Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1WALK in Ruhr - Zentrum für sexuelle GesundheitZur Vorlage · 20230686 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gesundheitsamt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur dauerhaften Förderung des Zentrums für sexuelle Gesundheit „WALK in Ruhr“ (WIR) vorgelegt. Im Fokus steht die Sicherstellung der institutionellen Förderung sowie die Entfristung der Stelle eines Health Advisors. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Absicht zur Entfristung zur Kenntnis nimmt und die Fortführung der finanziellen Unterstützung gemäß den vereinbarten Rahmenbedingungen sichert. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, den zum Jahresende 2022 ausgelaufenen Vertrag entsprechend anzupassen.
Das Unterstützungsangebot des WIR-Zentrums erfolgt in Kooperation mit der St. Josef- und St. Elisabeth-Hospital gGmbH. Die Leistungen umfassen die Beratung und Information zu sexuell übertragbaren Infektionen sowie die Durchführung von Blutentnahmen zur Untersuchung auf verschiedene Erreger wie HIV, Hepatitis oder Chlamydien. Die Stadt Bochum übernimmt für die Stelle des Health Advisors jährliche Personalkostenzuschüsse und Sachkosten bis zu einer Höhe von 60.000 Euro.
Das WIR-Zentrum fungiert als interdisziplinäres Netzwerk, dem unter anderem die Klinik für Dermatologie der Ruhr-Universität Bochum, die Aidshilfe Bochum e.V. sowie verschiedene Beratungsstellen angehören. Über den Vorschlag wird im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Sitzung am 17. Mai 2023 entschieden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Neuausrichtung „Bochum-Pass. Gemeinsam mehr erleben.“Zur Vorlage · 20231076 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum plant eine Neuausrichtung des „Bochum-Passes“, der berechtigten Bürgerinnen und Bürgern Vergünstigungen bei verschiedenen kulturellen und Freizeitangeboten ermöglicht. Der Berechtigtenkreis soll künftig um Personen erweitert werden, die Wohngeld beziehen. Damit wird die Gruppe der Anspruchsberechtigten vergrößert, die bisher auf Beziehende von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt war.
Um die Nutzung des Passes zu erhöhen und bürokratische Hürden abzubauen, soll die Ausgabe nicht mehr an einen Einzelantrag geknüpfen sein. Stattdessen ist vorgesehen, den Pass den Berechtigten initiativ zuzustellen. Für das zweite Halbjahr 2023 ist geplant, neben dem Leistungsbescheid auch ein Informationsschreiben sowie den Pass postalisch zu versenden.
Zusätzlich zum erweiterten Kreis wird der Tierpark Bochum als neuer Partner in das Angebot aufgenommen. Der Bochum-Pass soll zudem optisch neu gestaltet werden. Langfristig prüft die Verwaltung die Einführung eines Scheckkartenformats oder einer digitalen Version des Ausweises. Die finanziellen Auswirkungen für zusätzliche Angebote im Jahr 2023 werden durch Mittel aus dem NRW-Stärkungspakt abgedeckt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2023 · Beirat "Leben im Alter" (9. Sitzung)
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.06.2023 · Integrationsausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.05.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 23.05.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (11. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie BD-Fraktion nimmt nicht an der Abstimmung teil.
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHerr Krampitz/BD hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie BD-Fraktion nimmt nicht an der Abstimmung teil. - 4.Anträge
- 4.1Ausbau der kostenlosen Beratungsleistungen für Bochumer:innen im Rahmen des "Stärkungspakt NRW"Zur Vorlage · 20231131 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Die Grünen haben einen Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales gestellt, um die kostenlosen Beratungsleistungen in Bochum auszuweiten. Grundlage hierfür ist der „Stärkungspakt NRW“, durch den die Stadt Bochum 3,75 Millionen Euro von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen erhält.
Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, zeitnah zu prüfen, wie ein Teil dieser Mittel für eine kostenfreie Lotsenfunktion eingesetzt werden kann. Diese Beratung soll sich an private Haushalte richten, die infolge der Inflation in Notlagen geraten sind und nicht durch soziale Sicherungssysteme abgedeckt werden. Bei der Umsetzung sollen bereits bestehende Beratungs- und Informationsstrukturen berücksichtigt werden.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Überschuldungen, Energiesperren sowie den Verlust von Wohnraum zu verhindern. Der Ausbau der Leistungen soll ergänzend zur Förderung sozialer Institutionen in Bochum erfolgen, um die Betroffenen zeitnah unterstützen zu können. Die Antragsteller sind Marcus Stawars von der CDU-Ratsfraktion, Gaby Schäfer von der Fraktion „Die SPD im Rat“ sowie Sonja Lohf von der Fraktion „Die Grünen im Rat“.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 5.Mitteilungen
- 5.1Stärkungspakt NRW - Umsetzung in BochumZur Vorlage · 20230678 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Verwaltung gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung des Stärkungspaktes NRW im Stadtgebiet. In einer Mitteilung des Amtes für Soziales wird angekündigt, dass die Sozialdezernentin sowie die Amtsleitungen der beteiligten Fachbereiche in den kommenden Sitzungsperioden mündlich über den Fortschritt der Maßnahmen berichten werden.
Die Berichterstattung ist für zwei Ausschüsse vorgesehen. Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie findet die Information am 10. Mai 2023 statt. Ein weiterer Termin zur Kenntnisnahme ist für den 17. Mai 2023 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales angesetzt. Ziel der mündlichen Auskunft ist es, den Gremien den derzeitigen Status der Umsetzung des Stärkungspaktes in Bochum darzustellen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
- 5.2Neues Konzept Kultur 60+ löst die bisherigen Seniorengroßveranstaltungen abZur Vorlage · 20231101 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales hat mit der Vorlage 20231101 ein neues Veranstaltungsformat namens „Kultur60+“ vorgestellt, welches die bisherigen Seniorengroßveranstaltungen ablöst. Das Konzept wurde gemeinsam von der BOVG und dem Amt für Soziales entwickelt. Durch die Umbenennung und eine entsprechende Neuausrichtung der Planung soll die Zielgruppe der über 60-Jährigen erweitert werden, um insbesondere auch jüngere Bürgerinnen und Bürger anzusprechen.
Im Rahmen des Jahres 2023 fanden bereits zwei Karnevalsfeiern in der Stadthalle Wattenscheid sowie im RuhrCongress Bochum statt. Die Planung für das restliche Jahr sieht weitere Termine vor. Dazu gehören die Veranstaltung „Rudelsingen“ in der VfL-Lounge am 15. August sowie ein Weihnachtskonzert mit den BoSy’s im Musikforum am 5. Dezember. Die Mitteilung dient der Information des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Beirats „Leben im Alter“.
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Beratungsfolge
- 16.06.2023 · Beirat "Leben im Alter" (9. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 5.3Geflüchtete Menschen in Bochum - aktueller Stand Mai 2023Zur Vorlage · 20230982 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilung zum aktuellen Stand der geflüchteten Menschen in Bochum für Mai 2023 vor. Die Vorlage, die vom Amt für Soziales erstellt wurde, dient der regelmäßigen Berichterstattung über die Situation dieser Personengruppe in der Stadt.
Im Rahmen der Mitteilung werden statistische Daten und Zahlen zur Verfügung gestellt, welche den Sachstand zum 30. April 2023 abbilden. Die Sozialdezernentin berichtet über den aktuellen Sachstand, wobei sie bei Bedarf durch die Leitungen des Amtes für Soziales sowie des Gesundheitsamtes unterstützt wird. Als wesentlicher Bestandteil der Vorlage dient ein Datenpool, der eine Übersicht über die untergebrachten Menschen zum genannten Stichtag enthält.
Die Informationen sind zur Kenntnisnahme in den zuständigen Ausschüssen vorgesehen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 17. Mai 2023 mit der Vorlage auseinander. Ein weiterer Termin zur Kenntnisnahme im Integrationsausschuss ist für den 14. Juni 2023 geplant.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Integrationsausschuss (13. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 5.4Bekanntgabe des Jahresberichts 2022 des Amtes für SozialesZur Vorlage · 20230983 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales hat im Rahmen der Vorlage 20230983 den Jahresbericht über die Tätigkeiten des Amtes für das Geschäftsjahr 2022 vorgelegt. Die Mitteilung der Verwaltung dient dazu, dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Bericht zur Kenntnis zu geben.
Der Inhalt des Berichts umfasst die administrativen und operativen Vorgänge des vergangenen Jahres. Dabei werden neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie auch die Entwicklungen infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine als thematische Schwerpunkte angeführt.
Nach der Vorlage im Ausschuss ist eine zeitnahe Veröffentlichung des Berichts auf der offiziellen Homepage der Stadt Bochum vorgesehen. Darüber hinaus wird eine begrenzte Anzahl an gedruckten Exemplaren zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Mitarbeiter Winfried Pörtner und Frank Korte haben die entsprechende Mitteilung erstellt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 5.5Bilanz HitzekonzeptZur Vorlage · 20230813 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Hitzekonzept für wohnungslose Menschen geantwortet. Im Rahmen einer Evaluierung am 1. September 2022, an der auch ehrenamtliche Kräfte und Träger beteiligt waren, wurde die bisherige Umsetzung des Konzepts bewertet. Die Verwaltung führt dazu ein positives Resümee an. Als mögliche Erweiterungen werden die Installation eines weiteren Brunnens am Hauptbahnhof sowie die Verteilung von wiederverwendbaren Trinkflaschen diskutiert. Zudem wird die Prüfung von Sprühnebelanlagen in der Fußgängerzone und eines Dusch-Mobils für das Jahr 2023 angestrebt.
Bezüglich der Einsatzmöglichkeiten im Jahr 2022 gab die Verwaltung an, dass das Hitzemobil der Hilfsorganisationen DRK, Johanniter und ASB insgesamt sechsmal an Sonntagen eingesetzt wurde. Dabei wurden an Plätzen wie dem Bahnhofsvorplatz oder dem August-Bebel-Platz Wasser und Sonnenschutzmittel ausgegeben. Informationen zur Einsatzhäufigkeit des Hitzezeltes des DRK liegen der Verwaltung nicht vor. An einer Senkung der Einsatzschwelle von 30 Grad Celsius ist die Verwaltung derzeit nicht interessiert, da sie an der offiziellen meteorologischen Definition festhält. Der Einsatz von Lastenrädern zur Versorgung fand im vergangenen Jahr nicht statt; eine mögliche Anpassung wird im Zuge der Neuauflage des Hitzekonzepts für 2023 geprüft.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 5.6Kleinster gemeinsamer Nenner beim Kältekonzept? Anfrage 20230650Zur Vorlage · 20230801 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Fragen zur Regelung des Kältekonzepts der Stadt Bochum gestellt. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, warum U-Bahnhöfe erst bei Temperaturen unter -10 Grad Celsius für obdachlose Menschen geöffnet werden und auf welcher Grundlage diese Entscheidung sowie die Absprachen mit der Bogestra und den Städten Herne und Gelsenkirchen getroffen wurden.
Die Verwaltung erklärte, dass die Regelung angemessen sei, da durch Einrichtungen wie das Fliednerhaus, das Christophorushaus und die Räumlichkeiten der ehemaligen Graf-von-der-Recke-Schule ausreichend alternative Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden. Die Öffnung des U-Bahnhofs Rathaus Süd dient lediglich als niederschwellige Notunterbringung, wenn diese Kapazitäten ausgeschöpft sind. Eine Beeinträchtigung des Gesundheitsschutzes wurde von der Verwaltung nicht festgestellt. Die Einschätzung beruht auf Erfahrungswerten vergangener Kälteperioden und nicht auf wissenschaftlichen Studien. Bezüglich der Abstimmung mit den Nachbarstädten Herne und Gelsenkirchen gab die Verwaltung an, dass sich die Mitwirkung der Stadt Bochum ausschließlich auf das eigene Stadtgebiet bezog.
Zu den Kosten für die Bogestra teilte das Amt für Soziales mit, dass in der Saison 20/21 Reinigungskosten von etwa 1.000 Euro durch Verschmutzungen angefallen seien. In der Saison 21/22 gab es keine übermäßigen Verschmutzungen. Der U-Bahnhof Rathaus Süd war in den Zeiträumen 20/21 und 21/22 jeweils für etwa drei Wochen geöffnet, während er in der Saison 22/23 aufgrund milder Temperaturen nicht genutzt wurde.
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- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 5.7Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Jobcenter und der Agentur für ArbeitZur Vorlage · 20230884 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Seit der Einführung elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) zum 1. Januar 2023 stellt sich die Frage nach dem Verfahren bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Bochum. Da diese Institutionen derzeit noch nicht berechtigt sind, die Bescheinigungen elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen, müssen Kunden weiterhin Papierbescheinigungen einreichen. Die Anfrage der Grünen im Rat bezog sich dabei auf mögliche Kosten für die Ausstellung gedruckter Dokumente sowie auf das Risiko von Sanktionen bei Nichtvorlage.
Die Verwaltung antwortete über Alexander Keller vom Amt für Soziales, dass Ärzte nach § 73 SGB V weiterhin verpflichtet sind, auf Wunsch Papierbescheinigungen auszustellen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist diese Leistung in den ärztlichen Pauschalen enthalten, sodass keine zusätzlichen Kosten für die Betroffenen entstehen sollten. Ein Grund für Sanktionen aufgrund fehlender Papierbelege liegt nach aktuellem Kenntnisstand daher nicht vor. Für die Agentur für Arbeit ist der elektronische Abruf der Bescheinigungen ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Für das Jobcenter ist ein konkreter Zeitpunkt für die digitale Umstellung derzeit noch nicht absehbar, wobei eine Umsetzung vor Januar 2024 nicht zu erwarten ist.
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Beratungsfolge
- 16.06.2023 · Beirat "Leben im Alter" (9. Sitzung)
- 23.05.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (11. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- 5.8Datenschutz beim ClearingverfahrenZur Vorlage · 20230948 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage von Sonja Lohf aus der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Datenschutz im neuen Clearingverfahren für städtische Sammelunterkünfte reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur Grundlage des Datenschutzkonzepts, zur Speicherdauer sowie zur Weitergabe der erhobenen Daten und zur Aufklärung der Betroffenen über den Ablauf des Verfahrens.
Nach Angaben des Amtes für Soziales basiert das Datenschutzkonzept auf dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die fallführenden Fachkräfte in den Einrichtungen erheben und speichern die Daten, wobei eine Weitergabe an Dritte nicht vorgesehen ist. Die Informationen dienen ausschließlich als Grundlage für die sozialarbeiterische Fallarbeit.
Die Erhebung der Basis- und Erhebungsbögen erfolgt durch die zuständigen Fachkräfte in Anwesenheit der betroffenen Personen, welche über das Verfahren und den Ablauf aufgeklärt werden. In Bezug auf die sprachliche Aufklärung gab die Verwaltung an, dass es sich bei dem betreffenden Personenkreis der Wohnungslosen um deutsche Staatsangehörige oder Personen handelt, die sich auf Deutsch verständigen können.
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Beratungsfolge
- 16.06.2023 · Beirat "Leben im Alter" (9. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 5.9Sofortmaßnahmen gegen die WohnungskriseZur Vorlage · 20230588 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Maßnahmen gegen die Wohnungskrise reagiert. Im Rahmen der Evaluation des Handlungskonzeptes Wohnen Bochum führt das Amt für Stadtplanung und Wohnen Gespräche mit Wohnungsakteuren sowie Interviews mit Expertinnen und Experten. Angesichts steigender Baukosten und Zinsen wurde ein Rückgang der Baugenehmigungen im zweiten Halbjahr 2022 auf insgesamt 397 Wohneinheiten verzeichnet.
Hinsichtlich des geförderten Wohnungsbaus wird bis zum Jahr 2032 mit einem Rückgang von etwa 4.500 Wohneinheiten gerechnet, da die vorzeitige Ablösung öffentlicher Mittel aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus weniger attraktiv geworden ist. Dennoch verzeichnete die Stadt im Jahr 2022 durch Neubau- und Bestandsförderung eine Zunahme der neuen Bindungen. Die Verwaltung prüft derzeit ergänzende Möglichkeiten zur Bestandskonsolidierung sowie Instrumente der Baulandmobilisierungsverordnung NRW.
Ein verstärkter Fokus auf die Quartiersentwicklung und die Sanierung des Bestands ist Teil der laufenden Überarbeitung des Handlungskonzeptes. Die daraus resultierenden Maßnahmenvorschläge werden den zuständigen Ausschüssen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Eine Einführung einer Zweckentfremdungssatzung zur Bekämpfung von Leerstand wird derzeit nicht verfolgt, da ein entsprechender Beschluss im Rat bereits im Jahr 2017 abgelehnt wurde.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.10Geförderter Wohnungsbau: Rückblick 2022 - Ausblick 2023Zur Vorlage · 20230685 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat im Rahmen einer Mitteilung der Verwaltung den aktuellen Stand der Bochumer Wohnraumförderung dargelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20230685 beinhaltet eine Darstellung der Förderergebnisse aus dem Jahr 2022 sowie einen Ausblick auf das Jahr 2023.
Der von Mirco Agethen verfasste Bericht wurde in Form einer Präsentation für die entsprechenden Fachgremien vorbereitet. Die Information war zur Kenntnisnahme in mehreren Ausschüssen vorgesehen, wobei die Vorlage im Ausschuss für Planung und Grundstücke im April 2023, im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Mai 2023 sowie im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa im Juni 2023 zur Behandlung anstand. Die Mitteilung dient der Dokumentation der Ergebnisse des geförderten Wohnungsbaus und der Darstellung der geplanten Entwicklungen für das Jahr 2023.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.11Bindungsankäufe von Wohnungsbeständen der VBW Bauen und Wohnen GmbHZur Vorlage · 20231092 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen kauft auf Basis der Förderrichtlinie BEB NRW 2022 Belegungsrechte für 474 Wohnungen der VBW Bauen und Wohnen GmbH an. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum für Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Hierfür wurde ein Zuschuss in Höhe von rund 8,19 Millionen Euro durch das Land gesichert. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt mit einem Festbetrag von zwei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat über die Dauer der festgelegten Zweckbindung. Die betroffenen Wohneinheiten verteilen sich auf die Bochumer Ortsteile Hiltrop/Bergen, Laer, Langendreer und Werne. Ob alle 474 Wohnungen tatsächlich in die Bindung übergehen, hängt von der Neuvermietung oder dem Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins bei bestehenden Mietverhältnissen ab.
Bei Neuvermietungen gilt eine Obergrenze für die Miete gemäß der Mietstufe 4, wobei jährliche Steigerungen von bis zu 1,5 Prozent möglich sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Bochumer Stadtgebiet bis zum Jahr 2032 ein Rückgang des öffentlich geförderten Wohnungsbestands um etwa 4.500 Einheiten zu erwarten ist. Die Maßnahme dient als Ergänzung zu den Bestrebungen in den Bereichen Neubau und Modernisierung.
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- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 5.12Corona-Schutzmaßnahmen in SammelunterkünftenZur Vorlage · 20231104 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zu den Corona-Schutzmaßnahmen in Sammelunterkünften reagiert. Hintergrund der Anfrage war die Entwicklung hin zur endemischen Lage sowie die Deaktivierung des Bochumer Krisenstabs.
Bezüglich eines gemeinsamen Konzepts mit den Trägern der Unterkünfte teilte das Amt für Soziales mit, dass die Betreiber bereits Hygienekonzepte auf Basis früherer Verfahrensweisen umsetzen, die auch bei künftigen Ereignissen Anwendung finden können. Sollte ein darüber hinausgehender Bedarf entstehen, würden neue Maßnahmen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erarbeitet.
Die Stadt Bochum bietet keine freiwilligen Testungen für Bewohner der Einrichtungen an, da eine Testung symptomloser Personen derzeit nicht als zielführend eingestuft wird. Personen mit Symptomen sollen die hausärztliche Versorgung nutzen. Zur Separierung von infizierten Bewohnern stehen weiterhin Notfallcontainer zur Verfügung. Ein Einsatz dieser Container kann nach vorheriger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erfolgen, falls ein entsprechender Unterbringungsbedarf besteht.
Für den Fall neuer Corona-Virusvarianten oder einer erneuten pandemischen Situation sieht die Verwaltung vor, die bewährten Strategien zeitnah anzupassen, um auf veränderte Bedingungen reagieren zu können.
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- 14.06.2023 · Integrationsausschuss (13. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 5.13Wohnungslose in BochumZur Vorlage · 20231105 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion „Bündnis Deutschland“ zur Situation der Wohnungslosen geantwortet. Eine vollständige Übersicht über alle wohnungslosen Personen liegt dem Sozialamt nicht vor; die bereitgestellten Daten beziehen sich ausschließlich auf die ordnungsrechtlich untergebrachten Personen. Die Zahl der Untergebrachten stieg von 269 im Jahr 2021 auf 333 im Jahr 2022 an. Im Zeitraum von 2019 bis 2021 blieb die Anzahl der untergebrachten Personen mit Werten zwischen 269 und 273 weitgehend stabil. Die statistische Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht zeigt für das Jahr 2022 eine Zunahme bei den weiblichen sowie den minderjährigen Bewohner der Unterkünfte.
Hinsichtlich der Kosten für die ordnungsrechtliche Unterbringung kann die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt keine Trennung zwischen Personen, die nicht als Geflüchtete nach Bochum gekommen sind, und anderen Gruppen vornehmen. Auswertbar sind jedoch die Zuschüsse für die Beratung und Betreuung von Obdachlosen. Diese beliefen sich im Jahr 2019 auf 787.230 Euro, stiegen 2020 auf 1.086.752 Euro an, sanken 2021 auf 739.287 Euro und lagen 2022 bei 788.800 Euro. Zu den spezifischen Ursachen der Wohnungslosigkeit liegen der Verwaltung für den Zeitraum seit 2019 keine statistischen Werte vor. Es werden allgemeine Faktoren wie Mietschulden, persönliche Krisen oder gesundheitliche Einschränkungen als mögliche Auslöser angeführt.
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- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.14Mietverhältnis Lothringer Str. 21a – Abschluss eines MietvertragesZur Vorlage · 20231132 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Stadt Bochum beabsichtigt die Anmietung der Immobilie in der Lothringer Straße 21a, dem ehemaligen Pflegeheim „Haus Gloria“. Diese Maßnahme ist Teil der Neukonzeption der Wohnungsnotfallhilfe und dient der Erfüllung der ordnungsrechtlichen Unterbringungspflicht nach dem Ordnungsbehördengesetz.
Ziel der Neuausrichtung ist es, die Unterbringungskonzepte differenzierter zu gestalten und eine Trennung von geflüchteten Menschen und wohnungslosen Personen in den bestehenden Sammelunterkünften zu erreichen. Das Objekt in der Lothringer Straße bietet Platz für bis zu 42 Personen in verschiedenen Gruppenwohnangeboten sowie Räumlichkeiten für das Fachpersonal. Die Unterbringung richtet sich an wohnungslose Männer und Frauen mit komplexen Problemlagen, um durch intensive Betreuung die Perspektive auf eigenen Wohnraum zu stärken. Der Aufenthalt in der Einrichtung ist vorrangig auf eine Dauer von maximal zwölf Monaten ausgelegt. Die Betreuung soll durch ein multiprofessionelles Team, unter anderem bestehend aus Sozialarbeit und sozialpsychiatrischer Pflege, sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Die im nicht öffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird mehrheitlich beschlossen (Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (UWG); dagegen: 3 (CDU); dafür: 12 (SPD; Grüne; Linke; BD; PA
- 05.09.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (18. Sitzung)
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 5.15Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung Lothringerstraße 21aZur Vorlage · 20231182 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert mit der Vorlage 20231182 über die geplante Einrichtung einer neuen ordnungsbehördlichen Unterbringung in der Lothringerstraße 21a. Durch die Schaffung dieser neuen Kapazitäten für obdachlose Menschen soll die bestehende Unterbringungseinrichtung in der Herzogstraße 79 wieder für ihren ursprünglichen Verwendungszweck, die Unterbringung von geflüchteten Menschen, genutzt werden können.
Der Betrieb der neuen Einrichtung an der Lothringerstraße soll weiterhin durch den Träger der freien Wohlfahrtspflege erfolgen, der bereits die Obdachlosenbetreuung am Standort Herzogstraße 79 leitet. Damit bleibt die organisatorische Verantwortung für die Betreuung der obdachlosen Menschen beim bisherigen Anbieter bestehen.
Aufgrund der mit dem neuen Standort verbundenen veränderten Kostenstrukturen wird eine entsprechende Beschlussvorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales behandelt. Die Vorlage dient dazu, über den Betrieb der neuen Einrichtung zu informieren und die Grundlage für einen im nicht öffentlichen Teil zu treffenden Beschluss bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (18. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 5.16Niederschrift der Sitzung des Psychosozialen Ausschusses vom 28.03.2023Zur Vorlage · 20231181 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gesundheitsamt hat dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Niederschrift der Sitzung des Psychosozialen Ausschusses vom 28. März 2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Bei dieser Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20231181 handelt es sich um eine Information, die von Andreas Hiller erstellt wurde. Die Vorlage bezieht sich auf einen Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus der Sitzung vom 9. Dezember 2020.
Die Unterlagen enthalten neben dem Protokoll der Sitzung des Psychosozialen Ausschusses auch weitere Dokumente als Anlagen. Dazu zählen eine psychosoziale Situationsbeschreibung sowie die Niederschrift Nummer 4 des Psychosozialen Ausschusses vom 13. April 2023. Die Vorlage dient dazu, den zuständigen Ausschuss über die Ergebnisse und die Protokollführung der Sitzung des Psychosozialen Ausschusses aus dem März zu informieren.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 5.17Vorstellung des Hitzekonzeptes 2023 für Wohnungslose der Stadt BochumZur Vorlage · 20231200 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales der Stadt Bochum hat das Hitzekonzept für das Jahr 2023 vorgelegt, welches sich an die wohnungslose Bevölkerung der Stadt richtet. Die Verwaltung hat das Konzept für die kommende Sommerperiode überarbeitet und zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingereicht.
Die Vorlage beschreibt, dass verschiedene Akteure der Bochumer Wohnungslosenhilfe im Rahmen einer Netzwerkarbeit zusammenwirken. Ziel dieser Kooperation ist es, durch die Bündelung von Ressourcen und Informationen Hilfsangebote für wohnungslose Personen bereitzustellen. Die Verwaltung führt damit die Maßnahmen aus den Vorjahren fort, um die Unterstützung innerhalb der bestehenden Strukturen der Wohnungslosenhilfe zu koordinieren.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 5.18Protokoll der Konferenz zu Aufnahme-, Bleiberechts- und Integrationsstrukturen in Bochum (KABIB) vom 19.04.2023
- 6.Anfragen
- 6.1Situation von Bochumer BehindertenwerkstättenZur Vorlage · 20231340 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Anfrage zur Situation der Bochumer Behindertenwerkstätten gestellt. In der Vorlage mit der Nummer 20231340 thematisieren die sachkundigen Bürger Laura Denise Müller und Paul Tobias Dahlmann die Frage, inwieweit die Einrichtungen ihre Zielsetzung zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt erfüllen.
Die Anfrage bezieht sich auf Berichte über mögliche Abweichungen von gesetzlichen Standards, etwa hinsichtlich der Bezahlung oder der individuellen Förderung der Beschäftigten. Die Fraktion erkundigt sich nach der Gewährleistung rechtlicher Mindeststandards in den Bochumer Einrichtungen und der Durchführung regelmäßiger Kontrollen. Zudem wird gefragt, ob es in den Werkstätten eigene Beiräte oder Betriebsräte gibt, die als Ansprechpartner für die Stadt dienen können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Verwendung der in den Werkstätten hergestellten Produkte, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Weiterverwendung durch kommerzielle Unternehmen. Des Weiteren werden Bedingungen für eine mögliche Abwicklung von Werkstätten sowie die Verfügbarkeit von Sanktionsmöglichkeiten seitens der Stadt Bochum erfragt, sofern Verstöße gegen rechtliche Standards vorliegen sollten.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 6.2Barrierefreiheit am Haupteingang zum BVZZur Vorlage · 20231350 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion im Rat hat eine Anfrage zur Barrierefreiheit am Haupteingang des Bürgerzentrums (BVZ) an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist das Fehlen eines automatischen Türöffners, was den Zugang für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sowie für Personen mit Kinderwagen oder Gepäck erschwert. Derzeit muss über eine Klingel am Eingang Hilfe angefordert werden, deren Erreichbarkeit durch die Platzierung eines Mülleimers eingeschränkt ist.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob der aktuelle Zustand der Verwaltung bekannt ist und welche Gespräche hierzu bereits stattgefunden haben. Zudem wird nach den Gründen für das Fehlen eines automatischen Türöffners sowie nach den Kosten einer möglichen Nachrüstung gefragt. Dabei wird auch thematisiert, ob die Verwaltung trotz des geplanten Umzugs in das Haus des Wissens im Jahr 2027 eine Nachrüstung beabsichtigt. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Anzahl und Platzierung der Mülleimer vor dem Eingang, um den Zugang zu verbessern und Passivrauch zu reduzieren. Schließlich wird gefragt, ob eine Begehung mit der Inklusionsbeauftragten durchgeführt wurde, um Barrieren aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen zu formulieren.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 6.3Überarbeitetes Hitzekonzept 2023Zur Vorlage · 20231369 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum überarbeiteten Hitzekonzept 2023 gestellt. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Angebote wie der Hitzebus, das Hitzezelt sowie die mobile Versorgung mit Wasser und Sonnenschutz per Lastenrad in der aktuellen Fassung des Konzepts nicht mehr enthalten sind. Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine vorangegangene Antwort, wonach der Hitzebus trotz 17,7 Hitzetagen nur an sechs Sonntagen im Einsatz war und die Nutzung von Lastenrädern entfiel.
Die Anfrage fordert Informationen darüber an, welche Bilanz in der Videokonferenz „Resümee Hitzekonzept“ gezogen wurde und ob die Verwaltung eine eigene Auswertung vorgenommen hat. Zudem werden die Gründe für die Einstellung bisheriger Angebote sowie die künftige Sicherstellung der Bedarfe erfragt. Ein weiterer Teil der Anfrage befasst sich mit der Unterstützung obdachloser Menschen, insbesondere hinsichtlich der Verteilung von kostenlosen ÖPNV-Tickets und der Verbesserung der Bekanntmachung bestehender Hilfsangebote. Schließlich wird nach dem Verfahren bei den Trinkbrunnen gefragt, da die Nutzung teilweise an der fehlenden Bereitstellung von Bechern oder Flaschen scheitere.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Standortwechsel und Erweiterung der mit Zuwendung übertragenen Betreuung von Wohnungslosen von der Herzogstr. 79 zur Lothringerstr. 21aErgebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Mietverhältnis Lothringer Str. 21a – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- 12.1Anfrage zu den Tagesordnungspunkten 7.1 Standortwechsel und Erweiterung der mit Zuwendung übertragenen Betreuung von Wohnungslosen von der Herzogstr. 79 zur Lothringer Str. 21a (Vorlage 20231149) und 8.1 Mietverhältnis Lothringer Str. 21a - Abschluss eines Mietvertrages (Vorlage: 20231134)
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