Ostpark - Neues Wohnen hier: Aufhebung Bestgebotsverfahren zum Vermarktungsabschnitt 2
20232915 · Mitteilung der Verwaltung · 01.02.2024 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Aufhebung des Bestgebotsverfahrens für den Vermarktungsabschnitt 2 im Projekt „Ostpark – Neues Wohnen“ im Quartier Feldmark. Das Verfahren für das rund 3.178 Quadratmeter große Grundstück wurde Anfang 2022 gestartet. Nachdem sich fünf Interessenten mit Konzepten beworben hatten, zogen alle geeigneten Bewerber ihre Konzepte zurück. Der Erstplatzierte sowie die nachfolgenden Bewerber gaben die wirtschaftliche Situation als Grund für den Verzicht auf eine Realisierung an. Die verbleibenden eingereichten Entwürfe wurden von der Auswahlkommission aufgrund von Abweichungen von den Rahmenbedingungen nicht zur Umsetzung empfohlen.
Um Verzögerungen bei der Gestaltung der gemeinschaftlichen Innenhofbereiche zu vermeiden, wird eine Änderung des Vermarktungsweges angestrebt. Die Fertigstellung der Grünflächen und Kinderspielflächen im Block 1 ist an den Bau der Tiefgaragen der verschiedenen Abschnitte gebunden. Eine Verzögerung im Vermarktungsabschnitt 2 würde somit auch die Entwicklung der Bereiche A und B beeinträchtigen, da die notwendigen Freiflächen erst nach Abschluss der Wohngebäude voll nutzbar sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Bestgebotsverfahren für diesen Abschnitt aufzuheben und eine Direktvermarktung an einen geeigneten Investor einzuleiten. Ziel ist es, den Bau der Innenhöfe zeitnah zu ermöglichen und die Bereitstellung von gefördertem sowie freifinanziertem Wohnraum im Ostpark sicherzustellen.
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