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Widmung der Wegeverbindung der Straße „Aschenbruch“ Höhe Haus-Nr. 2

20251836 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.09.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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📍 Aschenbruch · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat über das Tiefbauamt eine Beschlussvorlage zur Widmung einer Wegeverbindung in der Straße „Aschenbruch“ vorgelegt. Das Vorhaben betrifft den Bereich auf Höhe der Hausnummer 2 im Stadtteil Wattenscheid. Die Vorlage sieht vor, diesen Wegabschnitt als Gemeindestraße zu widmen, wobei die Nutzung auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt werden soll.

Die betroffene Fläche, die der Gemarkung Wattenscheid zugeordnet ist, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Laut Begründung der Vorlage dient die Widmung der Erschließung der angrenzenden Anwohner. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen.

Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 30. September 2025 entscheiden.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung)
30.09.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag