Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 60 BO: Technologiequartier - Osterweiterung in BochumZur Vorlage · 20241568 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum soll über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung 60 BO des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) entscheiden. Ziel dieses Verfahrens ist die Erweiterung des Technologiequartiers in Bochum nach Osten, um den Bedarf an Gewerbeflächen für technologieaffine Unternehmen zu decken.
Derzeit sind die betroffenen Flächen im GFNP teilweise als Grünflächen und Verkehrsflächen ausgewiesen. Durch das geplante Änderungsverfahren soll eine Umwidmung in Sonderbauflächen für spezifische gewerbliche Nutzungen erfolgen. Da die Erweiterung voraussichtlich Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich bringt, ist eine planerische Kompensation vorgesehen. Hierzu wird parallel zum Verfahren 60 BO ein weiteres Verfahren (61 BO) eingeleitet. Dieses sieht vor, etwa 4,9 Hektar Fläche im Bereich der südlichen Erweiterung der Hochschule Bochum sowie der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothergie (IEG) zurückzunehmen und künftig als Grünfläche darzustellen.
Das weitere Verfahren umfasst das Scoping mit den zuständigen Behörden im ersten Quartal 2025 sowie die anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach dem abschließenden Planbeschluss in den beteiligten Stadträten der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ist eine Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen erforderlich.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241568Enthaltungen: 2 (FDP, AfD)Dagegen: 5 (CDU)Dafür 9 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 61 BO: Campus Bochum - Rücknahme Süderweiterung in BochumZur Vorlage · 20241569 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum soll über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung 61 BO des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Das Verfahren mit dem Titel „Campus Bochum – Rücknahme Süderweiterung“ dient dazu, die durch das Erweiterungsverfahren des Technologiequartiers (Änderung 60 BO) entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft planerisch zu kompensieren.
Im Rahmen dieser Änderung sollen etwa 4,9 Hektar Fläche südlich der Hochschule Bochum sowie der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie (IEG) als Grünfläche ausgewiesen werden. Die Rücknahme der Bauflächen entspricht den Zielen des städtebaulichen Rahmenplans für den Campus Bochum und erfolgt im Einvernehmen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Parallel dazu werden die Bebauungspläne für das Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg sowie „Auf dem Kalwes“ aufgestellt.
Das weitere Planungsverfahren sieht vor, dass das Scoping zur Festlegung der Umweltprüfung voraussichtlich im ersten Quartal 2025 stattfindet. Nach der Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit folgt die abschließende Beschlussfassung durch die Räte der beteiligten Städte der Planungsgemeinschaft sowie die Genehmigung durch das zuständige Landesministerium in Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241569 bei 2 Enthaltungen (FDP, AfD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 62 BO: VfL-Talentwerk in BochumZur Vorlage · 20242428 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Mit dem Änderungsverfahren 62 BO sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Nachwuchsförderung des VfL Bochum 1848 an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Ziel ist die Erweiterung und Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten am Standort des VfL-Talentwerks.
Die Planung berücksichtigt Veränderungen wie angepasste Schulzeiten, die wachsende Zahl von Mädchen- und Damenteams sowie neue Schwerpunkte in den Bereichen Sportpsychologie, Gesundheit und Pädagogik. Der betroffene Bereich umfasst etwa 14,7 Hektar. Während das Gebiet derzeit größtenteils als Grünfläche ausgewiesen ist, sieht die Änderung eine Umwidmung in ein Sondergebiet für Freizeit, Erholung und Sport vor. Dies wird angestrebt, da bestehende Bebauungspläne die Umsetzung bestimmter Maßnahmen am aktuellen Standort rechtlich begrenzen.
Das Verfahren umfasst mehrere Beratungsschritte, beginnend mit der Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Ende Oktober 2024 bis hin zur Entscheidung im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa im Dezember 2024. Da die Änderung den GFNP betrifft, ist eine gleichlautende Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen erforderlich.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Die Partei)Dafür: 14 (SPD,Grüne, CDU, BSW, FDP)
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.3.1Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 62 BO: VfL-Talentwerk in Bochum - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die GRÜNEN im Rat" -Zur Vorlage · 20243089 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa liegt ein Änderungsantrag zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städte-Region Ruhr vor. Der Antrag bezieht sich auf das Änderungsverfahren 62 BO im Bereich des VfL-Talentwerks in Bochum.
Die Fraktionen SPD im Rat und Die Grünen im Rat beantragen eine Ergänzung des Beschlussvorschlags mit dem Ziel, die Beeinträchtigung von Freiräumen und Waldflächen zu minimieren. Um die Funktion des Regionalen Grünzugs sowie der kommunalen Grünverbindung zu erhalten, soll die zusätzliche Darstellung von Bauflächen im GFNP so weit wie möglich reduziert werden. Dabei wird gefordert, die Sonderbaufläche für Freizeit, Erholung und Sport auf eine Fläche von weniger als 10 Hektar zu begrenzen.
Zudem ist zu prüfen, ob im nördlichen Teil des Änderungsbereichs anstelle einer Sonderbaufläche eine Ausweisung als Grünfläche möglich ist. In diesem Fall sollen dort ausschließlich die Anlage von Naturrasenplätzen zulässig sein.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei fünf Enthaltungen (CDU, BD, FDP)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei fünf Enthaltungen (CDU, BD, FDP) - 1.4Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 63 E: Dinnendahlstraße in EssenZur Vorlage · 20242429 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum berät über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung 63 E des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, die planerischen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung einer etwa 0,8 Hektar großen Fläche in Essen-Huttrop zu schaffen. Das betroffene Areal an der Dinnendahlstraße wird derzeit als Wiesenbrache geführt und im geltenden GFNP als Grünfläche ausgewiesen.
Die geplante Änderung soll die Errichtung von Mehrfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte ermöglichen. Da Änderungen am GFNP eine gleichlautende Beschlussfassung der Räte aller beteiligten Städte – Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen – erfordern, ist ein abgestimmtes Verfahren notwendig. Im weiteren Verlauf ist für das erste Quartal 2025 ein Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung vorgesehen. Nach der Durchführung der Beteiligungsverfahren und der Überarbeitung der Planung folgt der abschließende Planbeschluss sowie die Genehmigung durch das zuständige Landesministerium.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Beteiligungsbeschluss für das Änderungsverfahren 52 GE/BO: nördlich Watermanns Weg in Gelsenkirchen / BochumZur Vorlage · 20242444 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Im Zentrum steht das Änderungsverfahren 52 GE/BO für das Gebiet nördlich Watermanns Weg, welches Flächen zwischen Bochum und Gelsenkirchen umfasst. Ziel der Planänderung ist es, die Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf dem ehemaligen Güterbahnhof Gelsenkirchen-Wattenscheid zu schaffen sowie Teile des Radschnellwegs 1 (RS 1) als Grünflächen auszuweisen.
Der vorliegende Entwurf sieht eine Neuausrichtung der Planungsgebiete vor. Dabei wird das Plangegebiet nach Norden bis zum Wattenscheider Bach, nach Westen entlang der stillgelegten Bahntrasse des RS 1 über die Ückendorfer Straße und nach Osten ebenfalls entlang der Trasse bis zur Parkstraße erweitert. Diese Erweiterung erfolgt auf Grundlage von Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Rahmen des Verfahrens sollen Flächen für Bahnanlagen sowie gewerbliche Bauflächen in gemischte Bauflächen umgewidmet werden, um Wohnbebauung und Kleingewerbe zu ermöglichen. Die neu hinzugefügten Bereiche sollen als Grünflächen dauerhaft gesichert werden.
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa soll über die Bekanntmachung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange entscheiden. Die öffentliche Auslegung ist voraussichtlich für das erste Quartal 2025 vorgesehen.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 15 ( SPD, Grüne, CDU, BD, UWG, FDP)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Erstellung von integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten zur Steuerung der gesamtstädtischen StadtentwicklungZur Vorlage · 20242438 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erstellung integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte vorgelegt. Mit diesem Vorhaben soll das Vorgehen bei der Stadtteilentwicklung neu ausgerichtet werden, um den unterschiedlichen Steuerungsbedarfen im Stadtgebiet gerecht zu werden. Konkret wird die Verwaltung beauftragt, für die Gebiete „Hofstede/Riemke“, „Höntrop/Westenfeld“ sowie „Werne“ solche Konzepte zu erarbeiten.
Die Grundlage für diese Initiative bilden verschiedene stadtweite Entwicklungen wie der Klimawandel, die Mobilitätswende und sich verändernde demografische Bedingungen. Die neuen Konzepte sollen dazu dienen, übergeordnete Strategien auf kleinräumiger Ebene umzusetzen, indem sie sektorale Belange bündeln und konkrete Maßnahmen ableiten. Ziel ist es, lokale Potenziale zu nutzen sowie die Koordination städtischer Aktivitäten und die Beantragung von Fördermitteln zu unterstützen.
Die Auswahl der drei Gebiete erfolgte durch einen Prozess, der quantitative Kennzahlen zur Soziodemografie, Erreichbarkeit von Einrichtungen sowie Klima und Gesundheit mit qualitativen Informationen aus Ortsbegehungen und bestehenden Planwerken verknüpfte. Bereiche, in denen bereits aktive Stadterneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung laufen, wurden bei dieser ersten Auswahl nicht berücksichtigt. Perspektivisch ist eine sukzessive Ausweitung des Verfahrens auf weitere Stadtteile geplant.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6.1Erstellung von integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten zur Steuerung der gesamtstädtischen Stadtentwicklung - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20243093 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag Nummer 20243093 wurde im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa eine Erweiterung der geplanten Stadtteilentwicklungskonzepte beantragt. Der von Roland Mitschke eingebrachte Antrag sieht vor, die Verwaltung mit der Erarbeitung integrierter Konzepte zur Steuerung der gesamtstädtischen Stadtentwicklung zu beauftragen.
Die Neufassung der Beschlussvorlage umfasst dabei die Ausweisung spezifischer Räume für diese Planungen. Konkret sollen Konzepte für die Gebiete „Hofstede/Riemke“, „Höntrop/Westenfeld“ sowie „Werne“ und die „nördliche Innenstadt“ entwickelt werden. Für die nördliche Innenstadt ist eine vorläufige Abgrenzung vorgesehen, wie sie in der Vorlage dokumentiert ist. Ziel der Maßnahme ist die Erstellung von Konzepten, die zur Steuerung der stadtweiten Entwicklung beitragen sollen. Eine schriftliche Begründung für den Änderungsantrag wurde nicht eingereicht; die Erläuterungen dazu sind als mündlich angekündigt.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen:0Dagegen:9 (SPD, Die GRÜNEN)Dafür:6 (CDU, BD, FASG, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen:0 Dagegen:9 (SPD, Die GRÜNEN) Dafür:6 (CDU, BD, FASG, FDP) - 1.7Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt Willy-Brandt-Platz bis Husemannplatz – Beschluss zum VorentwurfZur Vorlage · 20242490 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Beschlussvorschlag zur Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt zwischen Willy-Brandt-Platz und Husemannplatz vor. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung des Vorentwurfs „Stadtteppich“ des Landschaftsarchitekturbüros GREENBOX. Ziel der Maßnahme ist es, den Bereich als Aufenthaltsraum zu entwickeln, das „Haus des Wissens“ in das Stadtgefüge zu integierung und die Klimaresilienz im Rahmen des Konzepts „Upgrade Grün und Spiel“ zu stärken.
Der Entwurf sieht eine Neugestaltung der Oberflächen vor, wobei die unterirdische Infrastruktur unverändert bleibt. Geplant sind verschiedene Bodenbeläge aus Betonsteinpflaster sowie recyceltem Bestandspflaster und Teilentsiegelungen zur Förderung der Biodiversität. Die Bepflanzung soll artenreiche Stauden- und Gräserkombinationen umfassen, die einen geringen Pflegeaufwand erfordern. Im Verkehrskonzept ist eine 20 km/h-Zone vorgesehen, wobei die Durchfahrt als Einbahnstraße von Norden nach Süden für Anlieger, Feuerwehr und Lieferverkehr geregelt wird. Die Verkehrsführung dient zudem der Umsetzung des Radkreuzes Bochum.
Die Kostenprognose für den Vorentwurf beläuft sich auf etwa 2,5 Millionen Euro netto. Eine Beteiligung der Anwohner und der Öffentlichkeit ist für das Ende des Jahres 2024 sowie das Anfang des Jahres 2025 vorgesehen. Der Beschluss über den Vorentwurf soll durch den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie letztlich durch den Rat der Stadt Bochum im Dezember 2024 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (BD, UWG:FB)dafür: 62 (SPD, Grüne, CDU, FDP, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB)
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die Partei)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 1.8Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung für das Land NRW vom 06.11.2024 hier: Einführung eines Haus-, Hof und Fassadenprogramms für die Anrainergrundstücke des Stadtparks und Einführung eines kommunalen Modernisierungsprogramms für die Anrainergrundstücke des StadtparksZur Vorlage · 20242867 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wird die Ablehnung einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW behandelt. Der Antragsteller hatte die Einführung eines Haus-, Hof- und Fassadenprogramms sowie eines kommunalen Modernisierungsprogramms für die Anrainergrundstücke des Bochumer Stadtparks gefordert.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa, den Anregungen nicht zu folgen. Zur Begründung führt das Amt aus, dass der Bereich um den Stadtpark nicht Teil der Gebiete sei, für die Fördermittel aus der Städtebauförderung zur Verfügung stehen. Solche Mittel sind an ein genehmigtes Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) gebunden, wofür im Bereich des Stadtparks keine Notwendigkeit vorliege.
Hinsichtlich des kommunalen Modernisierungsprogramms sieht die Verwaltung ebenfalls keinen Bedarf für eine Erweiterung der Fördergebiete. Während das Programm Gebiete mit hoher Belastung und niedrigen Mieten adressiert, weise das Viertel um den Stadtpark eine hohe Attraktivität und überdurchschnittliche Mieten auf. Der Erhaltungszustand der Immobilien sei dort überwiegend gut. Aufgrund der begrenzten kommunalen Mittel sei eine Beschränkung der Fördergebiete zur sachgerechten Verwendung der Mittel weiterhin erforderlich.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG) - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Masterplan Einzelhandel und Handlungskonzept "Zentren neu denken"Zur Vorlage · 20241884/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum legt mit der Vorlage 20241884/1 die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel sowie das neue Handlungskonzept „Zentren neu denken“ vor. Der Masterplan dient als Instrument zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen, um die Versorgung in den zentralen Bereichen der Stadt zu sichern und eine ausgewogene Struktur zu gewährleisten. Da die letzte umfassende Aktualisierung im Jahr 20
2 stattfand, wurde das Konzept an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. In der vorliegenden Fassung wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, unter anderem durch die Entfernung des Kfz- und Motorradhandels aus den als nicht zentralitätsrelevant eingestuften Sortimenten.
Ergänzend zum Masterplan wurde das Modul „Zentren neu denken“ erarbeitet. Dieses betrachtet Stadtteilzentren und zentrale Lagen hinsichtlich ihrer Multifunktionalität, Aufenthaltsqualität und städtebaulichen Situation. Ziel ist die Stärkung der Zentren über den Einzelhandel hinaus durch die Berücksichtigung weiterer Nutzungen wie Gastronomie oder Dienstleistungen. Der Rat der Stadt Bochum soll den Masterplan Einzelhandel als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen sowie das Handlungskonzept als planerische Grundlage annehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für Zentren mit besonderem Handlungsbedarf oder Potenzial Vorschläge für weiterführende Handlungskonzeptionen auszuarbeiten.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241884/1
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241884/1 bei 1 Enthaltung (AfD)
- 12.11.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (37. Sitzung) — Die Vorlage wird nach Bekanntgabe der bisher vorliegenden Anhörungsergebnisse der Bezirksvertretungen durch Frau Gottschlich ohne Votum weitergeleitet.
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP/UWG)
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.1.1Masterplan Einzelhandel und Handlungskonzept "Zentren neu denken" - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20243060 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 3. Dezember 2024 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Masterplan Einzelhandel sowie das Handlungskonzept „Zentren neu denken“.
Im ersten Punkt wird eine Änderung der Anlage 1 des Masterplans für den Bereich Riemke beantragt. Dabei soll der Versorgungsbereich nach Norden – östlich der Herner Straße – bis zur Immobilie des aktuellen Nahversorgers um etwa 200 Meter erweitert werden. Als Begründung wird angeführt, dass die bestehende Ladenfläche aufgrund eines älteren Baukörpers moderne Anpassungen erschwere. Zudem soll die Versorgungssicherheit im Hinblick auf die geplante Landeserstaufnahmeeinrichtung sowie die Berücksichtigung künftiger Ansiedlungsmöglichkeiten sichergestellt werden.
Zudem fordert der Antrag, dass die Verwaltung prüft, ob der Bereich im Umkreis von 300 Metern um den S-Bahn-Haltepunkt „Höntrop“ als Nahversorgungszentrum in den Masterplan Einzelhandel aufgenommen werden kann. In diesem Bereich seien bereits verschiedene Dienstleistungen wie Apotheken, Bäckereien und Gastronomie vorhanden, weshalb eine Aufnahme in das Handlungskonzept „Zentren neu denken“ mittels eines Steckbriefs angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.2Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt mit den drei Bausteinen „Fläche BVZ“ (I), „Appolonia-Pfaus-Park“ (II) sowie „Musikschule“ (III)Zur Vorlage · 20242546 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Entwicklung des Projekts „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Innenstadt vorgelegt. Das Vorhaben umfasst drei zentrale Bausteine, die auf die Umsetzung der „Vision Innenstadt 2030“ einzahlen und die Nachnutzung des Areals des derzeitigen Bildungs- und Verwaltungszentrums (BVZ) sowie der Musikschule und des Gesundheitsamtes regeln sollen.
Der erste Teilbereich, die sogenannte „Fläche BVZ“, soll durch eine zweistufige Konzeptvergabe im Wege eines Erbbaurechts für Wohnzwecke erschlossen werden. Die Planung sieht einen Mix aus 40 Prozent öffentlich gefördertem Wohnraum und frei finanzierter Wohnbebauung vor, wobei der Rückbau der bestehenden Gebäude des BVZ, der Turnhalle und des Gesundheitsamtes Voraussetzung ist. Der zweite Baustein umfasst die Aufwertung des Appolonia-Pfaus-Parks und des Gustav-Heinemann-Platzes als öffentliche Grün- und Spielflächen. Im dritten Teilbereich soll die Musikschule für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung sowie Sanierung und Umnutzung durch potenzielle Träger vorbereitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen bautechnischen Untersuchungen fortzuführen, die Vergabe der BVZ-Fläche vorzubereiten und die Marktlage für die Musikschule zu erfassen. Die Entscheidung über die grundsätzlichen städtebaulichen Ziele soll im Rat der Stadt Bochum am 19. Dezember 2024 fallen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FASG, FDP)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, Hohmeier, Steude)dafür: 47 (SPD, Grüne, Backs, Steude, OB)
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 4.Anträge
- 4.1Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Änderung des GFNP für Fläche nördlich „An der Maarbrücke“, westlich von „Am Maarbach“ und südöstlich des Marbachs als WohnbauflächeZur Vorlage · 20242943 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke hat einen Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 3. Dezember 2024 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 20242943 ist eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städte-region Ruhr.
Der Antrag fordert den Ausschuss dazu auf, die Verwaltung anzuweisen, ein Änderungsverfahren für ein spezifisches Areal einzuleiten. Die betroffene Fläche befindet sich nördlich von „An der Maarbrücke“, westlich von „Am Maarbach“ und südöstlich des Marbachs. Ziel der geplanten Änderung ist es, den aktuellen Nutzungsstatus dieser Fläche von einer Grünfläche in eine Wohnbaufläche umzuwandeln.
Eine schriftliche Begründung für das Vorhaben wurde im Dokument nicht aufgeführt; laut Antrag soll die Erläuterung der Maßnahme mündlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen:11 (SPD, Die GRÜNEN, BD, FASG)Dafür: 3 (CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen:11 (SPD, Die GRÜNEN, BD, FASG) Dafür: 3 (CDU) - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Markenkommunikation / Marke Bochum hier: mündlicher Bericht des Geschäftsführers der Bochum Marketing GmbH
- 5.2Internationales und Europaarbeit bei der Stadt Bochum hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- 5.3Wohnungsmarkt Ruhr - Sechster Regionaler Wohnungsmarktbericht 2024Zur Vorlage · 20242821 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über die Veröffentlichung des sechsten Regionalen Wohnungsmarktberichts 2024 informiert. Der Bericht der Arbeitsgruppe Wohnungsmarkt Ruhr umfasst die Situation in den elf kreisfreien Städten und vier Kreisen des Verbandsregion Ruhr. Die Analysen basieren auf Daten bis zum Stichtag 31. Dezember 2022.
Der Bericht dokumentiert flächendeckende Preissteigerungen bei Bauland sowie bei Bestandsimmobilien, wobei die Dynamik in den Kreisen geringer ausfällt als in den kreisfreien Städten. Auch die Angebotsmieten sind gestiegen, insbesondere im oberen Preissegment. Im Bereich des Neubaus zeigt sich eine Tendenz zu höher verdichteter Bauweise und der Nutzung von Baulücken. Der Zuwachs an Wohnungen wird als moderat beschrieben, wobei die Notwendigkeit für Modernisierungsmaßnahmen im Bestand aufgrund des Alters der Gebäude hervorgehoben wird.
Hinsichtlich der Bautätigkeit ist ein Rückgang der Baufertigstellungen sowie eine Abnahme des Anteils von Ein- und Zweifamilienhäusern zu verzeichnen. Während die Nachfrage nach Fördermitteln hoch ist, wird ein Rückgang des Bestandes an preisgebundenem Wohnraum bis zum Jahr 2030 prognostiziert. Für Bochum geht das Bevölkerungsszenario 2035 von einer möglichen Zunahme durch Wanderungsgewinne aus, während für die meisten Kommunen der Region langfristig ein Bevölkerungsrückgang berechnet wird.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Bochumer Ortsteile kompakt 2024Zur Vorlage · 20242668 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die aktuelle Ausgabe der Broschüre „Bochumer Ortsteile kompakt 2024“ vorgelegt. Das Dokument enthält eine Auswertung der Sozialdaten für alle 30 Bochumer Ortsteile auf Basis der Daten aus dem Jahr 2023. Dabei werden die Einzeldaten der Ortsteile in Relation zu den jeweiligen Stadtbezirken sowie zur gesamten Stadt gesetzt.
Die inhaltliche Darstellung umfasst verschiedene Bereiche, darunter die Bevölkerungsstruktur, die Wohnsituation sowie die Betreuungssituation in Kindertagesstätten und Offenen Ganztagseinrichtungen (OGS). Die Informationen sind ab dem 19. November 2024 über die Webseite der Sozialberichterstattung der Stadt Bochum abrufbar. Zudem besteht die Möglichkeit, die Daten über den Bochum-Kommonitor interaktiv in Form von Kartogrammen oder als Zeitreihen einzusehen. Die Vorlage dient der Information verschiedener Gremien, darunter die Bezirksvertretungen sowie die Ausschüsse für Schule und Bildung, Kinder, Jugend und Familie, Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa.
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Beratungsfolge
- 22.01.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Integrationsausschuss (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
- 04.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (32. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. Siehe hierzu auch Protokollierung Vor Eintritt in die Tagesordnung.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung)
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.11.2024 · Beirat "Leben im Alter" (16. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.11.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Die Publikation zu Bochumer Ortsteile kompakt 2024 ist digital abrufbar: BochumerOrtsteileKompakt2024.pdf
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Sozialbericht 2024Zur Vorlage · 20242669 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Dezernat für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den neunten Sozialbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Bericht mit dem Schwerpunkt Kinder und Jugendliche dient als Datengrundlage für städtische Planungsverfahren, wie etwa die Stadtentwicklung oder soziale Strategien, und richtet sich an die Verwaltung, die Politik sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Der Bericht gliedert sich in zwei Teile. Teil A beschreibt Entwicklungen in der Bevölkerungsstruktur, einschließlich Geburten, Sterbefällen und Wanderungen sowie Themen wie Demografie und Haushaltsstrukturen. Zudem werden der Arbeitsmarkt mit Aspekten zu Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel sowie Einkommen, Vermögen, Armut, Gesundheit und die Wahlbeteiligung in den 30 Bochumer Ortsteilen behandelt.
Teil B widmet sich speziell der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Er umfasst Informationen zur Bevölkerungsstruktur dieser Gruppe, zu Armut, Bildung sowie zur Kinder- und Jugendgesundheit, einschließlich der Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen und Themen wie Inklusion und psychische Gesundheit. Ein weiterer Bestandteil ist die Untersuchung von Partizipation und Teilhabe, ergänzt durch einen Teilhabeindex für die Ortsteile.
Der Bericht enthält keine direkten Handlungsempfehlungen; diese sollen im Rahmen künftiger Prozesse, wie der Bochumer Sozialkonferenz im Mai 2025, entwickelt werden. An der Erstellung beteiligten sich verschiedene Fachbereiche der Verwaltung sowie Träger der freien Wohlfahrt und der Kinder- und Jugendring. Der Bericht ist ab dem 19. November 202
(Wait, I cut off the end of the word "abrufbar" in my thought process, let me ensure the final output is clean).
Final check: Word count: ~215 words. No names. No headings. Continuous paragraphs. Factual style.<channel|>Das Dezernat für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den neunten Sozialbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Bericht mit dem Schwerpunkt Kinder und Jugendliche dient als Datengrundlage für städtische Planungsverfahren, wie etwa die Stadtentwicklung oder soziale Strategien, und richtet sich an die Verwaltung, die Politik sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Der Bericht gliedert sich in zwei Teile. Teil A beschreibt Entwicklungen in der Bevölkerungsstruktur, einschließlich Geburten, Sterbefällen und Wanderungen sowie Themen wie Demografie und Haushaltsstrukturen. Zudem werden der Arbeitsmarkt mit Aspekten zu Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel sowie Einkommen, Vermögen, Armut, Gesundheit und die Wahlbeteiligung in den 30 Bochumer Ortsteilen behandelt.
Teil B widmet sich speziell der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Er umfasst Informationen zur Bevölkerungsstruktur dieser Gruppe, zu Armut, Bildung sowie zur Kinder- und Jugendgesundheit, einschließlich der Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen und Themen wie Inklusion und psychische Gesundheit. Ein weiterer Bestandteil ist die Untersuchung von Partizipation und Teilhabe, ergänzt durch einen Teilhabeindex für die Ortsteile.
Der Bericht enthält keine direkten Handlungsempfehlungen; diese sollen im Rahmen künftiger Prozesse, wie der Bochumer Sozialkonferenz im Mai 2025, entwickelt werden. An der Erstellung beteiligten sich verschiedene Fachbereiche der Verwaltung sowie Träger der freien Wohlfahrt und der Kinder- und Jugendring. Der Bericht ist ab dem 19. November 2024 online abrufbar.
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Beratungsfolge
- 22.01.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Integrationsausschuss (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 04.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (32. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. Siehe hierzu auch Protokollierung Vor Eintritt in die Tagesordnung.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung)
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.11.2024 · Beirat "Leben im Alter" (16. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.11.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkungen:Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.Der Sozialbericht ist auch digital abrufbar:BochumerSozialbericht2024.pdf
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Fortschreibung Wohnbauflächenprogramm 2024Zur Vorlage · 20242718 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum führt im Rahmen des aktualisierten Handlungskonzepts Wohnen eine Fortschreibung des Wohnbauflächenprogramms durch. Ziel ist es, den prognostizierten Bedarf von knapp 11.000 Wohneinheiten für den Zeitraum von 2023 bis 2035 zu decken, wobei mindestens die Hälfte der Einheiten durch Innenentwicklungsmaßnahmen realisiert werden soll.
In der aktuellen Fassung wird zwischen einem Innenentwicklungsprogramm und dem Wohnbauflächenprogramm unterschieden. Das Innenentwicklungsprogramm umfasst kleinteilige Potenziale ohne Bebauungsplanverfahren, wie etwa Dachgeschossausbauten oder Umnutzungen, die voraussichtlich rund 4.000 Wohneinheiten bereitstellen werden. Das Wohnbauflächenprogramm konzentriert sich hingegen auf Projekte, für die ein Bebauungsplan erforderlich ist. Dies umfasst sowohl Flächen der Innen- als auch der Außenentwicklung.
Der aktuelle Stand des Wohnbauflächenprogramms weist verschiedene Projektphasen aus. Derzeit befinden sich fünf Projekte in der Umsetzung, die etwa 1.250 Wohneinheiten umfassen. Für den kurzfristigen Horizont bis Ende 2027 sind zehn Projekte mit rund 1.200 Wohneinheiten erfasst. Die mittelfristige Planung für den Zeitraum von 2028 bis 2032 umfasst 17 Projekte mit etwa 3.300 Wohneinheiten. Zudem existieren zwölf Projekte mit unklarer zeitlicher Planung. Aus dem Programm wurden Flächen herausgenommen, die künftig als Schulstandorte genutzt werden oder aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Entwässerung nicht mehr für den Wohnungsbau in Betracht kommen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Digitale Erreichbarkeit sichern – Redundanz erhöhen!Zur Vorlage · 20242960 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach einem IT-Ausfall am 2. September 2024, der durch eine defekte Klimaanlage im Technischen Rathaus verursacht wurde, hat die Verwaltung auf Anfragen der FDP-Fraktion reagiert. Um die Ausfallsicherheit zu erhöhen, wird das Rechenzentrum aus dem Technischen Rathaus in das Rechenzentrum der Glasfaser Ruhr nach Herne verlagert. Der neue Standort bietet eine verbesserte Klimatisierung, Notstromversorgung sowie eine 24-Stunden-Gebäudeüberwachung. Nach Abschluss der Verlagerung wird der Standort im Technischen Rathaus vollständig zurückgebaut.
Zusätzlich wurden die Überwachungsprozesse der verbleibenden Klimatechnik im Technischen Rathaus optimiert. Zur weiteren Stärkung der IT-Infrastruktur schafft die Stadt eine neue Stelle für das Business Continuity Management (BCM). Diese Funktion soll die Notfallvorsorge, die Durchführung von Auswirkungenanalysen sowie die Entwicklung von Wiederanlaufplänen koordinieren. Die Besetzung dieser Stelle erfolgt mit hoher Priorität.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger gab die Verwaltung an, dass es in den Bürgerbüros und der Kfz-Zulassungsstelle keine wesentlichen Einschränkungen bei der Kundenbedienung gab, da diese Fachverfahren extern gehostet werden. Es kam primär zu verlängerten Wartezeiten; in Einzelfällen wurden kurzfristige Ersatztermine angeboten.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Gastronomie im Stadtpark hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- 11.2Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung für das Land NRW vom 06.11.2024Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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