße als Durchgangsverkehrsweg. Das Tiefbauamt teilte mit, dass das Verkehrszeichen für die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Senioreneinrichtung versetzt wurde. Durch die neue Positionierung im Bereich der Einmündung Hüllerstraße/Parkstraße und in Kombination mit Fahrbahnmarkierungen soll die Zone nun deutlicher erkennbar sein. Die Überwachung der Geschwindigkeitsvorgaben obliegt der Polizei sowie der Verkehrsüberwachung der Stadt Bochum.
Weitere bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind laut Verwaltung nicht geplant, da im Abschnitt zwischen Hüllerstraße und Stadtgartenring bereits bauliche Einengungen und Pflasterschwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung vorhanden sind. Die „rechts vor links“-Regelung gilt in der Tempo-30-Zone bereits. Hinsichtlich der Kontrolle der Anliegerregelung für LKW und Motorräder wies das Amt darauf hin, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs in der Zuständigkeit der Polizei liegt. Da der Bereich nicht als Unfallschwerpunkt eingestuft ist, finden dort derzeit keine regelmäßigen Kontrollen statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Umleitungsverkehre Baustelle Günnigfelder StraßeZur Vorlage · 20251809 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 1. Juli 2025 wurden Fragen zur Verkehrssituation in der Straße Am Beisenkamp gestellt. Anlass für die Anfrage waren die Baustellen an der Günnigfelder Straße, die laut der Anfrage zu einem Anstieg des PKW-Umleitungsverkehrs sowie zu Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Straße Am Beisenkamp geführt haben sollen.
Die Verwaltung gab dazu an, dass für die Straße Am Beisenkamp keine offizielle Umleitung ausgeschildert wurde und die Nutzung der Strecke durch sogenannte Insider erfolge. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen oder regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen seien der Verwaltung bislang nicht zugetragen worden.
Bezüglich möglicher Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen erklärte die Verwaltung, dass im Rahmen der Möglichkeiten der Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden können. Zudem wurde am 21. Juli 2024 eine Geschwindigkeitstafel auf Höhe des Altenheims aufgestellt, um die Verkehrsteilnehmenden zu sensibilisieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Nachfragen zur Straßensituation In der MecklenbeckeZur Vorlage · 20251810 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der UWG zur Straßensituation „In der Mecklenbecke“ reagiert. Laut der Antwort des Tiefbauamtes soll die Straße über die gesamte Länge zwischen der Varenholzstraße und der Straße „Todts Feld“ am Zeppelindamm eine neue Fahrbahndecke erhalten. Eine Ausnahme bildet dabei der Bereich zwischen den Hausnummern 33 und 5, da dieser bereits im ersten Quartal 2024 im Zuge einer Kanalsanierung saniert wurde.
Die geplante Maßnahme umfasst auch den Abschnitt vor den Häusern 5 bis 7. Bis zur Durchführung der großflächigen Sanierung wird die Straße im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Die Arbeiten befinden sich aktuell im Ausschreibungsverfahren und sollen im Laufe des laufenden Jahres umgesetzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Geschwindigkeitstafel an der MoltkestraßeZur Vorlage · 20251869 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat in der Sitzung vom 1. Juli 2025 Informationen zum Betrieb der Geschwindigkeitstafel in der Moltkestraße angefordert. Stefan Klapperich fragte für die CDU-Fraktion nach den Gründen für den derzeitigen Betriebsausfall der Anzeige sowie nach dem Zeitpunkt einer möglichen Instandsetzung.
Die Verwaltung teilte mit, dass der Sachstand bekannt sei. Eine Evaluierung der im Stadtgebiet installierten stationären Geschwindigkeitsanzeigetafeln ergab, dass die Solarpanels nicht ausreichend Energie in den Akkus speichern können, um einen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Um dieses Problem zu beheben, wird eine sukzessive Umrüstung der Tafeln veranlasst, damit diese zusätzlich über Laternenstrom versorgt werden können.
Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt in Kooperation mit den Stadtwerken in mehreren Chargen. Die Umrüstung der Tafel in der Moltkestraße ist für die nächste Charge vorgesehen. Laut Mitteilung der Stadtwerke kann die Durchführung aufgrund begrenzter Kapazitäten noch einige Wochen in Anspruch nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Obdachlosenunterkunft in HöntropZur Vorlage · 20251900 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zur Unterkunft in Höntrop reagiert. Die Anfrage bezog sich auf Meldungen von Anwohnern und Gewerbetreibenden über Vorfälle sowie Polizeieinsätze im Umfeld der Einrichtung.
Laut der Antwort der Verwaltung ist die Situation den zuständigen Stellen bekannt. Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Träger der Einrichtung, der Verwaltung und benachbarten Institutionen statt. So wurde unter anderem ein Gespräch mit Vertretern einer Kindertagesstätte, Eltern sowie den beteiligten Trägern durchgeführt. Ein wesentlicher Punkt der Verwaltung ist der Beschluss des Rates vom 10. Juli 2025, wonach die Unterkunft künftig ausschließlich geflüchteten Menschen zur Verfügung stehen wird.
Hinsichtlich der Eignung des Standorts hält die Verwaltung an der bisherigen Nutzung seit 2018 fest. Auf Herausforderungen in der Betreuung wurde in der Vergangenheit durch Anpassungen, wie etwa einen höheren Personalschlüssel in der Sozialen Arbeit, reagiert. Der Standort wird als Unterbringungsort für Geflüchtete weiterhin als geeignet betrachtet. Für den Bereich Wattenscheid bestehen aktuell keine Pläne für die Errichtung weiterer vergleichbarer Einrichtungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Weiterführung Radverkehrsanlagen zwischen Wattenscheid und EssenZur Vorlage · 20251885 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat auf eine Anfrage der UWG-Fraktion zur Erweiterung der Radverkehrsanlagen zwischen Wattenscheid und Essen geantwortet. Im Fokus steht die Ausstattung des Teilstücks vom Kreuzungsbereich Berliner Straße/Zeppelindamm/Wattenscheider Hellweg bis zum Knotenpunkt Bochumer Landstraße/Rodenseelstraße/Sachsenring auf Essener Stadtgebiet.
In den vergangenen Jahren gab es zwischen den Städten Bochum und Essen Gespräche über eine Verbindung entlang des Wattenscheider Hellwegs. Im Mai 2021 wurde eine Liste mit Planungsbedarfen an den Landesbetrieb Straßen.NRW übermittelt. Beim Städtebaugespräch im September 2024 wurde die Maßnahme seitens Straßen.NRW als sinnvoll eingestuft. Voraussetzung für den Planungsbeginn ist jedoch die Aufnahme in die Regionalratsliste sowie der Beschluss der Vollversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR). Die Verwaltung hat den Landesbetrieb Straßen.NRW im Juli 2025 dazu aufgefordert, den Ausbau in die Planung aufzunehmen.
Ein Termin für die Umsetzung oder den Beginn der Planungsarbeiten kann die Verwaltung nicht nennen. Die Priorisierung der Maßnahmen auf der Regionalratsliste wird durch die Bezirksregierung Arnsberg auf Grundlage der Vorschläge von Straßen.NRW erarbeitet, wobei die RVR-Vollversammlung über die Liste entscheidet. In der zuletzt im Dezember 2024 beschlossenen Liste ist derzeit nur der Radwegausbau am Bövinghauser Hellweg als Maßnahme für Bochum auf Platz 14 von 30 enthalten. Eine unmittelbare Beteiligung der kommunalen politischen Gremien an diesem Prozess ist nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11VoedestraßeZur Vorlage · 20251887 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur Fragen zu Verkehrsbehinderungen in der Vödestraße gestellt. Hintergrund sind Lieferungen eines Autohauses, die den Verkehrsfluss sowie die Buslinie 363 beeinträchtigen können. Die Anfrage bezog sich unter anderem auf die Ergebnisse früherer Gespräche mit dem Unternehmen sowie auf die Nutzung betriebseigener Flächen für Ladetätigkeiten.
Die Verwaltung teilte mit, dass das Autohaus schriftlich dazu aufgefordert wurde, Ladetätigkeiten auf dem eigenen Betriebsgelände durchzuführen. Das Unternehmen bestätigte den Sachverhalt und gab an, interne Prozesse anzupassen sowie die Fahrer entsprechend zu informieren. Eine Verantwortung für die Belieferung durch externe Speditionen, die Fahrzeuge direkt ab Werk anliefern, übernimmt das Autohaus jedoch nicht.
Da die Verwaltung keine baurechtlichen Maßnahmen oder zusätzlichen Verkehrsregelungen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung ergreifen kann, um das Entladen auf der Fahrbahn zu unterbinden, wurde der Vorgang an die Verkehrsüberwachung übergeben. Diese ist nun zuständig, gegen etwaige Ordnungswidrigkeiten im Rahmen ihrer Kompetenzen vorzugehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Verhalten in öffentlicher Funktion des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters während der Eröffnungsrede des Stadtfestes WAT 608Zur Vorlage · 20251873 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion UWG:FB hat in der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Fragen zum Verhalten des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Wolfgang Rohmann aufgeworfen. Anlass war die Eröffnungsrede des Stadtfestes WAT 603 am 15. Juni 2025. Der Fraktion zufolge nutzte Rohmann den offiziellen Anlass, um für seine neu gegründete Wählergemeinschaft zu werben, unter anderem durch inhaltliche Aussagen und das Tragen eines entsprechend beschrifteten T-Shirts.
Die Anfrage der Fraktion bezog sich auf die Zulässigkeit solcher Auftritte, die geltenden Verhaltensrichtlinien für Funktionsträger sowie die Einhaltung der politischen Neutralität. Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II antwortete darauf, dass Bezirksbürgermeister und deren Stellvertretungen bei allen Terminen das Neutralitätsgebot beachten müssen. Dieses Gebot leite sich aus verschiedenen Vorschriften und der Rechtsprechung, unter anderem der Gemeindeordnung, ab.
Im Nachgang zu dem genannten Vorfall wurde bereits mündlich sowie schriftlich auf die Einhaltung dieses Neutralitätsgebotes bei öffentlichen Auftritten hingewiesen. Eine inhaltliche Bewertung des konkreten Sachverhalts durch die Bezirksverwaltungsstelle lehnt die Verwaltung jedoch ab, da die Bezirksbürgermeister unabhängig und eigenständig agieren. Die Aufgabe der Behörde bestehe darin, die Funktionsträger bei der rechtskonformen Ausführung ihres Mandates zu unterstützen und zu beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Sachstand Vergabeverfahren Fahrradverleihsystem metropolradruhrZur Vorlage · 20251924 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD zum Sachstand des Vergabeverfahrens für das Fahrradverleihsystem metropolradruhr reagiert. Das im Januar 2025 gestartete europaweite Ausschreibungsverfahren kann derzeit nicht zu einem Zuschlag führen, da ein unterlegener Bieter ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat. Dadurch ist der ursprünglich angestrebte Betriebsneubeginn zum 1. September 2025 nicht mehr realisierbar.
Um die lückenlose Weiterführung des Leihradsystems zu gewährleisten, wurde durch den Regionalverband Ruhr (RVR) mit dem bisherigen Betreiber nextbike ein Übergangsbetrieb bis zum 31. Dezember 2025 vereinbart. Ziel ist es, den aktuellen Bestand an Fahrrädern und Stationen zunächst beizubehalten. Weitere Verlängerungen dieses Übergangsbetriebs sind nur für kurze Zeiträume möglich, um die Gleichbehandlung der Bieter im Vergabeverfahren sicherzustellen.
Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Angebots ist eine Erhöhung der Anzahl an Fahrrädern und Stationen vorgesehen, um weitere Stadtgebiete zu erschließen. Die genaue Anzahl der Komponenten sowie eine vollständige Abdeckung aller Stadtteile sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt, da dies von einer ausreichenden Dichte und der Verfügbarkeit von Rädern abhängt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 23.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Parken auf der BöckenbuschstraßeZur Vorlage · 20251912 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der „Wattenscheider Chance“ zur Verkehrssituation in der Böckenbuschstraße in Wattenscheid hat die Verwaltung reagiert. Die Anfrage bezog sich auf die Sicherheit von Kindern der nahegelegenen Grundschule Günnigfeld sowie auf Behinderungen durch unzulässiges Halten und Parken in der Straße.
Die Verwaltung teilte mit, dass ihr die beschriebene Situation bisher nicht bekannt war. Die Fahrbahn der Böckenbuschstraße hat eine Breite von fünf Metern. Ein Parken am Fahrbahnrand ist grundsätzlich zulässig, sofern eine Durchfahrtsbreite von 3,05 Metern gewährleistet bleibt.
Weitere Verkehrszeichen oder Markierungen zur Unterbindung von Parkverstößen plant die Verwaltung nicht, da die Straßenverkehrsordnung hierfür keine Grundlage sieht. Die Verwaltung nutzt die Anfrage als Anlass, die Situation vor Ort zu prüfen und Kontrollen durchzuführen. Falls dabei Verstöße, etwa gegen das Halteverbot oder die Einhaltung der notwendigen Durchfahrtsbreite, festgestellt werden, wird die städtische Verkehrsüberwachung im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten einschreiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Situation um die Rosenstraße 4a herumZur Vorlage · 20251979 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksfraktion „Wattenscheider Chance“ zur Verkehrssituation im Bereich der Rosenstraße 4a reagiert. Die Anfrage bezog sich auf das Verkehrsaufkommen bei Veranstaltungen des Vereins Ronak e.V. sowie auf Parkverstöße in den angrenzenden Straßen wie der Freiheitstraße, Hagenstraße, Rosenstraße und Gertrudisstraße. Zudem wurde das Entfernen von Absperrpollern thematisiert.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Rosenstraße als verkehrsberuhigter Bereich gilt, in dem das Parken nur auf markierten Flächen zulässig ist. Die Behörden haben Kenntnis von Parkverstößen im ruhenden Verkehr in den genannten Straßen. Die städtische Verkehrsüberwachung führt regelmäßige Kontrollen durch und leitet festgestellte Verstöße als Ordnungswidrigkeiten an die Bußgeldstelle weiter. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen wie neue Haltverbote oder Markierungen werden als nicht notwendig eingestuft. Die Ordnungsbehörde beabsichtigt jedoch, die Kontrollen insbesondere in den Abendstunden im Rahmen der personellen Möglichkeiten zu verstärken.
Hinsichtlich der Absperrpoller stellte die Verwaltung fest, dass es sich dabei offenbar um private Vorrichtungen handelt, die nicht dem städtischen Standard entsprechen. Eine Sondererlaubnis der Stadt zum Entfernen dieser Poller sei daher nicht Gegenstand der Prüfung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Entfernen der Papierkörbe in der Fußgängerzone in WattenscheidZur Vorlage · 20252032 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid haben die Fraktionen WATTENSCHEIDER CHANCE, CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP-Vertreter Dr. Rolf Heyer die Entfernung von Papierkörben in der Fußgängerzone thematisiert. Die Verwaltung erklärte, dass im Rahmen der StadtRaumPflege das veraltete Modell „TwinBin“ durch das neue Modell „SoloBin“ ersetzt wurde. Dieser Austausch erfolgte im Zuge der Vorbereitungen für die FiSu-Games 2025, um ein einheitliches Stadtbild zu schaffen und die Handhabung bei der Leerung zu vereinfachen.
Von den ursprünglich 35 Abfallbehältern wurden 11 Standorte nicht wieder besetzt. Eine vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Anzahl ist derzeit nicht vorgesehen. Die USB Bochum GmbH gab an, dass bestimmte Standorte von Reinigungskolonnen als problematisch eingestuft wurden, da sie kaum genutzt, häufig beschädigt oder für privaten Hausmüll verwendet wurden. Die verbleibenden Behälter werden nach Einschätzung der USB Bochum GmbH als ausreichend betrachtet, wobei die Leerung an sieben Tagen die Woche, unter der Woche sogar mehrfach täglich, erfolgt.
Als Ergänzung wurden neue, größere Wurffangbehälter am Saarlandbrunnen und am August-Bebel-Platz aufgestellt. Zudem ist eine Müllgroßbehältergarage im Bereich „Alter Markt“ geplant. Die USB Bochum GmbH wird die Situation weiterhin beobachten und die Nachrüstung weiterer Behälter bei Bedarf prüfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Erwerb von Grundstücken am "Dückerweg"Zur Vorlage · 20252044 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb von Teilflächen am Dückerweg. Laut einer Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster soll durch den Erwerb dieser Flächen die Erschließung zu einem städtischen Grundstück in der Gemarkung Wattenscheid (Flur 12, Flurstück 328, Dückerweg 21) sowie zur Grünstraße sichergestellt werden.
Die Beschlussfassung zu diesem Erwerbsvorhaben wird gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nicht-öffentlichen Teil der entsprechenden Sitzungen durchgeführt. Damit sollen die Vorgaben zum Datenschutz und zur Geheimhaltung eingehalten werden. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in der Sitzung am 30. September 2025 sowie dem Ausschuss für Planung und Grundstücke in der Sitzung am 1. Oktober 2025 zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Erwerb eines Flächenpakets von Grundstücken in BochumZur Vorlage · 20251978 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb eines Flächenpakets zur Bodenbevorratung. Eine Rechtsnachfolgerin von ehemaligen Bergwerksunternehmen hat der Verwaltung ein Angebot über eine Gesamtfläche von circa 167.200 Quadratmetern unterbreitet. Das Paket umfasst landwirtschaftliche Flächen, Grünflächen sowie Gewerbeflächen.
Die betroffenen Grundstücke befinden sich in den Stadtteilen Dahlhausen, Hamme, Leithe, Linden, Munscheid, Wattenscheid, Weitmar und Werne. Der Erwerb soll dazu dienen, die städtischen Entwicklungsziele im Rahmen einer nachhaltigen Bodenpolitik zu sichern.
Die Beschlussfassung zu diesem Vorhaben erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum und die entsprechenden Ausschüsse in der nicht-öffentlichen Sitzung. Damit sollen die Vorgaben zur Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung eingehalten werden. Die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für Planung und Grundstücke werden im Rahmen der kommenden Sitzungstermine über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Grundlegender Umgang zum Thema WidmungenZur Vorlage · 20252208 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. September 2025 eine Anfrage zum Umgang mit Straßenwidmungen gestellt. Verfasser der Vorlage 20252208 ist Oliver Buschmann.
Im Fokus der Anfrage stehen die Frühlingsstraße, die Märkische Straße sowie die Martin-Lang-Straße, die bereits seit Jahrzehnten bestehen und fertiggestellt sind, aber noch nicht offiziell gewidmet wurden. Die Fraktion bittet um Erläuterung der Gründe für die langjährigen Verzögerungen bei der Widmung dieser Straßen. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob aufgrund der fehlenden Widmung bisher keine Reinigungsarbeiten in den genannten Straßen durchgeführt wurden.
Darüber hinaus fordert die Anfrage Informationen darüber an, ob der Verwaltung weitere nicht gewidmete Straßen oder Wege im Bezirk Wattenscheid bekannt sind. Sollten weitere Flächen betroffen sein, werden die Identifizierung dieser Wege sowie der voraussichtliche Zeitpunkt einer künftigen Widmung erfragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2RadschnellwegZur Vorlage · 20252201 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid II wurde die Anfrage mit der Nummer 20252201 eingebracht, die von Dr. Rolf Heyer, einem Vertreter der FDP, verfasst wurde. Der Gegenstand der Anfrage betrifft die Verkehrsregelung an der Ausfahrt des Radschnellwegs in die Steinhausstraße.
Dr. Heyer führt in der Vorlage aus, dass an dieser Stelle wiederholt Beinahe-Unfälle zwischen Radfahrerinnen, Radfahrern und dem Kraftfahrzeugverkehr beobachtet wurden. Vor diesem Hintergrund wird die Überprüfung der aktuellen Verkehrsregelung im betreffenden Bereich thematisiert. Die Anfrage stellt die konkrete Frage, ob die Möglichkeit für eine zeitnahe Untersuchung der bestehenden Regelungen an dieser Ausfahrt besteht. Die Federführung für die Bearbeitung dieser Anfrage liegt bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Beleuchtung Unterführung HönnebeckeZur Vorlage · 20252195 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Stand der Beleuchtung eines Verbindungsweges im Stadtteil Wattenscheid thematisiert. Grundlage ist ein einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung Wattenscheid aus der Sitzung vom 20. Mai 2025. Dieser Beschluss sieht vor, den Weg zwischen der Straße „In der Hönnebecke“ und der Wohnbebauung am Mandelweg, insbesondere im Bereich der Bahnunterführung, mit einer ausreichenden Beleuchtung auszustatten.
In einer Stellungnahme der Verwaltung wurde zuvor mitgeteilt, dass die Beleuchtung des Verbindungsweges bereits geplant sei. Die Ausführung sollte kurzfristig erfolgen, abhängig von den Kapazitäten der Stadtwerke Bochum sowie deren Auftragnehmern.
Die Fraktion fragt nun nach dem aktuellen Stand der Umsetzung dieses Beschlusses. Da vor Ort bisher keine Baumaßnahmen erkennbar sind, wird die Realisierung insbesondere im Hinblick auf die anstehenden dunklen Jahreszeiten hinterfragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Günnigfelder StraßeZur Vorlage · 20252204 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20252204 befasst sich Prof. Dr. Rolf Heyer, Mitglied der Bezirksvertretung Wattenscheid für die FDP, mit der Baumaßnahme an der Günnigfelder Straße. Er thematisiert die Auswirkungen der langandauernden Bauarbeiten auf die ansässige Wirtschaft und die Schließung von Geschäften im betroffenen Bereich.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur künftigen Gestaltung solcher Projekte. Heyer erkundigt sich, wie die Stadt künftige Baumaßnahmen mit ähnlichen Folgen für die lokale Wirtschaft und den Zusammenhalt im Ortsteil verhindern möchte. Des Weiteren wird gefragt, ob die Stadt bereits Gespräche mit den Tochtergesellschaften Bochum Marketing und WEG geführt hat, um ein Konzept zur Begleitung von Baumaßnahmen und zur Reduzierung der Folgen zu erarbeiten. Abschließend wird um Klärung gebeten, welche Stelle die Federführung für ein solches Konzept übernehmen wird und wer als Ansprechpartner für die Bürger sowie die Kaufleute zur Verfügung stehen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5StadtgartenZur Vorlage · 20252203 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Wattenscheid wurde eine Anfrage zur aktuellen Situation im Stadtgarten eingereicht. Ein Mitglied der Bezirksvertretung für die FDP weist darauf hin, dass auf dem neuen Steg im Teich des Stadtgartens seit Anfang August Brandspuren zu erkennen sind.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die zuständige Verwaltung. Es wird zunächst angefragt, ob der Verwaltung dieser Sachverhalt bekannt ist und ob bereits Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verantwortlichen für die Entstehung der Spuren zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Sollten keine Verursacher identifiziert werden können, wird nach den beabsichtigten Methoden zur Beseitigung der Brandspuren gefragt. Darüber hinaus wird die Frage gestellt, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung plant, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6Mögliche ProblemimmobilieZur Vorlage · 20252199 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wurde eine Anfrage zur Situation eines Eckgebäudes an der Kreuzung Sommerdelle/Steinhausstraße eingereicht. Der FDP-Vertreter Dr. Rolf Heyer bittet in der Vorlage mit der Nummer 20252199 um eine Überprüfung des Objekts, welches sich in der Nähe der ehemaligen Asthmabrücke befindet.
Dem Text zufolge steht das Gebäude bereits seit längerer Zeit leer. In der Einfahrt sowie im Hof des Grundstücks lagere meterhoch Abfall und Gerümpel, wobei die Ablagerungen bis an die Nachbargrundstücke heranreichen. Die Anfrage führt zudem mögliche Umweltgefahren an, die unter anderem durch die Lagerung von Kühlschränken oder durch einen möglichen Ungezieferbefall entstehen könnten. Dr. Heyer stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob es sich bei der Immobilie um eine mögliche Schrottimmobilie handelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.7Bushaltestelle "Wattenscheid Bahnhof"Zur Vorlage · 20252216 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion hat im Rahmen der Anfrage 20252216 die Situation an der Bushaltestelle „Wattenscheid Bahnhof“ zur Sprache gebracht. Die von Sonja Lohf eingereichte Vorlage thematisiert Vorfälle an der genannten Haltestelle, bei denen es laut der Fraktion zu Beinahunfällen zwischen wartenden Personen und Fahrern von E-Scootern gekommen ist.
Im Zuge der Anfrage werden zwei konkrete Fragen an die zuständige Verwaltung gestellt. Zunächst wird angefragt, ob der Verwaltung die Problematik an diesem Standort bekannt ist. Des Weiteren wird nach Möglichkeiten gesucht, das Befahren des Bürgersteigs durch E-Scooter zu unterbinden, wobei beispielsweise die Installation von Beschilderungen als mögliche Maßnahme angeführt wird. Die Anfrage wurde im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. September 2025 behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- 8.1Erwerb von Grundstücken am „Dückerweg“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.2Erwerb eines Flächenpakets von Grundstücken in BochumErgebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei 2 Enthaltungen (CDU, FDP)
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Erfolgte Auftragsvergaben (Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Erfolgte Auftragsvergaben (Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- 12.1Sicherung von Festlegungen bei Grundstücksgeschäften der Stadt BochumErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
- 12.2Übersicht bezirkliche Haushaltsmittel
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Wattenscheid direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz