Verbesserung der Straßenreinigung durch wechselseitiges Halteverbot in der Baumgartenstraße in Eppendorf
20251614 · Antwort der Verwaltung · 30.09.2025 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Baumgartenstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage von Hans-Josef Winkler (UWG) zur Verbesserung der Straßenreinigung in der Baumgartenstraße in Eppendorf reagiert. Hintergrund der Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid war die Situation, dass aufgrund dauerhaft parkender Fahrzeuge derzeit nur eine Straßenseite der Baumgartenstraße gereinigt werden kann. Die UWG schlug die Einführung eines wechselseitigen Halteverbots an den Reinigungstagen vor, um eine vollständige Reinigung beider Straßenseiten zu gewährleisten.
Das Tiefbauamt lehnt die Einführung eines solchen wechselseitigen Halteverbots ab. Die Anordnung von Verkehrsregelungen unterliegt der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach Park- oder Haltverbote nur bei besonderen Umständen, etwa zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit oder der Verkehrsflüssigkeit, zulässig sind. Eine Begründung allein durch die Erleichterung der Straßenreinigung sei nicht ausreichend und würde zu einer hohen Anzahl an Verkehrszeichen im Stadtgebiet führen.
Als Alternative für Straßen, die dauerhaft durch parkende Fahrzeuge blockiert sind, verweist die Verwaltung auf die Befugnisse der Umwelt Service Bochum GmbH (USB). Das Unternehmen ist dazu ermächtigt, bei Bedarf zeitlich befristete, variable Haltverbote für eine Grundreinigung anzuordnen, sofern eine reguläre Reinigung nicht möglich ist.
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