Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 - 2027
20230362 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.03.2023 · Feuerwehr und Rettungsdienst
Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat dem Rat einen Entwurf für den Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 vorgelegt. Gemäß dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, alle fünf Jahre einen solchen Plan zu erstellen, um die bedarfsgerechte Versorgung mit Notfallrettung und Krankentransport sicherzustellen. Der neue Plan folgt auf den Zeitraum 2018 bis 2022 und legt unter anderem die Standorte der Rettungswachen sowie die Anzahl der benötigten Einsatzfahrzeuge fest.
Im neuen Bedarfsplan sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Einführung eines Telenotarztes in Kooperation mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Herne, wobei Bochum als Standort vorgesehen ist. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Digitalisierung, etwa durch digitale Fahrzeugbücher oder eine Alarmierungs-App für dienstfreie Kräfte, sowie auf der Anschaffung von E-Einsatzfahrzeugen und nachhaltiger Dienstkleidung. Zudem sollen die Umsetzung eines Gutachtens aus dem Jahr 2020 sowie die Prüfung eines gemeinsamen Standortes für die Feuerwehr- und Rettungsdienstschule vorangetrieben werden.
Der Entwurf wurde im Rahmen des Beteiligungsverfahrens verschiedenen Trägern, wie den Hilfsorganisationen DRK, ASB, JUH und MHD sowie den Krankenkassenverbänden, zur Stellungnahme vorgelegt. Acht Rückmeldungen gingen ein, die zu keinen wesentlichen Änderungen am Entwurf führten. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen sind bereits in den Haushaltsplänen für die Jahre 2023 bis 2027 berücksichtigt, sodass keine zusätzlichen Belastungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 203 Wörter).