Verhalten in öffentlicher Funktion des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters während der Eröffnungsrede des Stadtfestes WAT 608
20251873 · Antwort der Verwaltung · 30.09.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion UWG:FB hat in der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Fragen zum Verhalten des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Wolfgang Rohmann aufgeworfen. Anlass war die Eröffnungsrede des Stadtfestes WAT 603 am 15. Juni 2025. Der Fraktion zufolge nutzte Rohmann den offiziellen Anlass, um für seine neu gegründete Wählergemeinschaft zu werben, unter anderem durch inhaltliche Aussagen und das Tragen eines entsprechend beschrifteten T-Shirts.
Die Anfrage der Fraktion bezog sich auf die Zulässigkeit solcher Auftritte, die geltenden Verhaltensrichtlinien für Funktionsträger sowie die Einhaltung der politischen Neutralität. Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II antwortete darauf, dass Bezirksbürgermeister und deren Stellvertretungen bei allen Terminen das Neutralitätsgebot beachten müssen. Dieses Gebot leite sich aus verschiedenen Vorschriften und der Rechtsprechung, unter anderem der Gemeindeordnung, ab.
Im Nachgang zu dem genannten Vorfall wurde bereits mündlich sowie schriftlich auf die Einhaltung dieses Neutralitätsgebotes bei öffentlichen Auftritten hingewiesen. Eine inhaltliche Bewertung des konkreten Sachverhalts durch die Bezirksverwaltungsstelle lehnt die Verwaltung jedoch ab, da die Bezirksbürgermeister unabhängig und eigenständig agieren. Die Aufgabe der Behörde bestehe darin, die Funktionsträger bei der rechtskonformen Ausführung ihres Mandates zu unterstützen und zu beraten.
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