Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Bochumer Wochenmärkte – Entscheidung zur erneuten VergabeZur Vorlage · 20230147 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum beabsichtigt, die Organisation und Durchführung der städtischen Wochenmärkte für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 neu auszuschreiben. Seit einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2017 werden die Märkte durch einen Drittanbieter betrieben, aktuell durch die Bochum Marketing GmbH. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts soll ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, um die Vergabe der Marktleitung an einen neuen Dienstleister zu regeln.
Die Anforderungen an den künftigen Veranstalter beinhalten die Entwicklung von Konzepten, die dem demografischen Wandel sowie veränderten Konsumgewohnheiten Rechnung tragen. Dabei sollen die Märkte als Kommunikationsorte und Orte der regionalen Versorgung erhalten bleiben. Mögliche Erweiterungen wie saisonale Märkte oder Abendformate sind in den einzureichenden Unterlagen zu prüfen. Während die Flächenreinigung weiterhin durch die Umweltservice Bochum GmbH (USB GmbH) erfolgt, ist der neue Betreiber für die Abfallentsorgung verantwortlich. Das Ordnungs- und Veterinäramt bleibt in die Verwaltung eingebunden, insbesondere bei der Rechnungslegung und der Abstimmung mit der USB GmbH. Zudem müssen im Rahmen der Planung künftige Baumaßnahmen an verschiedenen Standorten, etwa am Dr.-Ruer-Platz oder in Linden Am Poter, berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 16 (CDU)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230147
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230147
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages(0 Enthaltungen)
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages(0 Enthaltungen) - 3.1.1Bochumer Wochenmärkte - Entscheidung zur erneuten Vergabe -Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die GRÜNEN im Rat"-Zur Vorlage · 20230522 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 1. März 2023 wurde ein Änderungsantrag zur erneuten Vergabe der Bochumer Wochenmärkte vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Leistungsbeschreibung für die anstehende Ausschreibung um Kriterien der Nachhaltigkeit zu ergänzen. Die Verwaltung soll die Teilnehmenden des Wettbewerbs dazu auffordern, konzeptionelle Überlegungen zum Thema Nachhaltigkeit in ihre Angebote einzubringen.
Zudem soll das erfolgreiche Unternehmen im Rahmen eines Halbzeitberichts, der voraussichtlich im Jahr 2026 vorgelegt wird, eine Rückschau und einen Ausblick auf diese Nachhaltigkeitsaspekte geben. Mit diesem Vorgehen verfolgen die Fraktionen SPD und Grüne das Ziel, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sicherzustellen. Die geplante Vergabe der Wochenmarktveranstaltung umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren und soll sich an der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sowie an kommunalen Beschlüssen zur Agenda 2030 orientieren. Die im Bericht gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für spätere Vergabeverfahren dienen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Einstimmig (0 Enthaltungen)
Ergebnis: Einstimmig (0 Enthaltungen) - 3.2Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 55 BO (Dietrich-Benking-Straße Ost) in BochumZur Vorlage · 20230182 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Änderungsverfahrens am Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Betroffen ist das Verfahren 55 BO im Bereich der Dietrich-und-Benking-Straße Ost.
Das Vorhaben bezieht sich auf eine Fläche von etwa einem Hektar. Derzeit ist dieser Bereich im RFNP als allgemeiner Freiraum-, Agrar- und Grünflächenbereich ausgewiesen. Die geplante Änderung sieht vor, diese Flächen in allgemeine Siedlungsbereiche sowie Wohnbauflächen umzuwandeln. Ein bestehender Bebauungsplan für den Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV sieht für diesen Bereich bereits Baurechte für ein Gewerbegebiet vor.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für Juni oder Juli 2023 vorgesehen. Dabei soll auch das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung erfolgen. Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse folgt die förmliche Auslegungsphase sowie die Beteiligung der Behörden. Der abschließende Planbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 10 (LINKE/PAR&StG/UWG:FB/PAR)dafür: 65 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/OB)
- 29.03.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (14. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 2
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Die Grünen, CDU, FDP)Dagegen: 2 (Die LINKE., Die Partei&Stadtgestalter)Enthaltungen: 0
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG:Freie Bürger)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)Dagegen: 2 (Linke, Partei/Stadtgestalter)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD) Dagegen: 2 (Linke, Partei/Stadtgestalter) Enthaltungen: 0 - 3.3Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230188 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid für das Jahr 2023 regelt. Grundlage der Vorlage sind Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., um im Rahmen lokaler Veranstaltungen verkaufsoffene Sonntage zu ermöglichen.
Die vorgeschlagene ordnungsbehördliche Verordnung sieht für den Bereich Bochum-Wattenscheid-Mitte zwei Termine vor. Am 18. Juni 2023 sollen Verkaufsstellen im Zusammenhang mit dem „Sommerfest“ in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben können. Ein weiterer Termin ist für den 17. September 2023 vorgesehen, um das „Wattenscheider Weinfest“ im selben Zeitraum zu begleiten. Die Öffnung ist auf die in einem Plan festgelegten Teilbereiche beschränkt, wobei die unmittelbar anliegenden Grundstücke einbezogen werden.
Die Verordnung sieht vor, dass eine Öffnung nur zulässig ist, wenn die entsprechenden Veranstaltungen tatsächlich stattfinden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann gemäß dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die rechtliche Grundlage für diese Ausnahmen bildet das Landesgesetz, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse, etwa bei Festen oder Märkten, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erlaubt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (SPD/Grüne)dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 65 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 3 (Grüne, DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, CDU, UWG:FB, BD, FDP)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Grüne)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.4Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest (Linden) vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230189 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Regelung des Offenhaltens von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest vorgelegt. Der Entwurf betrifft insbesondere den Bereich Linden und basiert auf Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V.
Gemäß der vorliegenden Vorlage sollen für das Jahr 2023 zwei Sonntage für Verkaufsöffnungen freigegeben werden. Am 18. Juni 2023 ist eine Öffnung zwischen 13:00 und 18:00 Uhr im Rahmen des Food-Truck-Festivals „Hüftgold“ vorgesehen. Ein weiterer Termin ist der 10. September 2023 für das Fest „Lindener Meile“, ebenfalls in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die Verkaufsöffnung beschränkt sich dabei auf die in einem Plan festgelegten Teilbereiche des Stadtbezirks Linden.
Die Verordnung legt fest, dass eine Öffnung nur zulässig ist, wenn die entsprechenden Veranstaltungen tatsächlich stattfinden. Sollte eine Veranstaltung ausfallen, dürfen die Verkaufsstellen nicht geöffnet werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Vorlage durchläuft einen Beratungsprozess in den zuständigen Bezirksvertretungen und Ausschüssen, bevor eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Bochum erfolgt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (SPD)dagegen: 9 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (Grüne) Dagegen: 1 (DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, CDU, UWG:FB, BD, FDP)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 1 (Grüne)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.5Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Ost (Langendreer) vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230190 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung vorgelegt, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Ost regelt. Im Zentrum steht dabei die geplante Öffnung von Geschäften am Sonntag, den 4. Juni 202<0xE2><0x80><0xAF>3, im Zusammenhang mit dem Fest „Bänke raus“ in Langendreer.
Gemäß dem Entwurf sollen Verkaufsstellen in einem festgelegten Teilbereich von Langendreer in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Die Grundlage für diese Regelung bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen im Rahmen von örtlichen Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Die Vorlage geht auf Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück.
Die Verordnung sieht vor, dass die Verkaufsöffnung an die Durchführung der Veranstaltung gekoppelt ist. Sollte das Fest „Bänke raus“ nicht stattfinden, ist eine Öffnung der Verkaufsstellen nicht zulässig. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (SPD/Grüne)dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 16 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)Dagegen: 1 (Die Linke.)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.6Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027Zur Vorlage · 20230360 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage für den Brandschutzbedarfsplan der Jahre 2023 bis 2027 vorgelegt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die Stadt verpflichtet, diesen Plan alle fünf Jahre zu erstellen, um das Sicherheitsniveau sowie die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr festzulegen. Der Plan analysiert lokale Gefahrenpotenziale und definiert den Bedarf an Personal, Fahrzeugen und Wachen.
Zu den geplanten Schwerpunkten des neuen Bedarfsplans gehören die Fertigstellung und Inbetriebnahme der vierten Feuer- und Rettungswache in Bochum-Weitmar sowie die Fortsetzung von Neubauprojekten für die Freiwillige Feuerwehr. Zudem sind Sanierungsmaßnahmen an der Hauptfeuerwache und der Feuerwache Innenstadt vorgesehen. Weitere Maßnahmen umfassen die Optimierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Einsatzsatzstellenhygiene sowie eine Prüfung bezüglich eines möglichen Ausbildungszentrums.
Die Umsetzung dieser Vorhaben führt laut Verwaltung zu keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen, da die erforderlichen Mittel bereits in den Haushaltsplänen 2023 bis 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 berücksichtigt sind. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen) - Präsentation zu TOP 3.6
- 3.7Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 - 2027Zur Vorlage · 20230362 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat dem Rat einen Entwurf für den Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 vorgelegt. Gemäß dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, alle fünf Jahre einen solchen Plan zu erstellen, um die bedarfsgerechte Versorgung mit Notfallrettung und Krankentransport sicherzustellen. Der neue Plan folgt auf den Zeitraum 2018 bis 2022 und legt unter anderem die Standorte der Rettungswachen sowie die Anzahl der benötigten Einsatzfahrzeuge fest.
Im neuen Bedarfsplan sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Einführung eines Telenotarztes in Kooperation mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Herne, wobei Bochum als Standort vorgesehen ist. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Digitalisierung, etwa durch digitale Fahrzeugbücher oder eine Alarmierungs-App für dienstfreie Kräfte, sowie auf der Anschaffung von E-Einsatzfahrzeugen und nachhaltiger Dienstkleidung. Zudem sollen die Umsetzung eines Gutachtens aus dem Jahr 2020 sowie die Prüfung eines gemeinsamen Standortes für die Feuerwehr- und Rettungsdienstschule vorangetrieben werden.
Der Entwurf wurde im Rahmen des Beteiligungsverfahrens verschiedenen Trägern, wie den Hilfsorganisationen DRK, ASB, JUH und MHD sowie den Krankenkassenverbänden, zur Stellungnahme vorgelegt. Acht Rückmeldungen gingen ein, die zu keinen wesentlichen Änderungen am Entwurf führten. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen sind bereits in den Haushaltsplänen für die Jahre 2023 bis 2027 berücksichtigt, sodass keine zusätzlichen Belastungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen) - Präsentation zu TOP 3.7
- 4.Anträge
- 4.1Lärmschutz KohlenstraßeZur Vorlage · 20230393 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Grüne im Bochumer Rat haben einen Antrag zur Verbesserung des Lärmschutzes in der Kohlenstraße gestellt. Die von Martina Schmück-Glock und Ronja Reyes Henriquez eingereichte Vorlage sieht vor, den Lärmschutz auf dem Abschnitt zwischen der Essener Straße und der Auffert zur A448 unverzüglich zu verbessern.
Im Zentrum des Antrags steht die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 sowie eine verstärkte Überwachung der Einhaltung dieser Regelung. Ergänzend wird ein Nachtfahrverbot für LKW in Betracht gezogen. Die Umsetzung dieser verkehrlichen Maßnahmen ist für das erste Halbjahr 2023 vorgesehen. Zur langfristigen Entlastung der Engelsburger, Kohlen- und Wattenscheider Straße soll zudem die Planung einer neuen Verbindungsstraße von der Essener Straße zum Kreisverkehr Kohlenstraße mit hoher Priorität vorangetrieben werden.
Die Begründung führt eine anhaltend hohe Lärmbelastung an, die durch neue Berechnungsvorschriften potenziell noch höher bewertet wird. Da die Kohlenstraße als wichtiger Zubringer zur Autobahn 448 und zu Gewerbegebieten weiterhin genutzt wird, seien Maßnahmen zur Lärmminderung für gesunde Wohnverhältnisse erforderlich. Die Untersuchung möglicher Verdrängungsverkehrseffekte in benachbarte Wohngebiete ist Teil der Erwägungen. Eine dauerhafte Entlastung des Stadtteils vom Durchgangs- und Gewerbeverkehr soll durch die Realisierung der neuen Verbindungsstraße erreicht werden.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten.Der Antrag wurde insgesamt mehrheitlich beschlossen.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten.Der Antrag wurde insgesamt mehrheitlich beschlossen. - 4.1.1Lärmschutz Kohlenstraße -Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion-Zur Vorlage · 20230537 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 1. März 2023 vorgelegt. Der von den Ratsmitgliedern Tim Woljeme und Dr. Stefan Jox eingereichte Antrag befasst sich mit dem Lärmschutz in der Kohlenstraße.
Es wird beantragt, den aktuellen Straßenbelag im Laufe des Jahres durch lärmoptimierten Asphalt, beispielsweise vom Typ AC 5 D LOA, zu ersetzen. Die Fraktion führt an, dass in diesem Bereich erhöhte Lärmpegel gemessen werden und die Fahrbahn durch Erschütterungen durch Lkw beeinträchtigt ist. Der Einsatz des speziellen Asphalts wird als Maßnahme gegenüber einer Reduzierung der Geschwindigkeit vorgeschlagen. Parallel dazu soll die Verwaltung die Anwohner der Kohlenstraße über das Förderprogramm „Passiver Lärmschutz“ informieren und bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln unterstützen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Mehrheitlich gegen den ErsetzungsantragDafür: 4 (CDU, FDP)Dagegen: 11 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter, BD)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich gegen den Ersetzungsantrag Dafür: 4 (CDU, FDP) Dagegen: 11 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter, BD) Enthaltungen: 0 - 4.2Konzept für eine Solar-Tombola zur Verlosung von Balkon-SolaranlagenZur Vorlage · 20230403 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky hat im Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Nachhaltigkeit einen Antrag zur Erstellung eines Konzepts für eine Solar-Tombola gestellt. Ziel des Antrags ist die Verlosung von Stecker-Solaranlagen, wobei sich das Vorhaben am Beispiel einer ähnlichen Umsetzung in Oberhausen orientieren soll.
Das beantragte Konzept sieht vor, dass die Verwaltung ein öffentlichkeitswirksames Verfahren entwickelt, welches zudem ein Beratungsangebot umfasst. Die Umsetzung soll nach Möglichkeit quartiersnah erfolgen, beispielsweise durch die Einbindung des Stadtteilmanagements.
Hintergrund der Initiative ist die Fortführung der Maßnahmen zur Förderung von Balkon-Solaranlagen. Nachdem im Jahr 2022 bereits 29 Anlagen durch die Stabsstelle Klima & Energie gefördert wurden, soll das Programm für das Jahr 2023 neu aufgelegt werden. Dabei wird eine Verknüpfung mit der Schuldner- und Energiearmutsberatung der Verbraucherzentrale angestrebt. Die Verwaltung bewertet die Durchführung einer solchen Tombola positiv, empfiehlt jedoch, das Vorhaben durch ein unabhängiges Beratungsangebot zu flankieren.
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- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Mehrheitlich gegen den AntragDafür: 1 (Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD, Linke)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich gegen den Antrag Dafür: 1 (Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD, Linke) Enthaltungen: 0 - 5.Mitteilungen
- Natur, Landschaft, Öffentliches Grün
- 5.1Baumentfernung auf dem Grundstück Ahornweg 2-4/Zedernweg 5-7Zur Vorlage · 20230151 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Für ein Bauvorhaben am Ahornweg 2–4 sowie am Zedernweg 5–7 in Bochum wurde die Entfernung von 21 Bäumen beantragt. Ziel des Projekts ist der Neubau von vier Einfamilienhäusern inklusive Garagen. Da die betroffenen Bäume aufgrund ihrer Art und ihres Stammdurchmessers unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes (BaSa) fallen, prüft die Verwaltung die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 b BaSa. Eine solche Genehmigung ist erforderlich, da das bauplanungsrechtlich zulässige Vorhaben ansonsten nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen umsetzbar wäre.
Einige Bäume können im Rahmen des Vorhabens erhalten bleiben, darunter die Bäume mit den Nummern 12, 13 und 15 sowie eine große Platane. Durch eine bereits erfolgte Umplanung von ursprünglich geplanten Mehrfamilienhäusern hin zu Einfamilienhäusern konnten zudem drei weitere schützenswerte Laubbäume gesichert werden. Ein Baum wird im Zuge der Maßnahme einem Rückschnitt von etwa 10 bis 15 Prozent unterzogen.
Als Ausgleich für die zu entfernenden Bäume ist die Pflanzung von 29 neuen Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 cm vorgesehen. Ein entsprechender Ersatzpflanzungsplan liegt vor. Zudem muss eine bereits auf dem Grundstück befindliche große Platane während der gesamten Bauphase nach den geltenden technischen Regeln geschützt werden.
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- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung)
- 5.2Luftverschmutzung und Lärmbelastung in BochumZur Vorlage · 20230356 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema Luftverschmutzung und Lärmbelastung in Bochum reagiert. Zur Luftqualität führt die Verwaltung aus, dass die Überwachung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erfolgt. In Bochum sind vier Passivsammler für Stickstoffdioxid an der Herner Straße und der Dorstener Straße installiert. Die Messwerte liegen in den letzten Jahren deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Für Feinstaub werden derzeit keine Messstationen betrieben, da die Grenzwerte nachweislich eingehalten werden.
Hinsichtlich der Lärmbelastung verweist die Verwaltung auf interaktive Lärmkarten im Geoportal der Stadt. Zur Senkung der Stickstoffdioxid-Werte an der Herner Straße wurden Maßnahmen wie eine Tempo-30-Zone und ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen umgesetzt, wodurch die Grenzwerte unterschritten werden konnten. Weitere Strategien zur Verbesserung der Luftqualität umfassen den GreenCityPlan sowie den Ausbau von Radverkehr und öffentlichem Personennahverkehr, unter anderem durch die neue Schienenverbindung Bochum-Witten. Zur Lärmminderung setzt die Stadt auf lärmoptimierten Asphalt, wofür jährlich 100.000 Euro bereitgestellt werden, sowie auf ein Förderprogramm für passiven Lärmschutz, dessen Fortführung von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängt.
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- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung)
- 5.3Programm Bochum blüht und summt 2023Zur Vorlage · 20230366 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kampagne „Bochum blüht und summt“ wird im Jahr 2023 fortgesetzt, um die Biodiversität in der Stadt zu fördern und dem Insektensterben entgegenzuwirken. Das Umwelt- und Grünflächenamt plant hierfür verschiedene Maßnahmen, die auf den Erfahrungen der Vorjahre aufbauen.
Ein wesentlicher Bestandteil bleibt die Verteilung von zertifiziertem Regiosaatgut sowie Kapuzinerkresse über die Bürgerbüros der Stadt. Zudem wird ein Wettbewerb für insektenfreundliche Kleingärten initiiert, bei dem bis zu 15 Projekte durch Zuschüsse unterstützt werden können. Die Bewerbungsphase startet voraussichtlich im April 2023. Parallel dazu findet vom 18. April bis zum 14. Mai 2023 eine Ausstellung der Natur- und Umweltschutzakademie (NUA) im Foyer der Volkshochschule statt, die den Wert von Vielfalt in Gärten thematisiert.
Ein weiteres Programm ist die Verschenkaktion von 30 Hochbeeten inklusive Erde und Pflanzen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Beete für mindestens drei Jahre in halböffentlichen oder öffentlichen Räumen gepflegt werden. Zur Förderung der Umweltbildung für Kinder wurden zudem 1.200 Bastelbogen zum Thema insektenfreundliche Gärten erstellt, die an Kitas und Grundschulen ausgegeben werden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung)
- 29.03.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (14. Sitzung)
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung)
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung)
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung)
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung)
- Umwelt und Klima
- 5.4Vortrag zum Thema Standortbestimmung Geothermie in Bochum
- Präsentation zu TOP 5.4
- 5.5Abwärme des Walzwerkes von ThyssenKrupp für die Wärmewende nutzenZur Vorlage · 20230236 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die PARTEI / DIE STADTGESTALTER hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur angefragt, ob die Abwärme des ThyssenKrupp-Walzwerks zur Nutzung in der Wärmewende beitragen kann. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass bereits in den Jahren 2013/2014 Untersuchungen zum Potenzial einer Einspeisung in das Bochumer Fernwärmenetz durchgeführt wurden. Ein entsprechendes Projekt wurde aufgrund fehlender Investitionssicherheit damals auf Eis gelegt. Nach erneuten Gesprächen im Jahr 2021 informierte ThyssenKrupp die Stadtverwaltung darüber, dass durch ein neues Energieversorgungskonzept am Standort Essener Straße künftig voraussichtlich kaum noch Abwärme entstehen wird, wodurch die bisherigen Planungen hinfällig geworden sind. Ein fachlicher Austausch zwischen den Beteiligten findet jedoch weiterhin etwa alle vier Monate statt.
Hinsichtlich möglicher Gespräche über Wärmecontracting mit weiteren energieintensiven Unternehmen gab die Verwaltung an, dass bislang keine derartigen Verhandlungen stattgefunden haben. Zunächst seien Vorbereitungen für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans notwendig. Im Rahmen des Klimaplans Bochum 2035 werden derzeit Aktivitäten zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erarbeitet. In diesem Zusammenhang ist der Aufbau von Arbeitsgruppen und Netzwerken geplant, an denen verschiedene Akteure wie Netzbetreiber, Wohnungsunternehmen und die Industrie beteiligt sein sollen, um eine transparente Wärmeplanung zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung)
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung)
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.6Kampfmittelprävention und Beseitigung - mündlicher Bericht
- Präsentation zu TOP 5.6
- 5.7Einsatz von Bodycams beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) - mündlicher Bericht
- Präsentation zu TOP 5.7
- 5.8Sachstandsbericht zu Gewalt gegen Polizeibeamt*innen und Rettungskräfte in BochumZur Vorlage · 20230357 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Gewalt gegen Polizeibeamtinnen, Polizeibeamte sowie Rettungskräfte in Bochum vorgelegt. Dieser Bericht erfolgte als Antwort auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei“ aus dem Jahr 2022.
Hinsichtlich der körperlichen Übergriffe auf Einsatzkräfte des Feuerwehr- und Rettungsdienstes zeigten sich zwischen 2018 und 2022 mit jährlich 12 bis 19 Vorfällen weitgehend konstante Fallzahlen. In den meisten Fällen traten diese Angriffe während Rettungseinsätzen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen auf. Für die Polizei liegen für den Zeitraum von 2018 bis 2021 Opferdaten vor, die von 558 Fällen im Jahr 2018 auf 698 Fälle im Jahr 2021 anstiegen. Die Zahl der Bedrohungen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sank im selben Zeitraum von 31 Fällen im Jahr 2018 auf 18 Fälle im Jahr 2021.
Zur Reduzierung von Gefahren setzt die Polizei auf Deeskalationstrainings sowie regelmäßige Fortbildungen und Anpassungen der Einsatzabläufe. Zudem schult das Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz Mitarbeitende in Rettungsdiensten und Feuerwehren zur Vermeidung von Gewaltsituationen. Auch im Rettungsdienst werden deeskalierende Maßnahmen im Rahmen von Schulungen vermittelt. Bezüglich öffentlicher Kampagnen wird die landesweite Initiative „Gemeinsam ein Zeichen setzen!“ unterstützt, um das Bewusstsein für Einsatzkräfte zu stärken.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung)
- 5.9Anfrage der Fraktion „Die Linke“ zur 16. Sitzung Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung 08.02.2023 hier: Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätze
- 5.10Sauberkeit an Auf- und Abfahrten von Autobahnen und SchnellstraßenZur Vorlage · 20230359 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion stellte im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung die Anfrage, wie regelmäßig die Sauberkeit an Autobahnauf- und -abfahrten im Stadtgebiet Bochum sichergestellt wird. Dabei wurden Fragen zur Zuständigkeit sowie zu den Reinigungsintervallen gestellt.
Die Verwaltung erklärte, dass Autobahnanschlussstellen Teil des Autobahnnetzes sind und der Bundesrepublik Deutschland gehören. Seit dem 1. Januar 2021 liegt die Verwaltung für die Autobahnen in Bochum bei der Autobahn GmbH Niederlassung Westfalen. Eine Vereinbarung zur Erhöhung der Reinigungszyklen, die ursprünglich mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW getroffen wurde, wurde von der Autobahn GmbH übernommen und im Januar 2023 verlängert.
Nach Angaben der Verwaltung wird Abfall an den Autobahnanschlussstellen im Bochumer Stadtgebiet nun neun- bis zwölfmal pro Jahr entfernt. Die Reinigungsarbeiten werden durch die Autobahn GmbH im Rahmen der laufenden Wartung und Instandhaltung koordiniert. Da die Termine zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen kurzfristig mit den beauftragten Firmen abgestimmt werden, ist eine frühzeitige Bekanntgabe der genauen Zeitpunkte nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung)
- 5.11Nachhaltigkeit städtische Immobilien Bericht Frühjahr 2023 Zentrale DiensteZur Vorlage · 20230285 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentralen Dienste der Bochumer Verwaltung haben mit der Vorlage 20230285 den Bericht „Nachhaltigkeit städtische Immobilien“ für das Frühjahr 2023 vorgelegt. Die Berichterstattung dient dazu, die politischen Gremien über die Fortentwicklung von Maßnahmen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Klimaschutz sowie Klimafolgenanpassung zu informieren. Eine halbjährliche Berichtsfolge ist für diese Themen vorgesehen.
Der aktuelle Bericht folgt auf die Vorlage 20221196. Die Verzögerung der vorliegenden Mitteilung wird mit dem Fokus der Zentralen Dienste auf das Thema Energiesparen begründet. Ziel der Maßnahmen ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität gemäß dem Klimaplan 2035 zu leisten.
Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten und Klimaschutz in städtische Projekte führt laut Verwaltung zu einem erhöhten Zeit- und Arbeitsaufwand. Der Bericht umfasst zudem Informationen zu Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden, ein Sonderbudget für klimafreundliche Maßnahmen sowie Vorgaben für nachhaltiges Bauen bei Neubauvorhaben.
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Beratungsfolge
- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Nutzung von Förderprogrammen für KlimaschutzZur Vorlage · 20230404 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum (FFB) hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Informationen zur Nutzung von Förderprogrammen für den Klimaschutz angefordert. Die Vorlage bezieht sich auf die Sitzung des Ausschusses am 1. März 2023 und bittet um eine detaillierte Aufstellung über Projekte der Stadt Bochum, die im Zeitraum von 2017 bis 2022 durch Mittel der Bundes-, Landes- und Bezirksregierung sowie durch Institutionen wie die BAFA oder die KfW gefördert wurden. Dabei wird eine Differenzierung nach den jeweiligen Fördergebern verlangt.
Zudem möchte die Fraktion den aktuellen Stand der Beteiligung an spezifischen Programmen klären. Konkret wird angefragt, ob sich die Stadt Bochum am Programm „Klimaschutz mit BRAvour“ der Bezirksregierung beteiligt und falls ja, seit welchem Zeitpunkt dies geschieht. Sollte keine Teilnahme stattfinden, werden die Gründe hierfür erbeten. Darüber hinaus umfasst die Anfrage Informationen zur Nutzung von Förderungen aus dem Bereich von progres.nrw sowie eine Erläuterung zum zeitlichen Umfang oder zu etwaigen Gründen für eine Nichtnutzung dieser Programme.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung)
- 6.2Automatische Ermittlung von UmgebungsdatenZur Vorlage · 20230498 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gestellt, die sich mit der automatischen Ermittlung von Umgebungsdaten durch KI-gesteuerte Systeme befasst. Die Fraktion thematisiert dabei den Einsatz kamerabasierter Technologien auf Entsorgungsfahrzeugen, um Mängel im Straßenraum wie Schlaglöcher oder verdeckte Verkehrszeichen zu erfassen.
In der Anfrage an den Ausschussvorsitzenden Jörg Czwikla bittet die Fraktion die Verwaltung um eine Beurteilung des Nutzens sowie der technischen Umsetzbarkeit eines solchen Systems in Bochum. Zudem wird nach einer Bewertung der Kosten-Nutzen-Rechnung gefragt. Die Fraktion möchte zudem erfahren, wie die Stadt derzeit entsprechende Mangellagen erfasst und ob bereits Untersuchungen zu vergleichbaren Produkten stattgefunden haben, etwa zur Identifizierung von Müllschwerpunkten. Des Weiteren wird um Auskunft darüber gebeten, welche KI-gesteuerten Systeme in der Stadtverwaltung bereits im Einsatz sind. Die Anfrage wurde von Dr. Daniel Obitz und Dr. Benedikt Gräfingholt eingereicht.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung)
- 6.3Zusammenlegung der Jagdgenossenschaften in BochumZur Vorlage · 20230499 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung unter dem Vorsitz von Jörg Czwikla gestellt, die sich mit der Struktur der Jagdgenossenschaften in Bochum befasst. In dem Schreiben vom 24. Februar 2023 werden Informationen zur Anzahl sowie zur künftigen Ausrichtung der Jagdbezirke angefordert, an denen die Stadt als Flächeneigentümerin beteiligt ist.
Die Fraktion regt an, dass die Größe einer Jagdgenossenschaft eine Fläche von 500 Hektar nicht überschreiten sollte, um die Handlungsfähigkeit angesichts potenziell hoher Mitgliederzahlen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang stellt die CDU-Fraktion unter der Federführung von Dr. Daniel Obitz drei konkrete Fragen: Zunächst wird nach der aktuellen Anzahl der gemeinschaftlichen Jagdbezirke sowie der Eigenjagdbezirke in Bochum gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, ob seitens der Stadt eine Zusammenlegung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken geplant ist und inwiefern die Jagdgenossenschaften sowie der Jagdbeirat in etwaige Prozesse einbezogen wurden.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung)
- 6.4Verwendung von "Flüsterasphalt"
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Stellungnahmen der Hilfsorganisationen und privaten Anbieter zum Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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