Bebauungsplanung – Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen
20261149 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.09.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
📍 Meesmannstraße / Rensingstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 25.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten | 07.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | noch nicht beraten | 16.09.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | noch nicht beraten |
Die Verwaltung schlägt vor, 37 nicht mehr weiterverfolgte Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne aufzuheben. Die Verfahren verteilen sich auf alle sechs Stadtbezirke und sollen aus Gründen der rechtlichen Klarheit und Verwaltungsvereinfachung eingestellt werden.
Stadtweite Aufhebung von Planungsvorhaben
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine umfassende Prüfung laufender Bebauungsplanverfahren vorgenommen und dabei 37 Vorhaben identifiziert, die nicht mehr weitergeführt werden sollen. Die betroffenen Planungen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt:
- Bochum-Mitte: 13 Bebauungspläne
- Bochum-Wattenscheid: 4 Bebauungspläne
- Bochum-Nord: 1 Bebauungsplan
- Bochum-Ost: 4 Bebauungspläne
- Bochum-Süd: 4 Bebauungspläne
- Bochum-Südwest: 5 Bebauungspläne
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Vielfältige Gründe für Planungsaufgaben
Die Verwaltung nennt unterschiedliche Entwicklungen als Ursachen für die Einstellung der Verfahren. In vielen Fällen haben sich die ursprünglich verfolgten Planungsziele als nicht mehr aktuell erwiesen oder wurden bereits auf anderen rechtlichen Grundlagen umgesetzt. Häufig konnten Vorhaben nach § 34 des Baugesetzbuchs realisiert werden, ohne dass ein spezieller Bebauungsplan erforderlich war.
Einige Beispiele für die Aufhebungsgründe:
- Das „Stadtquartier Viktoriastraße Süd“ (Husemannkarree) wurde bereits auf Grundlage geltender Bebauungspläne umgesetzt
- Bei der „Siedlung Dahlhauser Heide“ sind inzwischen andere rechtliche Regelungen in Kraft getreten
- Für das „Campusquartier Lennershof“ wurde die geplante Wohnbebauung bereits nach § 34 BauGB realisiert
- Bei der „Gaußstraße“ ist eine Wohnbebauung aufgrund von Bergschäden dauerhaft nicht umsetzbar
- Der geplante „Autohof Hansastraße“ soll vom Vorhabenträger nicht mehr verwirklicht werden
Rechtliche Klarheit und Verwaltungsvereinfachung
Die formelle Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse dient mehreren Zwecken. Solange die Beschlüsse bestehen, müssen sie bei Bauantragsverfahren regelmäßig geprüft werden, was verschiedene Ämter innerhalb der Verwaltung beschäftigt. Erst nach der formellen Aufhebung kann diese Prüfung entfallen.
Zudem sind alle bekanntgemachten Aufstellungsbeschlüsse öffentlich im Internet einsehbar – auch solche mit aufgegebenen Planungszielen. Dies kann bei Betroffenen zu Unsicherheiten und unnötigen Anfragen führen. Nach der formellen Aufhebung können die Beschlüsse aus dem Internet entfernt werden.
Beratungsfolge in den Gremien
Die Vorlage durchläuft zunächst alle sechs Bezirksvertretungen zur Anhörung. Die Termine erstrecken sich von Ende Juni bis Anfang Juli 2026. Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 16. September 2026.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Bedarfsfall kurzfristig neue Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden können, sobald sich aktuelle Planungserfordernisse ergeben.
Unterlagen