Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung SEK I/II
20242420 · Antwort der Verwaltung · 06.12.2024 · Schulverwaltungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen reagiert, welche die Verknüpfung der Schulentwicklungsplanung (SEP SEK I/II) mit der Sportstättenentwicklungsplanung im Bereich Hallen- und Wasserflächen betraf. Im Fokus stand dabei die Frage, wie die Ergebnisse der Schülerprognosen in die Planung einfließen und welche zusätzlichen Bedarfe durch neue Schulstandorte entstehen könnten.
Nach Angaben des Schulverwaltungsamtes wurden die Prognosen zur Schülerentwicklung bereits in eine berechnete Anzahl zukünftiger Klassen pro Schulform überführt. Diese Daten dienen als Grundlage, um den Bedarf an zusätzlichen Unterrichtseinheiten für Sport in Hallen und Wasserflächen abzuleiten. Parallel dazu wird derzeit ein Abschlussbericht eines Prüfauftrages erstellt, der untersucht, ob die vorhandenen Kapazitäten zur Sicherstellung des curricularen Schulsports ausreichen. Die Ergebnisse dieses Projekts sollen auch den Bezirksvertretungen vorgestellt werden.
Hinsichtlich neuer Schulstandorte betont die Verwaltung, dass die Planung für die Sekundarstufen I und II das gesamte Stadtgebiet umfasst. Da nicht jeder Standort über eigene Sportflächen verfügt, umfasst die Planung auch die räumliche Verteilung vorhandener Flächen sowie die Organisation von notwendigen Bustransfers. Bei Neubauten wird eine möglichst ideale Verteilung zu den Schulstandorten angestrebt. Für den Stadtbezirk Wattenscheid, der aufgrund von Sportschulen und dem Olympiastützpunkt einen höheren Bedarf aufweist, sind bereits mehr Sportflächen vorhanden. Ein Vorschlag zur Sicherstellung des Bedarfs für eine zusätzliche sechszügige Gesamtschule in Wattenscheid soll ebenfalls Teil der kommenden Berichterstattung sein.
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