Eckpunkte der Bürgerbeteiligung der Stadt Bochum
20232815 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.02.2024 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 9 (BD/PAR&StG/FASG/LINKE)dafür: 62 (SPD/Grüne/CDU/FDP/PAR/OB)
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20232815 Eckpunkte zur Gestaltung der Bürgerbeteiligung vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, für die Durchführung von Beteiligungsverfahren mehr Klarheit und Verlässlichkeit zu schaffen, da diese bislang meist einzelfall- und fachbereichsbezogen stattfinden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass Bürgerbeteiligungen bei außenwirkenden Planungsprozessen grundsätzlich verbindlich einzuplanen sind. Dabei sollen die Art der Beteiligung sowie die damit verbundenen Formate frühzeitig festgelegt und gegenüber den Zielgruppen kommuniziert werden. Um Erwartungshaltungen präzise zu steuern, sollen zudem die jeweiligen Spielräume – etwa zwischen reiner Information und Mitwirkung – klar benannt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Vorgabe, dass die Kosten für Beteiligungsverfahren bereits bei der Planung der jeweiligen Vorhaben einzukalkulieren sind. Während die direkte Bürgerbeteiligung keine dauerhaften institutionellen Gremien vorsieht, können bei Bedarf projektbezogene Begleitgremien eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Vorlage beschriebenen Prozesse durchzuführen und die Ergebnisse dem Rat vorzulegen.
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