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Mitteilung der Verwaltung

Bindungsankäufe von Wohnungsbeständen der VBW Bauen und Wohnen GmbH

20231092 06.06.2023 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) · Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen kauft auf Basis der Förderrichtlinie BEB NRW 2022 Belegungsrechte für 474 Wohnungen der VBW Bauen und Wohnen GmbH an. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum für Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Hierfür wurde ein Zuschuss in Höhe von rund 8,19 Millionen Euro durch das Land gesichert. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt mit einem Festbetrag von zwei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat über die Dauer der festgelegten Zweckbindung. Die betroffenen Wohneinheiten verteilen sich auf die Bochumer Ortsteile Hiltrop/Bergen, Laer, Langendreer und Werne. Ob alle 474 Wohnungen tatsächlich in die Bindung übergehen, hängt von der Neuvermietung oder dem Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins bei bestehenden Mietverhältnissen ab.

Bei Neuvermietungen gilt eine Obergrenze für die Miete gemäß der Mietstufe 4, wobei jährliche Steigerungen von bis zu 1,5 Prozent möglich sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Bochumer Stadtgebiet bis zum Jahr 2032 ein Rückgang des öffentlich geförderten Wohnungsbestands um etwa 4.500 Einheiten zu erwarten ist. Die Maßnahme dient als Ergänzung zu den Bestrebungen in den Bereichen Neubau und Modernisierung.

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