Nutzung „alternativer Gremien“ in den Bezirksvertretungen zur Umgehung der möglichen Einsetzung eines Bezirksältestenrats“
20260971 · Antwort der Verwaltung · 09.06.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
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Die AfD-Fraktion hat eine Anfrage zur Nutzung sogenannter „alternativer Gremien“ in den Bezirksvertretungen gestellt. Die Anfrage thematisiert die Frage, ob anstelle der regulären Bezirksältestenräte informelle Gremien genutzt werden, um bestimmte Fraktionen sowie Einzelmandatsträger auszuschließen. Als Beispiel wurde ein Treffen in der Bezirksvertretung Wattenscheid angeführt, für das die dienstliche E-Mail-Adresse von Bezirksbürgermeister Dünnebacke zur Einladung genutzt worden sein soll.
Die Verwaltung teilte mit, dass aktuell nur in der Bezirksvertretung Bochum-Ost ein Bezirksältestenrat existiert. In den anderen Bezirksvertretungen, darunter Mitte, Wattenscheid, Nord, Süd und Südwest, gibt es derzeit keine solchen Gremien. Die Verwaltung gab an, dass in keiner Bezirksvertretung informelle Gremien zur Vorberatung von Angelegenheiten etabliert sind und dementsprechend auch keine Kosten hierfür über die Stadt abgerechnet wurden. Bezüglich des Vorfalls in Wattenscheid stellte der Oberbürgermeister fest, dass die Nutzung des amtlichen Postfaches für eine Einladung zu einer Fraktionssitzung der SPD gegen die Neutralitätspflicht verstößt. Ein Eingriff in das freie Mandat oder die demokratische Willensbildung wurde jedoch nicht festgestellt, da es sich um eine interne Sitzung der Fraktion handelte.
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