Masterplan Einzelhandel und Handlungskonzept "Zentren neu denken"
20241884/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.12.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum legt mit der Vorlage 20241884/1 die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel sowie das neue Handlungskonzept „Zentren neu denken“ vor. Der Masterplan dient als Instrument zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen, um die Versorgung in den zentralen Bereichen der Stadt zu sichern und eine ausgewogene Struktur zu gewährleisten. Da die letzte umfassende Aktualisierung im Jahr 20
2 stattfand, wurde das Konzept an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. In der vorliegenden Fassung wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, unter anderem durch die Entfernung des Kfz- und Motorradhandels aus den als nicht zentralitätsrelevant eingestuften Sortimenten.
Ergänzend zum Masterplan wurde das Modul „Zentren neu denken“ erarbeitet. Dieses betrachtet Stadtteilzentren und zentrale Lagen hinsichtlich ihrer Multifunktionalität, Aufenthaltsqualität und städtebaulichen Situation. Ziel ist die Stärkung der Zentren über den Einzelhandel hinaus durch die Berücksichtigung weiterer Nutzungen wie Gastronomie oder Dienstleistungen. Der Rat der Stadt Bochum soll den Masterplan Einzelhandel als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen sowie das Handlungskonzept als planerische Grundlage annehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für Zentren mit besonderem Handlungsbedarf oder Potenzial Vorschläge für weiterführende Handlungskonzeptionen auszuarbeiten.
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