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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Kanalerneuerung Schürbankstraße Hsnr. 9-21Zur Vorlage · 20240089 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Erneuerung der Kanalisation in der Schürbankstraße zwischen den Hausnummern 9 und 21 vorgelegt. Der im Jahr 1952 errichtete Mischwasserkanal weist bauliche Schäden auf, wodurch die Gefahr von Tagesbrüchen besteht. Im Rahmen der Maßnahme sollen etwa 108 Meter Rohrleitung in offener Bauweise erneuert werden, wobei die vorhandenen Profile durch Betonrohre der Dimensionen DN 400 und DN 500 ersetzt werden. Zudem sind der Bau von zwei neuen Fertigteilschächten vorgesehen.
Der Baubeginn ist für die zweite Jahreshälfte 2024 geplant, wobei die Dauer der Arbeiten auf circa acht Wochen geschätzt wird. Für die Durchführung muss die Fahrbahn der Schürbankstraße vollgesperrt werden. Eine Umleitung wird über den Castroper Hellweg, die Hans-Sachs-Straße sowie die Lothringer Straße eingerichtet. Auch im Einmündungsbereich der Fischerstraße zur Schürbankstraße ist eine Vollsperrung vorgesehen. Fußgänger können die Baustelle einseitig auf dem Gehweg passieren.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 340.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Während für das Jahr 2024 bereits 127.000 Euro bereitgestellt wurden, sollen die restlichen Mittel durch eine Umschichtung aus dem Budget der Stolzerstraße gedeckt werden. Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung werden auf etwa 10.200 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2„Kanalbau Heinrichstraße 1.BA"Zur Vorlage · 20240208 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die nachträgliche Zustimmung zum Kanalbau in der Heinrichstraße (1. Bauabschnitt). Die Maßnahme wurde bereits im Jahr 2019 als Sofortmaßnahme durchgeführt, da ein Tagesbruch sowie Schäden an den bestehenden Leitungen eine dringende Erneuerung erforderlich machten. Da die Arbeiten aufgrund der Eilbedürftigkeit ohne vorherigen förmlichen Beschluss erfolgten, soll nun die nachträgliche Genehmigung des Plans nachgeholt werden.
Die Maßnahme umfasst die Erneuerung von etwa 322 Metern Kanalleitungen unterschiedlicher Durchmesser und verursachte Baukosten in Höhe von rund 698.000 Euro. Da die Straßenausbaumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) beitragspflichtig ist, strebt die Stadt eine Förderung der Anliegeranteile an. Nach den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen können die auf die Anwohner entfallenden Beiträge zu 100 Prozent gefördert werden, sofern die entsprechende Entscheidung nach dem 1. Januar 2018 getroffen wurde. Die nachträgliche Zustimmung dient somit als Grundlage für den Antrag auf Fördermittel bei der NRW-Bank.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Kinderspielplatz Castroper Hellweg 546 – Aufwertung und NeuausstattungZur Vorlage · 20240299 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Bochum-Nord einen Vorschlag zur Aufwertung und Neuausstattung des Kinderspielplatzes am Castroper Hellweg 546 vorgelegt. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen sollen defekte Holzpalisaden durch Natursteinblöcke ersetzt werden. Zudem ist die Installation einer Jugendbank im Bereich der Tischtennisplatte sowie eines Sitzbereichs zwischen dem Sandspielbereich und einer neuen Vogelnestschaukel vorgesehen. Die Schaukel wird barrierefrei über den vorhandenen Weg erreichbar sein.
Das Spielangebot soll durch ein Kleinkindspielhaus mit Rutsche und zusätzliche Sandspielmöglichkeiten erweitert werden. Auf der Wiesenfläche sollen zudem zwei Bäume gepflanzt werden, um Schatten zu spenden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Frühjahr oder den Sommer 2024 geplant.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 51.000 Euro brutto, worin auch die Kosten für ein Bodengutachten enthalten sind. Finanziert wird die Maßnahme durch Mittel aus der Spielleitplanung 2023 in Höhe von etwa 49.000 Euro sowie eine Spende der Diakonie in Höhe von 2.000 Euro. Die jährlichen Unterhaltskosten für die circa 1.760 Quadratmeter große Fläche wurden bereits an den Technischen Betrieb übermittelt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.02.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Umsetzung der Spielleitplanung 2024 im Bezirk NordZur Vorlage · 20240301 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Spielleitplanung 2024 für den Bochumer Bezirk Nord vorgelegt. Dabei geht es um die Verwendung von Mitteln in Höhe von insgesamt 116.870,96 Euro für verschiedene Maßnahmen an Kinderspielplätzen.
Im Rahmen des Vorhabens sind vier konkrete Projekte vorgesehen. Am Kinderspielplatz Amtshaus Harpen sollen 75.000 Euro investiert werden, um den Bolzplatz zu verkleinern, einen Bereich für Jugendliche zu schaffen und ein Spielschiff zu ersetzen. Für den KSP Handwerksweg ist die Erneuerung einer Holz-Kletteranlage mit 25.000 Euro geplant. Am KSP Spreestr. sollen für 5.000 Euro Einzelgeräte ausgetauscht werden, um die Einhaltung der DIN-Normen zu gewährleisten. Zudem ist am KSP Steinzeitweg eine Summe von 11.870,96 Euro vorgesehen, um die Zuwegung aufgrund von Mängeln bei der Verkehrssicherheit und der Entwässerung zu sanieren.
Die Mittel stammen aus der im Jahr 2021 beschlossenen Spielleitplanung. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Zeitraum 2024/25 vorgesehen. Der entsprechende Beschluss wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorberaten und anschließend in der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.02.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Aktionen im Stadtbezirk Bochum-Nord 2024Zur Vorlage · 20240342 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord plant für das Jahr 2024 die Verwendung von Haushaltsmitteln für verschiedene Aktionen im Stadtbezirk sowie für Stadtteilfeste. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Bereitstellung von insgesamt 31.975 Euro für verschiedene Veranstaltungen und Fördermaßnahmen vor.
Im Bereich der Veranstaltungen ist eine Summe von bis zu 11.000 Euro für den „Gerther Sommer“ vorgesehen, der in Kooperation mit der Bochum Marketing GmbH stattfindet. Für das Dorffest Harpen sind bis zu 7.000 Euro veranschlagt; die Organisation erfolgt durch den Förderverein Harpen e. V. in Zusammenarbeit mit der Bochum-Marketing GmbH. Zudem sollen bis zu 5.500 Euro für den Jahresempfang der Bezirksvertretung bereitgestellt werden. Diese Veranstaltung dient dem Austausch zwischen den Mitgliedern der Bezirksvertretung und Vertretern aus Wirtschaft, Vereinen sowie Teilen der Bevölkerung. Aufgrund von Sanierungsarbeiten am Amtshaus Harpen ist eine Nutzung dieses Gebäudes derzeit nicht möglich.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Sport- und Kulturförderung. Hierfür sind Zuwendungen an Vereine und Verbände im Stadtbezirk Bochum-Nord in Höhe von bis zu 8.475 Euro vorgesehen. Die Gesamtsumme der beantragten Mittel für diese Maßnahmen liegt innerhalb des im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Budgets von 33.900 Euro für bezirkliche Aktionen und Stadtteilfeste.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – und des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 20233331 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat einen Beschlussvorschlag zur Aufhebung von Teilbereichen zweier bestehender Bebauungspläne vorgelegt. Konkret betrifft dies die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – sowie des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I.
Ziel des Verfahrens ist es, bestimmte Flächen, die derzeit noch für die Landwirtschaft festgesetzt sind, für Erstaufforstungen nutzbar zu machen. Durch die Aufhebung der Planungsrechte sollen diese Gebiete als forstrechtlicher und naturschutzfachlicher Ausgleich im Sinne eines Ökokontos dienen können. Dies soll die Grundlage schaffen, um Eingriffe in Waldflächen zu kompensieren, die durch andere Bebauungsplanverfahren oder Baumaßnahmen im Stadtgebiet entstehen. Da Bochum eine waldarme Kommune ist, besteht laut Vorlage ein Bedarf an Flächen für den Waldausgleich.
Die betroffenen Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 344 befinden sich im Ortsteil Bergen nahe der Grenze zu Herne. Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 351 ist eine Fläche im Ortsteil Gerthe vorgesehen. Das Vorhaben soll im Normalverfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden, wobei auch eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht Teil des Prozesses sind.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Siehe hierzu Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 2.1.1
- 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Ratsfraktion
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Siehe hierzu Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 2.1.1 - 2.1.1Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – und des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – hier: Aufstellungsbeschluss,Vorlage 20233331 Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 20240230 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beschließen. Gegenstand der Entscheidung ist die Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 (Tippelsberg / Berger Mühle) sowie des Bebauungsplans Nr. 351 (Ölbachtal Teilgebiet Bochum I).
Der Hintergrund der Vorlage liegt in einer Sitzung vom 23. Januar 2024, bei der die entsprechende Vorlage zur Aufhebung der Bebauungsplan-Teilbereiche aufgrund noch offener Fragen zurückgestellt wurde. Um das Anhörungsrecht des Bezirks zu gewährleisten, wurde am 26. Januar 2024 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese Entscheidung erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Heinrich Donner und den Fraktionsvorsitzenden der CDU in der Bezirksvertretung Bochum-Nord, Andreas Konze.
Da die Verwaltung zwischenzeitlich die offenen Fragen beantworten konnte, wird nun die formale Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten entstehen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Anpassung und Austausch der Anlage 1 der Hauptsatzung – Grenzen der Stadtbezirke im StadtgebietZur Vorlage · 20233440 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur Neunten Änderungssatzung der Hauptsatzung vorgelegt, um die Grenzen der Stadtbezirke in Anlage 1 anzupassen. Hintergrund der Maßnahme ist die Umstellung auf das digitale Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® sowie die Umsetzung der EU-weiten INSPIRE-Richtlinie. Durch die neue digitale Erfassung müssen die Bezirksgrenzen nun präzise entlang der Flurstücksgrenzen verlaufen, was eine Schärfung der Grenzverläufe ermöglicht.
Die Anpassungen basieren auf einer Auswertung aller analogen und digitalen Informationen über den Verlauf der Stadtbezirksgrenzen, deren Einarbeitung im Jahr 2023 abgeschlossen wurde. Die Änderungen sind geringfügig und dienen der Korrektur von Abweichungen aus früheren analogen oder unpräzisen digitalen Darstellungen. Davon betroffen sind vereinzelt Wohngebäude, wodurch etwa 91 Bürgerinnen und Bürger einer neuen Bezirkszugehörigkeit zugeordnet werden. Öffentliche Einrichtungen sowie Postleitzahlen oder Telefonvorwahlen bleiben unverändert. Gemäß der Gemeindeordnung soll die Änderung mit Ablauf des letzten Tages der laufenden Wahlperiode wirksam werden.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20233440
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Beteiligungsbeschluss für das Änderungsverfahren 51 BO - Wohnen am Hillerberg in BochumZur Vorlage · 20240110 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, dass der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Änderungsverfahren 51 BO „Wohnen am Hillerberg“ zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Veröffentlichung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs beantragt.
Das Verfahren betrifft eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Im Rahmen des Projekts „Wohnen am Hillerberg“, das in Kooperation mit NRW.URBAN entwickelt werden soll, ist die Errichtung eines Wohngebietes mit etwa 340 Wohneinheiten geplant. Dabei sollen Flächen, die bislang als Verkehrsflächen oder Grünflächen ausgewiesen waren, überwiegend zu Wohnbauflächen umgewidmet werden. Konkret sieht der Entwurf eine Ausweisung von circa 9,7 Hektar als Wohnbaufläche vor, während ein Streifen entlang der Grenze zu Herne als Grünfläche verbleibt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist für den Zeitraum Mai oder Juni 2024 vorgesehen. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Planänderung den zuständigen Gremien zur abschließenden Feststellung vorgelegt und anschließend beim Land zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Die LINKE; P&STG) Dagegen: 0 Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP)
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Autonomer Wertstoffhof Bergener StraßeZur Vorlage · 20240253 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die USB Bochum GmbH plant die Einführung einer digitalen Zutrittskontrolle an der Grünschnittsammelstelle „Bergener Straße“. Ziel des Vorhabens ist es, im Rahmen eines Digitalisierungsprojektes neue Lösungen für Wertstoffhöfe zu erproben und eine Gebührengerechtigkeit sicherzustellen. Da die Sammelstelle derzeit ohne Personal betrieben wird, können aktuell auch Personen aus dem angrenzenden Herne die Einrichtung nutzen. Durch das neue System soll der Zugang künftig auf Bochumer Bürgerinnen und Bürger beschränkt werden.
Die technische Umsetzung sieht vor, dass der Zugang über einen QR-Code erfolgt, der nach einer Authentifizierung im Kundenportal der USB Bochum GmbH generiert werden kann. Ein Scanner am Tor wird den Code lesen und die Schließtechnik freigeben. Zur Absicherung von Notfällen werden eine Sprechstelle sowie eine Videoüberwachung installiert. Im Zuge dieser Maßnahmen sind zudem Instandsetzungsarbeiten wie die Reparatur eines Zauns und die Installation einer kleinen Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung geplant.
Die Kosten für die technischen Investitionen und die Instandsetzung belaufen sich auf etwa 70.000 Euro und werden aus dem Budget für Digitalisierungsprojekte der USB Bochum GmbH finanziert. Die jährlichen Folgekosten für Wartung und Kommunikation werden auf maximal 2.000 Euro geschätzt. Die Umsetzung soll im Winter 2023/2024 erfolgen, sodass die reguläre Nutzung nach dem neuen Konzept ab dem Frühjahr 2024 möglich ist.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (Grüne)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (Grüne) - 2.5Umsetzung der Spielleitplanung 2024; Maßnahmen an Informellen Standorten und Aktionen / Mobile AngeboteZur Vorlage · 20240387 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum beabsichtigt, die Maßnahmen zur Umsetzung der Spielleitplanung 2024 durchzuführen. Die Planung umfasst mobile Angebote sowie Maßnahmen an informellen Standorten für Kinder und Jugendliche, die im Arbeitskreis „Mobile Arbeit“ entwickelt wurden. Für die Umsetzung sind insgesamt 59.895 Euro aus dem Haushalt der Kinder- und Jugendarbeit vorgesehen.
Die geplanten Investitionen betreffen verschiedene Einrichtungen und Projekte. Im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeithäuser sind Anschaffungen für das Falkenheim Akademiestr., das Mehrgenerationenhaus Dahlhausen sowie die Initiative Pro Steinkuhl vorgesehen, darunter Picknicktische, eine Fahrradwerkstatt und Sportmaterial. Der Bereich Streetwork und Schulsozialarbeit umfasst ein Graffitiprojekt im Fußgängertunnel Herrmannshöhe sowie die Anschaffung von Trainings-Tools und Spielmaterial.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Fortführung des Jugendmobils „EUMEL“ mit 35 geplanten Einsätzen. Zudem sind Projekte des Fan-Projekts, wie eine Mädchen-Fußballliga und ein Aktionstag zur Fußball-Europameisterschaft, sowie die Einsatzplanung der Spielmobile der Falken und des Stadtsportbundes Bestandteil der Vorlage. In den Herbstferien soll zudem eine „Action-Woche“ an der Erich-Kästner-Gesamtschule stattfinden.
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Beratungsfolge
- 10.04.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240387 bei1 Enthaltung (AFD)
- 29.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (29. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlagbei 1 Gegenstimme (BD)
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (FDP/UWG, BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (FDP/UWG, BD) - 3.Vorschläge und Anregungen
- 4.Anträge
- 5.Mitteilungen
- 5.1Gehweg auf der Josef-Baumann-StraßeZur Vorlage · 20240050 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Norden“ hat angefragt, ob auf dem Abschnitt der Josef-Baumann-Straße zwischen den Hausnummern 29 und 37 ein straßenbegleitender Gehweg existiert. Da Fußgänger für den Zugang zu dort befindlichen Gewerbebetrieben derzeit die Fahrbahn nutzen müssen, wurde nach Maßnahmen zur Ermöglichung einer Gehwegnutzung gefragt.
Das Tiefbauamt teilte in einer Antwort der Verwaltung mit, dass die Straße in der Mitte der 1970er Jahre als reine Erschließung für ein Gewerbegebiet konzipiert wurde. Eine Planung sah zwar auf der östlichen Seite einen etwa zwei Meter breiten Streifen für einen Gehweg vor, was an der Aufstellung der Straßenbeleuchtung erkennbar ist, ein entsprechender Ausbau wurde jedoch nicht vorgenommen.
Ein zeitnaher Ausbau der Gehweganlage ist nach Angaben der Verwaltung nicht vorgesehen. Als Gründe werden das Verkehrsaufkommen sowie die Nutzung der angrenzenden Flächen angeführt. Zudem wird auf bauliche Herausforderungen hingewiesen: Da die angrenzenden Grundstücke teilweise tiefer liegen als die Straße, wären für eine Nutzung des Streifens Winkelstützelemente und Absturzsicherungen notwendig. Die Umsetzung eines solchen Ausbaus würde weitreichende Planungen und Abstimmungen erfordern.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Anfrage der Fraktionen „FDP“ und“UWG:Freie Bürger“ am 05.12.2023, Vorlagen-Nr.: 20233225, TOP 29 6.3Zur Vorlage · 20240051 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen FDP und UWG:Freie Bürger haben die Absperrung von Parkplätzen an der Dietrich-Benking-Straße in Bochum-Hiltrop thematisiert. Die Verwaltung erklärte in einer Antwort, dass die Stellplätze gegenüber der Straße „Am Alten Lothringer Schacht“ aus Gründen der Verkehrssicherheit mit rot-weißen Metallpollern gesperrt wurden.
Grund für diese Maßnahme sind veränderte Sichtverhältnisse, die sich seit der Neuanlage einer Linksabbiegespur im Jahr 2017 ergeben haben. Nach Angaben des Tiefbauamtes führten Hinweise von Anwohnern und der Polizei zu einer Überprüfung der Sichtfelder gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RStA 2006). Dabei wurde festgestellt, dass abgestellte Fahrzeuge, wie etwa größere Anhänger oder Kastenwagen, die Sicht auf den fließenden Verkehr behindern können. Ein ansteigender Straßenverlauf erschwere die Situation zusätzlich.
Die Installation der Poller wurde durch das Tiefbauamt veranlasst und kostete rund 2.400 Euro. Die Kosten für die ursprüngliche Herstellung der Parkflächen sind nicht separat ausweisbar, da diese im Rahmen der Baumaßnahme zur Verlegung der Dietrich-Benking-Straße entstanden sind. Die Absperrung soll dauerhaft bestehen bleiben, um die beschriebene Gefahrenstelle zu beseitigen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Abpollerung" an der Bergener Straße Ecke Schultesche HeideZur Vorlage · 20240068 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat eine Anfrage zur Installation von Pollern an der Kreuzung Bergener Straße und Schultesche Heide gestellt. Hintergrund ist die Behinderung der Sichtverhältnisse durch parkende Fahrzeuge, was laut der Fraktion zu einer Beeinträchtigung des Verkehrsflusses und zu Beinahe-Unfällen geführt habe.
Die Verwaltung hat auf diese Anfrage reagiert und festgestellt, dass die aktuelle Parksituation nicht den geltenden Straßenverkehrsordnungen entspricht. Durch das Parken von Fahrzeugen, die teilweise auf dem Gehweg stehen, werden die Sichtfelder gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) nicht ordnungsgemäß gewährleistet. Zudem wird durch die Positionierung der Fahrzeuge die vorgeschriebene Mindestdurchgangsbreite des Gehwegs von 1,50 Metern unterschritten, was die Nutzung für Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Menschen erschwert. Um den Gehweg im Bereich der Einmündung freizuhalten, wird die Verwaltung die Aufstellung von Pollern umsetzen.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Geschwindigkeitsbegrenzung Hiltroper Landwehr im Querungsbereich zwischen Volkspark Hiltrop – Gysenberger ForstZur Vorlage · 20240122 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat im Dezember 2023 eine Anfrage zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hiltroper Landwehr gestellt. Der Fokus lag dabei auf dem Bereich zwischen dem Volkspark Hiltrop und dem Gysenberger Forst. Die Fraktion thematisierte eine mögliche Gefahrensituation für Fußgänger an einer Verkehrsinsel sowie überhöhte Geschwindigkeiten im abfallenden Straßenabschnitt. Es wurde gefragt, ob der Verwaltung oder der Polizei solche Gefahren bekannt seien, ob Geschwindigkeitskontrollen stattgefunden hätten und ob eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit umsetzbar sei.
Das Rechtsamt teilte in seiner Antwort mit, dass der Verwaltung keine Erkenntnisse über Gefahrensituationen vorliegen. Auch der Polizei seien keine geschwindigkeitsbedingten Unfälle in diesem Abschnitt bekannt. Eine aufgrund der Anfrage veranlasste Seitenradarmessung ergab keine Auffälligkeit beim Geschwindigkeitsniveau. Während polizeiliche Überwachungen in den Jahren 2018 und 2019 stattfanden, liegt aktuell keine Messstelle in diesem Bereich vor. Eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Da die Hiltroper Landwehr Teil des städtischen Vorbehaltsstraßennetzes für den Durchgangsverkehr ist, gilt grundsätzlich eine Grenze von 50 km/h. Eine Reduzierung wäre nur bei einer besonderen Gefahrenlage rechtlich begründbar, wofür das aktuelle Unfalllagebild keine Anhaltspunkte liefert.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Baumentfernung auf dem Grundstück Dieselstr. 3Zur Vorlage · 20240223 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt die Entfernung von 25 Bäumen auf dem Grundstück in der Dieselstraße 3. Grund für dieses Vorhaben ist die Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes sowie die Schaffung einer Stellplatzanlage. Da die betreffenden Bäume aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes (BaSa) fallen, wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Satzung erteilt. Die Verwaltung führt an, dass die Bäume im Bereich der geplanten Bauarbeiten liegen und deren Erhalt die bau- und planungsrechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks verunmöglichen oder wesentlich beschränken würde.
Als Ausgleich für den Verlust der Bäume sind Ersatzpflanzungen vorgesehen. Auf dem betroffenen Grundstück sollen 52 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern gepflanzt, erhalten und gepflegt werden. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt auf Basis eines vorliegenden Ersatzpflanzplanes. Die entsprechende Mitteilung des Umwelt- und Grünflächenamtes wurde dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Barrierefreier Ausbau der HaltestellenZur Vorlage · 20240270 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den aktuellen Stand zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen in Bochum mit dem Stichtag 31. Dezember 2023 vorgelegt. Basierend auf der Teilfortschreibung des Bochumer Nahverkehrsplanes ist das Ziel die jährliche Barrierefreiheit von 15 Haltestellen beziehungsweise 30 Steigen. Im Jahr 2023 wurden 28 Steige fertiggestellt, womit die Zielvorgabe nahezu erreicht wurde. Die Gesamtzahl der barrierefreien Steige in der Stadt beläuft sich aktuell auf 1.287, was einer Ausbauquote von 55 Prozent entspricht.
Die Umsetzung im vergangenen Jahr verteilte sich auf verschiedene Bezirke. Im Bezirk Mitte wurden acht Steige ausgebaut, darunter auch die Haltestelle Waldring/Rechener Park. In den Bezirken Wattenscheid und Nord konnten jeweils fünf Steige realisiert werden, während im Bezirk Ost sechs und im Bezirk Südwest vier Steige fertiggestellt wurden. Im Bezirk Süd wurden im Jahr 2023 keine Steige abgeschlossen, da sich Baumaßnahmen wie an der Haltestelle Haarmannsbusch in das Jahr 2024 verschoben haben.
Für die kommenden Jahre sind weitere Maßnahmen geplant. Für den Zeitraum 2024 und folgende stehen 32 Steige zur Ausbauplanung an, die durch Förderungen nach dem ÖPNVG NRW finanziert werden sollen. Zusätzlich ist der barrierefreie Ausbau von voraussichtlich 14 weiteren Steigen im Rahmen allgemeiner Straßenum- und ausbauarbeiten vorgesehen, etwa an der Haltestelle Bochum West Bahnhof oder entlang der Hauptstraße.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (29. Sitzung)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (29. Sitzung)
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (32. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.02.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Neugestaltung von Lichtsignalanlagen (Vorlage 20230213)Zur Vorlage · 20240362 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Verwaltung setzt die Neugestaltung von Lichtsignalanlagen mit Bergmannssymbolen um. Dies erfolgt auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD und Die Grünen im Rat, wonach in jedem Stadtbezirk eine Ampel mit einem Bergbau-Motiv installiert werden soll. Die Standorte weisen einen Bezug zum ehemaligen Ruhrkohlebergbau auf und wurden mit den zuständigen Bezirksvertretungen abgestimmt.
In Bochum-Mitte wird die Lichtsignalanlage an der Herner Straße vor dem Bergbaumuseum umgerüstet. Im Bezirk Bochum-Wattenscheid ist die Erneuerung der Anlage an der Friedrich-Ebert-Straße für die zweite Jahreshälfte 2024 geplant, während im Bezirk Bochum-Ost eine neue Ampel an der Wittener Straße mit dem Symbol ausgestattet wird. Weitere Standorte umfassen den Bereich Kolpingplatz in Bochum-Nord sowie die Prinz-Regent-Straße und die Hattinger Straße in den Bezirken Bochum-Süd und Bochum-Südwest.
Die Umrüstung der Bestandsanlagen erfolgt sukzessive über die nächsten zwei Jahre. Da im Zuge dieser Maßnahme alte Signalgeber durch LED-Technik ersetzt werden müssen, belaufen sich die geschätzten Kosten pro Anlage auf etwa 3.000 bis 8.000 Euro. Die Mittel stellt die Verwaltung zur Verfügung. Um Verwechslungen auszuschließen, sollen ausschließlich Bergmannssymbole verwendet werden; andere Sinnbilder lehnt die Verwaltung ab. Bei rechtlichen Änderungen oder Unfällen im Zusammenhang mit den geänderten Streuscheiben behält sich die Verwaltung einen Rückbau vor.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (29. Sitzung)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (29. Sitzung)
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (32. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.02.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Erhebung von Straßenreinigungsgebühren durch die Stadt Bochum. Keine bzw. unzureichende Gehwegreinigung in Bochum-Bergen; fehlendes Controlling der Stadt gegenüber dem USB?Zur Vorlage · 20240349 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hat die Einhaltung der Reinigungsintervalme in den Straßen Bergener Straße und Schultesche Heide thematisiert. Anwohner hatten beanstandet, dass die Gehwegreinigung nicht den Vorgaben der jeweiligen Reinigungsklassen entspricht. Die SPD-Fraktion forderte Informationen über die durchgeführten Reinigungsleistungen der letzten sechs Monate sowie Erläuterungen zum Kontrollmechanismus der Stadt gegenüber der USB Bochum GmbH.
Die Verwaltung antwortete, dass die USB Bochum GmbH bereits mit den Behörden in Kontakt stehe und ein Vor-Ort-Termin mit einem Anwohner koordiniert wird. Laut Reinigungsübersichten aus dem Jahr 2023 gab es für die genannten Straßen keine nennenswerten Ausfälle. Der Leistungsumfang umfasst die Beseitigung von Fremdkörpern zur Sicherung der Verkehrssicherheit, schließt jedoch die Entfernung von Feinverschmutzungen nicht ein. Zur Kontrolle der Leistungserbringung fordert das Amt für Finanzsteuerung bei Beschwerden Reinigungslisten der USB Bochum GmbH an und wertet diese aus. Sollte eine Einschränkung der Reinigungsleistung mehr als 10 Prozent betragen, ist eine anteilige Erstattung der Gebühren auf Antrag möglich. Eine flächendeckende Überprüfung findet nicht statt, jedoch werden bei widersprüchlichen Angaben Stichproben sowie Ortstermine durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Erwerb von Grundstücken in mehreren Stadtbezirken durch die Stadt BochumZur Vorlage · 20240210 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Übertragung verschiedener Grundstücke auf das Stadtgebiet. Diese Flächen wurden in den 1990er-Jahren durch eine Tochtergesellschaft der Stadt erworben, welche im Rahmen des sogenannten „Krupp-Pakets“ Grundbesitz von der LEG (heute NRW.URBAN) sowie Flächen der EBV übernommen hatte.
Während bereits entwickelte Industriebrachen primär für die gewerbliche Nutzung vorgesehen waren, umfasst die aktuelle Vorlage Ackerland, Grün- und Waldflächen, deren Weiterentwicklung zu Wohn- oder Gewerbebauflächen nicht geplant ist. Die betroffenen Areale verteilen sich über mehrere Stadtbezirke. Dazu gehören unter anderem Flächen in der Rensingstraße, der Bergener Straße sowie im Bereich der Günnigfelder und Röhlinghauser Straße. Ebenfalls umfasst die Vorlage Grundstücke im Gewerbepark Hiltrop, ehemalige Bahntrassen sowie Grünflächen im Technologie-Quartier Bochum/Querenburg.
Die Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster dient der Information der zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen Bochum-Nord, Südwest, Mitte und Süd sowie der Ausschuss für Planung und Grundstücke und der Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.04.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (29. Sitzung)
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (32. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Neubau Polizeipräsidium Bochum in Bochum-Harpen; Verkehrssituation nach Fertigstellung 2027Zur Vorlage · 20240461 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat im Rahmen einer Anfrage zur Verkehrssituation am neuen Standort des Polizeipräsidiums in Bochum-Harpen verschiedene Fragen an die Verwaltung gestellt. Der Neubau an der Schnittstelle zwischen Sheffield-Ring und Harpener Hellweg wird nach der Fertigstellung im Jahr 2027 voraussichtlich rund 900 Mitarbeiter der Polizei Bochum, darunter die Behördenleitung, die Kriminalwache sowie die integrierte Polizeiwache Bochum-Mitte, aufnehmen. Da für die Standortsuche unter anderem 650 Kfz-Stellplätze als Voraussetzung galten, geht die Fraktion von einem erhöhten Verkehrsaufkommen aus.
Die Anfrage thematisiert die Regelung der An- und Abfahrten, insbesondere bei Einsätzen, die ein Kreuzen des Harpener Hellwegs in Richtung Innenstadt erfordern. Zudem wird nach dem Verbleib einer bestehenden Wendefläche nahe der geplanten Zufahrt gefragt. Ein weiterer Punkt betrifft die Unfallschwerpunkte an der Ecke Harpener Hellweg und Kornharpener Straße sowie die Frage nach Maßnahmen zur Unfallminimierung. Schließlich werden Informationen zur zukünftigen Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich der Radfahrer, im Hinblick auf das erwartete Verkehrsaufkommen und den aktuellen Zustand der Fahrradwege angefordert.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Bergener Straße/Querung WanderwegZur Vorlage · 20240465 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat eine Anfrage zur Umsetzung einer Verkehrsmaßnahme an der Bergener Straße gestellt. Gegenstand ist die Querung eines Wander- und Radwegs zwischen der Harzstraße und der Sauerlandstraße. Im September 2021 beschloss die Bezirksvertretung, 5.000 Euro für eine Einengung der Fahrbahn bereitzustellen, um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu erhöhen.
Laut der Anfrage der Fraktion blieb eine Nachfrage zur Umsetzung aus dem Jahr 2022 sowie eine Erinnerung aus dem Oktober 2023 vonseiten der Verwaltung bislang ohne Antwort. Die Fraktion verweist auf die Bedeutung des Emscher Park Radwegs, der diese Stelle kreuzt, und nennt Sicherheitsbedenken des Falkenheims Bergen für dessen junge Besucher.
Die SPD-Fraktion fordert nun eine umgehende Stellungnahme der Verwaltung. Damit soll ermöglicht werden, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung über die Umsetzung der bereits 2021 beschlossenen Maßnahme zu beraten. Die Anfrage wurde von Snežana Ćuruvija unterzeichnet.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Verkehr im und zum Ruhrpark-Einkaufszentrum (Harpen)Zur Vorlage · 20240487 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündrag90/Die Grünen hat für die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord eine Anfrage zur Verkehrssituation im und am Einkaufszentrum Ruhrpark eingereicht. Christian Schnaubelt thematisiert in der Vorlage mögliche Auswirkungen des anstehenden Jubiläums des Einkaufszentrums auf das Verkehrsaufkommen in den Stadtteilen Harpen und Kornharpen.
Die Anfrage umfasst die Erhebung der aktuellen Verkehrsbelastung auf mehreren Straßen, darunter dem Harpener Hellweg, der Straße Am Ruhrpark, der Kornharpener Straße, der Wieschermühlenstraße sowie dem Grünen Weg. Zudem wird nach einer möglichen Überplanung der Kreuzung Harpener Hellweg und Kornharpener Straße gefragt, wobei im Kontext des Verkehrskonzepts Nord die Einrichtung eines Kreisverkehrs zur Sprache kommt. Des Weiteren werden Informationen zur Auslastung und Optimierung des Busverkehrs durch die BOGESTRA sowie zum Stand von Gesprächen mit dem Management des Einkaufszentrums bezüglich der Verbesserung von Fuß- und Radwegen erbeten. Abschließend wird nach einer geplanten Anbindung des Einkaufszentrums an den RS 1 gefragt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Anfrage für die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Nord (27.02.2024) Sachstandanfrage Golfplatz "Amalia" - Gelände in HarpenZur Vorlage · 20240544 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Bochumer Bezirk Nord hat eine Anfrage zum aktuellen Sachstand des Bauprojekts Golfplatz „Amalia“ auf dem Gelände in Harpen eingereicht. Hintergrund der Anfrage durch den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Christian Schnaubelt sind Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern aus Harpen über regelmäßigen Lkw-Verkehr zur Anlieferung von Erdreich im Bereich des Geländes.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Informationen zum Projektstand angefordert. Die Fraktion bittet um Auskunft zum aktuellen Status des Bauvorhabens sowie zu den bestehenden Genehmigungen für die Anlieferung von Erdreich. Dabei sollen Details zur Art, Menge und zum zeitlichen Umfang der Anlieferungen offengelegt werden. Zudem wird gefragt, ob die Verwaltung oder das Staatliche Umweltamt Hagen Untersuchungen des angelieferten Erdbodens durchgeführt haben.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob bereits Beschwerden oder Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern vorliegen und wann die Arbeiten nach Angaben der Eigentümer abgeschlossen sein sollen. Die Anfrage wurde für die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Nord vorbereitet.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Anfrage zur Situation der Jugendlichen in KornharpenZur Vorlage · 20240546 · Anfrage
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 8.Anhörungen
- 8.1Erwerb von Grundstücken in mehreren Stadtbezirken durch die Stadt BochumErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Vorschläge und Anregungen
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen
- 12.Anfragen
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