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Parken auf der Böckenbuschstraße

20251912 · Antwort der Verwaltung · 30.09.2025 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Parken auf der Böckenbuschstraße · 01.07.2025
🟢 Beschlossen 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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📍 Böckenbuschstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Auf eine Anfrage der „Wattenscheider Chance“ zur Verkehrssituation in der Böckenbuschstraße in Wattenscheid hat die Verwaltung reagiert. Die Anfrage bezog sich auf die Sicherheit von Kindern der nahegelegenen Grundschule Günnigfeld sowie auf Behinderungen durch unzulässiges Halten und Parken in der Straße.

Die Verwaltung teilte mit, dass ihr die beschriebene Situation bisher nicht bekannt war. Die Fahrbahn der Böckenbuschstraße hat eine Breite von fünf Metern. Ein Parken am Fahrbahnrand ist grundsätzlich zulässig, sofern eine Durchfahrtsbreite von 3,05 Metern gewährleistet bleibt.

Weitere Verkehrszeichen oder Markierungen zur Unterbindung von Parkverstößen plant die Verwaltung nicht, da die Straßenverkehrsordnung hierfür keine Grundlage sieht. Die Verwaltung nutzt die Anfrage als Anlass, die Situation vor Ort zu prüfen und Kontrollen durchzuführen. Falls dabei Verstöße, etwa gegen das Halteverbot oder die Einhaltung der notwendigen Durchfahrtsbreite, festgestellt werden, wird die städtische Verkehrsüberwachung im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten einschreiten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 139 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung)
30.09.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.