Widmung der Straße „Märkische Straße“ als Gemeindestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251838 den Beschluss beantragt, die „Märkische Straße“ als Gemeindestraße zu widmen. Die Maßnahme betrifft Flächen in der Gemarkung Günnigfeld, insbesondere Teile der Fluren 9 und 10 mit den Flurstücken 541 tlw., 548, 549, 550, 551, 619 sowie 509. Zweck der Widmung ist die Erschließung der Anwohner.
Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem Paragraph 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein Lageplan zur Veranschaulichung der betroffenen Bereiche liegt der Vorlage bei.
Die Entscheidung über den Antrag wird durch die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in der Sitzung am 30. September 2025 getroffen. Federführend für die Erarbeitung der Vorlage ist das Tiefbauamt.
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Dokumente
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Ort
📍 Märkische Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Märkische Straße.
Beratungsfolge
- 30.09.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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