Widmung eines Teilbereichs der „Martin-Lang- Straße“ als Gemeindestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20251839 den Antrag gestellt, einen Teilbereich der Martin-Lang-Straße als Gemeindestraße zu widmen. Federführend für diesen Vorgang ist das Tiefbauamt. Betroffen ist ein Teil der Straße in der Gemarkung Günnigfeld (Flur 3, Flurstück 945).
Nach Angaben in der Vorlage soll dieser Bereich der Erschließung der Anwohner dienen. Da der Großteil der Martin-Lang-Straße bereits als öffentliche Straße geführt wird, soll durch die Widmung dieses Abschnitts die öffentliche Nutzung ergänzt werden. Die Fläche, die für die Widmung vorgesehen ist, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit Paragraph 37 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Die Entscheidung über den Antrag wird durch die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 30. September 2025 getroffen.
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Dokumente
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Ort
📍 Martin-Lang-Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Martin-Lang-Straße.
Beratungsfolge
- 30.09.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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