Datenschutz beim Clearingverfahren
20230948 · Antwort der Verwaltung · 16.06.2023 · Amt für Soziales
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage von Sonja Lohf aus der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Datenschutz im neuen Clearingverfahren für städtische Sammelunterkünfte reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur Grundlage des Datenschutzkonzepts, zur Speicherdauer sowie zur Weitergabe der erhobenen Daten und zur Aufklärung der Betroffenen über den Ablauf des Verfahrens.
Nach Angaben des Amtes für Soziales basiert das Datenschutzkonzept auf dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die fallführenden Fachkräfte in den Einrichtungen erheben und speichern die Daten, wobei eine Weitergabe an Dritte nicht vorgesehen ist. Die Informationen dienen ausschließlich als Grundlage für die sozialarbeiterische Fallarbeit.
Die Erhebung der Basis- und Erhebungsbögen erfolgt durch die zuständigen Fachkräfte in Anwesenheit der betroffenen Personen, welche über das Verfahren und den Ablauf aufgeklärt werden. In Bezug auf die sprachliche Aufklärung gab die Verwaltung an, dass es sich bei dem betreffenden Personenkreis der Wohnungslosen um deutsche Staatsangehörige oder Personen handelt, die sich auf Deutsch verständigen können.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 151 Wörter).