Widmung der „Frühlingstraße“ als Gemeindestraße
20251837 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.09.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Frühlingstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251837 den Beschluss beantragt, die „Frühlingstraße“ als Gemeindestraße zu widmen. Die Maßnahme betrifft die Grundstücke in der Gemarkung Wattenscheid, Flur 8, welche die Flurstücke 228 und 267 umfassen. Zweck der Widmung ist die Erschließung der Anwohner.
Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Zur Verdeutlichung der zu widmenden Flächen ist ein Lageplan der Vorlage beigefügt.
Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. September 2025 erwartet. Federführend für die Vorlage ist das Tiefbauamt.
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